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Aus dem Gerichtsfaal.
Straffammer.
Gießen, den 14. Mai 1904.
Die Gießener Kaufleute Jakob Friesleben, Konrad Bender und Josef Seeler, sowie die Verkäuferinnen der zwei ersteren wurden durch Strasbefehle des Amtsgerichts bezw. durch Urteile des Schöffengerichts Gießen wegen Berkaufs von Feuerwerkskörpern an Personen unter 16 Jahren mit Strafen belegt. Auf erfolgte Berufung wurden heute die Berkäuferinnen freigesprochen, dagegen die Berufung der Kaufleute fostenpflichtig zurückgewiesen.- Wegen Uebertretung der Polizeiverordnung betr. das Ausmelten der Kühe vor dem Auftrieb zum Markt wurde der Handelsmann Hermann Kaz von Steinbach durch das Gießener Schöffengericht in 10 Mt. Geldstrafe genommen. Die Entscheidung über die von ihm gegen dieses Erkenntnis eingelegte Berufung sell in der Sißung vom nächsten Samstag verfündet werden. Der Landwirt Wilhelm Cloes von Neustadt M.-W.-G. wurde auf hessischem Gebiet mit Jogdgerät ausgerüstet angetroffen, ohne im Befig eines Jagdwaffenpasses zu sein. Das Schöffengericht Alsfeld verurteilte ihn dieferhalb zu einer Geldstrafe von 50 Mt. Das durch Berufung seitens des Aageklagten angefochtene Erkenntnis fand seine Bestätigung. Der Schießbudenbefizer Karl Kühn von Geiß- Nidda wurde durch das Schöffengericht Nidda wegen eines Forstfrevels in Strafe genommen. Da nach einem Gutachten des Kreisgesundheitsamts Büdingen der Angeklagte für seine Tat nicht verantwortlich gemacht werden fann, erfolgte Freisprechung.- Zum Schlusse wurde der Bauunternehmer Philipp Hottes von Friedberg wegen Uebertretung der Bauordnung mit einer Geldstrafe von 2 Mt. belegt.
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Gießen, den 17. Mai 1904.
Der Former Christian Vieren aus Fischenich hat gegen ein Urteil des Schöffengerichts Lauterbach, das ihn wegen Bettelns und Landstreicherei zu zwei Wochen Haft und Ueberweisung an das Arbeitshaus verurteilte, Berufung eingelegt. Die Verhandlung ergab, daß der Angeklagte die größte Zeit seines Lebens in Gefängnissen und Arbeitshäusern zugebracht hat. Troß aller Bitten, ihn mit dem Arbeitshaus zu verschonen, bestätigte das Gericht das frühere Erkenntnis. Der Schüler August Junker und dessen Bruder, Weißbinderlehrling Karl Junker von Queck born haben mehreren dortigen Enwohnern fortgesezt Eier, Fleisch und Wurst entwendet. Während die Angeklagten in der Voruntersuchung geständig waren, verlegten sie sich heute aufs Leugnen, wurden aber schuldig erkannt und zur Strafe des gerichtlichen Verweises, sowie 5 bezw. 3 Tagen Gefängnis verurteilt. Der Dienstknecht Konrad Merz IV. von Altenhain wurde durch das Schöffengericht Ulrichstein wegen Pfandveräußerung zu 5 Tagen Gefängnis verurteilt. Da er zum heutigen Termine nicht erschien, wurde die von ihm eingelegte Berufung fostenpflichtig zurückgewiesen. Zum Schlusse hatte sich der früher in Gießen als Postbote
tätige, zu Lüzellinden geborene Wilhelm S. wegen Diebstahls zu verantworten. Auf Grund der heutigen Beweisaufnahme wurde der Angeklagte schuldig befunden, eine Anzahl ihm dienstlich anvertrauter Postpakete beraubt zu haben. Das Urteil lautete auf 3 Jahre Gefängnis und berkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf 5 Jabre.
Ratschleg fir'n Sengerkrieg. Voh Darmstadt, voh Frankford, voh Linnes, voh Lich, boh Loller, Gelnhause ean Hunge, boh Ulrichst daah, Bierekopp Marburg ean Diez, femmt alles zaum Wettstraat geschbrunge. Aach Glarebach, Krofdorf, ean Fulda ean Sinn, met Londorf, Wiesbade ean Caffel- forzum, wo äwwer ean Singklub floriert, der kemmt mit Aplomb ean Geraffel. Drim saahn aich:" Ihr Keann, emfangd mersche gaut, däi Senger voh all dene Schdädte, Subst saahn se ihs noach- das wer doch e Schann daß mir kaa Benummes net hädde!
Fir allem do schmickt mer die Schdoadt wirrer schteh met Grenz ean Girlande ean Blome; Bringd Jemed die Sach net so richdig in Schwung, der laß' sich en Gärdnerschborsch komme. Dem gebd die Girlande, das Zeug ean die Grenz, der zisfeld goar bahld ean de Neih ſe.
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Doas werſch so woas aich für des Sengerkriegfejd, Euch uff die Seel noch wold binne- Ezd seid mer net goarschdig can daut woas a ch will, Des annere werd sich schuhd finne.
Martiberichte.
W.
** Viehmarkt zu Gießen. Bei dem am 10. und 11. Mai 1904 ftattgefundenen Markte maren aufgetrieben 1499 Stück Rindvich, 1308 Schweine.
Der nächste Markt findet am 26. und 27. Mai 1904 statt; am leßten Tage auch Krämermarkt.
Frankfurter Viehmarkt. Zum Verkauf standen 691 Ochsen, 59 Bullen, 765 Kühe und Färsen( Stiere und Rinder), 284 Kälber, 199 Schafe und Hämmel, 1555 Schweine, 1 Ziegen, 2 Ziegenlämmer. Bezahlt wurde für 50 Kilo Ochsen: a) vollfleischige ausgemästete höchsten Schlachtwertes bis zu 6 Jahren Mt. 70-72, b) junge fleischige, nicht ausgemästete und ältere ausgemästete Mr. 62 bis 65, c) mäßig genährte junge, gut genährte ältere Mt. 58-60, d) gering genährte jeden Altecs Mt.. Bullen: a) vollfleischige höchsten Schlachtwertes Mr. 64-66, b) mähig genährte jüngere und gut genährte ältere Mr. 61-63, c) gering genährte Mt.-, ühe und Färsen,( Stiere und Rinder): a) vollfleischige. ausgemästete Färsen ( Stiere und Rinder) höchsten Schlachtwertes Mt 68-70, b) vollfleischige ausgemästete Kühe höchsten Schlachtwertes( bis zu 7 Jahren) Mr. 63-65, c) ältere ausgemästete Kühe und wenig aut entwickelte jüngere Kühe und Färsen( Stiere und Rinder) Mt. 59-61, d. mäßig genährte Kühe und Färsen( Stiere und Rinder) Mr. 46-48, e) gering genährte Kühe und Färsen( Stiere und Kinder) Mt.-. Bezahlt wurde für 1 Pfund a) feinste Mast-'( Vollm.- Mast) und beste Saugfälber( Schlachtgewicht) 85-88 Bfg.( Lebendgewicht) 51-53 fg., b) mittlere Maft- und gute Saugfälher( Schlachtge=
( Dem kennter joa dann gleich die Schdräuscher bestenn, wicht) 80-84 Pfg.,( Lebendgewicht) 48-50 Pfg., c) geringe Savgdie ihr in de Festzaug wolld schmeiße.)
Nadierlich die Haubtsach zaum Schmuck fir die Frond, sein ganz uhstreirig die Fahne, drim hengt, woas em Haus is dem Fenster enaus, die gruße so gaut, waie die flahne. Gan habd er vielleicht uffem Burrem noch e dat alt ean schuhd lengsd panksionierd ist; e raus med de Modder an die Frihlingsloft, wann se aach so er bische verschmierd is! Dann nemmter e Schdickche Babaier aach noch ean machds runderim schih med Blome ean langd euch e Ferrer ean schreibd midde druff med Schnerkel:„ Seisd hertslich willkomme!" Doch habter en Senger als Gast goar im Haus, der moß wai e Slaanes geflegt wern; des Moiets im Zehe do musse eraus, doch Owets im Elf schuhd gelegt wern. Ean habd am End so en Braurer erwischt, der naut in seim Kopp hot. wat Bosse dann lacht mit dem Kerle, machd Schbäß met dem Dos ean zaigt atch faa bische verdrosse:
Noch ahns- doas hädd aich joa beinah verbaẞd: Daut mer nur die Madcher hebsch boge! Kaaft Klaadcher voh Seire, ean Hoidcher voh Schdruh Ean schdeckd se ean bondige Modze.
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