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Gesangverein, Frohsinn' Lang- Göns

Samstag, den 8., Sonntag, den 9. und Montag den 10. Juli 1905

Feier des 50jähr. Jubelfestes

und

verbunden mit

Fahnenweihe

Nationaler Gesangs- Wettstreit

zwischen 27 Gesang- Ver einen, darunter mehrere preisgekrönte Vereine aus größeren Städten( Darmstadt,

Gießen, Kassel 2c).

-

3ur Verteilung kommen 5 gestiftete Ehrenpreise darunter an erster Stelle ein solcher von Sr. Königlichen und 19 Preise.

Hobeit dem Grossberzog

-

Der Festplatz befindet sich 3 Minuten vom Bahnhof.

Samstag, den 8. Juli:

Nachmittags von 6 Uhr ab:

Empfang der auswärtigen Gäste.

Abends 8/2 Uhr:

Aufstellen des Fackelzuges und Umzug durch den Ort nach dem Festplatz.

Von 9 Uhr ab.

Akademische Feier auf dem Festplatz, Begrüßungs- Ansprache,

Konzert,

Gesangsvorträge und turnerische Aufführungen.

Sonntag, den 9. Juli:

Morgens 6 Uhrt: Weckruf. Von 7 Uhr ab:

Empfang der auswärtigen Gäste.

91/2 Uhr:

Beginn des Preissingens

in den Sälen Zum neuen Frankfurter Hof"," Zum Gambrinus" u." Zum Schwanen".

Fest- Programm:

Von 11 Uhr ab:

Konzert auf dem Festplate.

12 Uhr:

Beginn des Ehrenpreissingens im Saale Zum neuen Frankfurter Hof". 2 Uhr:

Aufstellung des Feftzuges und Umzug durch die Straßen des Festortes nach dem Festplatz. Begrüßungschor vom festgebenden Verein, Begrüßungsansprache, Festrede. Ueberreichung der von den Frauen und Jung­frauen der Gemeinde gestifteten Fahne. Verkündigung des Resultats vom Klassensingen. Gesangsvorträge

der nicht am Preissingen beteiligten Vereine.

Konzert

Canzvergnügen, Volksbelustigungen.

Vortrag des Ehrenpreischors als Massen­chor von sämtlichen wettstreitenden Vereinen.

6 Uhr:

Preisverteilung.

Bei eintretender Dunkelheit:

Feuerwerk, Marmorgruppen, Pyramiden. Montag, den 10. Juli:

Vormittags 10 Uhr: Frühschoppen- Konzert auf dem Festplatz. Nachmittags 2 Uhr: Festzug. Hierauf:

Allgemeines Volksfest.

Die Festmusik wird ausgeführt von der gesamten Kapelle des 2. Großh. Hess. Dragoner Regts. Kaiser Nikolaus II" Nr. 24 unter persönlicher Leitung des Herrn Musikdirektors Stüzel.

Eintrittspreise: Klassenfingen 50 Pig, zum Ehrenpreissingen 50 Big. Feſtfarten mit Feſtbuch, gültig für alle Veranstaltungen

Dauerkarte zum Festplatz( gültig für 3 Tage) 40 Pia. Eintrittskarte zum Kommers 20 Pfg., zum

( außer Ehrenpreissingen) 2 Mt. Einmaliger Eintritt zum Festplatz am Sonntag und Montag 20 Pfg. Festbuch 30 Pfg. Am Festzug nehmen 52 Vereine und Korporationen teil.

Für Mittagessen in der Festhalle auf dem Festplatz ist bestens gesorgt.( Gedeck 1,20 Mt.)

Schreiben Sie eine Postkarte

an das Kaufhaus Mox Brings, Mainz 73 und ver= langen te per Nachnahme

ein 10Mt.- Paket franko ins Haus

ohne jede Nachzahlung. Wir sind wegen Ueberfüllung unseres Lagers gezwungen, die Gegenstände, von welchen die Hälfte schon mehr wie 10 Mk. repräsentiert, zu diesem Einführungspreis abzugeben.

Nie wiederkehrende Gelegenheit: 6 Meter Stoff zu einem Kleid, vorzl. Qualität

1 Dugend Taschentücher, weißer Linon, gesäumt

3 Paar Strümpfe, echt diamantschwarz

2 Schürzen, ga antiert waschecht

6 Handtücher, prima Drell, fertig abgepast

6 Servietten, gebrauchsfertig

1 Damenhemd, prima weiß. Haustuch mit Spitze

1 Damenbeinkleid mit Stickerei

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1 Tischtuch vollständig groß mit Blumen- und 1 Franzendecke bunt oder weiß mit roter Kante

1 Paar elegante Damenhandschuh

6 Poliertücher mit bunt r Kante.

Sämtliche 35 Gegenstände für 10 Mk. frei ins Haus. Nicht kouvenierendes wird bezeitwilligst umgetauscht.

Kaufhaus Max Brings, Mainz 73

Schöfferstr. 12 Schusterstr 54 Alte Universitätsstr.

1 Schachtmeister 20000 Mk. u. 20 Erdarbeiter

auf 2 Hypothefen für prima Objekt zu billigem Zindfuß ge­sucht. Off. No. 7428 an die J. Hofmann, Gießen. Erp. d. Bl.

sofort gesucht

Bekanntmachung.

Die diesjährige öffentliche Impfung in der Stadt Gießen wird, beginnend mit

Samstag, den 1. Juli,

im Impflokale- Schulgebäude, Neustadt 61- für die nächsten 5-6 Wochen, jeden Samstag, aachmittags von 5-6 Uhr, abgehalten werden. Impfpflichtig im laufenden Kalenderjahr sind die im vorigen Jahre geborenen Kinder, sowie die Rückständigen aus

früheren Jahren.

Bekanntmachung.

Mr. 157.

Selectionspecio beffen, bie Krelle Be Retlamen

Rebaltion u. Bapt

Berl

für Ober

Eine vereit Am kommenden E Hifdhe Deputierte Jaure finrungsgenoffen in

Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 8. März ds. Js., betreffend die Offenlegung des Entwurfs des Fluchtlinienplans für die Straße füdwestlich des veterinär- medizinischen Instituts von der Frankfurterstraße nach dem Weklarerwes und für die Straßen zwischen Mittelweg und dem veterinär medizinischen Justitut, machen wir noch Wir laden die hiesigen Einwohner, welche impfoflichtige Kinder bekannt, daß die nordwestliche Seite des Weglarerwegs, haben, zur Benutzung dieser öffentlichen Termine mit dem Bemerken O- U des Fluchtlinienplans, von der Bebauung aus­ein, daß alle in denselben vorgenommenen Impfungen unentgelt­lich find. Wer die Termine nicht benußen will, muß die Impfung geschlossen ist. feines pflichtigen Kindes bis zum Jahresschluffe auf seine Kosten be= werkstelligen lassen, widrigenfalls ihm im Januar nächsten Jahres eine vierwöchentliche Frist zur Nachholung der Impfung unter Straf= androhung gesetzt wird.

Außer den Pflichtigen werden auch kinder, welche im laufen­den Jahre geboren sind, auf Wunsch ihrer Vertreter geimpft. Alle in einem Termine geimpften Kinder müssen in dem 8 Tage später abgehaltenen Termine zur Nachschau nochmals erscheinen. Kinder, deren Zurückstellung von der Impfung wegen Kränk­lichkeit beansprucht wird, können gleichfalls dem Impfarzte in den öffentlichen Terminen vorgestellt werden.

Die Jmpflinge müssen mit reiner Wäsche und reingewaschenem Körper zur Impfung gebracht we den. Es wird nur an einem Arme mit Lymphe aus dem Landesinstitut geimpft.

Kinder aus Familien, in denen ansteckende Krankheiten herrschen, dürfen nicht in die Termine gebracht werden. Gießen, den 27. Juni 1905. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. J. N.: Curschmann.

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Das bezügliche Ortsstatut liegt

bis zum 1. August ds. Js.

bei uns zur Einsicht offen. Einwendungen find binnen der gleichen Frist bei Meidung des Ausschlusses bei uns borzubringen.

Gießen, den 4. Juli 1905.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

Bekanntmachung.

Zur Ausführung der Ebelstiftung sind in diesem Jahre im Wege des öffentlichen Ausschreibens zu be geben:

1) Die Lieferung von etwa 20 Knabenanzügen ( Joppe und Hose) aus Lodenstoff oder Lörrachat Tuch.

2) 60-80 m Stoff zu Winterkleidern für Mädchen.

3) 70-80 m Baumwollflane" für Hemden.

4) 50-60 m wollene Lama für Unterröcke.

5) Die Anfertigung der Mädchenkleider, Knaben und Mädchenhemden und Unterröcke. Angebote sind einzureichen bis spätestens 1. Aug ds. Js., nachmittags 6 Uhr beim städtischen Armenami, Neuen Bäue 25, Zimmer No. 2.

Gießen, den 1. Juli 1905.

Die Krmen- Deputation der Stadt Gießen Curschmann.

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Nr. 155

Ober

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( 2. Fortsetzung.)

Sie berstummte. getreten, im graue Wirtschaftsschürze, Erbliden der Drau Madam Lembken, m

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Der Alte feufzte: toir bor eine Weile a nicht fehr dafür, ich Bildung stehen will Frau Lemble m auch- Guftab 30 jeben oder dem

Sufügen.

Die Beiben blid glaub, Lemblen is' ne ft O, Badding. ift's bat fegg id b Staffee flebt u

Herzen, ob er a

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Gustab schri

bachte an das a nur manchmal begrüßte, und er Seit feiner, Bimmermann. Bemüse von ihm legenen Garten al

chon hatte der Al und eine Reise als um jein Ziel zu er Schon als die S Jahr ein Summche rbeiten laffen und

Am fich würdig f

und jetzt waren b

Dorden und immer nijagen müffen.

Bald war es e Tochter, das Gefell ifle geopfert werb