Einzelbild herunterladen

Der Hanbmoro im fatholischen Pfarr-| walt zugestoßen haben, denn mehrere Nippen waren haus zu Heldenbergen.

Nachdruck verboten.

-

-

( Eigener Bericht.)

S. u. H. Gießen, 7. Juni 1905. Dritter Verhandlungstag.

D.- St.: Woher wußten Sie, wo das Schlafzimmer fag? Buge: Das hatte Hudbe schon ausspekuliert.( Heiterkeit.) Der Zeuge traf dann mit Hudde am Tage darauf wieder zusammen und sie verübten weitere Diebstähle in einem Pfarr­haus unweit Neuwied und in einem Pfarrhaus in Norath im Hunsrück. Hier seien sie überrascht worden und mußten flüchten. Hudde hat dabei noch schnell den Paletot des Pfarrers mitgenommen, den er später noch bei der Ver­haftung besaß. Der Beuge ist bei der Flucht mit Hudde auseinandergekommen und hat ihn nicht wiedergesehen.

Es wird darauf das Protokoll der Aussage eines ist unauffindbaren Handlungsgehilfen Renkert verlesen. R. ist mit Hubde in der Herberge zusammengetroffen. Hudde habe ihm von seinen Diebstählen, die er mit Walter unternommen hatte, erzählt. Dabei habe er auch geäußert, daß er einmal aus der Küche ein Brotmesser mitgenommen habe; wenn der Pfarrer sich gerührt hätte, würde er ihm den Hals abgeschnitten haben!( Große Bewegung.)

-

Ein geheimnisvoller Brief. Nach einer Bause erbittet sich der Verteidiger des An­geklagten Hudde, R.-A. Dr. Jung, das Wort: Mir ist so­eben durch die Post ein Brief von einem mir unbefannten Manne, namens Josef Schreiber aus Frankfurt- Sachsen­hausen, Sendlingerstraße 35 zugegangen. Da der Brief Mitteilungen enthält, die, wenn sie sich bewahrheiten sollten, von Bedeutung sein könnten, beantrage ich die Verlesung des Briefes. Der Verteidiger überreicht den Brief und das Gericht beschließt dessen Verlesung. Der Brief lautet: Mir fam es wie ein Märchen vor, als ich heute Nacht in Sachsenhausen ein Mädchen zu einem Mann sagen hörte:" Du ekelhafter Mensch, Du hast den Mord begangen. Ich werde es Dir anftreichen, der Hudde kommt für den Mord nicht auf das Schaffot." Der Mann lief weg, fam aber gleich zuri d und sagte: Nimm Dich in Acht, Du Mensch Du!" Die Uhr hat der Mann obenerwähntem Mädchen abgenommen. Gin Schugmann war nicht zu sehen und zu hören, der die Personalien hätte festellen können. Das sagte ich auch zu einem Straßenbahnschaffner. Ich meine, die Sache darf Interesse haben, um darauf einzugehen." Das Gericht beschließt, den Schreiber des Briefes telegraphisch borzuladen. Es werden dann die Aussagen des Lehr­herrn und früheren Meister Huddes verlesen. Dieselben stellen dem Angeklagten durchweg einen schlechten Leu­mund aus. Der Lehrherr hat angegeben, daß Hudde oft verlangte, in die Kirche zu gehen und deshalb viel Urlaub bekam. Später stellte sich aber heraus, daß er sich statt in in die Kirche zu gehen, im Walde herumgetrieben habe. Hudde wird von seinen Meistern nachgesagt, daß er lügenhaft, unehrlich, frech, rüpelhaft, großmäulig, eitel gewesen sei, sich vielfacher Unterschlagungen schuldig ge­matt, den Mädchen überall nachgestellt ha e usw. Der Angeklagte sucht mit großer Redegewandheit durch persönliche Angriffe gegen seine Meister deren un günstige Angaben zu entkräften.- D.-St. Theobald tellt mit, daß gerichtsseits ein Josef Schreiber sehr be­fannt sei, der Zuhälter sein soll und wegen Beleidigung eines oberhessischen Bürgermeisters Laubach mit einem Jahr bestraft worden sei. Es liege die Möglichkeit vor, daß es dieselbe Persönlichkeit sei. Es tritt dann die Mittagspause ein. Am Nachmittag beginnen die Gut­achten der Sachverständigen.

Rachmittagsfihang.

Bei Beginn der Nachmittagssigung ist der am Vormittag telegraphisch aus Heldenbergen geladene Metzgerbursche Maaß erschienen. Seine Vernehmung ergibt aber nichts von Belang. Es läßt sich nicht genau feststellen, wann der Mezgermeister Seyfried dem Metz­ger Schäfer Mitteilung gemacht hat, daß er einen neuen Gesellen brauche. D.-St. Theobald teilt mit, daß inzwischen telegraphisch Nachforschungen nach dem Brief­schreiber Josef Schreiber angestellt worden seien. Aus Frankfurt Sachsenhausen, wo der Briefschreiber wohnen wolle, set die Antwort gekommen, daß der Mann dort nicht wohne, sondern in Frankfurt a. M., Niedern­straße 94. Auffällig set es, daß ein Mann, der sich selbst als Zeuge angabe, eine falsche Adresse gäbe. Vors: Jedenfalls muß der Versuch gemacht werden, den Mann zu ermitteln. D.- St: Da. gegen fann als ziemlich sicher angenommen werden, daß die Person des Schreibers identisch ist mit der den Behörden bekannten Persönlichkeit Bur Festellung der moralischen Qualität des Beugen be­antrage, ich Staatsanwalt Reuß von hier zu vernehmen.

Das Gericht beschließt die Ladung. Vor Ver­nehmung der Sachverständigen erklärt D.-St. Theobald, daß er zwar vorsorglich Hudde von Medizinalrat Dr. Haberkorn- Gießen habe untersuchen lassen, daß er aber auf diesen Sachverständigen verzichte, da wohl niemand zweifel an der geistigen und förperlichen Ge­sundheit des Hudde erheben dürfte. Kretsassistenzarzt Dr. Boettcher hat die Sektion der Leiche borges nommen. Pfarrer Thöbes sei ein großer, muskulöser und kräftiger Mann gewesen. Die Leiche wies neun Stichwunden auf und der Tod ist durch innere und äußere Verblutung hervorgerufen worden. Das Meffer lag neben dem Bett und war einmal mit den Fingern abgestrichen worden. Offenbar hatte sich der Pfarrer gewehrt und war dem Täter mit den Händen in das Messer gefallen, denn so viel Bewegungsfreiheit gestatteten die zugenähten Hemd­ärmel den Händen. Der Täter muß mit großer Ge­

glatt durchstoßen. Daraus ist zu schließen, daß der Täter über eine nicht unbeträchtliche Körperkraft ver­fügt haben muß. Am Bauch und den Knieen zeigten fich Nägeleindrücke.

auf die Knie gegriffen hatte, die Größenverhältnisse der Hand Huddes hatte. Wenn ein anderer Täter in Betrach fommen sollte, so mußte er zufällig genau dieselben Größen verhältniss der Hände besessen haben, wie Hudde.

die fachkundige Ar

hin. Nachdem d

geworden war,

fi

Der anwaltschaft in D

aus dem Bett drängte, zurückgedrückt haben. Aus den starken Blutungen ist zu schließen, daß die Wunden am Huddes Stiefel. Stopf( Stirn, Hals, Wangen) zuerst beigebracht worden find. Der Sachverständige folgert, daß ein

Der Täter muß sein Opfer, daß Eachverständige hat weiter noch verschiedene Fußspurer Siarrhaus zu He untersucht, aber nur eine zeigte die Größenverhältnisse von von zwei Täter

-

-

schwerer Kampf

-

-

des Opfers mit dem Täter stattgefunden hat und er stellt sich die Vorgänge unter Berücksichtigung der Lage der Leiche, der Blutspuren und der Verletzungen wie folgt vor: Der Pfarrer muß infolge eines Geräusches aufgewacht sein und sich aufgerichtet haben. Der Täter, der sich für diesen Zweck das Messer schon zurecht ge­legt hatte, ist darauf zugesprungen und hat dem Pfarrer, der schon ein Bein aus dem Bett gesetzt hatte, mit großer Gewalt das Messer in den Halz gestoßen. Der Pfarrer war trotz der Bunde im Kehlkopf imstande zu schreien und er hat, wie feststeht, geschrien. Der Pfarrer war zugleich unruhig geworden, wodurch der Täter unsicher wurde. Dadurch erklärt sich ein offenbarer Fehlstich am Kopfe; der Pfarrer war aber trotzdem imftande sich zu wehren. Daß er sich ge­wehrt hat, da für sprechen verschiedene Anzeichen, so ist an dem Messergriff ein Röpfchen abgerissen, so erflärte es sich, daß das Hemd so hoch heraufgestrichen war und die in Un­ordnung gebrachte Bettdecke. Ohne Zweifel war der Pfarrer dem Täter ins Messer gefallen die Hände zeigten Schnitt­wunden und ist dann zurück auf das Bett geworfen worden. Darauf habe der Täter blind auf sein Opfer los­gestochen und demselben schwere Wunden beigebracht( Herz, Lunge 2c. waren durchstochen), die schnell den Tod herbei­führten. Sanitätsrat Dr. Becker in Friedberg, der ge­meinsam mit Dr. Boettcher die Obduktion vorgenommen hatte, bestätigt dessen Gutachten in allen Punkten. Ge­richtschemiker Dr. Popp( Frankfurt a. M.) hat an demselben Tage noch nach Entdeckung des Mordes am Tatort Er­mittelungen nach Epuren angestellt. Sein Hauptaugenmert richtete sich auf die Fingerabdrücke, da bekanntlich neuerdings die Daktyloskopie in der Kriminaluntersuchung eine große Rolle spielt. Es fanden sich verschiedene Fingerabdrücke der blutigen Hand des Täters u. a. auf der Lampesglocke, auf dem Messer, dem Hemde des Opfers und einem auf dem Hofe zum Trocknen aufgehängten Hemde, an dem sich der Täter die Hände abgetrocknet hatte, nachdem er sie schon am Moos abgestrichen hatte. Die Megger pflegen das Messer bevor sie es in den Köcher einsteden, mechanisch abzustreichen, teils am Tierförper teils an der Schürze, teils aber auch, teils am Tierförper teils an der Schürze, teils aber auch, wie er auf dem Schlachthof oft beobachtet habe, ganz mechanisch mit Daumen und Beigenfinger. Auf der Beit­vorlage lag ein Häuschen geronnenes Blut. Das muß in schon gerinnendem Blut abgestrichen worden sein. Der blutige Fingergriff am Knie der Leiche fann auch nur vom Täter herrühren, da der Pfarrer die Hände verbunden hatte. Wichtig waren die Blutspurren an der Lampenglocke, die auf dem Nachttisch in schräger, rollender Stellung sich be­fand. Am Glockenrande war beim Abheben der Glocke ein Fingerabdruck entstanden. Der Sachverständige fährt dann fort: Ich komme nun zu den Beziehungen dieser Spuren zu der Person des Angeklagten Hudde. Und da muß ich vorausschicken, daß ich mir der Tragweite meiner Feststellungen voll bewußt war. Ich habe es daher an Bemühungen nicht fehlen lassen, festzustellen, ob nicht am Tatort außer Hudde, der ja eingestandenermaßen dort war, noch eine andere Person gewesen sein fönnte. Aber immer wieder führten mich die Einzelbeobachtungen auf die Person des Hudde, während irgend welche Momente, die auf eine andere Person schließen ließen, nicht vorhanden waren. Auf dem Hof hatte der Täter an das dort hängende Hemd mit seinen blutigen Händen gegriffen. Der Abdruck des rechten Beigefingers zeigte ein auffallend furzes, nur 18 cm langes erstes Glied. Nun war es mir überraschend, als ich Huddes Hand betrachtete, daß sein Zeigefinger eine Ver fürzung erlitten hatte. Der Nagel ist über den Stumpf herübergewachsen( Sudde muß vortreten und den Geschworenen seine Finger zeigen). Nicht blos das Glied selbst, sondern auch der überstehende Nagel sind deutlich zum Abdruck ge­bracht worden. Daß Hudde am Tatort gewesen ist, fann mit Sicherheit gesagt werden, daß er mit der Hand an das Hemd gegriffen hat. Es stimmt nicht nur die Vertrüppelung, sondern auch das Größenmaß überein. Die Papillarlinien an Huddes Beigefinger stimmen genau mit der blutigen Beichnung des Fingerabdrucks auf dem Messer überein. Die Länge, Weite und der Verlauf der Papillarlinien am Messer stimmen derart genau mit den Papillarlinien an Huddes Hand überein, daß man, da Hudde am Tatort gewesen ist, die Uebereinstimmung als eine verblüffende bezeichnen muß. Dazu kommt das professionsmäßige Abstreichen des Messers, das auf einen Mezger schließen läßt. Ferner fommt der Daumenabdruck am Lampen- Glockenrand in Betracht. Am rechten Daumen Huddes befinden zwei Sabelungen der Bapillarlinier und eine Einbucht. Auch das kommt in dem Blutabdruck vollständig scharf zum Ausdruck. Der Sach­veständiger kommt dann zu den Kleideruntersuchungen. In seinem Besitz befand sich ein start abgetragenes Woll. hemd. An diesem befanden sich am rechten Hermel ein Blutfleck und fleine Blutspriger, die sich auf Grund der Eiweißreaktion nach der Uhlenhut- Wassermannschen Methode als von Menschen blut herrührend erwiesen; ebenso befand sich auf Huddes Kragenschoner ein Blutfleck. Es haben sich also zehn übereinstimmende Punkte gefunden. Hudde war am Tatort. Benn eine Übereinstimmung in so zahlreichen Punkten und so vieler Details vorhanden ist, so fann mit einer Wahrscheinlichkeit, die fast an Sicherheit grenzt, gesagt werden, daß die Abdrücke von Huddes Hand stammen. Am Knie der Leiche fand sich auch noch der Händeabdruck. Hier konnte aber nur festgestellt werden, daß die Hand, die

-

Bierter Verhandlungstag.

Halb Gießen drängt sich nach dem Schwurgerichtssaal zu den Verhandlungen. Der Angeklagte Dstar Hudde zeigt auch heute wie am ersten Tage unerschütterliche Ruhe und Gleichmütigkeit. Der zweite Angeklagte Otto Walter nimm an den Verhandlungen fast gar feinen Anteil. Nach der Eröffnung der heutigen Sizung läßt de Vorsitzende, Landgerichtsrat Praetorius, den Beugen Jos Schreiber, den Briefschreiber aus Frankfurt a. M., auf rufen. 8 meldet sich niemand. D.-St. Theobald teilte mit, daß in Frankfurt nach Schreiber Recherchen an gestellt worden seien, er soll auch gestern in einer Wirtschaft in der Niedernstraße in Frankfurt a. M. gesehen worden sein. Sein Aufenthalt habe aber nicht ermittelt werden fönnen. Dagegen sei von Schreiber selbst folgendes Telegramm g sandt werden: Ladung Hudbe nicht zugestellt, tomme doch. Josef Schreiber." Der D.-St. bemerkt dazu: Es be stätigt sich, was ich gestern schon vermutete: die Tatsache, daß er eine falsche Aresse angegeben hat, beweist, daß er nicht fommen will, sich vielleicht nur einen schlechten Scherz erlaubt hat. Ich kann deshalb auf die Borlegung der Personalaften und die Vernehmung des Staatsanwalts Reuß über auf Leumund des Schreiber verzichten. Hudde erklärt, daß er auf den Zeugen verzichte.

-

-

Auch

Die Beweisaufnahme wird darauf geschlossen. Den Geschworenen werden 19 Schuld fragen, die be züglich des Angeklagten Hudde, abgesehen von den auf die sechs Enbruchsdiebstähle in Heppenhe.m, Garbeck, Bissen, Herdorf, Klein Schwalbach und Heldenbergen gerichteten Fragen als Hauptfragen betreffen: Mord, begangen allein oder in Gemeinschaft mit einem anderen und Raub. Für den Fall der Verneinung der Hauptfragen auf Mord und Raub werden Hilfsfragen gestellt auf Beihilfe zum Mord und Raub und auf vorsätzliche Tötung nach§ 214 ( Tötung bei Ausübung eines Verbrechens, um der Ergreifung zu entgehen oder ein in den Weg tretendes Hindernis zu beseitigen). Eine weitere Hilfsfrage betrifft die Beihilfe zu einer von einem Dritten verübten Tötung nach§ 214. dann nahm zur

-

SDS

Es wäre

Vertretung der Auflage D.-St. Theobald das Wort: M. H. Geschworenen! Der Fall, der uns hier in der Hauptsache beschäftigt, hat über die Grenzen unseres engeren Vaterlandes in ganz Deutschland Auf­sehen, Erregung und tiefgehendes Entsezen hervor gerufen und das mit Recht. Denn in der Tat ist das Verbrech n, das in Heldenbergen verübt worden ist, so furchtbar und so grausig, wie es seit Jahren und Jahr­zehnten, ja man fann sagen, seit Menschengedenken in unserem friedlichen Hessenlande nicht erlebt worden ist. Der ruchlosen Mörderhand war ein Mann zum Opfer gefallen, der bei allen, die ihn kannten, nur Siebe und Verehrung besessen hatte. Die Gemeinde Heldenbergen beweinte in ihm ihren geliebten Seelsorger. Viele be­trauerten in ihm den erprobten, bewährten Freund, Un zählige vermißten in ihm den stets bereiten Helfer. Jeder, der thn kannte, schäßte in dem Ermordeten einen Mann von milder reiner Herzensgüte. Und mit dem Gefühl der Trauer mischte sich das Gefühl des Ent­setzens, daß der ruchlose Mordgeselle seine Mordwaffe gerade gegen diesen Mann richtete. Wenn ich einleitend diese Worte dem Hingemordeten gewidmet habe, so leitete mich dabei das Gefühl reinen menschlichen Em­pfindens. Fern sei es aber von mir, m. H. Geschw., durch die Gegenüberstellung der graufigen Tat und der berehrungswürdigen Gestalt des Opfers Ihren Haß zu erregen, Sie gewißermaßen scharf zu machen gegen den Angeklagten. Derartiger Mittel bedarf es nicht gegen­über der Wucht des Belastungsmaterials. uach unverantwortlich, in Anbetracht der Tragweite der Entscheidung, um die es sich hier handelt, wenn ich statt der nüchternen Erwägung die Sprache der Leidens.haft wachrufen wollte. Wir müssen uns der Schwere der Verantwortung bewußt sein und wir dürfen nichts tun, was wir nicht vor Gott und dem Gewissen verant­worten fönnen. Wir wollen uns streng auf der Nicht­linie des Gesetzes halten und rein sachlich die Schuld. momente prüfen. Als die Behörde am 12. November v. Js. an Ort und Stelle kam, bot sich ein Bild des Grausens dar. Die Leiche d.s Ermordeten lag quer über dem Bett, ein Bein war hochgezogen, das andere hing heraus. Das Bett war durchtränkt mit Blut, der Körper war entstellt durch nicht weniger als neun Wunden, Herz, Lunge, Hals waren durchstochen, Gesicht und Hände von Stich- und Schnittwunden verlegt. Die Schubladen waren herausgeriffer, Kisten und Kasten durchwühlt. Die Mordwaffe, ein großes Messer, lag blutbegossen da. Der Täter war durch das Garten fenster eingefticgen, hatte die unteren Räume durchsucht, da er dort nichts gefunden, war er in das Schlaf zimmer des Pfarrers gedrungen und war auch nicht vor dem äußersten zurückgeschreckt, das ihm sich ent gegenstellende Hinternis mit der Mordwaffe aus dem Wege zu schaffen. Die Spuren nach dem Täter waren sehr spärlich. Die Ortsmeinung ging dahin, daß es verhältnisse genau fannte. ein Einheimischer gewesen sein müsse, der die Orts häufig falsch. Es ist bekannt, daß die gewerbsmäßigen Die Ortsmeinung ist aber Verbrecher einen scharfen Orientierungssinn haben. gewerbsmäßigen Verbrecher, dessen Spezialität Einbrüche Wir waren sofort uns einig, daß die Tat von einem find, verübt sein müsse. Das abgestrichene Messer und

daß ein Meggerg

der Täter zu sei Einbrüchen in Schwalbrch im bruch in Herbor botte fchließlich

einen Anton B daß der andere fei: Es war worden: Der dem anderen b der Diebftähle immer die glei der Küche Spe

getag. Stets fundfchaftet ftellungen in her ein verdäch hatte fich in eine Beliebte g daß er von Fra

günftig gelegen Dann wurde H er mit Walter

wußte ja, daß fagte er: ich m von Helbenberg der Art, wie wunden darge fchließlich ein aber hat er e zugegeben.

Je mehr brängt in de Bei befonders

Spor

Rac

1. Gro

3.

2345

มื

e

0125

Konditorei Hett

Die Mit

Settler bis

Das

8 Tagen zur hiesigen

Gieße

Der 50jährigen Feuerwehren

Wirt berpad Die Ha

febt in Wein auch findet ei

Bedingun figenden einzu bafelbft einzure

Gießen

NA