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Cheater- Verein Giessen.

5. Vorstellung:

Mittwoch, den 11. Januar 1905

Medea, des

Tragödie in 4 Aufzügen von Franz Grillparzer.

Gast: Fräulein Riza Bajor

vom Großh. Hoftheater in Mannheim.

Ende gegen 10% Uhr.

Anfang 8 Uhr pünktlich. Eintrittskarten zu Mt. 5., 4., 3.-( für Mitglieder im Vorverkauf zu f. 4.50, 3.50, 2.50) u. Mt. 2.-( für Studierende) bei Herrn Ernst Challier und an der Abendkasse.

Holzversteigerung in der fürstl.

Oberförsterei Lich.

Montag, den 16. Jannar, von vorm. 9 Uhr an, im Distrift Riedwald: Scheitholz: 345 Rm. Buchen, 16 Am. Eichen, 5 Rm. Nadelholz( Kiefern); Snüppel: 189 Nm. Buchen, 113 Rm. Eichen, 3 Rm. Weichlaubholz, 72 Rm. Nadelholz( Kiefern); Stöde: 121 Rm. Buchen, 84 Rm. Eichen, 76 Rm. Nadelholz( Kiefern); Wellen: 7520 Buchen, 7230 Eichen, 300 Weichlaubholz, 3160 Nadelholz( Kiefern). 602 Fichtenderbstangen= 23,23 Festmeter, 1153 Fichtenreisstangen= 7,76 Fftm.( Eichen­Wagnerholz fann aus der Hand verkauft werden).

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Die Zusammenkunft ist dort, wo der Fußpfad von Lich nach Harbach die sog. alte Laubacherstraße kreuzt. Dienstag, den 17. Januar, von vorm. 91 Uhr an, in den Distrikten Fuchsstrauch und Koluhänser. topf: Scheitholz: 153 Rm. Buchen, 2 Rm. Eichen; Knüppel: 196 Nm. Buchen, 205 Rm. Eichen, 6 Rm. Birken; Stöcke: 84 Nm. Buchen, 4 Rm. Eichen; Wellen: 3410 Buchen, 2200 Eichen, 750 Weichlaubholz, 200 Nadel­holz. 2 Eiden Schnittholz( 46 und 53 cm Durch­meffer) 3,09 Fftm.; 6 Buchenschnittholz( 47 bis 71 cm Durchmesser)= 13,40 Fftm.; 15 Fichtenbauholz 1,95 Fftm.; 138 Fichtenderbstangen= 6,11 stm.; 742 Fichtenretsstangen= 2,50 Fftm.; 121 Eichen- Gruben­holz 8,84 Fitm.( Wagnerholz, Pfostenholz u. s. w.) Die Zusammenkunft ist bei der neuen Wegunter­führung an der Oberhessischen Eisenbahn im Fuchsstrauch.

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=

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Holzversteigerung.

Montag, den 16. d. Mts. wird in hiesigem Ge­meindewald folgendes Holz versteigert:

24 Niefern- Stämme 16-34 cm Durchm.

4-11 m Länge= 9,26 Fstm.

9 Fichten- Stämme 14-22 cm Durchm.

8-16 m Länge= 2,13 stm. 228 Fichten- Derbstangen= 14,77 Fstm. 160 Reisstangen= 4,73 329 Rm. Kiefern- Knüppel( hiervon sind 87 Rm. 3 m Ig.) 2110 Wellen Kiefern- Reisig

"

560

"

Fichten- Reisig

78 Nm. Nadel- Stöcke

28 Haufen Kulturabraum.

"

1905.

X. Jahrgang.

Versteigerung.

Mittwoch, den 11. Jaunar, bersteigere ich:

I. um 2 Uhr nachmittags in dem Bieker'schen Saale: 10 Mille Bigarren, 1 vollständiges Bett, Sofa, 1 Schreibtisch, 1 Tru­meau mit Spiegel, 1 Sekretär,

Betreffend: Ausführung des Reichsgesetzes vom

28. Mai 1894 über den Schutz der Brieftauben und den Brieftauben­verkehr im Kriege.

Bekanntmachung.

Gemäß§ 3 Absaß 2 und unter Bezugnahme auf

1 Kommode, 1 Glasschrank, die nachstehend abgedruckten weiteren Bestimmungen des 1 Consol, 1 ovaler Tisch, 2 rubrizierten Reichsgesetzes bringen wir hiermit die Plüschseffel, 1 ovaler Spiegel, Namen der Mitglieder des

1 Thele mit Marmorplatte, 1 Flaschenbierwagen u. a.

II. um 3 Uhr: 2 geschn. Eichen­stämme. Busammenfunft in

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meiner Amtsstube. Geißler, Gerichte vollzieher, Gießen.

Makulatur

hat abzugeben Expedition d. Blattes.

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Die Zusammenkunft ist Mittags 1 Uhr im Diftritt Sandkaute auf der Jägerschneise bei Stamm- In holz Nr. 1.

Großen- Linden, den 9. Januar 1905. Großh. Bürgermeisterei Großen- Linden.

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gesucht. Gießen, Schillerstraße 18.

Größe Nr. 1, etwas größer als durchschnittliche Korngröße des Anthracit, gangbarste Sorte

Größe Nr. 2, fleiner als durchschnittliche Korn­größe des Anthracit, namentlich für engere Ofenschächte geeignet.

Wagenladungen von mindestens 36 Zentnern:

Stückkoks

Bußkoks Mr. 1 Bußkoks Br. 2

Bei Entnahme von mindestens 200 Zentnern:

Stückkoks

Bußkoks Br. 1

Bußkoks r. 2

1,25 Mr.

1,25 Mr.

1,05 Mr.

1,20 Mr.

1,20 m.

·

1,00 m.

1,15 Mr

1,15 Mr.

Brieftaubenklubs Gießen,

welch letzterer dem Verbande deutscher Brieftaubenliebhaber­Vereine angehört und somit seine Tauben der Militär­Verwaltung zur Verfügung gestellt hat, zur öffentlichen Kenntnisnahme:

Für Kotsabnehmer, welche zwei und mehr Doppel waggons beziehen, ermäßigt sich der Preis um weitere 5 Pfg pro Centner.

1. R. Reuling, Steinstraße 72. 2. J. Hecker, Schloßgasse 5. 3. H. Hentel, Walltorstraße 27.

4. J. Döring, Marburgerstraße 82. 5. W. Scharmann, Brandplak 13. 6. K. Messele, Liebigstraße 61.

7. W. Möser, Rodheimerstraße 12. 8. A. Plant, Bleichstraße 29.

9. K. Bohling, Kaplansgasse 14. 10. J. Schlitt, Mittelweg 3.

11. H. K. Fießer, Grünbergerstraße 7. 12. H. Rosenbaum, Löwengasse 10. 13. Fr. Wigandt, Neuenweg 31. Gießen, den 5. Januar 1905.

Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.

Auszug aus dem Gesez, betreffend den Schutz der Brieftauben und den Brief­taubenverkehr, vom 28. Mai 1894.

§ 1. Die Vorschriften der Landesgesetze, nach welchen das Recht, Tauben zu halten, beschränkt ist, und nach welchen im Freien betreffend Tauben der freien Bueignung oder der Tötung unterliegen, finden auf Militärbrieftauben keine Anwendung.

Für Anfuhr an das Haus werden 5 Jfennig für den Zentner berechnet. NB. Ausnahmsweise können kleinere Koksmengen ohne be­besondere Vergütung auch an die betr. Lagerpläge ( Keller, Stall 2c.) verbracht werden, sofern die Zufuhr durch das Gaswerk erfolgt.

Im Gaswerk findet nur ein Verkauf von über 5 Centner Koks ftatt; dagegen bleibt bei folgenden biesigen Firmen der

Kleinverkauf der Gaskoks

von 1 bis 5 Zentner

eingerichtet, nämlich bei den Herren:

H. Schaumberger, Marburgerstraße 22. Andreas Euler, Steinstraße 11. Joh. Fischer, Alicestraße 19,

J. Happel, Neustadt 56,

Ed. Klinkel, Bahnhofstraße 10,

Emil Lot, Kirchenplag 9,

Gebr. Kahl, Frankfurterstraße 151,

Emil Bistor Nachfolger, Marktstraße 10,

Auguft Strud, Bismarckstraße 6,

Georg Unverzagt, Grünbergerstraße 13.

Georg Schäfer, Licherstraße 2,

Daniel Wirth's Nachf.( Theod. Geilfus)

Weftanlage 51.

Dasselbe gilt von landesgeseßlichen Vorschriften, nach welchem Tauben, die in ein fremdes Taubenhaus übergehen, dem Eigentümer des Bezteren gehören.

§ 2. Insoweit auf Grund landesgesetzlicher Be­stimmungen Sperrzeiten für den Taubenflug bestehen, finden dieselben auf die Reisepflüge der Militärbrief­tauben feine Anwendung. Die Sperrzeiten dürfen für Militärbrieftauben nur einen zusammenhängenden Zeit­raum von höchstens je 10 Tage im Frühjahr und Herbst umfassen. Sind längere als zehntägige Sperrzeiten ein­geführt, so gelten für Militärbrieftauben immer nur die ersten zehn Tage.

§ 3. Als Militärbrieftauben im Sinne dieses Ge­seges gelten Brieftauben, welche der Militär-( Marine-) Verwaltung gehören und von derselben gemäß der von ihr erlassenen Vorschriften zur Verfügung gestellt und welche mit dem vorgeschriebenen Stempel versehen sind. Privatpersonen gehörige Militärbrieftauben genießen den Schutz dieses Gesezes erst dann, wenn in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden ist, daß der Züchter seine Tauben der Militärverwaltung zur Verfügung gestellt hat.

Bekanntmachung.

Kr. 9.

Infertionepret beffen, bie Streffe Retlan

Rebaltion u. Sa

Filr

Zum Zufar ( Von unsere Die Hauptaufg mehr wieder erfol die Neuregelung u denen Staaten.

Wir machen darauf aufmerksam, daß die Haus­eigentümer verpflichtet sind, bet Schneefall die Fuß­gängersteige alsbald von Schnee reinigen und bei Glatt­eis sogleich mit Sand bestreuen zu lassen.

Auch entstehende Schleifen sind mit Sand zu be­ftreuen.

Die Schußmannschaft ist angewiesen, diejenigen, welche vorstehende Bestimmungen nicht befolgen, ohne weiteres zur Anzeige zu bringen.

Gießen, den 10. Januar 1905.

Großh. Polizeiamt Gießen.

Herberg.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 1. bis 7. Januar 1905 wurder in hiefiger Stadt

rifche, da dem Ba Einzelheiten der die Verträge in i lehnen, dagegen Recht zu, in der

gefunden: 1 Peitsche, 2 linke Kinderknopfstiefel und 1 Muff; berloren: 120 bis 130 Mf. in einer Wurstblase, 1 Portemonnaie mit zwei Einhundertmark scheinen( Bayrische), 40 bis 50 Mark in Gold, 1 Gepäckschein Nr. 251 und 1 Fahr­farte II. Klaffe, Gießen- Frankfurt a. M.

und zurück als Inhalt und 1 brauner Arbeitsrock.

3ugelaufen ist: 1 Forterier mit schwarzem Ab­

zeichen.

Entlaufen sind: 1 grauer Pinscher, 1 junger Pinscher( Pfeffer- und Salzfarbig), 1

großer weiß- und gelb gefleckter Hund,

D

1 Hühnerhund( Weißtieger) und 1 For­terier, rechtes Ohr schwarz.

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegen stände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend

zu machen.

Diese Firmen berechnen obenstehende Preise unserer Ga stoks jamt Anfuhr wie das Gaswerk und verabfolgen dieselben auch die in Mengen unter 5 Zentnern.

Die Preise unserer Gastofs für die Abnehmer außerhalb der den Gemarkung Gießen ermäßigen sich um den Betrag der Oftroirückver­gütung von 4 Pfennig für den Zentner.

Städtisches Gas- und Wasserwerk Gießen.

Gießen, den 7. Januar 1905.

Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.

Bekanntmachung.

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Wegen Vornahme von Kabelverlegungsarbeiten wird Marktstraße von heute an bis auf weiteres für Fuhrwerks- und Fahrradverkehr gesperrt. Gießen, den 9. Januar 1905.

Großh. Bolizeiamt Gießen. J. V.: Roth.

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