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Sefertionspreis: Die einspaltige Petitzeile für ganz Oberbeen, bie Kreise Wehlar und Marburg 10 Bfg. sonst 15 Pfg. Reklamen bie Petitzetle 30 refp. 40 fg. Bebattion u. Haupterpebition: Gießen, Seltersweg 88. Fernsprechanschluk r. 862.
Montag, den 7. August 1905.
Gießener
14. Jahrgang
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Neuelle Nachrichten
( Gießener Tageblatt)
Anabhängige Tageszeitung
( Gießener Zeitung)
für Oberheffen und die Kreise Marburg und Weklar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.
Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.
Reichs- und Staatsangehörigkeit.
Als das neue Deutsche Reich geschaffen wurde, brachten es die Verhältnisse mit sich, daß manche Dinge nur eine vorläufige Ordnung erfahren konnten, ihre endgültige Erledi gung der Zukunft überlassen werden mußte. Was nicht dringlich war, das wurde verschoben. Das Dach des Reiches mußte vor alíem hergestellt werden, in Eile, beinahe noch im Kriegslärm; auf Putz und Zierrat bedacht zu sein, hatte man weder Zeit noch Laune. Ging es nicht anders, so traf man provisorische Einrichtungen, und mehr als eine von diesen ist zu unerwartet hohen Tagen gekommen, ist bis zu dieser Stunde in Geltung geblieben und hat sich so eingebürgert, daß man an ihre Aenderung kaum noch denkt. Was damals nicht als eilig angesehen wurde, das war deswegen nicht etwa unwichtig, es war bloß keine im Augenblick zu erfüllende Forderung.
Eben jetzt ist im Werke, das Staatsangehörigkeitsgesetz vom 1. Juni 1870 einer Revision zu unterziehen. Die dabei vorherrschende Absicht geht dahin, die Wiedererwerbung der Reichsangehörigkeit zu erleichtern, den Verlust der Reichsangehörigkeit nicht so leicht wie bisher eintreten zu lassen. Es wird aber notwendig sein, bei der Revision auch noch einen anderen Umstand in Betracht zu ziehen, der nicht ohne praktische und ideelle Bedeutung ist.
Zunächst sei an die Tatsache erinnert, die den wenigen geläufig sein wird, daß es eine direkte Reichsangehörigkeit mit sehr geringen Ausnahmen überhaupt nicht gibt. Man ist in der Regel nicht Deutscher an sich, sondern bloß weil man Preuße, Bayer, Sachse, Württemberger, Lippe- Schaumburger, Lübecker ist. Wer Angehöriger eines deutschen Einzelstaates ist, der ist Reichsangehöriger. Die Reichsangehörigkeit ist gewissermaßen ein Akzessorium, eine Zugabe zur Staatsangehörigkeit und kann von dieser nicht getrennt werden. Dem entspricht es auch, daß es ein Gesetz über die Geltendmachung des Rechtes als Deutscher überhaupt nicht gibt, und daß die Frage, ob jemand ein Deutscher ist, von den Einzelstaaten zugleich mit der Frage entschieden wird, ob der betreffende ein Preuße, Bayer, Sachse usw. geblieben ist oder zu sein aufgehört hat. Wem die Eigenschaft als Angehöriger eines Einzelstaates zugesprochen oder aberkonnt wird, über dessen Reichsangehörigkeit ist zugleich in demselben Sinne entschieden worden. Da die Entschei Sung von den Einzelstaaten und ihren Behörden ausgeht und in den Einzelstaaten nach verschiedenen Normen geordnet ift was ganz selbstverständlich und richtig ist, soweit die Staat zugehörigkeit in Frage, kommt- so fehlt es an einem einheitlichen Verfahren und an einem einheitlichen Recht bezüglich der Feststellung der Reichsangehörigkeit, und das ist unzweifelhaft ein Mangel. Daß über die preußische Staats. angehörigkeit preußisches, über die bayerische Staatsangehörigkeit bayerisches Recht entscheide, ist vollkommen in Ordnung; es entspricht aber ebenso sehr der Ordnung, daß Reichsrecht die Reichsangehörigkeit bestimmte. Wie gegenwärtig die Dinge liegen, kann es vorkommen, daß in dem einen Staat die Reichsangehörigkeit genau unter denselben Verhältnissen verweigert wird, unter denen sie in einem anderen Staat zur Anerkennung gelangt. Weder ist eine Einheitlichkeit gesichert, noch ein Mittel gegeben, eine Reichsinstanz in einer Angelegenheit anzurufen, die doch unzweifelhaft eine Reichsangelegenheit ist. Und dabei haben wir ein Bundesamt für das Heimatwesen!
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niemand wecken," befahl der Vater,„ hörst liegt auf Gerhards Bett und schläft, ich war
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( Fortsetzung
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folgt.)
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und freien müffe. ſchaft läftiglich in Sie jedem wie man dies und jenes nicht machen In der Praxis ist sie nicht minder odios. fich dem Könige vorstellen, holt sich einen Batten unter der fich bei Bofe ein, sie, die starre Tochter der Republik; läß schreibt glischen Miß, wie schlecht diese Rd Redet. Si über Toilette und Bergen, erläutert man Manner fängt und bändigt. Wie man flirter Sie dräng
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Bandes
Man braucht nicht einmal so weit zu gehen, daß man die einzelstaatliche Zuständigkeit für die Staatsangehörigkeitsfrage völlig ausschaltet und die Reichszuständigkeit- etwa durch das Bundesamt für das Heimatwesen Stelle setzt. Es scheint uns nicht völlig stichhaltig, wenn 311 an deren zu dessen Gunsten gesagt wird, daß die Reichsangehörigkeit immer die Hauptsache sei, die Staatsangehörigkeit nur in zweiter Linie stehe. Das Reich steht einmal auf dem föderativen Prinzip und deshalb scheint es nicht geraten. irgend ein einzelstaatliches Recht einzuschränken, das dem Gemeininteresse nicht widerspricht. Es konnte ganz gut sein Bewenden bei der bisherigen Einrichtung behalten, wenn jemand unmittelbar einem Einzelstaat beitreten will. Da aegne müßte eine Reichsinstanz dem offen stehen, der un mittelbar Reichsangehöriger werden, unmittelbar die Reichsangehörigkeit erwerben will.
Freilich ist im Grunde damit nur ein doppelter Weg zur Reichsangehörigkeit und zur Staatsangehörigkeit aufgetan. Tern wie jeder mit der einzelstaatlichen Angehörigkeit zualeich die Reichsangehörigkeit erwirbt, so erlangt jeder Reichsangehörig vermöge des vom Indignat hondelnden Sritten Paragraphen der Reichsverfassung zugleich die Staatsangehörigkeit in jedem Einzelstaat, in dem er sich niederlassen mag. Dicie Zweitürigfeit, sozusagen, besteht aber schon ohnehin, jogar cine Vieltürigkeit; denn wer heute Preuße und damit Deutscher geworden ist, für den besteht fein Hindernis, alsbald die bayerische oder die sächsische Staatsangehörigkeit in Anspruch zu nehmen, und umgekehrt. Dagegen wird durch die vorgeschlagene Neuerung erreicht, Daß die Erlangung der Reichsangehörigkeit als solche ein. beitlich geregelt wird, daß bei ihrer Erteilung nach einheit. lichen Grundsätzen verfahren wird.
Hendrik Witboi im felde.
Es bestätigt sich, daß Hendrik Witboi aufs neue gegen die deutschen Streitkräfte zu Felde steht. Seine Anwesenheit mit starken Streitkräften ist am Tsascheib, einem zwischen dem Hudup und dem Keitsub nach dem Leberflusse führenden Sevier, festgestellt.
Es bleibt nichts übrig, als nun einen regelrechten Angriffskrieg gegen Witboi,
der jedenfalls seine Stellung starf verschanzt haben wird, zu unternehmen. Dazu aber sind Vorbereitungen nötig, dic Zeit erfordern. Es wird darüber berichtet:
Generalleutnant v. Trotha ist im Begriff, seine Truppen zum Angriff auf Witboi zu versammeln. Die Ausführung dieser Truppenverschiebung wird mit Rücksicht auf die weiten Entfernungen erst in der zweiten Hälfte des August beendigt sein. Auch die unbedingt erforderliche Auffüllung der Magazine wird erhebliche Zeit beanspruchen.
Der Vorstoß gegen Witboi nimmt alle Kräfte in Anspruch, so daß gegen Morenga inzwischen nur schwächere Truppenteile zur Beobachtung stehen bleiben. Inzwischen nimmt der Kleinkrieg seinen Fortgang.
Ueberfall einer Station.
Die kleinen Stationen sind stets Ueberfallen seitens der Hottentotten ausgesetzt. Ueber einen derartigen Kampf, der erfolgreich für unsere Truppen verlief, wird gemeldet:
Am 28. Juli überfiel eine kleinere Hottentottenbande die von 6 Mann besetzte Station Gainaichos, 25 Kilometer nördlich Berseba. Nach einstündigem Gefecht zog der Feind unter Verlusten nach dem nahen Hornkranz ab. Auf deutscher Seite wurden 1 Reiter schwer, 3 Reiter leicht verwundet.
Angesichts der bevorstehenden schweren Kämpfe iſt wieder von der Absendung
neuer Verstärkungen
in beträchtlicher Zahl die Rede. Wie indessen versichert wird, liegt es bislang nur in der Absicht der maßgebenden Kreise, Ende August einen größeren Transport von 800 Mann nach Südafrika abgehen zu lassen, der die üblichen Ergänzungen für Abgänge in den lekten vier Monaten ausmacht.
Der Krieg in Oftafien.
In Amerika teilt man nicht die pessimistischen Auffassun gen über den Friedensschluß, die vielfach in Europa lant werden. Wenn aber der Friedensversuch scheitern sollte, so werde nicht die Frage der Kriegsentschädigung, sondern die der Gebietsabtretung entscheidend sein, da Rußland sich schwer entschließen könne, sich als besiegt zu bekennen.
Ein Schreiben des Zaren an Roosevelt. Minister Witte überreichte dem Päsidenten Roosevelt ein eigenhändiges Schreiben des Kaisers von Rußland, welches die Ansichten des Kaisers über die Umstände enthält, auf Grund deren er die Friedensbedingungen beurteilen und ihre Annehmbarkeit prüfen werde. Dieser Schritt des Kaisers, den er als Zeichen seiner freundschaftlichen Gesinnung für den Präsidenten getan hat, beeinträchtigt aber in feiner Weise die Vollmachten Wittes.
Die bevorstehende Schlacht.
Nach verschiedenen Meldungen stehen die vorgeschobenen Wachtposten der Russen südlich vom Tumen innerhalb Gewehrschußweite. Ein baldiger Zusammenstoß wird als unvermeidlich angesehen. Baron Oyama hat sich in den letzten Wochen ausschlicklich mit Konzentrationen und Verschiebungen seiner Streitkräfte beschäftigt, so daß anzunehmen ist, die Vorbereitungen zu einem entscheidenden Schlage seie am Endpunkte angelangt. Die linke Flanke bildeten di Armee Nogi und das Kavallerie- Detachement Tamura, das Zentrum die Armeen Ofu und Nodzu sowie die Kavallerie unter Ofijama, die rechte Flanke die Armee Kuroki. Auf dem äußersten rechten Flügel sind die Truppen Kamamuras, in Korea steht die Armee Hasegawa, in Reserve ein Korps unter Nissi.
Vom Seekriege.
In der Hoschkewitschbucht befindet sich ein japanisches Beobachtungsgeschwader, das aus einem Kreuzer und vier Torpedobooten besteht. Zwei russische Torpedobootszerstörer erschienen gegenüber Chung- Ching im Norden von Korca und griffen das kleine japanische Handelsschiff Keisho- Maru Sie gaben 60 Schüsse ab, wovon sieben das Schiff in den Maschinenraum trafen. Der Kapitän und ein Schiffsjunge wurden getötet, zwei Matrosen verwundet. Die Torpedobooteszerstörer dampften sodann in der Nichtung nach Wladiwostok ab. Die russische Wladiwostofflotte scheint also immer noch die Kraft zu kühnen Handstreichen zu haben, wie dieses Durchbrechen der japanischen Blockade zeigt.
an.
Von Sachalin wird berichtet, die Japaner hätten den politischen Gefangenen, die sie in der Strafabteilung auf der Insel Sachalin gefunden hätten, erlaubt, wenn sie es wünschen sollten, nach anderen Ländern auszuwandern.
Politifche Rundschau.
Deutsches Reich.
* Der Kaiser wird am Dienstag in Posen sein und dori die üblichen Besichtigungen vornehmen. Am Donnerstag trifft der Kaiser in Wilhelmshöhe bei Kassel ein. Wenn König Eduard von England den Wunsch ausspricht, auf sei ner Reise nach Marienbad den Kaiser zu begrüßen, so wird dem Wunsch höflicherweise Folge gegeben werden, wozu übrigens der Aufenthalt in Wilhelmshöhe bequeme Gelegenheit bietet. Die Anregung aber fann nur vom König Eduard ausgehen. Wenn kürzlich in einer Berliner Zeitung behaup tet und als auffällig hervorgehoben worden ist, daß König Eduard schon allen europäischen Monarchen in ihren Hauptstädten Besuch abgestattet habe, so ist das unzutreffend, König Eduard ist seit seiner Thronbesteigung weder in Stockholm noch in St. Petersburg gewesen, und Bar Nikolaus II. ist ebenso wie Kaiser Wilhelm II. sein Neffe.
* Nach Meldungen des Gouverneurs sind Unruhen in Deutsch- Ostafrika ausgebrochen. Die Eingeborenen der Motumbiberge nördlich von Kilwa haben in dem an der Küste gelegenen Orte Siamanga verschiedene Handelshäuser verbrannt. Die beiden Kompagnien aus Lindi und Daressalaam sind nach Kilwa beordert.
* Die preußische Eisenbahnverwaltung beabsichtigt eine Vermehrung der D- Züge. Auf verschiedenen Strecken sollen folche Züge neueingeführt werden, um den seit längerer Zeit in dieser Hinsicht laut gewordenen Wünschen nachzufommen.
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Zwischen dem deutschen Botschafter in Paris, Fürsten Radolin, und Herrn Nouvier finden fast täglich Konferenzen über die Maroffofrage statt. Das Rouviersche Programm wird in einigen Punkten noch Ergänzung finden, obwohl Herr Rouvier meint, daß die Erfahrungen der Praxis denen, die guten Willens sind, die beste Anleitung zu Abänderungen im einzelnen geben werden.
* Von französischer Seite ist der Wunsch ausgesprochen worden, die Gebeine der in Deutschland verstorbenen französischen Kriegsgefangenen nach Frankreich überführen und dort gemeinsam bestatten zu lassen. Kaiser Wilhelm hat verfügt, daß die Uebergabe unter militärischen Ehren erfolgen jolle.
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Zu den im Anschluß an den lippischen Erbfolgestreit entstandenen Prozessen wird jetzt mitgeteilt, daß Minister Gcvekot keine Klage gegen den Abgeordneten Hoffmann erhoben hat und nach seiner eigenen Erklärung auch nicht zu erheben gedenkt.
* Ein erfreulicher Rückgang in der Kriminalität für das Jahr 1903 gegenüber dem Jahr 1902 ist von der Statistik ermittelt worden. Im Deutschen Reich haben im Jahr 1903 wegen Verbrechen und Vergehen gegen Reichsgesetze 505 353 Verurteilungen stattgefunden, während im vorausgegangenen Jahre die Zahl 512 329 betrug. Von der Abnahme um 6976 entfallen 3000 auf Diebstähle und 2500 auf Körperverlegungen. Das Verhältnis von verurteilten Männern und Frauen mit 84,1 und 15,9 ist ziemlich unverändert geblieben. Der Anteil der verurteilten jugendlichen Personen ( 12 bis 18 Jahre alt) ist von 51 046 auf 50 219 oder 10,0 auf 9,9 Prozent zurückgegangen, die Zahl der Rückfälligen von 218 879 auf 219 803 oder von 42,7 auf 43,5 Prozent gestiegen. Der Rückgang in der Zahl der verurteilten jugendlichen Personen ist vielleicht schon der Wirkung des Fürforgeerziehungsgesetzes zuzuschreiben.
* Die Maß- und Gewichtsordnung, die in der vorigen Reichstagssession nicht erledigt worden ist, soll in der nächſten wiederkehren, aber nicht in ganz unveränderter Gestalt. Auf die Absicht einer Aenderung deute die Rundfrage der Kgl. Normaleichungsfommission an die Handelskammern,
ob es ratiem sei, die Eichpflicht für Branntweinfässer in der Maß- und Gerichtsordnung festzulegen. In den Handelsfreisen ist man nicht gegen diese Eichpflicht, besonders weil die meisten Fabrikanten ihre Fässer ohnehin eichen lassen. Doch hält man eine dreijährige Nacheichung nicht für notwendig, eine vierjährige reiche aus. Auch wünscht man die Fässer von 180 Liter Inhalt von der Eichpflicht ausgenommen, da diese Fässer oft vom Ausland kommen und ohne Umfüllung weitergegeben zu werden pflegen. Hier würde die Eichpflicht erhebliche Belastung zur Folge haben. Rufeland.
** Ueber die Beschlüsse des Ministerrates zur VerfassungsReform vorlautet, daß sie den Forderungen der Semstwos In Finland ziemlich weit entgegenkommen sollen. werden Demonstrationen gegen einen Beschluß des Zaren vorbereitet, der eine Petition des Finländischen Senates zuriickweist, in der gegen die Ueberweisung politischer Verbrecher an die Kriegsgerichte Broteit erhoben wurde.


