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Jufertionspreis: Die einspaltige Petitzeile für ganz Ober­Beffen, die Kreise Wezlar und Marburg 10 Pfg. sonst 15 Pfg. Reklamen die Petitzelle 30 resp. 40 Bfg.

Redaktion u. Hauptexpedition: Gießen, Seltersweg 88. Fernsprechanschluk Nr. 362.

Dienstag, den 4. Juli 1905.

Gießener

14. Jahrgang

Abonnementspreis: abgeholt monatlich 50 Pfg., in's Haus gebracht 60 Pfg., burch die Post bezogen vierteljährl. Mr. 1.50. Gratisbeilagen: Oberhessische Familienzeitung( täglich) und die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags.

Neuelle Nachrichten

( Gießener Tageblatt)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Zeitung)

für Oberhessen und die Kreise Marburg und Weklar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.

Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.

Prozesswut.

Die Prozeßivut ist ein deutsches Erbibel. Man kann sie aus noch so edlen Wurzeln herleiten ein Uebel bleibt sie, und daß sie durch Erbschaft überkommen ist, macht sie nur desto schlimmer.

Gewiß hat der Kampf ums Recht etwas Ideales, mag der Gegenstand des Rechtsstreits noch so geringwertig sein. Gewiß ist das Rechtsgefühl jeder erhaltenden Pflege würdig, daß man sich nicht daran gewöhne, nur bei großen Dingen die Frage der Gerechtigkeit mit genauer Abwägung prüfen. Aber Eigensinn ist noch lange fein Gerechtigkeits­gefühl; und die Einbildung, daß man ganz allein die nötige Einsicht habe, eine Sache richtig zu beurteilen, ist auch noch fein Beweis dafür, daß man alle Tugenden des Aristides in sich vereinige.

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Der rechte Mann folgt einzig seiner aufrichtigen Ueber­zeugung. In eigener Sache aber sell man seinem Urteil mißtrauen, weil man in eigener Sache in einem ganz an­deren Sinne parteilich ist. Der Staat hat Richter dafür ein­gesetzt, daß sie bei Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei Bürgern entscheiden, auf wessen Seite nach den Gesezen das Recht ist. Der Richter steht über den Parteien, sein Urteil ist nicht durch persönliches Interesse befangen. Gleichwohl kann er irren. Und in der Voraussetzung dieser Möglichkeit ist ein Instanzenzug eingerichtet. Das Urteil des ersten Richters kann durch einen höheren Richter umgestoßen und umge­wandelt werden. Und damit ist es noch nicht genug. Bei einer gewissen Höhe des Streitwertes können die Parteien auch noch das oberste Gericht, das Reichsgericht, anrufen. Sie können, aber sie müssen nicht. Daß von Gesetzes wegen eine neuerlich erst wesentlich erhöhte- Wertgrenze für die Streitgegenstände gezogen worden ist, um deren willen ein Urteil des Reichsgerichts verlangt werden darf, ist schon ein Beweis dafür, daß nach der öffentlichen Moral, der Staatsmoral, die anwendbaren Rechtsmittel in einem leid­lichen Verhältnis zu der praktischen, der materiellen Bc­deutung der jeweiligen Rechtsfrage stehen muß. Das Recht, theoretisch genommen, ist genau das gleiche, mag ein Pfennig auf dem Spiele stehen oder ein großes Vermögen. Doch; das Recht bleibt auch in zwei Instanzen gewahrt, und es würde selbst bei einer einzigen Instanz nicht zu schaden fommen. Denn wenn der Richter fehlbar ist, was feinem Zweifel unterliegt, so ist en es in der drit­ten Instanz nicht viel weniger als in der ersten. Der Staat hat nicht die Möglichkeit, ein objektiv richtiges Urteil immer und überall zu gewährleisten. Das geht über die Grenzen des Menschenmöglichen hinaus. Er kann nur dafür sorgen, daß mit subjektiver Gerechtigkeit geurteilt werde. Und das geschieht in allen Instanzen.

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Die Grenzen, die, wie oben erwähnt, die Staatsmoral aufgestellt hat, sollte auch der Einzelne respektieren, indem er bei jedem Streit bedenkt, ob seine Austragung die Kosten mert ist. Wer einen Pfennig sucht und dabei eine Kerze berbrennt, ist ein Narr. Wer einen Prozeß führt, dessen Aufwendungen an Zeit und Geld außer Verhältnis zum Prozeßgegenstand stehen, ist nicht minder ein Narr. Er be­ruft sich vergeblich auf sein Gerechtigkeitsgefühl", das keine Kränkung bertrage. Eigensinnig ist er, nichts als eigen­sinnig und beschränkt, ein Feind seiner selbst, ein Feind seiner Frau und seiner Kinder. Denn von seinem Gerech= tigkeitsgefühl ist gar nicht die Rede. Er mag nach seiner Ueberzeugung Recht haben, und in seiner Überzeugung darf er es auch behalten. Das ist aber kein Grund, um einer Bagatelle willen eine Anzahl gelehrter Richter in Anspruch zu nehmen, Anwälte zu besolden, Kosten zu häufen.

Der Bauer, der sich durch seine Prozeßwut ruiniert, ist eine typische Figur. Und solche Bauern gibt es nicht weni­ger in den Städten. Man sollte sie unter Kuratel stellen. Damit wäre ihnen und den Ihrigen am besten geholfen, man sparte ihnen Summer und Schaden.

Man soll immer so handeln, daß man überzeugt sein darf, Recht zu haben. Man braucht aber keineswegs immer Recht zu behalten. Man soll immer daran denken, daß man im Irrtum sein kann, namentlich wo das eigene Inter­esse das Urteil beeinflußt. Es ist eine maßlose Ueberheblich­feit, wenn man sich allein unter allen Umständen das rich­tige Urteil and die richtige Erkenntnis zutraut und den Irr. tum immer auf der Seite des Andern voraussetzt. Solche Ueberheblichkeit, die nicht bewußt zu sein braucht, ist die Voraussetzung und die geistige, moralische Unterlage der Prozeßwut. Wer das bedenkt, wird seiner Neigung zur Prozeßwut beizeiten Zügel anlegen.

Maroki

Unser Berliner BC.- Mitarbeiter schreibt uns: Marok. fanische Kultur ist von europäischer viel weiter entfernt, als rein geographisch gerechtfertigt wäre. Einst haben die Mau­rin als Herren Spaniens hohe Blüte und Entwickelung in die pyrenäische Halbinsel getragen aber bei ihrem er­gwungenen Rückzug haben sie nichts davon nach Afrika geret­tet. Die vormaligen Beherrscher des südwestlichen Europa verloren völlig ihre staatenbildende Kraft, als sie sich nun zum dunklen Erdteil wandten, an dessen nördlichem Saun sie sich als Raubgenossenschaften niederließen. Mit ihren

schnellen Schiffen bedrohten sie alles jahrende Gut auf dem mittelländischen Meer, und die reiche Beute, die sie erlang­ten, überhob sie der Notwendigkeit, bei sich zu Haus Einrich­tungen zu treffen, die nach unseren Vorstellungen für einen Staat unentbehrlich sind. Die Zeit der afrikanischen Pira­ten ist längst vorüber, doch zu Lande ist im Norden Afrifas bis in unsere Tage hinein die Räuberei die Grundlage der gesellschaftlichen Beziehungen geblieben. Ganz allmählich erst hat das Eindringen europäischer Elemente, die sich auf den Schutz der Heimat verlassen durften, einen Wandel zum besseren bewirft. Am langsamsten war der Fortschritt in Marokko. Nicht weil der Scherif von Maroffo gar so mäch­tig gewesen wäre. Im Gegenteil: weil seine Untertanen seine Macht nicht weiter anerkannten, als sie sie unmittel­bar spürten. Wenn jetzt der Sultan von Marotto in seinem Lande sich sicherer fühlt. so dankt er das in erster Reihe den europäischen Mächten, die sein Ansehen stärken mußten, da­mit nur überhaupt eine Autorität vorhanden sei, mit der sie berhandeln konnten und deren Abmachungen einige Dauer versprachen. Der Sultan von Marokko hat diese Gunst der Verhältnisse mit außerordentlicher Schlauheit für sich zu nüßen verstanden. Er hat sich mit überraschender Gewandt­heit in das diplomatische Spiel hineingefunden und weiß ganz vortrefflich, die widerstreitenden Interessen der Mächte gegeneinander auszuspielen. Daß das englisch- französische Abkommen von 1904 Deutschlands Rechte beeinträchtigte, hat man in Jez sofort eingesehen und demgemäß an Deutsch­land Anlehrung gesucht. Das überschneidige Vorgehen Frankreichs ließ auch gar kein Mißverständnis aufkommen. Das französische Verbot der Waffeneinfuhr auf dem Wege Namours Zaller- Marnia nach Marokko bestimmte den Sultan, dem deutschen Gesandten Grafen Tattenbach, den Bau eines neuen Hafens in Borisaida durch deutsche Unter­nehmer anzubieten. Das Anerbieten wurde aber schleunig zurückgezogen, als Frankreich das Einfuhrverbot aufhob. Dieses Vorgehen ist für die Schlauheit der marokkanischen Politik bezeichnend. Ueberflüssig zu sagen, daß man an lei­tender Stelle in Berlin Art und Wert Marokkos kennt, daß man sich daher dort nicht um der schönen Augen des Scherifs willen für dessen Unabhängigkeit begeistert. Die Abhängig­keit soll nur keine ausschließliche Oberherrschaft Frankreichs werden. Das festzustellen ist die Aufgabe der Marokko- Kon­ferenz, in deren Berufung Frankreich nach einigem Zögern gewilligt hat. Nach den Vorbesprechungen soll Frankreich an der maroffanischen Grenze die aus diesem Grenzverhält nis natürlich resultierenden Vorrechte genießen, die ge­naue Umschreibung erfahren werden, soll ferner die Souve­ränität des Sultans und die Unverleglichkeit seines Gebie­tes allgemeine Anerkennung finden. Das ist deutlich und verständlich. Nicht ganz so verständlich ist die angebliche vorläufige Abmachung, daß das französisch- englische und das französisch- spanische Abkommen keinen Eintrag erfahren sol len. Diese Bestimmung ist wohl richtig dahin aufzufassen, daß die kommende Marokko- Konferenz eine authentische Er­flärung der früheren Verabredungen bringen wird. Wäre das nicht, so bliebe die Aufgabe der neuen Konferenz mehr als fragwürdig.

Die Meuterei der ruffifchen flotte.

Der Knäs Potemkin", der Panzer, der das Signal zu der aufständischen Bewegung innerhalb der russischen Flotte gegeben hat, liegt noch im Hafen der rumänischen Küstenstadt Küstendsche, das zweite Meuterschiff, der Gorgi Podjedo­noszeff" hat sich bereit erklärt, sich der Schwarzen Meer­Flotte wieder anzuschließen. Diese selbst aber ist von Odessa nach Sebastopol wieder abgefahren, ohne etwas Ernstliches ausgerichtet zu haben.

Die Abrüstung der Schwarzen Meer- Flotte. Der in der Geschichte aller Kriegsmarinen ganz uner­hörte Vorgang bor Odessa erklärt sich dadurch, daß auf den Resten der russchen Flotte, die noch in den heimischen Häfen sich befinden, der weniger gute Teil der Bemannung ber blieben ist. Alle besseren und brauchbareren Elemente sind mit Roschdjestwensky und Nebogatom in die Ferne gezogen und ruhen auf dem Boden des Meeres oder befinden sich in japanischer Gefangenschaft. So hat man sich denn zu einem Schritt entschließen müssen, der im Grunde einer Abdankung gleichkommt. Es wird uns darüber aus Se­wastopol berichtet:

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Das Schwarze Meer- Geschwader fehrte underrichteter Dinge bon Odessa hierher zurück, ohne den mit ihm von hier ausgelaufenen Gorji Pobjedonoszeff". Unter Vor­fit des Admirals Krieger fand eine Beratung der Schiffskommandanten statt. Alle Offiziere und Mann­schaften, die darum nachsuchten, erhielten Erlaubnis, an Land zu gehen. Alle Reservisten der Jahresklassen 1886 bis 1899, das heißt der größte Teil der Besakung, wurden auf zwei Monate in die Heimat beurlaubt. Der Panzer Ratharina II" wurde zugleich abgerüstet.

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Der Inhalt dieser Meldung macht das kühne Auftreten des Knäs Potemkin" begreiflich, der einem ganzen Ge­schwader, bestehend aus 4 Panzerschiffen, einem Kreuzer und mehreren Torpedobooten Trot bot und den Befehlen des Admirals mit offenbarem Sohn begegnete.

,, Wir bleiben hier!"

Als Admiral Krieger mit seinem stattlichen Geschwader auf der Rhede von Odessa angekommen war, gab er dem ,, Knäs Potemkin" den Befehl, sich seinen Schiffen anzu­schließen. Die höhnische Antwort lautete: Wir bitten den Oberbefehlshaber an Bord zu kommen." Als der begreif­licherweise diese Bitte" ignorierte, fuhr der Potemkin", flar zum Gefecht, mit Volldampf dicht an dem ganzen Ge­schwader vorbei, und zwar in einer so geringen Entfernung, daß man den Kommandanten des meuternden Schiffes er­fannte, einen Mann in bürgerlicher Kleidung mit dichtem Bart. Auch andere Leute in Zivilkleidung will man von dem Geschwader aus an Bord des Potemkin" gesehen haben. Kein Schuß fiel auf die Meuterer, die stolz und ungehindert vor­beidampften. Admiral Krieger begnügte sich, das Signal zu geben: Wir fahren nach Sebastopol." Die Antwort lautete zuerst vom Potemkin" und dann aus Kriegers eigenem Ge­schwader von dem Gorji Pobjedonoszeff" furz und bündig: Wir bleiben hier!" Und Kriegers Geschwader machte Kehrt und fuhr nach Sewastopol, von wo es gekommen war.

Pobjedonoszeffs" Umkehr.

Ein leiser Trost ist den Marinebehörden geblieben, in­sofern auf dem zweiten Meuterschiff doch wohl Bedenken über die weiteren Folgen aufgekommen sind. Aus Odessa wird uns darüber gemeldet:

Der Panzer Gorji Pobjedonoszeff" setzte alle Offi­ziere an Land. Dann aber brachen Streitigkeiten unter der Mannschaft aus. Die Partei, die für Rückkehr zum Geschwader war, wuchs an. Die russische Flagge wurde wieder gehißt, die Bemannung lieferte die Geschützver­schlüsse ab und erklärte sich bereit, die Offiziere wieder an Bord zu nehmen.

Es mag wohl Mangel an Vorräten gewesen sein, der die auffässige Mannschaft zur Umkehr veranlaßt hat.

Der Potemkin" in Rumänien. Dem ,, Knäs Potemkin" geht es an der rumänischen Küste nicht allzu gut. Aus Bukarest liegt uns darüber folgende Meldung vor:

Nachdem der Knäs Potemkin" auf der Reede von Küstendsche vor Anker gegangen war, begab sich der Hafen­Kapitän an Bord des Schiffes und verlangte, daß es den Hafen verlasse. Auf dem Schiffe befanden sich keine Offi. ziere, aber 700 Matrosen, die Lebensmittel und Kohlen verlangten. Die Behörden schlugen auf Anweisung aus Bukarest hin das Verlangen ab und forderten die Matrosen auf, das Schiff ohne Waffen zu verlassen, mit der Mit­teilung, daß sie auf rumänischem Boden als ausländische Deserteure behandelt werden würden. Für den Fall, daß sie sich nicht unterwürfen und eine feindselige Handlung gegen die Stadt unternähmen, seien die rumänischen Kriegs­schiffe mit Befehl versehen, Gewalt anzuwenden.

Inzwischen nimmt die Meuterei der russischen Flotte ihren Fortgang. Auch von der Ostseeküste wird wieder von ähnlichen Vorgängen berichtet. Im Petersburger Seehafen ist ein Ausstand der Hafenarbeiter aller Art eingetreten, und ein Gerücht will wissen, daß von Kroustadt ein Linien­schiff ohne Offiziere in See gegangen sei.

Angeregt durch die revolutionären Regungen in Marine­kreisen ist auch die gesamte Arbeiterschaft im Zarenreiche wieder in stärkere Bewegung gekommen. Von überallher wird von Versammlungen und Ausschreitungen berichtet. Die russische Regierung hat den Grafen Jgnation mit außer ordentlichen Vollmachten nach Odessa abgesandt, um dort die Ordnung wieder herzustellen.

Der Krieg in Oftalien.

Die unerhörten Vorgänge in der russischen Marine haben bie Aufmerksamkeit einen Augenblick von den Schlachtfeldern der Mandschurei abgelenkt. Wenn nun auch in den legten Tagen feine bedeutsamen Entscheidungen fielen, so sind die Operationen doch nicht zum Stillstand gekommen. Alles bautet vielmehr auf einen bevorstehenden

Angriff der Japaner auf Wladiwostok hin. Die Japaner wollen anscheinend vom Nordosten Ko­reas aus gegen Wladiwostok vorgeben. 1500 Russen räum­ten ihre Stellungen am Tjuntenfluß. Man glaubt allge­mein, daß es dort in Kürze zu einer größeren Schlacht kom­men werde. Inzwischen haben

die Friedensverhandlungen weitere erfreuliche Fortschritte gemacht. Die Bollmachter an die Unterhändler sollen bereits in eingehender Weise er­teilt worden sein.

Präsident Roosevelt ist zu der Mitteilung ermächtigt worden, daß die russische und die japanische Regierung ihn von der Ernennung ihrer Bevollmächtigten in Kennt­nis gesetzt haben, die möglichst bald nach dem 1. August zusammentreten sollen. Die beiderseitigen Bevollmächtig­ten haben uneingeschränkte Vollmacht erhalten, über den Frieden zu verhandeln und ihn abzuschließen unter Vor­