Ausgabe 
29.6.1904 Erstes Blatt
 
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missionswesen.

Begriff, Grubenholz vom Freienseener Wald nach der Fried-| tagsabgeordneten Herr Regierungsrats a. D. Stackmann Ein nachahmenswertes Beispiel im Sub­richshütte bei Ruppertsburg zu fahren. An einer steilen für gültig erklärt. Stelle der Straße wollte er hemmen, wobei er unter die Hinterräder geriet, die ihm über den Leib gingen. Man berbrachte den Bedauernswerten schwer verletzt ins Hospital Laubach.

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Lich, 27. Juni.( 19. Oberhess. Feuerwehr­tag) Die amtlichen Verhandlungen fanden am gestrigen Tage von vormittags 92 Uhr ab in der Restauration Stein statt. Zu denselben waren erschienen die Brand­inspektoren, der Feuerwehrinspektor und die Vertreter der freiwilligen Feuerwehren, sowie regierungsseitig Herr Kreis­amtmann Hechler- Gießen. Nach einigen Mitteilungen fam der Antrag Friedberg: Läßt sich eine Gleichmäßigkeit der Vergütungssäge bei Hilfeleistung innerhalb der Provinz Oberhessen erzielen" zur Sprache. Dabei wurde betont, daß die Vergütungssäge in den einzelnen Kreisen noch ver­schiedene seien, was bei Hilfeleistung in Brandfällen vament­lich da, wo die Kreisangehörigen Nachbargemeinden bilden, zu Mißhelligkeiten führt. Die Regelung in einheitlichem Sinne sei erwünscht. Der Herr Regierungsvertreter erklärte, die Regelung dieser Angelegenheit bei den einzelnen Kreisämtern im gewünschten Sinne beantragen zu wollen und gab der Ueberzeugung Ausdruck, daß sich derlei Mißverhältnisse be­seitigen ließen. Zu dem Antrag der freiw. Feuerwehren Nidda und Reichelsheim: Der Verband wolle direkt bei Großh. Minifterium eine Entscheidung bezügl. der Entbindung einzelner Beamtenkategorien von der Feuerwehrpflicht herbei­führen," wird als Grund eine Verfügung Großh. Kreisamts Büdingen angesehen, welches etwa 30 Beamte 2c. der Stadt Nidda von der Feuerwehrpflicht befreite, während geseßlich nur Aerzte und Apotheker hiervon befreit sind. Die Regelung dieser Frage seitens der Landesregierung dürfte zu erwarten sein. Der Vortrag des Kommandanten Damm in Friedberg über: Grundsätze und Erfahrungen bei der Bekämpfung von Bränden", wurde mit großem Beifall aufgenommen. Die bisherigen Provinzialvertreter( Feller- Lollar, Hyronimus­Friedberg und Vezberger- Nidda), wurden auf weitere 3 Jahre wiedergewählt. Als Ort für den 1907 stattfinden­den 20. Feuerwehrtag wurde einstimmig Assenheim ge­wählt. Um 12 Uhr fand eine Uebung der freiwilligen Feuerwehr Lich statt, welche gute Schulung der Mannschaft erkennen ließ; bei dem darauf folgenden Brandangriff waren die Sprizen in 3 Minuten fix und fertig zum Eingreifen. Nach der Uebung wurde vom Herrn Kreisamtmann dem Mitgliede der Licher freiw. Feuerwehr, Maler Hisgen, das vom Großherzog verliehene Abzeichen für 25jährige Dienstzeit nebst Diplom überreicht und mit Worten der Anerkennung an den Jubilar dem Wunsche Ausdruck gegeben, baß noch recht vielen Wehrmännern dieses Ehrenzeichen ver­liehen werden könne. Was die Uebung der Licher Wehr betreffe, so sei dieselbe ja gut ausgeführt, doch müsse erstrebt werden, die Mannschaft und deren Leistungen noch höher zu bringen. Um 2 Uhr fand ein großer Festzug durch die mit Fahnen und Emblemen reich geschmückte Stadt nach bem Festplatz statt, woselbst sich nach einigen Ansprachen

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lb ein buntes Treiben entwickelte.

>> Wetzlar. Gerichtsdiener Riegel erhielt das vom Könige anläßlich seines Jubiläums verliehene Kreuz zum Allgemeinen Ehrenzeichen durch Herrn Amtsgerichtsrat Raab vor den versammelten Gerichtsbeamten mit feierlicher Ansprache überreicht.

< Wetzlar. Das Plenum des Abgeordnetenhauses hat in seiner Sigung am Montag die Wahl unseres Land­

Bekanntmachung.

Der Fluchtlinienplan für die Große Mühlgasse von

Friedberg. Las am 2. und 3. Juli hier stattfindende 25. Verbandsfest Gabelsberger Stenographen gewinnt als Jubelfeier besondere Bedeutung. Ein Wett­schreiben mit nur ansehnlichen Preisen wird veranstaltet. Der unterhaltende Teil sieht vor: Konzerte, Festspiele, Theater, Ball usw. Nimmt man hinzu, daß die Stadt Friedberg eine größere Reihe Sehenswürdigkeiten bietet, daß sie durch ihre bedeutsamen Anstalten zahlreicher auswärtiger Freundschaftsbeziehungen sich rühmen darf, so werden gewiß Viele gern die Gelegenheit ergreifen, einige genußreiche Stunden unter dem Zeichen der geflügelten Feder hier zu­zubringen.

Aus dem Gerichts[ aal.

Strafkammer.

Gießen, den 28. Juni 1904. Das Urteil in der vor acht Tagen verhandelten Ur­kundenfälschungsangelegenheit lautete auf 6 Wochen Gefängnis gegen den früheren Cand. theol. G. von Laubach. Die Strafe ist durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt erachtet worden. Techniker E. von Ilmenau wurde freige­sprechen. Dienstknecht Heinrich Seipp von Rüddings­hausen ist geständig, daß er aus Fahrlässigkeit einen dem Hein­rich Kraft II. dortſelbſt gehörigen Strohhaufen im Werte von 100 Mt. durch achtloses Fortwerfen eines noch brennenden Streichholzes in Brand gesezt hat. Mit Rücksicht auf den hohen Grad der Fahrlässigkeit wurde auf 3 Monate Gefängnis erkannt. Wegen eines Diebstahls, verübt durch Beter Hoch, erhielt er 3 Tage Gefängnis. Auf die erkannte Begnahme einer Mart, zum Nachteil seines Mittnechtes

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Strafe sind 2 Wochen erlittene Untersuchungshaft anzurechnen. Bimmergeselle Friedrich Buß von Groß- Karben hat eines Sonntagsabends ein Mädchen mit Totstechen be­droht. Zwei auf das Geschrei hinzueilende Burschen er­hielten schwere Stichverlegungen von dem Angeklagten, die nach Aussage des Sachverständigen sehr gefährlich waren. Die große Brutalität straferschwerend in Berücksichtigung ziehend, wurde auf 2 Jahre und 9 Monate Gefängnis er­fannt, worauf ein Monat Untersuchungshaft aufzurechnen Zimmermann Johannes Schmidt von Merlau ist. wurde durch den Nachtwächter Rühl vnn Ober- Dhmen beim Dielenstehlen auf der Holzindustrie zu Mücke abgefaßt. Aus Rache über die erfolgte Anzeige überfiel er diesen eines Abends und mißhandelte ihn. Wegen Diebstahls und Körperverlegung unter Anklage gestellt, verurteilte ihn die Kammer zu 6 Monaten Gefängnis. Der Landwirt Nikolaus Nez von Bieber wurde auf dem Großh. Hof­jagdgebiet mit Jagdgewehr ausgerüstet betroffen. Der wegen Jagdvergehen vorbestrafte Angeklagte wurde dieserhalb vom Schöffengericht Alsfeld mit einer dreiwöchigen Gefängnis­strafe belegt und das Gewehr eingezogen. Seine hier­gegen eingelegte Berufung wurde kostenpflichtig zurückgewiesen. Christian Schlörb von Schotten gegen den Bäcker Konrad Den Schluß bildete die Privatklagesache des Meggers Hofmann dortselbst und die Widerklage des Letteren gegen den Ersteren, wegen gegenseitiger Beleidigung. Die Parteien wurden vom Schöffengericht Schotten zu je 20 Mt. Geld­strafe verurteilt; auch wurde jedem Beteiligten die Befugnis zugesprochen, die Verurteilung des andern an der Ortstafel zu Schotten zu veröffentlichen. Auf Berufung des Schlörb wurde das Urteil abgeändert und letzterer, unter Belastung des Hofmann mit sämtlichen Kosten, freigesprochen.

Bekanntmachung.

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Von Seiten der städtischen Verwaltung von Worms war eine Ausschreibung von Arbeiten erfolgt. Nach dem Eingange der verschiedenen Offerten erklärte der Stadtbaurat dem Oberbürgermeister, es sei unmöglich, daß man die ein­zelnen Schundpreise" annehmen fönne. Dabei sei von einem Verdienst für die Handwerker keine Rede mehr; kaum würden dadurch die Auslagen gedeckt. Der Oberbürger­meister brachte hiernach die Sache in einer Magistrate sizung zur Sprache und erhielt den Auftrag, sich ihrer anzunehmen. Daraufhin wurden alle Handwerker aufgefordet, sich im Rathause einzufinden. Es erschienen mehrere hundert Hand­werker, und diesen sette das Stadtoberhaupt in längerer energischer Rede klar und eindringlich auseinander, daß die jezige Submissionswirtschaft nicht so fortgehen könne, daß es ganz unmöglich sei, bei solchen Preisen zu arbeiten, denn es werde ein gesunder kräftiger Handwerkerstand, auf den Worms von jeher stolz war, bei diesen Zuständen nicht erhalten bleiben. Mit Angeboten, welche die eigenen Kosten nicht decken, müsse der Handwerker zu Grunde gehen, und die Stadt habe statt eines gesunden Handwerkerstandes, der gern seine Steuern und Abgaben bezahlt, arme Leute. Gehe dies mit so unsinnigem Tun weiter, so falle später der Stadt die Familie zur Last. Der Magistrat wolle sich der Sache gründlich annehmen. Jedes Handwerk solle in den nächsten Tagen sich die Preise überlegen und richtig einsehen, einen Obmann wählen, und dieser sollte die Preisliste dem Stadtbaumeister übergeben. Weg­zuwerfen hat die Stadt nichts, meine Herren", sagte der darum zu tun, unseren Handwerkerſtand zu erhalten, und Oberbürgermeister in der Versammlung, es ist uns aber

so zu erhalten einen zahlungsfähigen Mittelstand." Dazu bemerkt betreffend das in Wiesbaden erscheinende Neue Hand­werkerblatt:" Der Wormser Stadtbaumeister und der Ober­bürgermeister haben mit ihrem energischen Vorgehen mehr geleistet, als alle gelehrten Abhandlungen über die Hebung des Handwerks zusammen genommen jemals leisten werden. Was nüßt es, wenn noch so wohlwollende Pläne geschmiedet werden, die niemals zur Ausführung kommen? Die Wormser Handwerker mögen schöne Augen gemacht haben, als der Oberbürgermeister sie mit einer Standpaufe à la Friedrich II. empfing und ihnen zeigte, was sie bis daher nicht sahen. Würde es überall so gemacht wie in Worms, dann würde das Submissionswesen bald aus dem Handwerk heraus von Grund aus besser werden. Wir gratulieren dem Oberbürgermeister von Worms zu seinen wahrhaft goldenen Worten, wollen aber mit unserer Ansicht, daß solche Stadtoberhäupter vorläufig noch mit der Laterne gesucht werden müssen, nicht zurückhalten."

Gießener landwirtschaftlicher Wetterdienst. Voraussichtliche Witterung in Hessen für Donnerstag, den 30. Juni. Meist heiter, wärmer, auch nachts, trocken. Näheres durch die Gießener Wetterkarte. Verantwortlich: für den politischen, vermischten und unter­haltenden Teil Albin Klein Gießen; für den lokalen Tell Karl Klose, Grünberg.

Die Ziehung 3. Klasse der 4. Hessisch­Thüringischen Staatelotterte findet am 5. und 6. Juli d. Js. statt. Interessenten mögen die Loserneuerung nicht versäumen.

ADLER

Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten wird der Westanlage bis zum Eingang in die Große Mühl- die Weftanlage zwischen Bahnhof und Frankfurter­gaffe, bezw. den mit a- b bezeichneten Punkten ist von straße von Donnerstag, den 30. 1. Mts. an bis auf Großh. Kreisamt genehmigt und von uns festgestellt weiteres für den Fuhrwerks- und Fahrradverkehr gesperrt. Das beste Fahrrad! Gießen, den 29. Juni 1904.

worden.

werden.

Derselbe kann bei dem Tiefbauamte eingesehen Gießen, den 24. Juni 1904.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

Bekanntmachung.

Der in den Samstagnummern angefündigte Bor­trag für Hausfrauen betreffend die Glanzbügelei und die Behandlung und Reinigung der Wäsche findet Mittwoch, den 29. Juni d. Js. abends 8 Uhr, in der Turnhalle der Stadtknabenschule statt. Gießen, den 27. Juni 1904.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. Mecum.

Bekanntmachung.

Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß in der Zeit vom 1. August bis Mitte September d. Is. voraussichtlich keine Sigungen der Stadt­verordneten- Versammlung abgehalten werden.

Dringliche, die Beschlußfassung der Stadtverordneten­Versammlung erfordernde Angelegenheiten sind daher spätestens bis 20. Juli d. Js. bei uns vorzubringen. Gießen, den 28. Juni 1904.

Großh. Bürgermeisterei Sießen. Mecum.

Bekanntmachung.

Dienstag, 5. Juli 1904, vormittags 11 Uhr, findet in dem Sigungssaal im Bürgermeistereigebäude die öffentliche Verpachtung der städtischen Sandgruve bei der Hochwarte an der 12. Schneise am fo genannten frummen Weg auf die Dauer von drei Jahren statt.

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Gießen, den 28. Junt 1904.

Großb. Bürgermeisterei Gießen. J. V.: Curschmann.

Großh. Polizeiamt Gießen.

Herberg.

Bekanntmachung.

Unter dem Schweinebestand des Philipp Rupp, Schüßenstraße 1 dahier, ist die Rotlauffeuche aus­gebrochen. Gehöftsperre ist angeordnet.

Gießen, den 20. Juni 1904.

Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.

Arbeitsvergebung.

Die Weißbinderarbeit zur laufenden Unterhalt­haltung der Gebäude der Gewerbeschule soll

Samstag, den 2. Juli d. Js., vorm. 11 Uhr öffentlich vergeben werden.

Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Zeitpunkt an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 14 Tage. Gießen, den 25. Juni 1904. Städtisches Hobauamt. J. V.: Altvater.

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