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20.2.1904 Zweites Blatt
 
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Nr. 43.

Zweites Blatt.

bonnementspreis: In Gießen, abgeholt monatlich 50 Pfg., ' s Haus gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen viertel­fährlich Mt. 1.50.

Oratisbeilagen: Oberhessische Familienzeitung( täglich) und die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags.

Samstag, den 20. Februar 1904.

Gießener

13. Jahrgang.

Jusertionspreis: Die einspaltige Betitzeile für ganz Obes heffen, die Kreise Wetzlar und Marburg 10 Pfg. fonft 15 Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.

Postzeitungsliste No. 3269.

Redaktion und Expedition: Gießen, Seltersweg 88 Fernsprechanschluß Nr. 362.

Nenelle Nachrichten

( Gießener Tageblatt)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Beifung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Weklar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.

Verführerische Prämien.

Von unserem Handels- Berichterstatter wird uns ge­schrieben: An der Berliner Produktenbörse macht ein Fall großes Aufsehen, der typisch ist für gewisse Auswüchse un­seres Geschäftslebens. Der Bodenmeister der Viktoria­Speichergesellschaft Mattes. wurde wegen Unterschlagung von einer halben Million Mark verhaftet und gleichzeitig hat der frühere Direktor dieser Gesellschaft Rudolf Fließ sich in der Heilanstalt zu Wannsee erschossen. Der verhaftete Boden­meister betont mit großer Entschiedenheit seine Unschuld und hat auch für die Ermittelung eines etwaigen Defizits eine Haftsumme, die nach den Aussagen seiner Frau die ganzen Ersparnisse repräsentiert, zur Verfügung gestellt. Das Ge­halt des Verhafteten betrug 6000 Mark. Aus diesem allein könnte er unmöglich eine Ersparnis von etwa 100 000 Mark zurückgelegt haben. Er gibt aber auch an, daß es ihm ge­stattet gewesen sei, das bei dem Verwiegen zu Boden fallende sogenannte Fußgetreide zusammenzufehren und für sich zu verwenden. Vorausgesetzt, daß diese Angabe richtig ist, wird sich vielleicht annähernd ermitteln lassen, wie hoch der Ge­winn aus dieser Bonifikation gewesen ist, so daß Mattes, falls er unschuldig ist, vielleicht auch den Entlastungsbeweis führen kann.

Es fragt sich aber, ob eine derartige Methode der Ver­günstigung überhaupt die richtige ist. Als Chef des Ver­wiegungsgeschäftes hat der Bodenmeister natürlich einen großen Einfluß auf die achtsame Behandlung der Gebinde. In seiner Hand liegt es, die untergeordneten Organe anzu­halten, möglichst wenig Fußgetreide zu produzieren. Da aber sein Interesse ein gegenteiliges ist, so war das Syſtem der Bonifikation geradezu eine Prämie für eine möglichst unachtsame Behandlung des Verwiegemateriales und es setzt eine heroische Sittlichkeit voraus, wenn solch ein Be­amter nicht in die Versuchung kommt, wie Riccaut de la Marlinière in Lessings Minna von Barnhelm", das Glück zu verbessern. Aehnliche Methoden haben manche Restaura­tionen, indem sie ihre Bierzapfer an dem sogenannten Bordengewinn beteiligen. Das ist eber.falls eine Prämie auf die Benachteiligung der Kundschaft, die schließlich in dem Bewußtsein des Angestellten die Grenzen von Recht und Unrecht verwischt.

Da uns der spezielle Fall hier nur in seiner typischen Be­deutung interessiert, so kann in unserer Erörterung die Frage, ob der inzwischen verstorbene Direktor Fließ im Zu­stande der Geisteskrankheit die Verhaftung des Bodenmeisters beranlaßte, oder ob er einen Prügelknaben suchte, füglich außer Betracht bleiben. Jedenfalls hat Fließ über die Wa­ren, die zur Aufbewahrung famen, in einer für die Gesell­schaft sowohl, als auch für die Kundschaft ungünstigen Weiſe verfügt. Rationell wäre es gewesen, wenn der Bodenmeister stets über die Mengen des entstandenen Fußgetreides genau Nachweis geführt hätte und im umgekehrten Verhältnis des

Quantums prämiiert worden wäre, um auf diese Weise das Verwiegegeschäft möglichst sorgsam zu gestalten. Das System der völligen Preisgabe dieses Produkts bietet geradezu die Möglichkeit einer Verschleierung unehrlicher Manipulatio­nen, die ebensogut den Bodenmeister Mattes, wenn er schuldig ist, gegen den Arm der Strafgerechtigkeit schüßen, wie sie ihm, falls er unschuldig ist, wegen ihrer Undurchsichtigkeit berhängnisvoll werden kann. Jedenfalls hätte es sich ge­ziemt, daß der Bodenmeister über diese private Einahme­quelle, über deren Ergebnis er doch schließlich der Direktion und auch der Kundschaft Rechenschaft schuldig war, genau Buch geführt hätte. Wäre das geschehen, so ließe sich jetzt leicht feststellen, ob seine Verhaftung die gerechte Strafe für eine Schuld, oder eine Tragödie ist.

Auf alle Fälle kann dieses Vorkommnis den Angestellten jeden Geschäfts zur Warnung dienen. Ein derartiges Prä­miensystem hat große Gefahren für das Sittlichkeitsempfin­den und kann unter Umstnden, wenn einmal ein Prügelknabe gesucht werden soll, für seinen Nußnießer zu einem tragischen Schicksal werden.

Nab und fern.

Oberlehrer Deditius in den Ruhestand versekt. Der Fall des Barmer Oberlehrers Deditius, der kürzlich wegen angeb­licher tötlicher Mißhandlung des 12jährigen Schülers Busche vor den Geschworenen stand, aber freigesprochen wurde, hat jezt sein folgerichtiges Nachspiel gehabt. Deditius wurde von einer geheimen Stadtverordnetenversammlung auf seinen Antrag in den Ruhestand verseßt. Er hat also selbst die Konse­quenz gezogen, daß nach den Enthüllungen des Prozesses über feine eigenartige Lehrmethode, bei der Püffe und Ohrfeigen an der Tagesordnung waren, seines Bleibens im Amte nicht länger sein konnte.

* Beinfälschungen in großem Umfange sind in der Um­Stuttgart entdeckt worden. Insgesamt sind über 100 000 Liter Wein beschlagnahmt worden, zum Teil wur­den die Keller polizeilich geschlossen. Den Weinkonsumenten fann wahrhaft angst werden, wurden doch erst in den letzten Tagen in Kaiserslautern mehrere große Weinpantscher ver­urteilt.

O Die Tollwutepidemie in Oberschlesien scheint immer wei. ter um sich zu greifen. In dem hinter Konstadt gelegenen Dorfe Würbiß hat ein von auswärts zugelaufener Hund eine männliche Person und mehrere Hunde gebissen. Da der Ver­dacht der Tollwut des bissigen Hundes bestätigt wurde, wurde der Gebissene nach Berlin geschafft, während die gebissenen Hunde sämtlich getötet werden mußten.

Eine Falschmünzerwerkstätte wurde in Havershofen ( Mittelfranken) in einem leerstehenden Bahnwärterhäuschen entdeckt, die von einem Tagelöhner namens Aschbacher ein­gerichtet worden war. Aschbacher fiel der Behörde in die Hände. Fast zu gleicher Zeit ist auch in dem hart an der

vayerischen Grenze liegenden württembergischen Dorte Schrozberg eine solche Werkstätte aufgehoben und der In­haber namens Ebert verhaftet worden. Man vermutet, daß er und Aschbacher zusammenarbeiteten.

Beinahe unter den Luftvallon gekommen. Ein selt­james Luftballonabenteuer wird aus Plaue a. H. berichtet. Der Ziegeleibesitzer Hummel von dort befand sich mit seinem Gespann auf der Rückfahrt von Brandenburg nach Plaue, als er in der Richtung nach dem Neuendorfer Ererzierplatze einen großen Luftballon gewahrte. Der Ballon, welcher an­scheinend stillstand, kam plötzlich in Bewegung und nahm in ganz geringer Höhe seinen Weg auf das Fuhrwerk Hum­mels. Ein Zusammenstoß wäre unvermeidlich genesen, wenn nicht die im Ballonforbe befindlichen Offiziere den Wagenführer auf die ihm drohende Gefahr durch Zurufe aufmerksam gemacht hätten, so daß dieser noch im letzten Augenblick seine Pferde schleunigst herumreißen konnte. Der dem Berliner Luftschifferbataillon zugehörige Ballon landete unmittelbar darauf glatt neben der Chaussee.

Einem Millionenbetrug ist die Verwaltung der Viktoria­Speicher- Aktiengesellschaft in Berlin auf die Spur gekom­men. Der Bodenmeister Matthes, ein an der Produktenbörse sehr bekannter Mann, wird beschuldigt, dem Speicher der Gesellschaft Jahre hindurch Getreidevorräte entnommen und für eigene Rechnung verkauft zu haben. Auch die Fälschung on Lohnlisten wird ihm zur Last gelegt. Dadurch soll er die Gesellschaft um 1 Million Mark geschädigt haben. Matthes befindet sich in Haft.

Gegen das vierte Gebot. Ein häßlicher Fall von Grau­amfeit und Gefühlsroheit gegen die Eltern wird aus dem stpreußischen Dorfe Liewenberg gemeldet. Der Besitzer F. jatte seinen eigenen Vater in einen mit Brettern verschlagenen Kaum gesperrt und wollte ihn, ohne ihm Nahrung zu geben, n dem falten, engen und feuchten Raum verhungern lassen. Bon Hunger und Kälte bis aufs äußerste gequält, wollte der Bater durch eine Oeffnung nach außen zu den Nachbarsleuten zu entkommen suchen, wurde aber von seinem Sohne ein­jeholt, geprügelt und mit Füßen gestoßen und wieder zurück n sein Berließ gebracht. Durch Zufall kam dieser Vorfall zur Renntnis der Behörden, und ein Gendarm aus Heilsberg vurde zur Feststellung der Tatsachen hingeschickt, worauf der Staatsanwaltschaft Anzeige gemacht wurde, die bereits das Weitere veranlaßt hat. Der alte Mann äußerte, daß es jeiner vor 14 Tagen verstorbenen Frau noch schlechter ge­gangen sei als ihm.

A Schreckenstat eines Wahnsinnigen. Eine patriotische Kundgebung in Warschau, an der zahlreiche Studenten und eine große Volksmenge teilnahmen, wurde auf furchtbare Weise gestört. Ein Graf Dembsky, der plötzlich irrsinnig geworden war, schoß vom Balkon seiner Wohnung, in der er sich verbarrikadiert hatte, auf die Menge, wobei drei Per­jonen getötet und zwanzig verwundet wurden. Erst nachdem es gelungen war, den Grafen selbst durch einen Schuß zu berwunden, konnte er festgenommen werden.

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