Jubiläums- Stipendien Stiftung
Bekanntmachung,
die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jahaver durch die Stadt Gießen betreffend,
vom 1. April 1905.
zu Ehren der 25jährigen Regierung des höchstseligen Großherzogs Ludwig III. Auf Grund des Paragraphen 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Aus obiger Stiftung, welche bezweckt, daß aus den Kapital- lichen Gesetzbuch vom 17. Juli 1899 wird hi rmit und des Artikels 67 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerzinsen drei junge Leute und zwar aus feder der drei Provinzen einer, eine gleichmäßige Beihilfe zu den Kosten ihrer Ausbildung auf einer böberen Bildungsanstalt erhalten sollen, sind für das Jahr 1905 dret Stipendien zu vergeben.
Das Stipendium fann auf drei Jahre ausgedehnt werden; es fönnen jedoch nur Angehörige solcher Gemeinden berücksichtigt werden, welche Beiträge zu dieser Stiftung geleistet haben.
Hiernach berechtigte und befähigte junge Männer, welche zum Zwede ihrer Ausbildung eine höhere Bildungsanstalt besuchen oder besuchen wollen und sich um das Stipendium zu bewerben beabsichtigen, find eingeladen, ihre Gesuche durch ihre betreffende Bürgermeisterei an die Bürgermeisteret der Hauptstadt ihrer Provinz. also aus den Orten der Proving Starkenburg an die Bürgermeisterci Darmstadt, aus Rheinhessen an die Bürgermeisteret Mainz, aus Oberheffen an die Bürgermeisterei Gießen
bis längstens zum 20. d. Mts. gelangen zu lassen. Den Gesuchen sind an Zeugnissen beizulegen: 1) ein behördlich beglaubigtes Vermögenszeugnis,
2) eine behörbliche Bescheinigung, daß und wo Gesuchsteller studiert,
3) ein Führungs-( Leumunds-) Zeugnis. Außerdem ist der Nachweis zu erbringen, daß der Gesuchsteller in Hessen geboren, bezw. Hessischer Staatsangehöriger ist. Mainz, Darmstadt, Gießen, den 1: April 1905.
Dr. Gakner, Oberbürgermeister.
Das Kuratorium:
Morueweg, Oberbürgermeister.
Mecum, Oberbürgermeister.
Arbeitsvergebung.
Die nachstehenden Arbeiten und Lieferungen zur Erbauung einer höheren Mädchenschule von Kellerfußboden aufwärts sollen Samstag, den 15. April d. Js, vorm. 10 Uhr öffentlich vergeben werden.
1. Erd- und Maurerarbeit:
ca. 434 cbm Bruchsteinmauerwerk,
darunter
4016
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, Badsteinmauerwerk.
2. Materiallieferung:
466 cbm Hardtbruchsteine,
b) 63 000 Stüď Ringofensteine,
c) 1585 000 Stüd Feldbrandsteine,
d) 251500 kg gebrannter Kalk.
Zeichnungen, Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen während der Amtsstunden bet uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Zeitpunkt an uns einzureichen. Gießen, 5. April 19 5.
Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Städtisches Hochbauamt.
Gerbel.
Beste und billigste
der Stadt Gießen
die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von
3 000 000 Mark
in Buchstaben Drei Milllonen Mark- behufs Beschaff= ung der Mittel für Ankauf von Gebäuden und Grundstücken, für Erbauung und Erweiterung städtischer Gebäude, für Anlage von Straßen, Wege pp., für Kanalisation und sonstige Wasserbauten, für Uebernahme des Volksbades, für Erbauung einer Leichenhalle für die Israeliten, für Erweiterung städtischer Betriebe( Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerk), für Verstärkung des Stadterweiterungsfonds, für Leistung eines Zuschusses zu den staatlichen Kliniken, füc Rückzahlung der nicht zur Konvertierung vorgelegten Schuldverschreibungen des 1899er Anlebens und für den Ankauf von Wertpapieren zum Swed der Hinterlegung im Enteignungsverfahren erteilt.
Die Schuldverschreibungen, welche mit fährlich 3 Prozent fällig in halbjährlichen Raten am 1. April und 1. Oktober jeben Jahres verzinslich sind, werden wie folgt bezeichnet: 1800 000 mr. 900 000 = 300 000
900 Stück zu je 2000 Mt. Serie IV Nr.
900 600
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100) 500
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IV IV
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1-900 901-1800 1801-2400
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zusammen 2400 Stück im Gesamtbetrage von 3 000 000 mr. Die Tilgung des Anlehens erfolgt durch Rückkauf oder Verlofung vom 1. April 1910 an jährlich mit 2 Prozent des Kapitals. Vom Jahre 1925 ab werden die ersparten Zinsen gleichfalls zur Tilgung verwendet. Vom 1. April 1915 an bleibt der Stadt Gießen eine verstärkte Tilgung oder die Rückzahlung des ganzen Anlehens vorbehalten.
Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen. Darmstadt, den 1. April 1905.
Großherzogliches Staatsministerium.
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Und von dem Tage an wartete jede der beiden Freun
dinnen mit Ungeduld und Sehnsucht auf den zugesagten Besuch des Herrn Alfred Lewald aus Magdeburg. Aber so lange fie beide
nicht klar darüber, daß diese Richtung falsc
er ist sich verliert die Fährte dann bald und gibt die ſein muß;" Sat er nun oft Gelegenheit, sich zu übe
Suche aut
wenige La
Nr. 84.
Samstag,
den 8. April
1905.


