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Feldscheuer in Brand gesetzt zu haben. In derselben Zeit hat er an der Pumpstation Staufenberg etwa 15 Fenster­fcheiben eingeworfen und an der Haltestelle Daubringen ist er eingestiegen, wobei eine Fensterscheibe zertrümmert wurde. Da man Bedenken gegen die zurechnungsfähigkeit des sonst ruhigen Jungen hatte, wurde er durch den Arreſthausarzt beobachtet bezw. auf seinen Geisteszustand untersucht. Außer diesem war zum heutigen Termin ein Oberarzt aus der psychiatrischen Alinit anwesend. Die Verhandlung ergab, daß der Angeklagte nicht als geistestrant geschildert werden fann, doch wurden ihm mildernde Umstände im vollen Maße zugebilligt und auf eine durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt zu erachtende Gefängnisstrafe von 2 Monaten und 10 Tagen erfannt. Der Taglöhner Simon Peter Ropp von Ober- Erlenbach wurde durch das Schöffen gericht Vilbel wegen Beleidigung eines Geistlichen mit einer Gefängnisstrafe von einem Monat belegt. Auf seine Be­rufung wurde heute die Strafe auf 14 Tage herabgesetzt. Die Fuhrleute Daniel Klös und Georg feil von Ettings­hausen mißhandelten sich gelegentlich des Holzschleifens im Walde gegenseitig. Das Schöffengericht Laubach verur­teilte dieserhalb jeben zu 20 Mt. Geldstrafe. Während Klös sich bei dem Urteil beruhigte, legte Keil Berufung ein, die aber nach wiederholter Beweisaufnahme fostenpflichtig zurückgewiesen wurde. Der Standesbeamte und Bürger­meister Herbst von Altenburg hat zwei Eheschließungen vorgenommen, ohne daß ihm die vorgeschriebene amtsgericht­liche Bescheinigung vorgelegen hat. Es wurde auf die Mini­malstrafen von 3+ 3 Mt. erkannt. Der Standesbeamte und Bürgermeister Johannes Kircher von Angersbach war angeklagt, bei einer Eheschließung nicht die Genehmigung der Eltern der minderjährigen Braut eingeholt zu haben. Da den Umständen nach anzunehmen war, daß dieselben gegen die Eheschließung Einwendungen nicht erheben werden, werden, erfolgte Freisprechung. Bloch von Blankenau hat seinen Dienstherrn Müller Niko­laus Möller zu Angersbach den Betrag von 70 Mark veruntceut, wofür er mit einer Gefängnisstrafe von einem Monat belegt wurde.- Der seither in Groß- Felda als Knecht tätige Alexander Felix Kreß von Schloß- Chemnit ift angeflagt, mit einem bis jetzt noch nicht Ermittelten, zwei Wegweiser in der Nähe von Groß- Felda umgeworfen und eine Anzahl an der Straße stehender Läumchen umgerissen zu haben. Trotz Leugnens wurde er für überführt erachtet und zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Zum Schluß wird der Schirmmacher Peter Werner von Wehrheim wegen Diebstahle einer Uhr zu Altenstadt und eines Schirmes zu Rodenbach, sowie eines versuchten Betrugs zu einer Gefängnisstrafe von 3 Monaten und 14 Tagen, worauf ein Monat Untersuchungshaft aufgerechnet wird, der­urteilt.

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Der Knecht Johannes

Gießen, den 10. Mai 1904.

Der wegen Mietgeldschwindeleien bereits einfach be­strafte Taglöhner Konrad Dell von Eichen vermietete sich als Knecht bei dem Korbwarenhändler Heinrich Ruder in Bad Nauheim. Er nahm das Mietgeld mit 3 Mart in Empfang, trat aber seinen Dienst nicht an, weshalb er

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wegen Betrugs veranzeigt wurde, was ihm 6 Monate Ge­fängnis eintrug. Die Ehefrau des Taglöhners Ernst Wolff von Friedberg, die wegen Diebstahls schon mehrere Strafen verbüßt hat, stahl der Frau des Taglöhners Rühl ein Kleid und Bettwäsche, wofür sie mit 7 Monaten Gefängnis bedacht wurde.- Der Fuhrmann Johann Friedrich Schäfer von Lauterbach fuhr auf der Straße Lauterbach- Blißenrod auf dem Wagen sizend ohne die Pferde an den Zügeln zu halten. Als die Pferde scheuten, war er nicht in der Lage, dieselben anhalten zu fönnen. Der Landwirt Linn, welcher die Pferde anhalten wollte, er­hielt dabei von der Deichsel einen Stoß in die Rippen, was eine Verlegung der Lunge und den Tod des Linn zur Folge hatte. Schäfer wurde dieserhalb wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, wurde aber nur wegen Polizeiübertretung mit 10 Mt. Geldstrafe belegt. Der Landwirt Heinrich Schmidt 8. von Queckborn setzte auf dem Felde aus Fahrlässigkeit einen Strohhaufen in Brand, wodurch dem Johannes Schmidt 5. ein Schaden von 40-50 Mt. ent­stand, was das Gericht mit 60 Mt. Geldstrafe ahndete. Zum Schlusse wurde der Steinbruchsbesizer Friedrich Ger­hardt von Calbach wegen Urkundenfälschung und Betrugs­versuch zu 6 Wochen Gefängnis verurteilt.

Litterarisches.

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Wissen ist Macht, darüber sind sich heute alle Gebildeten flar. Daher sind die Bestrebungen des unübertrefflichen Moden- und Familienjournals Mode und Haus", Verlag John Henry Schwerin, Berlin W. 35, nicht hoch genug zu preisen, indem es seine Leser für einen Spottpreis auf dem ganzen weiten Gebiet der Kultur auf dem Laufenden erhält und so alle übrigen Zeitschriften ersetzt. Man findet darin alles, was Hauswirtschaft und Familie betrifft, Moden, Wäsche, Handarbeiten, Kindererziehung, ärztliche und juristische Ratschläge, vorzügliche geistige Unterhaltung, Af­tuelles aus der Zeit, wie aus dem Leben der Frau. Mode und Haus" kostet trotz seines reichen Inhalts pro Quartal nur Mt. 1,-, mit Moden- und resp. Handarbeiten Kolorits Mt. 1,25.

Gießener landwirtschaftlicher Wetterdienst.

Voraussichtliche Witterung in Hessen für Donners­tag, den 12. Mai. Schwachwindig, zeitweise heiter, bei fälterer Nacht, tagsüber wärmer. Auf den Höhen stellen­weise auch Nachtfrost.

Näheres durch die Gießener Wetterkarte. Kirchliche Nachrichten für Gießen. Evangelische Gemeinde. Himmelfahrttag, den 12. Mai. In der Stadtkirche. Vormittags 9.30 Uhr: Pfarrer Schwabe. In der Johanneskirche. Bormittags 9.30 Uhr: Pfarrer Dr. Nauman. In der Friedhofskapelle Nachmittags 2 Uhr: Pfarrer Euler.

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um 9.30 Uhr: Hochamt mit Predigt. Nachm. um 2.30 Uhr: Feftandacht mit Segen. Freitag Abend um 630 Uhr ist Mai- Andacht Arbeitsnachweis der Stadt Gießen. Gartenstraße Nr 2( Bürgermeisterei­

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