Einzelbild herunterladen

Nr. 9.

Abonnementspreis: in Giehen, abgeholt monatlich 50 Pfg., in's Haus gebracht 00 Bfg., durch die Poft bejogan viertel jährlich Mr. 1.50.

Brattabellagen: Oberheffische Familienzeitung( tägli) Oberbefftige Beitschrift für Landwirtschaft, Obst- und Bastenban, sowie die Gießener Geifenblasen( wöchentlich). Das Blatt eribeint an allen Mertingen nachmitage.

Dienstag, den 12. Januar 1904.

Gießener

13. Ja rgang.

Insertiondprei Die einainge Bettzelle fe iepen w ganz Oberheffen, die Kreise Behler und Warburg 10 fs. fofft 15 Pfg.: Stellwmen die Detitgeile 30 refp. 40 g.

Boftzeitungsliste No. 3900.

Rebattion und Erbebition: Gießen Neuenweg 98. Berrsprechenfish Rr. 302.

Neuelle Nachrichten

( Stefener Tageblatt)

Anabhängige Tageszeitung

( Gichener Pottune

fr Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung Guthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden ver Oberheffen.

Bekanntmachung.

Betr. Antrag auf Enteignung von Gelände in der Gemarkung Gießen für das Hauptfiel und die Kläranlagen zur Kanalisierung der Stadt

Betr.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

D-

Bekanntmachung.

Antrag auf Enteignung von Gelände in der Gemarkung Gießen für das Hauptfiel und die Kläranlagen zur Kanalisierung der Stadt Gießen.

Die Großh. Bürgermeisterei Gießen hat namens der Stadt Gießen auf Grund des Artikel 22 des Ent­eignungsgesetzes vom 26. Juli 1884( in der durch Art. 279 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Geſetz­buch gegebenen Fassung) Antrag auf Enteignung folgen­der für das Hauptfiel und die Kläranlagen der städtischen Kanalisation in Anspruch genommener Grundstücke und Grundstückteile in der Gemarkung Gießen gestellt:

Bezeichnung des

Flächen- Grundbuchmäßiger gehalt Eigentümer

40. VIII 41. VIII

berhandelt werden soll. Sämtlichen Beteiligten steht es Beansprucht frei, den Verhandlungen während der obengenannten drei Tage beizuwohnen.

wird

84 562 Weller, Ludwig III in Klein- die ganze Linden

Die ganze Parzelle

Parzelle

die ganze Parzelle die ganze Parzelle

31. VIII

Bezeichnung des Flächen­Nr. Grundstückes gehalt Flur Nr. qm 81 1711 Lenz, Ludwig XI. und Ehe frau, geb. Krämer in Klein­Linden

Grundbuchmäßiger Eigentümer

die gange Parzelle

Gießen.

32. VIII

82

Die nachstehende Bekanntmachung bringen wir zur Kenntnis der Beteiligten.

2678 Weigel, Kaspar VI und Ehe: frau, geb. Jung in Klein­Linden

die ganze Parzelle

33. VIII

Gießen, den 9. Januar 1904.

83 2634 Lenz, Ludwig VIII Witwe, Katharine Lenz in Klein­Linden

die ganze Parzelle

34. VIII

Barzelle

35. VIII

843/10 583

derselbe

die ganze Parzelle

36. VIII

847/10 329

Weller, Kaspar IV in Klein­Linden

die ganze Barzelle

37. VIII 38. VIII 39. VIII

85 1201

Theiß, Elise Margarete in Klein- Linden

die ganze Barzelle

855/10 883 86

diefelbe

610

Jung, Helene, geb. Weigel,

die ganze

87

42. VIII

865/ 1,1195 566 875/10 2275

Ehefrau des Wilh. Jung 1 in Klein- Linden Weller, Kaspar IV in Klein­Linden Weber, Job. Ehefrau, Marie geb. Weigel in Klein- Linden Weigel, Ludwig IX., Ehefrau Marie geb. Lenz in Klein­Linden

Parzelle

die ganze

Parzelle

die ganze Parzelle die ganze Parzelle

43. VIII

88

1870

Jung. Johann Ludwig V. in Klein- Linden

die ganze Parzelle

44. VIII

89

974

Jung, Johann Kaspar V. in Klein- Linden

die ganze

Nr. Grundstückes Fur

Beansprucht wird

45. VIII

90

918

Nr.

qm

1. VI

44

2. VI

46

706

849 Schäfer, Georg und Ehefrau geb. 2008 in Gießen Teigler, Friz und Ehefrau geb. Vogel in Gießen

369 qm( laut Mekbrief)

46. VIII 47. VIII

91

1780

92

1078

294 qm( laut

Jung, Philipp IX.,( Johs. III. Sohn) in Klein- Linden Keller, Johannes und Ehefrau geb. Rubl in Klein- Linden Weigel, PhilippXVIII, Ehefrau Elisabethe geb. Lenz in Klein- Linden

die ganze Barzelle

Mebrier)

48. VIII

59

888

Noll, Louis Ehefrau. Luise geb. Schmehl in Gießen

die ganze Parzelle

60

865

Lang, Georg II. Witwe, Anna mn Gießen

die ganze

Barzelle

49. VIII 50. VIII

925/10 1057 ( 93 94

Lenz, Johann XI. in Klein­Linden

918

Schaum, Johannes in Klein: Linden

76

1434

Schaaf, Otto in Gießen

die ganze

Parzelle

77

1518

derselbe

die ganze Parzelle

51. VIII

95

2184

78

52. VIII

96

Steinbergwerfe,

vormals

Fernie in Gießen

51 5044

dieselbe

die ganze Parzelle die ganze Parzelle

1767

952 Müller, Karl, Ehefrau Katharina geb. Lenz Klein- Linden Weber, Joh. und Ehefrau geb. Weigel in Klein- Linden Lenz, Ludwig X. Ehefrau, Marie geb. Weigel in Klein­Linden

In

:

die ganze Parzelle

53. VIII

9. VIII

53

3750

dieselbe

die ganze Parzelle

10. VIII

59

2922 Weber. Johannes und Ehe frau, geb. Weigel in Klein­Linden

die ganze Barzelle

11. VIII

60

2847 Kahl, Wilhelm in Gießen

764 qm( laut Meßbrief

12. VIII

61

2428 Lenz, Wilhelm III. in Klein­Linden

die ganze

Parzelle

13. VIII

die ganze

Linden

Parzelle

14. VIII

63

2266

Rinn, Elifabethe geb. Weigel, Ehefrau des Ph. Rinn III. in Klein Linden

die ganze

Parzelle

54. VIII 55. VIII 56. VIII 57. VIII 58. VIII 59. VIII 60. VIII

98

99

100 1250 1005/10 1254 291

97 1876 Hinterlang, Balth. und Ehe­frau geb. Althaus in Klein­Linden 1876 Germer, Wilhelm II. in Klein­Linden 1699 Germer, Linden Schaum, Johannes in Klein­Linden

die ganze Parzelle

die ganze Parzelle

Karl in Klein­

Lenz, Kaspar IV. in Klein­Linden

die ganze Parzelle die ganze Barzelle

2856

die ganze

Barzelle

292

1202 295 919

64 1255 Rinn, Friedrich, in Klein­Linden

die ganze Barzelle

66

65 1454 Rinn, Katharina, Ehefrau des Philipp Jung XVII. in Klein- Linden 1560 Weigel, Ludwig IX. und Ehe­frau, geb. Lenz in Klein­Linden

die ganze Parzelle

die aanze Parzelle

67

1505 Schaum, Johannes, Ehefrau, Elisabethe, geb. Weigel in Klein- Linden

die ganze Parzelle

die ganze

Parzelle

3. VI

4. VI

5. VI

6. VI

7. VI

8. VIII

15. VIII

16. VIII

17. VIII

18. VIII

19. VIII

20. VIII

21. VIII

22. VIII

24. VIII

4415 Gewerkschaft Gießener Braun­

62 1571 Lang, Elisabethe in Klein:

39

68 1001 Lenz. Johannes XI. Ehefrau, geb. Germer in Klein- Linden dieselbe

2684 Weigel, Karl, in Klein Linden

die ganze

69

1032

Parzelle

70

die ganze Parzelle

23. VIII

72

74

2430 Weigel, Ludwig XI in Klein­Linden

75

1287 Jung, Johann Ludwig V in

Klein- Linden

71 1965 Jung, Kaspar V und Ehefrau die ganze geb. Weigel in Klein- Linden Parzelle 2255 Weigel, Elisabethe in Klein- die ganze Linden Barzelle 73 2342 Schäfer, Anton Ehefrau Elisa- die ganze beth geb Weigel in Klein- Parzelle Linden d'e ganze Parzelle die ganze Parzelle

27. VIII

76

1217

derselbe

28. VIII

77

29. VIII

78

1095

30. VIII

80

25. VIII

26. VIII

1096 Langsdorf, Wilhelm und Ehe­frau geb. Weigel in Klein­dieselben

79 u. 1872 Schimmel, Georg Ehefrau, geb. Weigel in Klein- Linden

die ganze Baizelle die ganze Parzelle

die ganze Parzelle

die ganze Parzelle

die ganze Parzelle

die ganze Parzelle die ganze Barzelle

die ganze Parzelle

die ganze Parzelle

Jäger, Georg Ehefran Helene geb. Faber in Klein- Linden Faber, Ludwig II. in Klein: 100qm( laut Linden Meßbrief) Germer, Luise geb. Weigel, 53 qm( laut Ehefrau des Friedrich Meßbrief) Germer in Klein- Linden

Die Pläne, aus welchem die Lage der zu enteignenden Grundstücke ersehen werden kann, sowie der Enteig­nungsantrag nebst seinen nach Art. 23 des Enteignungs­gesetzes erforderlichen Nachweisungen liegen

vom 9. bis 23. Januar 1. I. bei der Großb. Bürgermeisterei Gießen während der üblichen Geschäftsstunden zu jedermanns Einsicht offen.

Tagfahrt zur Verhandlung über den Plan und die Entschädigung wird anberaumt auf

Montag, den 25. Januar 1 Is., vormittags 82 Uhr,

an Ort und Stelle, beginnend bei Grundstück Flur Vl Nr. 44 Die Verhandlungen werden an demselben Tage nachmittags 3 Uhr und, soweit erforderlich, a den folgenden Tagen im Sigungssaale( 3immer Nr. 16) des Regierungsgebäudes dahier, Brandplaz Nr. 9, mit der Maßgabe fortgesetzt, daß über die Grund­stücke

a) D.-Nr. 1-20 am Montag, 25. Januar 1. Js. nachmittags 3 Uhr,

b) O.-Nr. 21-40 am Dienstag, 26. Januar 1. Is., vormittags und nachmittags 3 Uhr, und

c) Nr. 41-60 am Donnerstag. 28. Januar 1. Js, vormittags 8 und nachmittags 3 Uhr,

Die Beteiligten, insbesondere die Eigentümer, Pächter, Mieter, Hypothefargläubiger, oder sonstige an den zu enteignenden Grundstücken Berechtigte werden hiermit aufgefordert:

a) Ginwendungen gegen den Plan bei Meidung des Ausschlusses und Annahme der Einwilligung in die beanspruchte Abtretung oder Beschränkung, b) Erklärung auf die angebotene Entschädigungssumme bei Meidung der Unterstellung der Annahme des Angebots,

c) Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Meid­ung des Ausschusses mit solchen,

d) Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten ( Artikel 19 des Enteignungsgesetzes) bei Meidung. des Ausschlusses mit solchen,

e) Anträge auf Einrichtung oder Unterhaltung von Anlagen, welche für die benachbarten Grundstücke zur Sicherung gegen Gefahren und Nachteile not­wendig sind oder notwendig werden, bei Meidung des Ausschlusses mit solchen,

f) etwaige noch unbekannte Ansprüche und Rechte an das zu enteignende Grundstück bei Meidung des Ausschlusses mit solchen

in dem genannten Termin oder schon vorher bei dem Unterzeichueten schriftlich oder mündlich vorzubringen.

Zugleich werden die Eigentümer beziehungsweise deren Rechtsnachfolger oder gefeßliche Vertreter aufge­fordert, die Namen dritter Personen, welche als dinglich berechtigte oder wegen sonstiger Rechtsverhältnisse bei der Enteignung beteiligt sind, sofort nach Zustellung der Bekanntmachung dem dem Unterzeichneten mitzuteilen, widrigenfalls sie für deren Ansprüche gemäß Art. 27 Abs. 2 des Enteignungsges Bes verantwortlich werden.

Die Unternehmerin wird zu dem Termin unter dem Rechtsnachteil vorgeladen, daß im Falle ihres Aus­bleibens Berzichtleistung auf Fortsetzung des Enteignungs­berfahrens unterstellt, und sie mit den bis dahin ent­standenen Kosten belastet wird.

Die Eigentümer der abzutretenden Grundstücke müssen von der Zustellung dieser Bekanntmachung an zu neuen Anlagen oder zu einer von der bisherigen bezw. der gewöhn­lichen abweichenden Art der Bewirtschaftung die Genehmigung des Unternehmens einholen, widrigenfalls eine Ents- hädigung demnächst nur insoweit verlangt werden kann, als durch die Veränderung auch für den öffentlichen Zweck, für welchen die Enteignung geschieht, der Wert des Geländes erhöht worden ist. Räumt der Eigentümer einem anderen von dem Zeitpunkt der Zustellung an ein dringliches Recht an dem zu enteignen= den Grundstücke oder ein persönliches Recht auf dessen Benuz­ung ohne Genehmigung des Unternehmers ein, so steht jenem anderen eine besondere Entschädigung nicht zu. Gießen, den 5. Januar 1904.

Der Großh. Kreisrat des Kreises Gießen. J. V. gez.: Dr. Kranzbühler.

Mobiliar- Genossenschaften.

Von einem Arbeiterfreund wird uns geschrieben: Wenr vielfach in den verschiedenartigsten Vereinen über den Mangel an häuslichem Sinn, der, wenn auch nicht all­gemein, so doch in weiten Kreisen der Arbeiterschaft herrsche, geklagt wird, so werden doch die tieferen Ursachen dieser Er scheinung noch immer nicht gebührend gewürdigt. Meist rird die Schuld einer mangelhaften Erziehung der Frauen icigemessen, die, in frühester Jugend schon zum Geldverdienen gezwungen, in den Fabriken als Arbeiterinnen. tätig waren und infolgedessen weder Zeit noch Gelegenheit zur A: 1s­bildung in der Hauswirtschaft hatten. Weiterhin glaubt man, daß auf die Männer das Vereinsleben und nicht zum mindeſten die politischen Organisationen mit ihren häufigen Versammlungen verderblich einwirken. Zweifellos tragen diese Verhältnisse auch einen Teil der Schuld, aber sie sind nicht die alleinigen Ursachen des bedauerlichen Zustandes. Mit zum größten Teil trägt wohl die Schuld die geringe Behaglichkeit, die in der Regel eine Arbeiterwohnung bietet.

Die meisten Arbeiterehen sind, wenn nicht ganz besondere Verhältnisse vorliegen, wenn nicht der eine Eheteil Vermögen oder Ersparnisse besitzt, der Anfang einer laufenden Schuld­verpflichtung. Um nur den unentbehrlichsten Hausrat be­schaffen zu können, muß solch ein junges Paar meist auf lange Zeit hinaus die drückende Last regelmäßiger monatlicher Abzahlungen auf sich nehmen. Die Ratenzahlungen können nur durch genaueste Sparsamfeit innegehalten werden, und Zeiten vorübergehender Not infolge Rückgangs der Arbeits­gelegenheit oder infolge Krankheit verhängen über die Ar beiterfamilie nicht bloß das schmere chicks der Entbel

die Seele den einzigen Refrain nur dazu hat: kein Endele

8.510

Eine Hausfrau.*

sf um

die Stirn trus.

Jabei er trotz der Fesseln die Fäuste ballte: Schön guten Tag,

Mit rauher Stimme schrie dieser, wo­

II.

Drei Jahre find vergangen

Teuchtet

Bom Herbitionnenishein be­