Polizeiverordnung
über die
Einfuhr und Durchfuhr von frischem Fleisch.
Auf Antrag und nach Anhörung der Stadtverordneten- Verſammlung und mit Genehmigung Großb. Ministeriums des Innern vom 3. August 1905 wird auf Grund des Artikel 1 des Gesetzes, die Ausführung des Reichsgesetzes über die Schlachtvieh- und Fleischbeschau betreffend vom 4. April 1903 und des Artikel 56 der Städteordnung bestimmt:
§ 1.
Alles nicht im öffentlichen für die Stadt Gießen errichteten Schlachthaus ausgeschlachtete frische Fleisch darf in den Stadtbezirk nur dann eingeführt und dasel st verwendet werden, wenn durch eine amtliche Nachuntersuchung festgestellt wird, daß die Schlachttiere, von denen dieses Fleisch herrührt, der nach dem Reichsgesetz vom 3. Juni 1900 vorgeschriebenen amtlichen Untersuchung unterlegen haben und
Für alle beim Heimgange unseres lieben Arthur erwiesene Teilnahme sprechen innigen Dank aus. Frau Wilhelm Grallert und Familie,
Hamburg, im August 1905.
Neuer Saalbau( Stein's Garten).
Sonntag, den 13. Auguft, abends 8 Uhr;
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hierbei nicht beanstandet worden sind, sowie daß dieſes Fleisch in des 1. Stockholmer Damen- Gesangs- Quartetts.
zwischen nicht verdoi ben ist, noch auch sonst eine gesundheitsschädliche Aenderang seiner Beschaffenheit erlitten hat.
§ 2.
Direktion: Frau M. Hafgren.
Bekanntmachung.
Die hauptsächlich unter der Schuljugend vielfach verbreitete, nicht scharf genug zu verurteilende Unfitte, Gebäude, Einfriedigunge 2c., namentlich solche mit frischem Anstrich durch Beschmieren mit Kreide, Schmutz u. s. w. zu verunreinigen, hat in legter Zeit wieder sehr überhand genommen.
Wir sehen uns daher veranlaßt, vor dem Begehen solcher Beschädigungen eindringlichst zu warnen, sowie
n Lehrer, Eltern, Vormünder 2c. das dringende Ersuchen
zu richten, die ihrer Obhut unterstellten Kinder mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln von der Verübung
derartigen Unfugs abzuhalten.
Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, die Schuldigen
im Betretungsfalle unnachfichtlich zur Anzeige zu bringen,
im Falle der Strafunmündigkeit der betr. Kinder aber die Bestrafung ihrer Eltern, Vormünder 2c. nach Art. 44
In Original- Landestrachten von Dalarne in Schweden. Neues reichhaltiges Programm: Sol, Terzette und Quartette in des Polizeistrafgesetzes herbeizuführen. schwedischer und deutscher Sprache.
Eintritt 60 Pfg.
Das zur Einfuhr oder Durchfuhr bestimmte Fleisch muß mit einent amtlichen Stempel versehen sein, aus dem hervorgeht, daß die Schlachttiere, von denen das Fleisch herrührt, der nach dem Reichs- Eintritt 60 Pfg. gesetz vom 3. Juni 1900 vorgeschriebenen amtlichen Untersuchung Im Vorverkauf bei Herrn Challier, Musikalienhandlung 50 Pfg. unterlegen haben und hierbe! nicht beanstandet worden sind.
§ 3.
Das zur Einfuhr bestimmte Fleisch muß nach Entrichtung der Verbrauchssteuer auf dem kürzesten Weg nach dem städtischen Schlachthof verbracht werden, woselbst es mit dem Tag des Verbrauchssteuerscheins in ein Verzeichnis eingetragen wird.
Untersuchung täglich Ausnahme der Sonn
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Giessen.
Sonntag, den 13. August:
und Feiertage von 7 bis 12 Uhr Vormittags us tha: Waldfest am Ludwigsbrunnen.
mittags statt.
Wird das Fleisch nicht beanstandet, so wird es mit dem entsprechen den Stempel versehen und dem Verkehr freigegeben. Wird es als beanstandet, verdorben oder gesundheitsschädlich befunden, so ist eine polizeiliche Entscheidung über das weitere Verfahren erforderlich.
§ 4.
Wird eingeführtes frisches Fleisch beanstandet, so sind neben einer etwa verwirkten Strafe die Verbrauchssteuer und die Beschaugebühr in jedem Fall zu Gunsten der Stadtkasse verfallen.
§ 5.
Abmarsch mit Musik 22 Uhr vom Ludwigsplay.
Bei ungünstiger Witterung im Saale des Felsenkeller. Freunde und Gönner sind herzlich willkommen.
Rodheim
Der Vorstand.
a. d. Bieber
Das zur Durchfuhr beſtimmte Fleiſch muß bei der Ausfuhr Missionsfest am Sonntag, 13. Aug. 1905
noch mit dem in§ 2 genannten amtlichen Zeichen versehen sein, das von dem Verbrauchssteuererheber der Ausgangsstelle geprüft wird. Ist das Zeichen verletzt oder ein Zeichen nicht vorhanden, so wird das Fleisch beschlagnahmt und in den Schlachthof zur Untersuchung Wird es als ge= verbracht. Dort wird nach§ 3 damit verfahren. fund befunden, so hat der Verbrauchssteuer aufseher das weitere zu verfügen.
Die Einfuhr von gehacktem Fleisch ist verboten.
§ 6. § 7.
Der Einbringer hat außer der Verbrauchssteuer eine Beschaugebühr zu entrichten. Diese beträgt für 1 Kilogramm Fleisch oder Eingeweide, soweit letzteres nicht im ganzen eingeführt wird, 2 Pfg.; für das gesamte Eingeweide eines Stü fes Großvieh werden 30 Pfg., eines Stückes Kleinvieh 20 Bfg. erhoben. Bruchteile eines Kilogramms werden voll berechnet. Bei in der Haut eingehenden ge= schlachteten Tieren kommt bei der Berechnung das Gewicht der Haut in Abzug. Auch ist für alle im natürlichen Zusammenhang eingeführten Teile eines Schlachttieres als Beschaugebühr fein höherer Betrag als die jeweilige für den Schlachthof zu Gießen festgesetzte Schlachtgebühr zu entrichten.
Die Beschaugebühr wird zusammen mit der Verbrauchsabgabe erhoben. § 8.
Die Bestimmungen dieser Polizeiverordnung finden keine Anwendung auf von Privaten eingeführtes frisches Fleisch, sofern es zum Verbrauch im eigenen Haushalt bestimmt ist.
§ 9.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Polizeiberordnung werden, soweit nicht nach anderen Bestimmungen, in8besondere dem Reichsfleischbeschaugesez eine höhere Strafe verwirft ist, mit Geldstrafe bis zu 30 mt. bestraft.
§ 10.
Diese Polizeiverordnung tritt am 1. September 1905 in Kraft. Gießen, den 8. August 1905.
Gr. Bürgermeisterei Gießen.
J. V.: Curschmann.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß durch Reichsgesetz vom 14. April 1905 der§ 23 des Personenstandgesezes folgende Abänderung im Wortlaut erhalten hat:
И
Wenn ein Kind totgeboren oder in der
Geburt verstorben ist, so muß die Anzeige spätestens am nächßfolgenden Wochentage geschehen."
Die Anzeige von totgeborenen oder in der Geburt verstorbenen Kindern zum Sterberegister braucht daher, wenn der Geburtsfall an einem Samstag erfolgt ist,
Festprediger: Pfarrer Wagner zu Niederflorstadt und Pfarrer Koch zu Lüzellinden.
Beginn der Gottesdienste um 11 und 2 Uhr. Nachmittags bei günstiger Witterung im Walde.
Alle Missionsfreunde ladet helichst ein
Der Kirchenvorstand.
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Gießen, den 10. August 1905.
Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.
Bekanntmachung.
Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß trot unserer kürzlichen Warnung immer noch in Gärten ohne polizeiliche Erlaubnis, oder sogar nach eingeholter Grlaubnis zum Schießen von Raubzeug nach Singvögeln und Tauben geschossen worden ist.
Wir warnen hiermit ausdrücklich vor dem leichtsinnigen Schieken und insbesondere vor dem Schießen nach uütlichen Bögeln. Die Schutzmannschaft ist angewiesen, ein besonderes Augenmerk auf diese Ausschreitungen zu richten und unnachsichtlich Anzeige zu erheben.
Gießen, den 10. August 1905.
Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.
Verdingung von Drainagearbeiten.
Die zur Ausführung für die Feldbereinigung in der Gemarkung Rodheim bei Hungen vorgesehenen Drainagen erforderlichen Arbeiten sollen im Wege schriftlichen Angebotes vergeben werden und zwar: Graben- und Rohrberlegungsarbeiten, beranschlagt 9000,00 Mr. 205,60
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Die Verdingungsunterlagen liegen auf Großherzogl. Bürgermeisterei Rodheim zur Einsicht offen. Angebote haben in Prozenten des Kostenanschlages zu erfolgen und sind verschlossen, postfret und mit entsprechender Aufschrift versehen bis spätestens
Mittwoch, den 16. Auguft, vorm. 10 Uhr bei Großh. Bürgermeisterei Rodheim einzureichen. Eröffnung der Angebote in Gegenwart etwa er
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Großherzogl. Standesamt Gießen.
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Gießen, den 8. August 1905.
Großh. Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Bekanntmachung.
Herr Stadtrechner Doepfer ist vom 11. bis 25. August beurlaubt und wird in dieser Zeit von dem ersten Stadtkassengehülfen Herrn Peter vertreten. Gießen, den 9. August 1905.
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hober, gebeugter Man Wutter." mitri?" Ja, ich bin's; id Esther hatte sich gehalten, ein roter fleines, blaffes Gefid jeine Arme aus,„ E
nicht länger!"
Das Kind rührt du bist, kommst du hab'?"
Der Mann nidt fich ihm das Kind in Als die Fleine Eit und noch das Spreche den Türspalt dringt hab' jezt einen Bate Mal gefüßt, warum lieb?"
Endlich, furz vor wach oder träumt fie Bettchen, das Tai über sie, dicht über fi die auf einem Stubl so inbrünstigen Auß
unter der Bettdede b Drei Tage lang gefunden, daß er fie nicht begreifen fann Fragen hat sie auf d als sei er ein Rind Freunde. Aber Eit begreift ihn sehr gu Warum wohnst du Mann zudt zusamme ginge, daß es zu falt beharrt Esther. Sel Warum wohnen wir
Warum!
Der Mann fann fragenden Blid so f
ein paar Wochen im im Freien sein, D, und welche Au ganzen, trägen Win fie ihn im Sommer Either schreit au dem Vater um den Des Mannes St hutsam aber hastig n Aleinen.
-
Sie läg
suwa- seuminje ausgejay Detachement haben am geichlagen. Auf deutsche und die eine Stunde ent 1300 auf drei Stunden Aufständische bedroht. Mann ausgeidifit. Schwarze Soldaten, e Major Johannes ist b gegen Aufständische. Der Buffard" h Auffüllung der vo Handwaffen befomm Der Gouverneur Johannes meldet, e
feiner Annahme wir gelegt jein. Die Ar gegen die auffäffigen Berwundet wurde die
ist die Veranlassung reichlichem Biergenui * Die Vorstände de maren gestern in Berl
die Fleischteuerung zu wirtschaftsminister von
der Grenzen für Schm nicht erfolgen fönnen. gänzlich geichloije Der Zwischenfall an
die Weichsel überschreiten
bei Mifum Miffum in S fein. Deutsche Schuttru Schützen gerieten dort ins lefen getötet und andere meldet, ist der franzöfi
daß die von den Deutiche Argelegenheit gefangen affen worden find.


