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Nr. 155.

Jufertionspreis: Die einspaltige Petitzeile für ganz Ober­hoffen, die Kreise Wezlar und Marburg 10 Pfg. sonst 15 Pfg. Reklamen bie Petitzelle 30 resp. 40 Bfg.

Redaktion u. Haupterpedition: Gießen, Seltersweg 88. Fernsprechanfchluk Nr. 362.

Mittwoch, den 5. Juli 1905.

Gießener

14. Jahrgang

Abonnementspreis: abgeholt monatlich 50 Pfg., in's Haus gebracht 60 Pfg., durch die Bost bezogen viertel jährl. Mr. 1.50. Gratisbeilagen: Oberhessische Familienzeitung( täglich) und die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags.

Neuelle Nachrichten

( Gießener Tageblatt)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Zeitung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Weklar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.

Beftechung und Trinkgeld.

Die Handelskammer in Ludwigshafen hat an die baye­rische Regierung das Ersuchen gerichtet, diese möchte beim Bundesrat Maßnahmen gegen das Bestechungs­unwesen im faufmännischen Gewerbe in An­regung bringen. Hierauf und nach Erörterungen des Gegenstandes im Reichstage sind Erhebungen bei den Han­delsvertretungen veranlaßt worden. Einstweilen liegt nur das Ergebnis einzelner Handelskammer- Beratungen vor. Viel ist daraus nicht zu entnehmen, außer der Feststellung der Taisache, daß Bestechungen im faufmännischen Ge­werbe in unerwünschtem Umfang vorkommen, daß in manchen Firmen, Fabriken usw. die Einkäufer die Bc­stellungen, über die sie zu verfügen haben, nur denen zu­wenden, die zu einer gewissen, in manchen Fällen genau bedungenen Abgabe sich bereit erklären. Der Vorgang selbst wird als unerwünscht und bedauerlich bezeichnet, doch gehen die Meinungen über etwaige Vorkehrungen zur Unter­drückung des Mißstandes weit auseinander. Der eine ver­langt ein Sonder- Strafgesetz; der andere empfiehlt die Ein­führung von angemessenen Konventionalstrafen durch freie Verabredung der beteiligten Firmen; ein dritter will unter feinen Umständen ein Sondergesetz haben, glaubt vielmehr, daß der Kaufmannsstand sich am besten aus eigener Kraft helfen könne.

Der Mißstand ist, wie gesagt, vorhanden und wird in manchen Handwerkerkreisen ebenso wie in kaufmännischen Kreisen empfunden. Gar so einfach aber liegen die Dinge nicht, daß man hoffen dürfte, sie durch eine Strafandrohung aus der Welt zu schaffen. Ebensowenig ist es empfehlens­vert, die Hände in den Schoß zu legen und die weitere Ent­wickelung abzuwarten, die unmöglich zu gutem Ende führen fann. Bestechlichkeit ist unter allen Umständen verwerflich, sie wirkt nach beiden Richtungen entsittlichend, auf den Be­stechenden wie auf den Bestochenen. Sie ist auch im höchsten Grade unwirtschaftlich, denn sie stellt eine Leistung dar, der als Gegenleistung ein zweifelloses Unrecht gegenübersteht. Greifbar aber, einwandfrei nachweisbar ist die Bestechung nur in ihrer rohesten Form, die leicht umgangen werden fann. Wenn die Bestechung unter der Gestalt einer Ge­fälligkeit erscheint, die harmlos sein kann, so müssen schon recht viele Umstände zusammentreffen, um den Richter zu überzeugen, daß eine strafbare Handlung vorliegt. Wird wiederum die Definition von der strafbaren Bestechung zu Ioder gefaßt, wird der freien Würdigung des Richters allein die Bestimmung überlassen, was im einzelnen Fall als strafbare Bestechung angeschen werden soll, so droht eine andere Gefahr: der Richter, der Beamter ist und demgemäß die strengen Beamtenauffassungen hat, kann dahin kommen, auch eine nach allgemeinen Begriffen läßliche Handlung als Bestechung zu betrachten.

Bestechung und Trinkgeld stehen in einem Nachbar­schaftsverhältnis zu einander. Die Grenzen zwischen beiden find nicht genau gezogen, sind flüssig. Wer im Gasthaus, in der Schankwirtschaft dem aufwartenden Personal ein Trinkgeld gibt, bezahlt eine Leistung, die von dem Inhaber des Gasthauses, der Schankwirtschaft bereits entlohnt ist, jedenfalls schon entlohnt sein sollte. Das Trinkgeld ist ur­sprünglich eine Entlohnung für eine ausnahmsweise aufmerf­fame Bedienung. Allmählich ist es zur Leistung geworden, die ohne Rücksicht auf eine besondere Gegenleistung da ge­geben wird, wo man Speise und Trank zu sofortigem Kon­fum einkauft. Niemandem fällt es ein, Trinkgeld zu geben, wenn er sonstige Einkäufe macht. Bei Barzahlung wird im Gegenteil eher ein Nachlaß am Preis oder eine Zugabe beansprucht. Hat wohl schon jemand, der beim Kaufmann eine Flasche Bier holte oder eine Flasche Wein, oder auf dem Markte Eßwaren erstand, daran gedacht. ein Trinkgeld zu geben? Gewiß nicht! Man wende nicht ein, daß beim so­fortigen Konsum noch besondere Bedienung beansprucht wird; denn diese Bedienung wird unfraglich mit allem übri­Beleuchtung Lokalwäsche, Geschirr gen in Rechnung gestellt. Derselbe Warenhändler hat für denselben Wein demselben Käufer gegenüber sehr verschiedene Preise, je nach­dem der Käufer sich den Wein nach Hause schicken läßt oder bei dem Verkäufer trinkt. Die Trinkgeldsitte hat nun dahin geführt, daß die Entlohnung der aufwartenden Personen Surch den Gastwirt aufgehört hat, daß Kellner u. s. m. auf die Einnahmen aus den Trinkgeldern angewiesen wurden, wo­von sie unter Umständen noch Teile für bestimmte Zwecke aufwenden müssen. So wurde die freie Gabe des Trinkgelds zu einer förmlichen Trinkgeld- Abgabe.

Die Gastwirte haben somit das frei aewährte Trinkgeld gewissermaßen für sich beschlagnahmt. Und doch wiederum nicht für sich. Ihre General- Geschäftsunkosten sind geringer geworden auf Kosten ihrer Abnehmer und das ermög­licht ihnen, mehr oder besseres den Kunden zu verabfolgen. Auf diese Weise haben die Abnehmer einen Vorteil von ihrem eigenen Trinkgeld.

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Sollte nicht am letzten Ende im kaufmännischen Betrieb eine ähnliche Entwickelung wie beim Trinkgeld sich einstellen? Der Unternehmer, Fabrikant oder Großkaufmann müßte doch eigentümlich geartet sein, der nicht wüßte oder merkte, was in seinem Etablissement aeschieht. und der es fortdauern

ließe, wenn es zu seinem Schaden geschähe. Er wird das Tinkgeld" des Lieferanten wir wollen einmal diese barmlosere, mildere Bezeichnung beibehalten- dem illoya­len Einkäufer schon irgendwie, etwa bei der Bemessung des festen Gehalts, in Rechnung stellen, und die gelieferten Waren sich auf ihre Preiswürdigkeit doppelt genau ansehen.

Gleichwohl bleibt das Bestechungswesen ein Schaden, auf dessen Beseitigung man bedacht sein sollte, wie man auf Be­feitigung des Trinkgeldwesens, und vielfach nicht ohne Er­fola, bedacht gewesen ist. An den beteiligten faufmännischen und handwerkerlichen Kreisen ist es in erster Reihe, mit geeigneten Vorschlägen hervorzutreten und sie gleich selbst in Anwendung zu bringen.

Die Zerfetzung in Rufsland.

Der Brand, den die meutende Flette im Satenretuje gejacht hat, frißt unaufhaltsam weiter und teilt sich in immer stärkerem Maße dem Landheere mit. Ueberall flackert auch dort das Feuer der Empörung auf.

Meuterei auf dem Exerzierplate.

Ein besonders bezeichnendes Vorkommnis hat sich, wieder an der Küste des Schwarzen Meeres, in der Stadt Cherson zugetragen. Es sind dort die treu bleibenden Offiziere ein­fach über den Haufen gestochen worden. Der Vorfall wird in folgender Meldung geschildert, die uns aus Cherson zu­gegangen ist:

Während des Ererzierens warfen sich plötzlich eine An­zohl Soldaten des in Cherson liegenden Disziplinar­Bataillons auf den Kapitän Mirgorodsky, der eine Anzahi Bajonettstiche erhielt. Der Kommandeur des Bataillons Oberst Danidow stürzte mit gezogenem Säbel zu Hilfe und erhielt fünf Bajonettstiche. Dennoch führte er mit Hurra das Bataillon in die Kaserne, schrieb dort an den Kaiser, sank aber bald tot nieder. Von den an dem Ver brechen beteiligten Mannschaften sind acht entflohen, jedoch bis auf einen wieder eingefangen worden.

Nicht überall treten die Offiziere der aufsässigen Mann­schaft in gleicher Weise entgegen. Die Weigerungen, an den Kämpfen gegen wehrlose Volksmassen teilzunehmen, mehren sich in den Kreisen der Offiziere, und auch in Odessa hat eine Anzahl aus gleichem Grunde verhaftet werden müssen. Inzwischen nimmt die aufständische Bewegung in der Flotte ihren Fortgang.

Gerüchte und Widersprüche.

Die Unsicherheit der Lage und nicht minder die Ver­tuschungspolitik der amtlichen Kreise lassen fortgesetzt_in Petersburg wilde Gerüchte entstehen, und durch die De­mentis, die alsbald in Verlautbarungen der Regierung er­folgen, entstehen Widersprüche, die nur weitere Unflarheiten fchaffen. Ueber einen derartigen Fall erhalten wir aus Petersburg folgende Meldung:

Bestürzung verursachte hier die Nachricht, daß in Krou­stadt ernstliche Meutereien unter den Flotten- Equipagen ausgebrochen seien. Besonders sollte die Bemannung des Kreuzers Minin" sich geweigert haben, mit dem Schiff zum Uebungsgeschwader in See zu gehen. Von dem Be­fehlshaber der Baltischen Meerhäfen, Vizeadmiral Niko­noff, wird das Gerücht in Abrede gestellt; allein man ist hier geneigt, sich an den Wortlaut des Dementis zu klam­

mern.

Der Admiral erklärt nämlich nur, daß er nichts von irgendwelchen Unruhen an Bord des Minin" gehört habe.

Dagegen wird selbst von amtlicher Seite die bislang noch gar nicht bekannte Tatsache plötzlich zugegeben, dat die Mannschaft de. Transportschiffes Prut" vor Odessa eben­falls gemeutert habe. Auf dem zur Schwarzmeer- Flotte gehörigen Fahrzeuge wurden Kommandant und Offiziere nach bekannten Mustern gefangen gesetzt und der Fähnrich Nestertzeff, sowie der Bootsmann Kozlitine ermordet. Als der Prut" wieder in Sebastopol ankam, bereute die Mann­schaft ihre Tat und erklärte sich bereit, den Dienst wieder auf. zunehmen. Von dem Panzer Pobjedonoszeff" sind 67 Meu­terer ausgeliefert und in Odessa gefangen gesetzt.

Die Irrfahrt des Knäs Potemkin".

Das Meuterschiff Knäs Potemfin" setzt seine Aben­teurerfahrten fort, die nachgerade in Küsten- und Seeraub auszuarten beginnen. Von Küstendsche ist das Schiff durch die rumänischen Behörden fortgewiesen. Allein es hat seinen Zweck insofern zum Teil erreicht, als die mit den Meuterern sympathisierende Bevölkerung ihnen Vorräte zugewendet hat. Andere Vorräte hat es sich durch Raub angeeignet. So ist auch ein an der Küste des Schwarzen Meeres belege­nes deutsches Kolonistendorf von dem Meuterschiff heim­gesucht. Unter Drohungen wurden die Bewohner gezwun­gen, der notleidenden Mannschaft Vorräte und Vieh auszu­liefen. Es sind russische Torpedoboote ausgejandt, um deni Raubschiffe sein Handwerk zu legen und es in den Grund zu bohren. Nebenher geht eine andere Aftion, um der Ne­

bolutionäre aus dem Zivilstande habhaft zu werden, die eine Zeitlang auf dem meuternden Panzer waren, sich aber in Sicherheit gebracht haben. Aus Odessa wird uns darüber berichtet:

Der Torpedobootszerstörer Stremitelny" hielt auf hoher See in der Nähe von Odessa den englischen Dampfer ,, Granley" an und brachte ihn nach Odessa. Man arg­wohnt hier, daß das Schiff an der Meuterei auf dem ,, Knäs Potemkin" beteiligt sei. Man sagt, daß Mitglie­der der revolutionären Partei, die sich auf dem Panzer­schiff befanden, auf den Granleŋ" übergesetzt worden seien. Man sieht, im ganzen Zarenreiche herrscht Zerseßung, mohin man blickt. Es ist Zeit, daß die verheißenen Reformen ins Leben treten, soll nicht alles für den Zaren verloren sein. Der hat die Adelsmarschälle Trubeßkoi und Gudowitsch emp­fangen und der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß ihm dieser Tage der Reform Entwurf Bulyging vorgelegt werde.

Politifche Rundschau.

Deutsches Reich.

* Während der sommerlichen Ferien beabsichtigen sine Anzahl Reichstagsabgeordnete einen Ausflug nach den deut­schen Kolonien zu unternehmen. Besucht sollen Kamerun und Togo werden. Die Vorbereitungen werden von der Kolonialgesellschaft und der Wörmann- Reederei getroffen. Die Abfahrt von Hamburg erfolgt am 10. August, die Rück­fchr ist am 30. September geplant.

* Die Marokko- Angelegenheit geht ihrer Lösung entgegen. In Paris bewahrt man allerdings Zurückhaltung hinsichtlich der Punkte, über welche die deutsche und französische Re­gierung einig geworden sind. Man stellt fest, daß eine end­gültige Verständigung äußerst wahrscheinlich ist, beschränkt sich aber doch auf die Erklärung, daß die Angaben der Blät ter unvollständig und verfrüht seien. Wie verlautet, begab sich der deutsche Botschafter Fürst Radolin Dienstag Na h- mittag zu Rouvier und überreichte ihm die Antwort der deutschen Regierung auf sein Memorandum. Es soll nur noch eine kleine formale Differenz bestehen.

* Der Eintritt des Staats in das westfälische Kohlen­syndikat steht bevor. Die Verhandlungen, die noch schweben, scheinen aussichtsvoll. Jedenfalls hat sich Herr Handels­minister Möller prinzipiell zum Eintritt bereit erklärt, der eine Vorbedingung für die Auflösung des Hibernia- Sperr­Syndikats sein soll. Man erinnert sich, daß gegen den staat­lichen Versuch, die Mehrzahl der Hibernia- Aktien zu erwer­ben, sich ein Syndikat bildete, dessen Zweck sein sollte, die noch freien Hibernia- Aktien zu sperren, damit der Staat unter feinen Umständen die Mehrheit erwerben und die Herrschaft über die Hibernia- Bergwerksgesellschaft gewinnen fönne. Inzwischen haben sich die Gemüter beruhigt. Das Syndikat soll aufgelöst werden, wenn der Handelsminister einwilligt, dem westfälischen Kohlensyndikat beizutreten. Ueber die Beitrittsbedingungen wird noch verhandelt.

Frankreich.

** Die letzten Artikel des Gesetzes über die Trennung von Staat und Kirche wurden festgesetzt und dann die Ge­jamt- Abstimmung über das Gesez vorgenommen. Bei dieser wurde die Vorlage im ganzen mit 341 gegen 233 Stimmen angenommen, so daß nunmehr die gesetzgeberische Aktion als abgeschlossen zu gelten hat.

Niederlande.

** Im Haag ist die bereits erwartete Ministerkrisis zum Ausbruch gekommen. Das Ministerium Kuyper hat seine Entlassung eingereicht. An seine Stelle wird ein liberales Kabinett treten.

Rufsland.

** Die eingeleiteten Friedensverhandlungen im enssisch­japanischen Krieg scheinen sich dem befriedigenden Ziele zu nähern. Der Meinungsaustausch, der gegenwärtig durch den Präsidenten Roosevelt zwischen Rußland und Japan bezüg lich des Waffenstillstandes vermittelt wird, gestaltet sich nach Ansicht der dem Präsidenten nahestehenden Kreise mit der Aussicht auf Einstellung der Feindseligkeiten freundlicher als je. Präsident Roosevelt hofft und glaubt, das der Waffen­stillstand vielleicht schon in wenigen Tagen zustande kommen wird. Zu den Friedensverhandlungen in Washington zur Prüfung der Spezialfragen sollen von sachverständigen Ber­sönlichkeiten u. a. entsandt werden: der Direktor der Schatz­abteilung im Finanzministerium, Schipow, der russische Ge­sandte in Peking, Pokotilom, Professor Martens, der frühere russische Militärattachee in London, General Jer­mclow, und der frühere Marineattachee in Tokio, Fregatten fcpitän Rustin.- Der frühere Kriegsminister Sacharon ist in den Reichsrat berufen und an seiner Stelle General Rediger zum Kriegsminister ernannt worden.

Heer und flotte.

Festungsmanöver bei Thorn. Vom 15. bis 23. Septem ber d. J. findet eine große Festungskriegsübung unter der Leitung des Generalfommondos des 17. deutschen Armee.

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