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Italien.

Zu der wieldung eines englischen Blattes über eine Verschwörung gegen das Leben des Papstes teilt ein römisches Blatt mit: Vor ungefähr 14 Tagen wurde ein Kardinal be­nachrichtigt, daß in Südamerika eine Verschwö- rung angezettelt worden sei, um den Papst zu töten. Der Kardinal setzte den Papst und die italienische Polizei davon in Kenntnis. Die italienische Regierung entfaltet die leb­hafteste Wachsamkeit in der Umgebung des Vatikans; der Polizei in Genua hat sie befohlen, die mit transatlantischen Dampfern ankommenden Reisenden in der schärfsten Weise zu überwachen. Gleichwohl stellt die italienische Polizei­behörde das Gericht von einer Verschwörung in Abrede.

Türkei.

Wenn Herr Boris Sarasow nicht schon von Natur eitel wäre, er könnte es werden, wenn er sieht, wiewiel er bei den Türken gilt. In Saloniki ging dieser Tage das Ge­rücht, Sarafow weile in der Stadt. Flugs setzten die tür­fischen Behörden auf seine Ergreifung, ob lebend oder tot, einen Preis von 2000 türkischen Pfund, etwa 40 000 Mark. In großer Anzahl wurden Photographien von ihm an die Polizeiorgane verteilt! Erwischt hat man ihn natürlich nicht. Aber vielleicht war er auch gar nicht in der Stadt.

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Hof und Gesellschaft.

Der Kaiser hat von Gatëa aus an Bord der Hohenzollern" die Fahrt nach Messina fortgesetzt.

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Die Kaiserin, deren Gesundheitszustand sich in den letzten Tagen sehr gebessert hat, wird am 8. April die jüngeren faiserlichen Prinzen nach Plön zurückbegleiten und im Anschluß daran ihrem Schwager, dem Herzog von Schleswig- Holstein, einen auf etwa 14 Tage berechneten Be­such im Schloß Grünholz abſtatten, um später längeren Aufenthalt in Homburg v. d. H. zu nehmen. Von der Mittel­meerreise ist endgültig Abstand genommen.

Die Postordnung

vom 20. März 1900 hat laut Verfügung des Reichskanzlers mehrere Aenderungen erfahren, welche am 1. April 1. Is. in Kraft treten. Sie wird in folgenden Punkten geändert:

1.§ 18. Postaufträge zur Einziehung von Geld­beträgen und zur Einholung von Wechselafzepten." a) Der zweite Satz des zweiten Abs. unter IX erhält nachstehende Fassung:

Die siebentägige Lagerfriß wird von dem Tage gerechnet, welcher auf den Tag der ersten Vorzeigung oder des ersten Versuchs der Vorzeigung folgt. b) In demselben Abs. ist statt des vierten Satzes zu setzen:

Bleibt diese Vorzeigung oder der Versuch der Vorzeigung erfolglos, so wird der Postauftrag bis zum Schlusse der Schalterdienststunden an dem be­treffenden Tage bei der Postanstalt zur Einlösung bereit gehalten. Verweigert der Zahlungspflichtige oder dessen Bevollmächtigter bei der zweiten Vor­zeigung die Einlösung, so wird der Postauftrag sofort zurückgesandt; ebenso findet sofortige Rück­sendung statt, wenn bereits bei der ersten Vorzeigung Zahlung verweigert wird. c) Der zweite Satz des Abs. XV hat, wie folgt, zu lauten: Für die Berechnung der siebentägigen Lagerfrist und für das Verfahren bei der zweiten Vorzeigung gelten die Bestimmungen unter IX. d) Der Text der ersten drei Säße im Abs. XVIII erhält nachstehende Fassung:

Postaufträge mit dem Vermerk Sofort zurück" oder" Sofort an N. in N." oder" Sofort zum Protest" werden nach der ersten vergeblichen Bor­zeigung oder nach dem ersten vergeblich gebliebenen Versuche der Vorzeigung bis zum Schlusse der Schalterdienststunden an dem betreffenden Tage bet der Postanstalt zur Einlösung oder Erteilung der Annahmeerklärung bereit gehalten. Wird bei der Vorzeigung die Einlösung oder Erteilung der An­nahmeerklärung verweigert, oder ist am Tage der Borzeigung der auf dem Postauftragformular an­gegebene Tag( IV) bereits verstrichen, so werden die Poftaufträge sofort zurüuck- oder weitergesandt. 2.§ 19. Bostnachnahmesendungen." Unter IV ist als fünftiger erster bis dritter Abs. ein­zuschalten:

Offene Karten mit Nachnahme( Postkarten und Drucksachenfarten) ausgenommen foiche mit dem Vermert Durch Eilboten" oder Postlagernd" werden an Sonntagen und allgemeinen Feiertagen nicht zur Einlösung vorgezeigt, sofern nicht der Ab­sender durch einen Vermert auf der Vorderseite der Karte ein anderes ausdrücklich bestimmt hat.

Zweite Vorzeigungen von Nachnahmesendungen nach Ablauf der etwa verlangten Einlösungsfrist finden an Sonntagen und allgemeinen Feiertagen überhaupt nicht statt.

Soweit Vorzeigungen an Sonntagen und all­gemeinen Feiertagen bestimmungsmäßig unterblieben sind, werden solche Tage bei Berechnung der Ein­lösungsfrist nicht mitgezählt.

3.§ 21. Telegraphische Bostanweisungen." Im abs. VI ist am Schlusse des ersten Saßes zu streichen(§ 22)".

4.§ 22. Durch Gilboten zu bestellende Sendungen." a) Die Abs. I und II erhalten folgende Fassung:

1. Auf Verinngen des Absenders fönnen Post­sendungen dem Empfänger durch besonderen Boten zugestellt werden( Gilbestellung). Das Verlangen der Eubestellung muß durch den vom Absender durch unterstreichung hervorzuhebenden Vermerk Durch Gilboten" ausgedrückt werden. Bezeich uungen wie Dringend, Gilig" 2c. sind zur Kund­gebung des Verlangens der Eilbestellung nicht aus­

reichend.

Wegen der Zulässigkeit des Verlangens der Eil­bestellung durch den Empfänger siehe unter XII.

II. Die Zustellung von Eilsendungen erfolgt in der Regel sogleich nach der Ankunft bei der Be­stimmungs- Bostanstalt. Während der Nachtstunden von 10 Uhr abends bis 6 Uhr früh findet jedoch keine Eilbestellung statt; nur wenn der Absender dem Ver­merk Durch Eilboten" auf der Adresse hinzugefügt hat auch nachts", wird die Eilbestellung auch während dieser Nachtstunden ausgeführt. b) Im Abs. V ist statt der beiden leßten Säße zu setzen: Die oberste Postbehörde ist indes berechtigt, die bezeichneten Gewichts- und Wertgrenzen für be­stimmte Drte dauernd oder vorübergehend zu er= weitern und die unter VI festgesetzten Gebühren entsprechend zu erhöhen; ebenso fann die Postbe­hörde, soweit es sich um Sendungen mit Wertan­gabe, Bostanweisungen oder Batete handelt, die vom Absender etwa gewünschte Nacht- Eilbestellung beschränken.

Die Gießener Theaternenbaufrage hat sich über Nacht zu einer Theaterabreißfrage ent­wickelt. Nachdem die Herren Gebr. Schwan als die Be­sitzer des Gießener Festsaales, in welchem das Theater spielt, schon im vergangenen Herbst mit einem Polizei­befehl bedacht waren, ist diesen jetzt ein zweiter Polizeibefehl betr. Feuersicherheit im Stadt- Thea­ter gefolgt, der wie der erste vom Herrn Oberbürger­meister Mecum und ebenso wie jener ohne vorherige Anhörung der städtischen Theater- Kommission oder des Theater- Vereins erlassen ist. Da auch dieses Mal nur der Schwan'sche Saal einen Polizeibefehl erhielt, also ver­mutet werden muß, daß es lediglich dessen Benutzung als Theatersaal ist, was ihn der fortwährenden polizei­lichen Aufmerksamkeit aussetzt, und da die von den Be­fibern verlangten Aufwendungen sehr bedeutende sind, so haben die Besitzer beschlossen, den Bühnenraum abzureißen, resp. denselben zu einer Vergrößerung des Saales zu verwenden, falls nicht der neue Polizei­befehl zurückgenommen wird. Herr Oberbürgermeister Mecum scheint hierzu aber nicht bereit zu sein, denn er hat bereits angeordnet, daß die der Stadt gehörigen Dekorationen aus dem Coulissenraum entfernt werden. Der Abbruch soll unmittelbar nach den Feiertagen er­folgen.

Der Vorstand des Theatervereins ist bereits gestern Abend zusammen getreten, um über Mittel und Wege zu beraten, wie der drohenden Gefahr, daß wir in den nächsten Wintern das Theater entbehren müssen, be­gegnet werden kann. Die Besitzer des Theatersaales haben ihre Opferwilligkeit durch bereitwilliges Eingehen auf die Wünsche des Theatervereins oft genug bewiesen; wenn ihnen angesichts des geplanten Neubaues die jetzt verlangten Opfer zu groß erscheinen, wer kann es ihnen übel nehmen? Aber vielleicht wären sie trotzdem noch zu gewissen Leistungen bereit gewesen, wenn man hier verfahren hätte wie in der Reichshauptstadt, wo Ver­treter des Polizeipräsidiums mit den Theaterbesitzern schon seit Wochen gemeinsame Beratungen pflegen, wie die Feuersicherheit der Theater verbessert werden wie die Feuersicherheit der Theater verbessert werden

fann.

Darüber dürfte wohl allgemeine Einigkeit bestehen, daß eine solche Schädigung der städt. Interessen, wie sie die Sistierung der Theater- Vorstellungen bedeuten würde, unter allen Umständen vermieden werden muß. Alle vom Vorstand des Gießener Theatervereius in dieser Richtung zu unternehmenden Schritte werden in Der Stadtverordneten- Versammlung sicher die wärmste Unterstüßung finden.

Lokales.

31. März 1904. ** Auf dem Gießener Braunsteinbergwerf Fernie wird gegenwärtig eine elektrische Tunnelbahn zum Transport des Erzes erbaut. Kürzlich wurde das ca. 800 Meter lange Tunnel vollendet. Die Tunnelbahn wird das Erz an die oberhessische Bahn in der Nähe der Gail'schen Ziegelei befördern; fie fährt 800 Meter unterirdisch und ca. 500 Meter oberirdisch. Im Herbst soll sie in Betrieb ge­setzt werden. Alsdann kommt die bisherige Drahtseilbahn nach der Main- Weser- Bahn in Wegfall.

* Ein Segen der Menschheit sind die Kranke­pflege- Anstalten vom Roten Kreuz. Eine Pflicht der Dank­barkeit ist es daher, dieselben zu unterstützen. Nicht schwere petuniäre Opfer sind dazu nöttg, nein, eine Mart schon genügt, um ein Los der Großen Wohltätigkeits- Geld- Lotterie" zu erwerben. Da die Biehung bereits am 11. u. 12. April 1904 garantiert stattfindet, so ist baldigster Ankauf dieser Lose à 1 Mr., 11 Stück für 10 Mt. zu empfehlen. Lose sind zu haben bei der General- Agentur: I. Stürmer, Straß­burg i. E., Langstraße 107 und allen bekannten Lose- Ver­tausstellen. Die Inserate besagen Näheres.

* zu welcher Stunde hat man am Umzugs­tage eine Wohnung zuräumen? Das Reichsgericht hat darüber folgendermaßen entschieden: Wohnungen bis zu einem Mietzing von 400 Mt. müssen bis zum ersten Werk­tage im Quartal, mittags 12 Uhr, geräumt sein, desgleichen Wohnungen bis zu 1000 Mt. Miete bis zum ersten Tage

| im Quartal abende und die Wohnungen über 1000 bis zum zweiten Tage im Quartal mittags 12 Uhr. jede durch Verzögerung entstehenden Schäden haftet u der betr. Vermieter, dann aber der Mieter, der nicht di zeitig seine Wohnung verläßt.

** Ob das Tanzen nach einem Musitout maten als eine öffentliche Tanzbelustigun angesehen werden tann und deshalb der Anub pflicht unterliegt, darüber hat das Marburger Landgericht einigen Tagen entschieden. Im Saale des Gastwirts Frie Klintel zu Odenhausen vergnügten sich am Son den 27. September junge Burschen und Mädchen mit T indem sie auf ihre Kosten den Musik- Automaten sp ließen. Gegen ein wegen unerlaubter Tanzmusit dem zugestelltes Strafmandat beantragt er gerichtliche Entscheid und erzielte auch beim Schöffengericht in Fronhausen Fre sprechung. In der Berufungsinstanz beim Landge gab der Wirt an, daß er die Tanzbelustigung nicht ve staltet habe, denn er sei in einem ganz anderen 8im gewesen und hätte nicht gewußt, daß die jungen Leute Saal tanzten. Aus diesem Grunde erfolgte auch seine sprechuna. Das Tanzen nach einem Musit- Automaten einem öffentlichen Lokale mit Wissen des Birt ist also anmeldepflichtig.

** In Dieburg hatten sich dieser Tage u. A. 12 Burschen aus Gundernhausen zur Musterung zu stel | Alle 12 gaben an, an startem Herzklopfen zu leiden, aus der Fall war. Trotzdem wurden alle 12 für taug erklärt. Der Musterungsbehörde war nämlich an mitgeteilt worden, daß die 12 Drückeberger etwas" e

nommen hätten.

+ Wetlar. Gestern, am 30. März, ist Herr Leh Sulzbacher nach vierzigjähriger Tätigkeit aus fein Lehramt an der hiesigen höheren Mädchenschule ausgeschied um in den wohlverdienten Ruhestand zu treten.

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A Grünberg. Unser Bahnhofsgebäude einem Umbau unterzogen werden, welcher zu etwa 5000 veranschlagt ist. Der Wartesaal 1. u. 2. Klasse wird einen Dienstraum verwandelt, während das Gebäude einz Anbau erhält. Das Bundesfest des Layn tal sängerbundes ist auf den 9.- 11. Juli festgesetzt. Br bunden damit feiert unser Gesangverein sein 60 jähriges Stiftungsfest. Die Vorbereitungen zu dem Feste find im Gang; zum Festplatz ist der Gallusmarktplatz usersehen

in

Niederweisel. Herr Lehrer Hartmanns henn rävenwiesbach( in geb. Brandoberndorfer) wurde nach hier versetzt.

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Gestern Abend hielt unter Vorsiz des Herrn Bürger meisters 3 immer das Comité für Erbauung eine! Luftkurortes, eine Sigung ab. Nach lebhafter Debatt wurde ein Antrag des Herrn Notar Beilstein angenommen In der Stadt Grünberg und ev. Umgegend( lettere hat auch Interesse daran) eine Liste zirkulieren zu lassen wegen Einzeichnung eines Betrages, resp. Uebernahme eines Antei scheines usw. Es soll deshalb diese Form angewendet werden um zu sehen, ob tatsächlich ein Interesse für die Stadt in dieser Angelegenheit befundet wird. Die Herren Fabrikant Schmidt und G. Rohleder sind beauftragt, diesen Be schluß in's Leben umzusetzen. Herr Notar Beilstein wird die Lifte aufstellen. Als ein Schritt weiter.

Marktberichte.

Gießes, 31. März Auf dem heutigen Wochenmarit lofteten Butter per Pfd 1.00-1.10 r., Hitgnereter 2 Stitd 12-14 Pfg., Enteneler St. 8 Big., Käse per St. 6-8 Pfg.. Käfematte 2 St. 5-6 fg, rosen per Biter 21 Pf., Linen per Liter 32 Bfg., Tauben per Ban tüd C.80-1.70, Enien per Std 1.70–2.20, Gänie per 36. 65-70 Pfg., Ochsenfleisch ver Pfb. 68-78 g., Rindfleisc per Pid. 62-68 Bfa. Schweinefleisch) per fb. 60-72 fg. Schweine fleisch gelatzen per Pfund 0.76 Big., Kalbfleisch per fd. 62-74 Big, Sammelfleisch per Pfd. 50-74 Pfg., Kartoffeln pro 100 Kilo 6.00 Mr.. Zwiebeln ver 3t. Mr. 7.00-10.00, Aepfel per Centner 20-25 Mr. Willch per Liter 18 Pfg. Dauer der Marktjet von 8 Uhr morgens bis 2 Uhr Nachmittags. Gegenstände des Wochenmarktverkehrs dürfen vor Beginn der Marktzeit übeerhanp nicht, und während der ersten drei Stunden der Marktzeit im Un herziehen feilgeboten werden.

T. 0.80-1.00, hühner per Stüd Mr. 1.30-1.40, Hahnen, ter

Frankfurt a. M., 28. März. Fruchtmarkt, notierten nach Qualität: An Weizen, hiesiger und Wetterauer Mf. 17.75-17.90, furhessischer Mt. 17.75-17.90, norddeutsch. M - Kansas Mr. Roggen, hiesiger Mr. 13.75 bid bis 14.00, russischer Mr. 14.40-14.75. Amerikaner Mr. 15.30, Gerste, hiesige Mr. 14.50 bis 14.90, Pfälzer, Mr. 14.60 bi 15.25, fränkische Mr. 14 90, Riedgerste Mt. 14.50 bis 15.20, un garische Mr. Hafer, hiesiger Mr. 13.25-14.50, fur bis Hessischer Mr. 13.50-14.50, Württemberger Mr. bayerischer Mr. 13.25-14.75, russischer Wt. 13.75-15.25 Mais, Wired Mr. 11.90–12.25, La Plata Mt. 11.75-12.00, weiter Mats Mt. 11.90-12.20, russischer Mr. 13.50-13.75. Aues pro 100 Kilo ab hier.

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Arbeitsnachweis der Stadt Gießen. Gartenstraße Nr 2( Bürgermeisterei­

gebäude) Zimmer Nr. 14.

Es können eingestellt werden: landwirtschl. Knechte, 1 Spengler, 1 Schmied, Schloffer, 1 Tapezier, 2 Holzbildhauer, 6 Schreiner, Schneider, 1 Glaser, mehrere Arbeiter, 2 Hausburschen, 14 Dienstmädchen, 3 Laufmädchen, 2 Lauffrauen. Lehrlinge: 2 Schlosser, 2 Installateure Buchbinder, 1 Tapezierer, 2 Schreiner, 2 Drechsler 3 Bäcker, 1 Metzger, 1 Friseur, 1 Schneider, 2 Schub macher, 2 Glaser, 1 Weißbinder und Lackierer, 1 Kauf

mann.

Es suchen Arbeit:

1 Schlosser, 1 Jastallateur, 3 Schreiner, 1 Flickerin 1 Kassierer( fautionsfähig), 1 Buchhalter, 2 Fahr burschen, 1 Putzfrau, 3 Bureaugehilfen, 1 Wochen pflegerin. Lehrlinge: 1 Glektrotechniker, 3 Mechaniker, 1 Kaufmann.

Für die Redaktion verantwortlich: Albin Klein.

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