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Berlinter

ei jedem Schritte schauten sie sich ängstlich um,

rippelten sie auf dem sich schlängelnden Pfad

Dermeintliche Gartenfchädlinge.

Nr. 101.

Insertionspreis: Die einspaltige Petitzeile für ganz Ober­beffen, die Kreise Wehlar und Marburg 10 Bfg. fonft 15 Pfg. Reklamen die Petitzelle 30 resp. 40 Pfg.

Redaktion u. Haupterpedition: Gießen, Seltersweg 83. Fernsprechanschluß Nr. 362.

Montag, den 1. Mai 1905.

Gießener

14. Jahrgang

Abonnementspreis: abgeholt monatlich 50 Pfg., in's Haus gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen viertel jährl. Mr. 1.50. Gratisbeilagen: Oberhessische Familienzeitung( täglich) und die Gickener Seisenblast( wöchentlich). Das Platt etja eint an allen Werktagen nachmittags.

Neuelle Nachrichten

( Gießener Tageblatt)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Zeitung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wezlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen, des Großh. Polizeiamtes Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.

Die Reform des Schwurgerichts.

Die im Gang befindliche Reform der Strafprozeßord­nung weiß nach den bekannt gewordenen Vorschlägen nichts mehr vom Schwurgericht. Das hat in weiten Kreisen ein gewisses peinliches Aufsehen erregt, und es ist nicht einmal unwahrscheinlich), daß dieses peinliche Aufsehen, zunächst we= nigstens, noch wachsen wird. Man wird hier und da von Reaktion" sprechen, von einer Antastung des Volksge­richts", das man gern altehrwürdig" und eine, nationale Ueberlieferung" nennt, obwohl es verhältnismäßig neu und aus der Fremde zu uns gekommen ist. Nur der Name der Schwurgerichte ist deutschen Ursprungs, und selbst dieser Name ist nicht älter und nicht besser und nicht deutscher als ber der Schöffen", die so heißen, weil sie Recht und Urteil aus ihrer Kenntnis von Brauch und Ueberlieferung, aus ihrem Wissen und aus ihrem Gewissen schöpften." Der Geschworene" von ehedem war durchaus nicht ein Laie, der im Gegensatz zum gelehrten Richter stand, sondern er war der Rechtskundige seiner Zeit.

Doch wie dem immer sei: das Schwurgericht, wie es ist, hat die Liebe und das Vertrauen unseres Volkes gewonnen, and deshalb ist es begreiflich, daß man die Kunde von seiner beabsichtigten Beseitigung mit Unbehagen aufnimmt.

Wie aber, wenn es sich gar nicht darum handelt, das Schwurgericht bei Seite zu schieben, wenn es nur gilt, die Struktur des Schwurgerichts zeitgemäß umzugestalten und das Institut selbst zu verbessern und zu heben?

Gerade in jüngerer Zeit ist es mehrfach vorgekommen, baß Schwurgerichtspräsidenten am Schluß einer Tagung den Beschworenen eine Art Zeugnis ausstellten, das manchmal gar nicht lobend war, und selbst da, wo es loben wollte, dies in einem durchaus nicht wohlig berührenden Tone der Ueber­iegenheit tat halb mit Erbarmen, halb mit fast beleidigen­em Staunen. Die Geschmerenen waren nicht in der Lage, sich hiergegen zu wehren, indem sie etwa dem Präsidenten und seinen Beisißern auch ein Zeugnis ausstellten. Das gab immer einen Mißklang, der an Unerquicklichkeit dadurch nichts verlor, daß er aus guter Absicht entstanden war. Die Ursache lag in der Struktur des Schwurgerichts. Der Prä­sident leitet formal die Verhandlungen, bis es zum Verdikt tommt. Dann ist seine Nichterschaft zu Ende. Er darf den Geschworenen nicht einmal seine Meinung über die Schuldfrage sagen. Erst nachdem die Geschworenen ihr Ver= dikt abgegeben, tritt er wieder in Junktion. Diese aber be­steht darin, daß er mit seinen gelehrten Beisigern die gesetz­lichen Konsequenzen eines Verdikts ausspricht, das nicht sei­nem eigenen Urteil zu entsprechen braucht und dessen Gründe er nicht einmal fennt, da der Geschworenen Rede immer nur oder nein ist.

ja

Sehr erquicklich ist das nicht, für beide Teile nicht. Denn die verurteilenden Geschworenen haben auch keinen Einfluß auf das Strafausmaß. Was sie vielleicht im mildesten Lichte angesehen haben, das kann der Präsident mit seinen Bei­sigern unter das höchste Strafmaß stellen.

Dazu kommt noch eins: Die Geschworenen sind in der Regel weltfundige und gebildete Männer. Das schließt nicht aus, daß sie zuweilen gerade in Ausübung ihres Geschwore nenamts etwas ratlos vor einer juristischen Frage stehen und über eine Rechtsbelehrung sehr erfreut sein würden. Der ge­sunde Menschenverstand hat unzweifelhaft höchsten Wert; doch den verliert er nicht, wenn sich ihm die Möglichkeit bie­tet, sich vom Fachwissen Rats zu erholen. So liegen die Dinge nicht, daß unsere Geschworenen sich vom Fachmann verblüffen oder in ihren Anschauungen einfach umwerfen ließen Wir wenigstens haben von unseren Laienrichtern eine weit höhere Meinung.

Die befannt gegebenen Strafrechtsreform- Vorschläge sehen neben den kleinen und mittleren auch große Schöffengerichte voraus, in denen neben 3 gelehrten Richtern 6 Schöffen sitzen. Außerdem soll ein Berufungsgericht als oberste or­dentliche Instanz in Strafsachen sprechen, und dies in einer Besetzung mit 3 gelehrten Richtern neben 8 Schöffen. Das Raienelement überwiegt also mit Zweidrittelmehrheit in dem einen, mit fast Dreiviertelmehrheit in dem anderen Gerichts­hof. Man kann unmöglich sagen, daß das Laienelement da­mit zurückgedrängt oder gar zur Bedeutungslosigkeit in der Urteilsprechung gebracht sei. Geschworene oder Schöffen, die ihres Ehrenamtes würdig sind, besigen Selbständigkeit ge­nug, um bei der Urteilsfindung nur ihrem eigenen Ge­wissen zu folgen; und ihre Gewissenhaftigkeit so wenig wie ihre Selbständigkeit erfährt Eintrag dadurch, daß der Be­rufsrichter mit ihnen zusammen beratet.

Das reformierte Schwurgericht, das großes Schöffenge­richt genannt wird, legt alle Entscheidung in die Hände des Laienrichters und erweitert dessen Befugnisse, hebt sie ganz und gar auf die Höhe der Befugnisse des ordentlichen Rich­ters, indem es ihm das Recht zuweist, nicht bloß schuldig" oder nichtschuldig" zu sprechen, sondern auch das Straf­ma ß zu bestimmen.

Wenn man die Dinge so betrachtet, so wird man viel­leicht die Ansicht gewinnen, daß die vorgeschlagene Reform gar nicht so reaktionär ist, wie man sie hier und da ver­schrieen hat, daß sie im Gegenteil durchaus nicht reaktionär ist und einen Fortschritt bedeutet, einen Ausbau des Schwur­gerichts zum alten deutschen Schwur- und Schöffengerichts­

gedanken, der den Schöffen nicht bloß ein Verdikt über Schuld oder Nichtschuld abgeben, sondern ihn im Falle der Schuldigsprechung auch das Strafmaß finden ließ.

Wir sind keineswegs sicher, mit diesen Darlegungen allen Einwendungen begegnet zu sein: aber wir halten uns zu der Hoffnung berechtigt, daß man unsere Darlegungen nicht ohne weiteres von der Hand weisen wird.

Der Krieg in Oftalien.

Die Vermutung, daß Roschdjestwensky an der Küste der Insel Hainan vor Anker gegangen sei, um dort die Ankunft des dritten Geschwaders unter Admiral Nebogatom abzu­warten, wird von London aus bekräftigt. In der folgenden Depesche wird sogar

der Aufenthaltsort der baltischen Flotte

recht genau beschrieben. Aus Schanghai wird nach London gemeldet:

Die russische baltische Flotte ist bei der Insel Hainan gesichtet worden. Sie liegt in der Bucht von Leongsoi. Dort wird sie dem Anschein nach verweilen, bis die Schiffe des Admirals Nebogatow herangekommen sind.

Das Ergänzungsgeschwader des Admirals Nebogatom befand sich bereits am letzten Donnerstag abend 60 See­meilen südlich von Penang. Es zählt, mit den Transport­Schiffen, 15 Einheiten. Da ein russisches Hospitalschiff be reits in Batavia eingetroffen ist, so nimmt man an, daß Nebogatow diesen Hafen als erstes Reiseziel ins Auge gefaßt hat. Wenn alles ungestört verläuft, rechnet man auf seine Vereinigung mit Roschdjestwensky für Mitte, spätestens Ende dieser Woche.

Die Flotte Togos

dürfte sich gegenwärtig bei Mosampho, einem der Südost­häfen Noreas, aufhalten. Aomical Kaminuura wird da­gegen angeblich jede Stunde in Manila erwartet, und das Geschwader des Admirals Haschima wurde in Stärke von drei Kriegsschiffen auf der Höhe der Insel Corregidor ge­sichtet. Ein japanisches Hospitalschiff( von den Japanern ebenso wie von den Russen zu Kundschafterdiensten verwen­det) passierte die Saddle- Inseln.

Die Politik.

Ueber das Inkrafttreten der neuen Zolltarife herr­schen vielfach noch Unklarheiten. Der neue deutsche Gene­raltarif und alle durch Handelsverträge daran bewirkten Abänderungen treten zusammen am 1. März 1906 in Kraft. Gleichzeitig werden in Geltung kommen die neuen Zoll­tarife und die mit Deutschland abgeschlossenen Handelsver. träge in Rußland, Desterreich- Ungarn, Italien, Belgien, Rumänien, Serbien. Nur der deutsch- schweizerische Han delsvertrag wird teilweise schon am 1. Januar 1906 Gel­tung erlangen gemäß dem Artikel 5 des Vertrages. Aus Amerifa wird gemeldet, Deutschland habe die Initiative er­griffen, um einen auf Gegenseitigkeit beruhenden Handels­bertrag mit den Vereinigten Staaten zu sichern, der es be­fähigen würde, die Vorteile der Minimalzölle nach den Be­stimmungen des neuen Tarifgesetzes zu genießen. Das jetzt bestehende handelspolitische Verhältnis zwischen Spanien und Deutschland soll bis zum 1. März 1906 verlängert werden,

Die Ueberweisungen des Reiches an die Einzelstaaten werden in diesem Jahre 1,3 Millionen Mark weniger be­tragen, als im Etat vorgesehen war. Der Ausfall ist aui die Rechnung der Maischbottichsteuer zu setzen, während die den Einzelstaaten ebenfalls zufließenden Branntweinver­brauchs- und Stempelabgaben ein Mehr zu verzeichnen haben.

Wegen Krankheit hat der 1tter toate fretär im Reichs. schabamt von Fischer seinen Abschied genommen. An seine Stelle ist der bisherige Direktor Imele zum Unterstaats­fefretär ernannt worden. Twele wird durch den Geh. Ober­regierungsrat Kühn ersetzt.

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Zu den Unruhen in Südwestafrifa kommt eine wich­tige Meldung. Der Rebellenhäuptling Marenga in Deutsch­Südwestafrika soll des Kampfes müde und verwundet sein. so daß die Einstellung der Feindseligkeiten im südlichen Teil des Schutzgebiets erwartet werden dürfe. Unterhand­lungen sollen angeknüpft sein. Solange feine Unterwerfung des vielgewandten Hendrik Witboi erfolat ist, darf auf eine Beendigung des Aufstandes nicht gehofft werden.

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Eine einheitliche Regelung der Bestattung für sämtliche großen Städte der preußischen Monarchie beabsichtigt der z11­ständige Minister einzuführen. Jede Leiche soll spätestens 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes in die Reichenhalle übergeführt werden. Von dort aus soll dann die Beerdi­gung erfolgen.

O Die preußischen Minister des Kultus und der Justiz haben verfügt, daß die Herstellung von Urkunden durch die Schreibmaschine nicht mehr grundsäglich ausgeschlossen seir sollen. Insbesondere dürfen Urkunden der freiwilligen(- richtsbarkeit und die Grundbuchsachen mittelst der Schreib­maschine hergestellt werden. Durchschläge sind ausgeschlos sen, geeignete Farbbänder und Kissen zu verwenden.

Italien.

Der österreichisch- ungarische Minister Graf Goluchowski ist am 29. April in Venedig eingetroffen zum Zwecke der Zusammenkunft mit dem italienischen Minister Tittoni. Nachmittags 2 Uhr fuhr Goluchowski bei Tittoni vor, um 5 Uhr erfolgte der Gegenbesuch, abends fand ein Diner bei Tittoni statt.

England.

O Der erhoffte Goldreichtum Tibets ist nicht verhanden. Der die Tibet- Expedition begleitende Geologe erklärt, das Land sei arm an wertvollen Metallen. Von Kohle und Edel­steinen wurde nichts gefunden. Die Enttäuschung ist groß.

Türkei.

Die Pforte soll nach der abgeschlossenen französischen nun auch eine Anleihe in Deutschland in Höhe voi! 60 Millionen beabsichtigen. 30 Millionen davon sollen an die Kruppschen Werke für Lieferung neuer Schnellfeuerbat­terien gezahlt werden. Der Rest soll zu laufenden Ausgaben dienen. Eine offizielle Bestätigung des Anleiheprojektes liegt nicht vor.

Amerika.

Schwere Beschuldigungen gegen den Unterstaatssekretär Loomis hat der amerikanische Gesandte Bowen in Caracas erhoben. Bomen soll vom Präsidenten Roosevelt die nach­drückliche Weisung erhalten haben, sofort nach Washington zurückzukehren. Dieser Befehl steht in Zusammenhang mit dem von Bowen gegen den Unterstaatssekretär Loomis er­hobenen Vorwuf, dieser habe als Gesandter in Venezuela von der New York- Bermuda- Asphalt- Company einen Scheck über 10 000 Dollar empfangen. Loomis verwahrt sich ener­gisch gegen die wider ihn erhobenen Anschuldigungen

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Hof und Gefellfchaft.

Der Kaiser und die Kaiserin sind in Bari ange­langt und haben ihre Ausflüge an Land auch dort wieder aufgenommen. So unternahm das Kaiserpaar in Beglei­( ung der Prinzen Eitel- Friedrich, Adalbert und Oskar, sowie des Gefolges eine ausgedehnte Automobilfahrt. Der Kai­ser, die Kaiserin und Prinz Eitel- Friedrich fuhren dabei im großen Touren- Automobil der Königin- Witwe Margherita, die übrigen Teilnehmer an der Fahrt folgten in acht wei­teren Kraftwagen. Die Herren trugen Schußbrixen, die Damen große Automobilschleier. Die Fahrt ging u. a. auch nach Castel del Monte, dem alten deutschen Kaiserschlosse in Apulien.

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* Der König von Sachsen nahm auf dem Erer­zierplatz Lindenthal bei Leipzig die Parade über das 19. Ar­meekorps ab.

Heer und flotte.

Generalinspekteur der Kavallerie von der Planik in Ber­lin feiert am 1. Mai sein fünfzigjähriges Jubiläum. Die gesamte deutsche Kavallerie beabsichtigt, dem General eine allgemeine Ehrung zu bereiten. Mindestens dreihundert höhere Kavallerieoffiziere begeben sich zu diesem Zweck nach Berlin.

Soziales Leben.

[] Dürfen Innungen einem Arbeitgeberverband an­gehören? Auf eine Eingabe des Innungsverbandes, Bund deutscher Schneiderinnungen hat der Minister für Handel und Gewerbe erwidert, daß Innungen zu anderen als sta­tutarisch oder durch das Gesetz bestimmten Aufgaben weder Beiträge von Mitgliedern noch Gesellen erheben dürfen Der Allgemeine deutsche Arbeitgeberverband für das Schrei dergewerbe sei ein Kampfverein gegenüber den Organi sationen der Gehilfen. Er stehe somit im Widerspruch mi dem Paragraphen 81a der Gewerbeordnung, nach dem die Förderung eines gedeihlichen Verhältnisses zwischen Meister: und Gesellen Aufgabe der Innung sei. Der Innung geher­ten ferner Mitglieder an, die nicht Arbeitgeber seien. Aus allen diesen Gründen sei der Beitritt der Innung im vor­liegenden Falle nicht zulässig.

[] Der Leipziger Aerztekonflikt ist endgültig beigelegt. Der seit zwei Jahren andauernde Zwist zwischen der Orts­franknkasse zu Leipzig und den Kassenärzten ist durch einen Beschluß der Kasse definitiv beendet worden. Die General­versammlung der Krankenkasse beschloß die Wiederein­führung der Familienbehandlung. Damit ist der Stein des Anstoßes aus dem Wege geräumt.