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Ein für Selbsteinschätzungspflichtige außerordentlich wichtiges Urteil hat das Kammergericht gefällt. Das Ein­kommensteuergesetz bedroht bekanntlich denjenigen mit Strafe, der wissentlich in der Steuererklärung oder bei Beantwortung der von zuständiger Seite an ihn gerichteten Fragen oder zur Begründung eines Rechtsmittels über sein steuerpflichtiges Einkommen unrichtige Angaben macht, die geeignet sind, zur Verkürzung der Steuer zu führen". Ein Kaufmann M. hatte die ihm vom Gemeinde­borstande übersandte Liste unrichtig ausgefüllt und eine Hypothek nicht angegeben. Nach der Ausführungsanweisung des Finanzministers ist ein Steuerpflichtiger nicht verpflichtet, in den betreffenden Steuerlisten Erklärungen über sein Ein­kommen abzugeben; wer aber in der Liste Angaben über sein Einkommen mache, muß, so heißt es in der ministeriellen An­weisung, unbedingt bei der Wahrheit bleiben. Trotzdem wurde M. vom Landgericht freigesprochen, da die fragliche Bestimmung der Ausführungsanweisung des Finanzministers im Gesetz keine Grundlage finde. Dieser Ansicht trat das Kammergericht bei und wies die Revision der Staatsanwalt­schaft als unbegründet zurück.

frankreich.

Das seit den letzten Sigungen der Karthäusermillionen­Kommission kaum noch Zweifelhafte ist eingetreten: Die Pariser Staatsanwaltschaft hat der Untersuchungskommission in der Karthäuser- Angelegenheit mitgeteilt, daß die Unter­juchung gegen Chabert wegen Bestechungsversuchs ein- gestellt worden sei. Also, wie so oft bei den Romanen: Viel Geschrei und wenig Wolle!

A Rund 10 Millionen Francs fordert die französische Marineverwaltung von der Kammer für Verstärkung der französischen Seestreitmacht in Ostasien. Die Marinever­waltung erklärt es für nötig, das ostasiatische Geschwader mit einer Abteilung Torpedojäger auszustatten, Kohlenläger in Saigon und Diego Suarez zu errichten, Munition nach Saigon und Biserta zu senden und die Häfen mit Tor­pedos auszurüsten. Sind diese Maßnahmen ein Zeichen dafür, daß Frankreich internationale Verwickelungen in Ost­asien aus dem russisch- japanischen Kriege aufsteigen sieht?

Türkei.

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Sultan Abdul Hamid hat sich von seiner Tochter Naime, der bisherigen Gattin des Schwerenöters Ke maleddin, doch nicht erweichen lassen. Zwar hat er die Degradation Kemaleddins, die vor dessen Verbannung nach Brussa im Yildizpalast in schimpflicher Form vorgenommen wurde, auf die Fürbitte der Prinzessin Naime rückgängig gemacht. Kaum aber war Kemaleddin in Brussa eingetroffen, so erfolgte dort die Degradation. Das Wunderliche dabei ist, daß der Marschall nicht wegen seiner ehelichen Untreue und wegen des Aergernisses, das er dadurch erregt, sondern wegen Gotteslästerung degradiert wurde! Diese Gottes­lästerung wurde in den Liebesbriefen Kemaleddins an die Prinzessin Chadische, die Tochter des von Abdul Hamid ent­thronten Sultans Murad, gefunden: Kemaleddin Deutsch: Säule des Glaubens soll in diesen Briefen seine Angebetete und auch sich selbst mit Ausdrücken belegt haben, die der Muselman nur in Bezug auf Allah zu gebrauchen gewöhnt ist. Offenbar hat er in seinen überschwänglichen Riebesbeteuerungen die hübsche Chadische seine Göttin ge­nannt und ihr versprochen, ihr den Mond vom Himmel zu Jolen oder ihr die himmlische Seligkeit auf Erden bereiten zu wollen. Das brach ihm den Hals, er wurde als Religions­berächter und Gotteslästerer aus den Reihen der Moslim ausgestoßen. Das geschah, um seine Ehe mit Naime trennen zu können. Wenn Kemaleddin nicht mehr Muselmann war, so durfte, da ein Nichtmuselmann keine Frau islamitischen Bekenntnisses besitzen kann, die Ehe auch ohne seine Zu­timmung aufgelöst werden. Seine Ausstoßung aus dem Heere war dann die weitere Folge der Gotteslästerung. Urmer Kemaleddin! Wenn jeder türkische Würdenträger jolche Extratouren" so schwer büßen müßte, würde so mancher fette Höflingsposten vakant werden!

Dof und Gefellschaft.. *** Der Kaiser begab sich gestern vormittag nach dem Frühstück an Bord der Victoria and Albert" md ging auf derselben mit dem König von England in See, um den Jachten entgegenzufahren, die das Handicap um den von König Eduard gestifteten Goldpokal von Eckernförde nach Kiel aussegeln. Mit dem Kaiser hatten sich auf die ,, Victoria and Albert" begeben Reichskanzler Graf Bülow, Oberhof- und Hausmarschall Graf Eulenburg, Admiral Frhr. v. Senden- Bibran, Kapitän z. S. v. Usedom und Fre­gattenkapitän v. Grumme. Der Kronprinz war gestern früh an Bord des kleinen Kreuzers Hamburg" nach Eckernförde gefahren, um auf dem Meteor" mit zurückzusegeln. Abends borher hatte im Schlosse beim Stationschef Prinzen Heinrich bon Preußen zu Ehren König Eduards eine Galata fel statt­gefunden, zu der Kaiser Wilhelm seinen Gast von der Bar­barossabrücke abgeholt hatte. Dort hatten die Fähnriche z. S. und die Leibkompagnie des 1. Garderegiments 3. F. Auf­stellung genommen. Im Schloßhof erwies eine Kompagnie des Seebataillons mit Fahne und Musik die militärischen Ehren. Bei der Tafel hielten Kaiser und König Trinksprüche, in denen sie die Vorzüge der beiderseitigen Marinen rühmten. Die Offiziere und Mannschaften der britischen Schiffe er­hiclten durch cine städtische Deputation eine Ehrengabe überreicht. Rear- Admiral Sir Berkeley Milne lud die Herren zu einem Imbiß an Bord der Victoria and Albert" ein.

Nab und Ferr.

Des Untergang des General Slocum auf dem Hell­gate Neohort, der über 1100 Personen das Leben kostete, wird er gerichtliches Nachspiel haben. Das Leichenschau­ger at bezüglich des Unglücks auf dem Dampfer ,, General Slocum" entschieden, daß dasselbe auf übles Verhalten der Dioren der Knickerbocker- Dampfschiffsgesellschaft zurück­zuführen sei. Auch der Kapitän van Schaidt vom verun­glückten Dampfer und der Kapitän Beaze von derselben Ge­sellschaft seien strafr htlich verantwortlich. Gegen die Di reren und die Offiziere, im ganzen elf Personen, ist dic Antige auf Totschlag erhoben. Ihre Verhaftung ist an geordnet worden, doch wurden sie gegen Bürgschaft frei. Classen.

Eine schwierige Verhaftung hatten Gendarmen zu vol ziehen, die den des Mordes an einem Regensburger Geschästs. führer namens Knöchel verdächtigen Schuhmacher Johann Hirschvogel ins Gefängnis bringen wollten. Hirschvogel

Teistete den heftigsten Widerstand und sprang dann von einer Brücke in die Donau, wurde aber von nachspringenden Ar­beitern wieder an das Land gebracht. Mit Hirschvogel wurde zine Dirne, die mit dem ermordeten Knöchel zur kritischen Zeit gesehen wurde, verhaftet.

Straftaten à la Dippold scheinen jetzt Mode zu werden. In Rottenburg am Neckar trieb sich in der Realschule ein junger Mann umher, der eine ganze Reihe Schüler, die ihn für einen visitierenden Lehrer hielten, teils mit einem Stod des Klassenlehrers, teils mit einem von ihm scibst unter seinem Rock mitgebrachten Stock ohne jeden Grund körperlich züchtigte. Als er tags darauf wieder die Realschule betrat, wurde er festgenommen und vorgeführt. Zunächst leugne: 2 er alles, nachdem er aber von den Knaben erfannt war, räumte er die Tat ein. Er ist ein Elsässer und Student der Philologie in Tübingen. Inzwischen stellte sich heraus, da cr gleicherweise Schulknaben in Reutlingen mißhandelt hat. Ein zweiter Fall von Dippoldismus" wird aus Memel ge­meldet. Dort lockte ein sechzehnjähriger Radfahrer einen fleinen Knaben an eine abgelegene Stelle der Promenade, zwang ihn durch Drohungen, sich zu entkleiden, und schlug dann unbarmherzig auf den entblößten Rücken ein. Die lauten Schmerzensschreie des Kindes unterdrückte der 1: hold mit der Drohung, er würde ihn totprügeln, wenn er nicht still sei. Zum Glück wurde der Unhold durch Vorüber­gehende verscheucht, ehe er diese Drohung cusführen konnte. Es gelang, ihn später zu verhaften.

[ Ochsenkavallerie.] Die seltsamste Reiterei der Welt hält der Generalgouverneur J. G. Gallieni an der Westküste Madagaskars. Während die französischen Truppen bei Re­volutionen, die öfters vorkommen, verwendet werden, braucht der Generalgouverneur die Eingeborenen als Polizisten in entlegenen Ortschaften. An der Westküste Afrikas leben die Sakalova, die wahrscheinlich mit den Hovas verwandt sind. Die Eingeborenen organisierten nun eine Ochsenreiterei unter dem Oberbefehl eines französischen Offiziers. Sie sind mit modernen langen Zanzen oder Speeren und Seiten­gewehren bewaffnet. Sie tragen Khakiuniform und Sturm. hauben. Sie reiten barfuß, ohne Steigbügel, siten auf ihrer Ausrüstung, die wie ein Sattel mit Stricken aus einer ein­heimischen Faserpflanze befestigt ist, und haben eine Art Zügel aus Stricken, der durch die Nase des Tieres gezogen ist. Die Ochsen sind weder langsam noch furchtsam, und sollen unter einer auf Pferden berittenen Kavallerie großen Schaden mit ihren Hörnern anrichten.

[ Der gerettete Schnurrbart.] Vor einigen Tagen wur­ben in Olmütz die nach Salonik zuständigen Mohamedaner Dsman Ramadan und Demir Agha wegen Betrugs zn sechs und vier Monaten schweren Kerkers verurteilt. Nach der in der Olmüßer Fronbeste herrschenden Hausordnung muß jedem Sträfling, dessen Strafe die Dauer von drei Monaten überschreitet, der Schnurrbart abgenommen werden. Dieses Schicksal sollte auch die beiden Türken treffen. Als ihnen dies mitgeteilt wurde, fingen sie schrecklich zu jammern an und erklärten, daß in ihrer Heimat das Abnehmen des Schnurrbartes für Männer die größte Schmach bedeute, und daß sie sich lieber aufhängen, als ihres Schnurrbartes be rauben ließen. Auch stehe der Ehefrau das Recht zu, ihren Mann sofort zu verlassen, wenn er sich ohne Schnurrbari sehen lasse. Mit Rücksicht auf diese Gründe wurde den beiden Mohamedanern ausnahmsweise der Schnurrbart gelassen, worüber sie die größte Freude an den Tag legten.

§ Nette Zustände in einer Bäckerei enthüllt die letzte it München veröffentlichte Liste der wegen Verfehlung gegen das Nahrungsmittelgeset erfolgten Bestrafungen. Der Sohn eines Bäckers, der beim Backen von Faschingskrapfen"( Ber liner Pfannkuchen) wiederholt in das kochende Backschmali spuckte, wurde zu 20 Mark Geldstrafe verurteilt. Die Mün chener öffentliche Meinung sieht diese Strafe nicht als ge nügende Sühne für eine derartige haarsträubende Gemein beit an.

Zu blutigen Zwistigkeiten zwischen deutschen und ita­lienischen Arbeitern kam es in den letzten Tagen in Köln­Sülk. Schon am Sonntag hatte eine Schlägerei stattge­funden, wobei ein deutscher Arbeiter durch einen Messerstich berletzt wurde. Die italienischen Arbeiter wurden tags darauf oon einem Trupp Fuhrleute und Tagelöhner angefallen und mißhandlt. Dann zog der Trupp vor die Häuser, in denen italienische Arbeiter wohnen und demolierten Türen und Fenster. Die Polizei konnte nur mit größter Mühe die Ruhe pieder herstellen.

Unfall in den Bergen. Der Assistent der Staatsbahn­Direktion zu Pilsen Guido Ritter v. Schildenfeld stürzte bei Besteigung der Teufelswand am Meerauge in der Hohen Tatra in den See, aus dem er von Fischern bewußtlos her­rusgezogen wurde. Ueber das Schicksal seines Reisegefährten, les Barons Schittenhelm, der mit Schildenfeld zusammen­reseilt war, fehlt jede Nachricht. Das Seil war während des Absturzes gerissen.

Hus dem Gerichtsfaal.

§ Wegen Falschmünzerei wurde in Hamburg der 28jährige Handlungsgehilfe Robert Paradies zu fünf Jahren Zucht­jaus verurteilt. Er hatte gemeinsam mit dem Photographen Busecke falsches Geld angefertigt und verausgabt. Busece ergiftete sich bekanntlich bei seiner Festnahme und seine janze Familie, Mutter, Frau und Kinder, folgte ihm in den Σοδ.

§ Ein Vampyr. Ein häßliches Charakterbild entrollte der Szegediner Prozeß gegen die Mörder des ungarischen Ab­jeordneten Eremits aus Nagy- Kikinda, die neulich unter dem Jubel des Auditoriums, trotzdem sie geständig waren, frei­jesprochen wurden. Es bestätigte sich durch die Beweisauf­tahme, daß Eremits einer der gefährlichsten Geldvampyre var, der wie die Angeklagten so viele Hunderte anderer Fa­nilien durch Wucher und Betrug zu Grunde gerichtet hatte. Er hielt ganz Nagy- Kikinda so fest in Händen, daß alles vor hm zitterte und jedweder Versuch, sein verbrecherisches Trei­en an die Deffentlichkeit zu bringen, scheiterte. Eremite begann seine Laufbahn als Gehilfe in einem Eisengeschäft. Seine ersten Sporen verdiente er sich durch eine Anzeige Jegen seinen Brotherrn, den er auch vollständig ruinierte, so Daß er dessen Geschäft fast ohne Geld übernehmen konnte. Dann verlegte er sich auf den Bauernwucher, und zwar in Janz eigenartiger Weise. Wenn ein Bauer ein wenig ver chuldet war, überredete er ihn, seine Liegenschaften feil. jieten zu lassen. Bei den Feilbietungen kaufte er dann zu Spottpreisen, oft um 5 bis 10 Gulden Liegenschaften, die Hunderte, ja Tausende wert waren, da er die übrigen Mit bietenden wieder unter dem Vorwande entfernte, er wolle bie Liegenschaft für den bisherigen verarmten Besitzer an laufen. In solcher Weise wurde Eremits binnen wenigen

Fahren ein reicher Mann. Nun begann er, in größern Stile zu arbeiten". Er machte sich zum Bankdirektor ief von seiner Bank die schauerlichsten Wuchergeschäfte reiben. Nachweislich nahm er bis zu 170 Prozent. Uebn bies war es eine alltägliche Manipulation, daß aus ein Wechsel vier bis fünf gemacht wurden, indem die jeweilige Deckungs- und Prolongationswechsel nicht zurückerſiate sondern ebenfalls geklagt wurden. So trieb es Gremits g Jahre lang. Die zahllosen Zivil-, Straf- und Wucherpro zesse, die gegen ihn angestrengt wurden die Zahl der I teren allein betrug 271- waren vergeblich. Erst jest ni jeinem Tode begannen die zu reden. die sich bisher vor seine Rache gefürchtet hatten.

§ Der Prozeß Hoensbroech- Dasbach wird auf die e rufung des Klägers hin vor dem Oberlandesgericht Köln on 23. September von neuem verhandelt werden. Ob es einer Prüfung des Klägerischen Materials über die Eristen des angeblichen jesuitischen Grundsatzes: Der Zweck heilig die Mittel" kommen wird, ist nach dem vom Vorderrichte dargelegten Rechtsstandpunkt allerdings sehr fraglich.

Am Marterpfahl. In Landsberg a. W. wurde de 16jährige Dienstknecht Otto Fabiente aus Pollychen wegen versuchten Mordes und Raubes zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Er hatte den dreizehnjährigen Sohn des Eigen tümers Schnell im Walde überfallen, ihn mit einer Zucker hutschnur an Armen und Beinen gefesselt, dann an einen Baum gebunden, den Mund mit einem Taschentuch verstopft, die Kehle durchschnitten und die Taschen untersucht. Nachdem er glaubte, der Knabe sei tot, löste er ihn vom Baum los Als der Knabe wieder zu sich fam, hieb er wieder auf ihn ein Diesem gelang es, sich zu früchten, er wurde alsdann von dem Dienstherrn des Angeklagten halbtot aufgefunden. Der Angeklagte wollte sich für das Geld Kaninchen anschaffen

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Die Wahlrechtsvorlage in der zweiten Kammer, Darmstadt, 29. Juni.

Präsident Haas eröffnet die General debatte, mit der zugleich die Diskussion über den Artikel 4 des Geset entwurfes, der die Einführung der direkten Wahl vorsicht, verbunden wird. Staatsminister Dr. Rothe gibt eine Uebersicht über die seitherigen Schicksale der Vorlage. Ent schieden weist es der Staatsminister zurück, daß man bei dem Gesetz von einem unvorbereiteten Machwerk zu reden sich erlaubte. Seit langen Jahren, so schreibt die Kl. Presse", habe sich die Regierung eifrig mit der Durcharbeitung der Materie beschäftigt, alle Einwendungen, alle Vorschläge seien gebührend berüdfihtigt worden. Die Einführung des Brin zips der direkten Wahl sei eine Folge des im Hause mehr­fach und dringend geäußerten Verlangens. In Beiten, wo wie heute die wirtschaftlichen und politischen Gegensäge so scharf gegeneinander ständen, sei es von größtem Nachteil, wenn nun auch über Verfassungsfragen der Kampf entbrenne. Der Streit aber werde künstlich geführt mehr noch durch versteckte, als durch offene Gegner. Ich werde mich in dem Bewußtsein, dem Lande gegenüber meine Pflicht zu tun, durch Kritik und Angriffe nicht beirren lassen. Ist das Haus anderer Ansicht über die Wahlrechtsvorlage als die Regierung und lehnt sie ab, so wird die Regierung sie dennoch immer wieder bringen. Ich habe ein feines Gefühl dafür, aus welchen Gründen man die Vorlage bekämpft und darum er fenne ich flar, wieviel persönliche Motive bei den Gegnern im Spiele sind. Die Kammer hat selbst dahin entschieden, daß sie nicht mehr Vertretung der Stände", sondern Land­tag" heißen will, damit habe sie ja dokumentiert, daß sie nicht einzelne Klassen oder Bevölkerungsgruppen, sondern das ganze Volt, das ganze Land zu repräsentieren habe. Die Privilegien der drei kleinen Städte Alsfeld, Friedberg und Bingen find historisch berechtigt und durch Verfassung gewährleistet. Von dem Ergebnis der Verhandlungen der Kammer wird die Regierung ihre Stellung zu dem Kom­promißvorschlag, der die Ziffer der Abgeordneten auf 60 erhöhen will, und der die Einteilung der Wahlkreise in den Artikel 19 des Gesezes einbezieht, abhängig machen. Die Rede des Staatsministers wurde, besonders in in ihrem ersten Teil, wiederholt durch laute Beifallskundgebungen unterbrochen.

Abg. von Brentano( 8.) als Berichterstatter des Ausschusses beleuchtet scharf die Kritik, die eine gewisse Presse an dem Regierungsentwurf und dem Ausschußbericht geübt hat. Wenn die Blätter jener Richtung die Motive zum Gesetz und das Referat dürftig nennen, so ist darauf zu er­widern, daß Regierung und Ausschuß die Wiederholung der Ausführungen zur vorigen Vorlage ersparen wollten. Ein Teil dieser Presse hat in Mißbrauch ihrer Freiheit bewußt die Unwahrheit zu sagen sich erdreistet. Sie strebt danach aus Feindseligkeit gegen das Gesetz der Bevölkerung einzu­reden, es handle sich um ein tautelenloses Wahlrecht. Dieser Behauptung steht die Tatsache gegenüber, daß der Entwurf eine dreijährige Ansässigkeit im Hessenlande und die drei­jährige Staatsangehörigkeit voraussetzt und außerdem die Verschärfung der Steuerrückstandsklausel und das Wahlalter von 25 Jahren verlangt. Es ist nicht zu begreifen, wie man da sagen kann, das Wahlrecht sei ein fautelenloses. Es ist ebenso nicht zu begreifen, wie man ein Wahlgesetz, das seine Entstehung im wesentlichen der Initiative des Landes­herrn verdankt, auf Treibereien einzelner Parteien, einzelner Aliten. Die Regierung ist sich bewußt, daß die Einführung des direkten Wahlrechts eine wichtige Verfassungsrevision bedeutet. Sie ist sich aber auch bewußt, daß sie ein völlig uneingeschränktes direttes Wahlrecht nicht ohne weiteres dem Lande geben darf. In den Kautelen ist die Regierung weitergegangen als alle anderen süddeutschen Staaten und es ist einfach unverständlich, wie man dem Entwurf gegen­über ron einem fautelenlosen Wahlrecht reden kann. Dann geht der Staatsminister auf die Zusammensetzung der Kammer ein. Wenn die Zahl der städtischen Mandate im Artikel 3 um fünf erhöht werden soll, so wird damit nur noch eine Förderung der Gerechtigkeit und des billigen Ausgleiches erfüllt. Seit der Verfassungsurkunde vom Jahre 1820 ift die Zahl der Abgeordneten von 50 nicht erhöht worden,

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