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fünfmarkstück bis handtellergroße Tonsur. Bei uns Deut­schen schor man die Narren und Wenden als Unfreie, des­gleichen den, der an Kindesstatt angenommen wurde. Weit verbreitet war und ist die Sitte, zum Zeichen der Trauer das Haupthaar zu scheren. Die Wilden tun so auch bei Krank­heitsfällen, beim Antritt einer gefährlichen Reise u. s. f. als Opfer für mißgünstig gesonnene Gottheiten. Was nun die Farbe des Haares betrifft, so überwiegt dunkles bis schwarzes Haar das blonde bei weitem; ja, nach einer neueren Sta­tistik hält das dunkle Haar seinen unwiderstehlichen Siegeszug leider auch bereits in die germanischen Länder. Blonde, goldgelbe Haare bildeten einen Hauptbestandteil germanischer Raſſenſchönheit, und der Biograph Angilbert erwähnt sie bei­spielshalber als besondere Zierde bei den Töchtern Karls des Großen. Ein altes nordisches Sprichwort sagt:" Das ge­schieht nicht um deiner gelben Haare willen", im Sinne von ,, um deiner Schönheit willen". Die rutilae comae"( rot­blonden Haare) der alten Germanen dienten den vornehmen Damen der römischen Kaiserzeit zu teuer bezahlten falschen Frisuren, und die Gemahlin des Augustus erbat sich bekannt­lich von Varus als schönste Kriegsbeute im voraus die blon­den Haare der Thusnelda. Späterhin gilt dann merk­roten Haare begegnen würdigerweise wir werden dem gleichen Gegensatz beim das blonde Haar bei uns als ein allen Ernstes die Ansicht, daß der energielose Hamlet_not­Zeichen von Fadheit, Energielosigkeit, und Goethe verfocht mendig fahlblond gewesen sein müsse. Neben dem blonden Haar steht bei den Germanen auch das rote, goldene in be­sonderen Ehren. Donar, der Gewittergott, ist rot von Ant­litz, Haar und Bart, und da er später zum Teufel wird, so erzählt ein Märchen, wie einer auszieht, drei goldene Haare von des Teufels Haupt zu holen. Auch Loge, der Gott des Feuers und der Lüge, ist rothaarig, und ihm verdanken die Rothaarigen es, wenn sie in den Verdacht der Falschheit kom­men. Ein altdeutscher Vers über Rothaarige sagt:

von den selben hort ich sagen,

daz si valsch in herze tagen.

Späterhin aber gilt rotes Haar für ein Zeichen von from­mer Gemütsart. Unter allen anderen Völkern ist rotes Haar sehr selten. Nur ein Stamm der Semiten( Araber und Ju= den) zeichnet sich durch rotes Haar und blaue Augen aus. Oft ist der Mensch mit der natürlichen Farbe des Haares nicht zufrieden und sucht sie künstlich zu verschönern. So färben die bereits erwähnten Bakairi das Haar gar rosenrot. In der Südsee und in Afrika beizt man das Haar mit Korallenkalf, Holzasche und Kokosmilch lichtblau, und zwar geschieht dies größtenteils aus hygienischen Gründen, d. h. zur Vernichtung des Ungeziefers. Das Gemisch kommt in eine Kürbiskale­basse, die verstöpselt wird, gärt bald und wird nun in ,, reifem Zustande" auf den Kopf geträufelt und mit einem Stabe verrieben. Nun heißt es zwar bei Fischart:

,, nach der alten spruch und sag:

unglück und hor, das wechſt all tag."

Aber manchmal wächst es doch nicht mehr, das Haar, und wer dann nicht Ursache hat, auf seine drei Haare" stolz zu sein der Dreihaarige ist nach altem Volksglauben ein Schlaufopf der greift zum künstlichen Haar, zur Perücke. Die Perücke ist so recht die feierliche Haartracht und als solche schon uralt. In den Gräbern der vornehmen Egypter fand man bereits Perücken und( nebenbei bemerkt) künstliche Zähne und solche mit Goldplomben. Von ihnen haben es die Somali­Neger gelernt, bei feierlichen Anlässen regelrechte Allonge­perücken aus Schafspelz zu tragen. Aus den Haaren er­schlagner Feinde tragen bei Festen die Papua von Neu­Guinea und unsere samoanischen Landsleute Perücken. In Deutschland trugen im 16. Jahrhundert Kahlköpfe mit Haaren ausgestopfte Hauben. Späterhin wurde, von Frankreich aus­gehend, die Sitte, statt des natürlichen Haares Perücken zu tragen, ganz allgemein, unsere jetzige Männerfrisur à la Titus mit dem ,, wild über Haupt und Stirne starrend Haar", wie der Dichter singt, hat erst nach zwei, drei Jahrhunderten jene unsinnigen, allen Gesundheitsregeln hohnsprechenden Monstren, die noch heute im englischen Gerichtssaal para­dieren, zu verdrängen vermocht. Zum Schluſse noch ein paar Worte über die Rolle, die das Haar als Zauber- und finger des Geliebten gewickelt, diesen auf ewig zu fesseln, ein Sympathiemittel im Volksglauben spielt. Die Haare der Aberglaube, den u. a. Theodor Fontane in seiner Grete Geliebten haben nach altem Glauben die Kraft, um den Ring­Minde" sinnig erwertet hat. Bei vielen Naturvölkern herrscht

die Anschauung, daß man einem Krankheit und Tod audiren fann, wenn man von seinen Haaren und Nägeln heimlid ver. brennt. Die Naturvölker schneiden sich denn auch nur unter den erdenklichsten Vorsichtsmaßregeln die Haare und pflegen dann meist das Abgeschnittene irgendwo in die Erde zu greden. Auch bei uns war früher ein ähnlicher Aberglaube verbreitet.

DER VOLKS

ANWALT

Das eingebrachte Gut" im Mietspfandrecht. Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Miets­verhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Max ters. Forderungen aus dem Mietverhältnis sind vor allem natte lich die Ansprüche auf Zahlung des Mietzinses. Aber auch An­sprüche auf Schadensersatz wegen einer etwa vom Mieter verschuldeten Beschädigung oder Verschlechterung der Mietsache ge­nießen den Schutz des Pfandrechts. Der Begriff des Pfandrechts ist der, daß man für seine Forderung Befriedigung aus der Pfand­sache suchen kann, und zwar durch Verkauf der Pfandsache.

Das Pfandrecht des Vermieters umfaßt nur die dem Mieter gehörigen Sachen, nicht aber auch die der Ehefrau und den Kin­dern des Mieters gehörigen Sachen. Von besonderer praktischer Wichtigkeit ist diese Bestimmung für die der Chefrau gehörigen Sachen. Leben die Eheleute in Gütergemeinschaft, so sind zwar alle Sachen gemeinsames Eigentum der Eheleute, und dann er= streckt sich das Pfandrecht des Vermieters auf alle Sachen, die ja eben weder dem Manne noch der Frau besonders gehören, son dern beiden gemeinsam. Anders ist dies aber, wenn die Eheleute entweder in völliger Gütertrennung leben oder in dem nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bestehenden System der sogenannten Ver­waltungsgemeinschaft" oder des eingebrachten Guts". In solchen Fällen steht das Eigentum an den von der Chefrau eingebrachten Sachen dieser zu; der Mann hat nur das Recht der Verwaltung, das ja z. B. bei Möbeln irgend eine praktische Bedeutung nicht hat bei dem System der völligen Gütertrennung hat der Mann auch dieses Recht nicht. Derartiges eingebrachte Gut untersteht dem Pfandrecht des Vermieters nicht. Uebt der Vermieter, wie dies die Regel bildet, sein Pfandrecht durch eine seitens des Gerichtsvollziehers ausge führte Pfändung aus, so gestaltet sich das Verfahren in der Praxis gewöhnlich so: Da der Gerichtsvollzieher von vornherein annimmt und annehmen darf, daß die in der Wohnung des Mieters be findlichen Sachen diesem selbst gehören, so pfändet er, was er dort findet, ohne Rücksicht auf etwaige Widersprüche der angeblich eigentumsberechtigten Chefrau- es sei denn, daß die Ehefrau auf irgend eine Weise ihm sofort ihr Eigentum wirklich nachweisen respektiert werden. kann. Diese Pfändung muß mun zunächst von beiden Ehegatten Will die Ehefrau dagegen einschreiten, so muß sie gegen den Vermieter auf Aufhebung der Pfändung klagen. Sind die gepfändeten Sachen bis 300 Mark wert, so flagt sie bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die Pfändung vorgenommen worden ist ohne Rücksicht also darauf, wo der Vermieter wohnt -; sind die Sachen mehr als 300 Mark wert, so klagt sie bei dem diesem Amtsgericht übergeordneten Landgericht, und braucht dann einen bei dem Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt zur An­stellung der Klage. In all solchen Prozessen muß die Ehefrau dann ihr Eigentum an den von ihr in Anspruch genommenen Sachen beweisen. Ein solcher Beweis wird oft sehr schwer zu führen sein. Vorsichtige Eheleute, die nicht in Gütergemeinschaft leben, werden daher in vielen Fällen gut tun, von vornherein bei Eingehung der Che eine Liste derjenigen Gegenstände zu machen, die die Frau in die Che mit einbringt, und möglichst unverdäch tige, d. H. fremde( nicht verwandte) Personen von vornherein mit den Eigentumsverhältnissen an den eingebrachten Sachen soweit uninteressierte Zeugen in Betracht kommen. vertraut zu machen, daß sie im Prozeßfalle als glaubwürdige und

Vom Standpunkt des Vermieters ist andererseits anzuraten, daß er bei Verträgen mit Chegatten grundsätzlich verlangt, daß als Mieter nicht nur der Ehemann, sondern stets auch die Che­frau mit auftrete, bei schriftlichen Mietverträgen also mit unter­schreiben muß. Denn in solchem Falle hat der Vermieter natür­lich zwei Verpflichtete, und er kann sich dann wegen seiner Miet­forderungen an die Sachen der Frau auch in den Fällen halten, in denen die Mieter nicht in Gütergemeinschaft leben, sondern in Gütertrennung oder im System des eingebrachten Gutes,

Nr. 21.

Donnerstag, den 28. Januar

1904

Oberhessische Familienzeitung.

Tägliche Unterhaltungs- Beilage

der

Gießener Neueste Nachrichten.

ad mit Berleg der Stefener Berlagsbruderet, vorm. Bilh. Reller'sche Suchbrucere!( gegs. 1783); pezenter:# 1

( 18. Fortsetzung.)

Der

Beuge.

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Roman von Marie Bernhard.

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im Geschäft war, nahm Hilda ihn nicht an, Der Ungar hatte für diesmal kein Glück. Da ich nächsten Sonntag fuhren wir beide um die Visiten­stunde aus, fanden bei der Rückkehr seine Karte vor,- Hilda konnte sich weder zu Fuß noch zu Wagen mehr außer dem Hause blicken lassen, ohne ihn zu treffen, und in aller­brillant genannt werden konnten, fürzeſter Friſt erfolgte ein Heiratsantrag in aller Form, mit Darlegung seiner sämtlichen Verhältnisse, die allerdings aber ebenso prompt,

klar und bündig lautete meine im Namen Hildas gegebene schriftliche Antwort: meine Schwester fühle keinerlei Nei­mit bestem Dank ablehnen zu müssen. Ich hatte sie ge­gung für ihn und bedauere es, ſeinen ehrenvollen Antrag fragt, ob ich nicht hinzufügen dürfe, ihre gegenseitige Be­kanntschaft sei gar zu flüchtiger Natur, sie wolle ihren An­beter näher kennen lernen, und so weiter. Aber davon wollte Hilda abſolut nichts wissen! Das sei schon eine Hoff­nung, die sie ihm damit gewähre, und sie wolle ihn nicht hinhalten, sondern die ganze Geschichte ein für allemal ab brechen, sie fühle es deutlich, der Baron gefalle ihr nicht, werde ihr nie sympathisch sein, seine rasch aufgeflammte Verliebtheit sei ihr zuwider, und sie werde nie darein willi­gen, seine Frau zu werden. Dagegen ließ sich nichts sagen, ich konnte und wollte sie nicht zwingen, schrieb also in ihrem schichte sei doch abgetan, und wir hätten deshalb nicht Ham­Sinn. Nun werden Sie denken, lieber Norden, die Ge­burg zu verlassen brauchen, aber dann kennen Sie die Bähigkeit eines so verwöhnten und verliebten Kavaliers nicht! Ich hatte sie bis dahin auch nicht gekannt, aber ich verwünschte sie bald aus Grund meiner Seele. Er ver­setzte unser Haus in einen förmlichen Belagerungszustand, zu allen möglichen und unmöglichen Tageszeiten erschien er bei uns, immer wußte er es einzurichten, Hilda abzupassen, er mußte Späher und Spione überall haben. Bis auf den Vasen und Gefäßen umher, er war unermüdlich in seiner Treppenflur standen seine Bouquets in den kostbarsten erfinderischen Phantasie, immer neues, immer schöneres zu ersinnen. Es kam so weit, daß meine arme Schwester wie die Tür wagte, daß unsere Dienstboten mit Lug und Trug eine Klausnerin leben mußte, daß sie sich nicht mehr vor ewigen Anstürme und Liebesbeteuerungen des Ungarn nicht umzugehen genötigt waren, denn Hilda gestand mir, uneröffnet zurückschickten, ſeine Sendungen nicht annahmen, mehr erfragen zu können. Umsonst, daß wir seine Briefe umsonst, daß ich ihn mündlich wie schriftlich in ernſtem, dringendem Ton bat, seine Bewerbungen einzustellen, die schließlich den Ruf meiner Schwester gefährdeten, sie in ein falsches Licht fetten! Der Baron versicherte mit demselben Ernst, es handle sich um das Glück feines ganzen Lebens, und er wolle alles daran wagen, um es sich zu erringen; das Gerede der Leute war ihm total gleichgiltig, übrigens war er fest überzeugt, Hildas Widerstand endlich zu besiegen, dann würde die proklamierte Verlobung ja doch allem Ge­schwätz ein Ende machen! Zu seinen adeligen jungen Freunden hatte er geäußert, er leiste den höchsten Schwur, diese scheinbar unbeugjame Sprödigkeit zu besiegen, und

die

( Nachdruck verboten.))

dazu hatte er einen Vergleich mit einem störrischen Steppen­pferd zum besten gegeben, wie er denn überhaupt nur für und als Sportsman viel galt, Pferde bis dahin ein hervorragendes Interesse gezeigt hatte in seiner Heimat soll man ihm allerlei verwegene Reiterkunststückchen nachsagen und ihn für einen zweiten Grafen Sandor ansehen, in meinen Augen kein sonderlicher Ruhm! Pardon, lieber Norden, Sie sind ja gleichfalls ein vortrefflicher Reiter und Pferdekenner, aber zum Glück auch noch einiges andere! Nun, um die Sache kurz zu machen, es ging nicht länger so fort, die Geschichte hatte sich, bei der Unvorsichtigkeit, mit der der Baron zu Werke ging, durch ganz Haniburg ge­sprochen, manche sahen die Sache richtig an, wie sie lag, andere, leider waren es die meisten, verurteilten meine Schwester als eine herzlose Kokette, das einsiedlerische Leben, die beständige Aufregung vor neuen Ueberraschungen ihres ungeſtimen Bewerbers, die auch niemals ausblieben, die falsche Auffassung vieler Menschen, die man für gut und zuverlässig gehalten hatte, alles dies schadete Hilda, sie litt sichtlich, und sie fortzuschicken, konnte ich mich nicht ent­schließen, ich hätte sie denn zu fremden Leuten in Pension tun müssen. Ueberdies hätte Vanescu immer ihren Aufent­halt ausgekundschaftet und dann dort ungleich leichteres Spiel gehabt, als in Hamburg, wo ich Hilda beschützen konnte. Als vollends noch das Gerücht einer Wette zu kursieren begann,

ich weiß nicht, ob es begründet war, entschloß ich mich kurz: da er das Feld nicht räumte, so mußte ich dies tun und meinen Bekannten überlassen, ihre Schlüsse daraus zu ziehen, und weit fort wollte ich gehen, um dem hißigen Freier nicht Gelegenheit zu einer kleinen Spazierfahrt zu geben. So vertraute ich mich Herrn William Hendrichs an, der, wie ich Ihnen wohl nicht zu sagen brauche, volles Verständnis für die Situation hatte, und er verschaffte mir die Stelle in Yokohama. Alles ging im tiefsten Geheimnis vor sich, ja, es traf sich so glücklich, daß der Baron zur Zeit unserer Ab­reise gerade für einige Tage von Hamburg fern war, So sind wir hierher gekommen!"

Hellmut Norden faßte Zügel und Peitsche in die rechte Hand und zog mit der Linken nervös an seinem Bart.

Hm! Ja, Ermshagen, das ist eine verteufelte Geschichte! Ich an Ihrer Stelle ich denke, ich wäre nicht gegangen, sondern hätte den Herrn Demetrius Vanescu vor meine Pistole gefordert und ins Jenseits befördert!"

,, Viel wahrscheinlicher war es, daß er mich dahin befördert hätte! Er verstand sich, außer auf Pferde, auch noch auf Pistolen, das vergaß ich Ihnen zu sagen, und ich habe nie eine in der Hand gehabt! Aus welchem Grunde sollte ich ihn for­dern? Die Wette? Das war ein vages Gerücht, niemand wollte dabei gewesen sein, keiner nannte einen Namen, bot eine Handhabe, aber es war da, es flog durch die Luft, es ging von Mund zu Mund. Im übrigen konnte ich doch einen Mann nicht deshalb vor die Waffe fordern, weil er sich um meine Schwester bewarb, und endlich halte ich das Duell für eine abgeschmackte Unfitte, um derentwillen ich mein Leben nicht aufs Spiel setzen möchte!"

So lange wir noch keine andere Form gefunden haben,

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