Ausgabe 
9.1.1904 Zweites Blatt
 
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Nr. 7

Zweites Blatt.

Abonnementspreis: in Gießen, abgeholt monatlich 50- Pfs, in's Saus gebracht 60 fg., burch die Poft bezogen siertel fährlich war. 1.50.

Bratsbeilagen: Oberhefftfche Familienzeitung( täglich) Oberbeffiche Zeitschrift für Landwirtschaft, Obft- and Bertexban, fowie die Gießener Geffenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Bertingen nadmitage.

Samstag, den 9. Januar 1904

Gießener

13. Ja rgang.

Juserttsassret s Die einfaltige Bengelle the Stegen e sang Oberheffen, die Kreise Wehler und aburg 10 rg­fonft 16 Bfg.: Reklamen die Betitzelle 38 refp. 40 Big.

Bofzeitungsliste No. 3000.

Rebattion und Erpedition: tegen Neuenweg 98. Vernipredanidinf Re, 368.

Neueste Nachrichten

( Sichener Sageblatt)

Anabhängige Tageszeitung

für

( Bickener Petting)

fr Oberheffen und die Kreise Marburg und Weglar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung Gutbilt alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.

Jäger oder französisch Spione.

HF Karlsruhe, 7. Januar.

Die badische öffentliche Meinung beschäftigt sich lebhaft mit dem merkwürdigen Faktum, daß das ganze Jagdgebiet südlich der Murg sich in der Hand französischer oder elsäs­sischer Bächter befindet. Die einheimischen Jagdliebhaber fönnen gegen diesen Wettbewerb nicht aufkommen, weil sie es den glänzenden Geboten der Ausländer nicht gleichtun können. Den Gemeinden ist natürlich eine derartige Er­giebigkeit ihrer Jagdgründe außerordentlich erwünscht und sie erteilen ohne Wahl und Qual denjenigen den Zuschlag, der am besten zahlt. Da für Baden nicht wie in den Reichs­landen das Verbot besteht, daß Ausländer hier die Jagd ausüben können, so ist gegen dieſe Ueberschwemmung des deutschen Reichsgebietes mit französischen Nimroden nichts zu machen. Hinter den Pächtern aber steht das ungeheure Heer von eingeladenen Gästen, die ebenso bereitwillig wie die Jagdpächter die hohen Ausgaben tragen ein Jagd­paß fostet für einen Reichsausländer in Baden pro Jahr 50 Mark.

Die heimische Bevölkerung ist num in neuerer Zeit über dieses Jagdinteresse der Franzosen stukig geworden, und zwar vornehmlich aus zwei Gründen: 1. Weil die franzö­fischen Jagdliebhaber unter allen Umständen, und zwar manchmal zu fabelhaften Preisen die Gebiete südlich der Murg in ihre Hände zu bringen suchen und 2. weil das badische Unterland nördlich der Murg, obgleich es teilweise beffere Jagdgebiete aufweist, gar nicht von den Franzosen begehrt wird. Es ist deshalb das Gerücht entstanden, daß die Erpachtung der Jagden in Südbaden lediglich einen gutorganisierten Spionagedienst der französischen Armee verschleiern solle. Die vielen Jagdgäste, die allerdings die harmlosesten Legitimationen aufweisen, seien maidmännisch tostümierte französische Offiziere, die, im Arme das Ge­wehr, auf die bequemste Weise die Landesaufnahme im Schwarzwald betreiben könnten. Sie können bis an die Befestigungswerke von Straßburg heran, unter dem Scheine des Jagdsports Dinge treiben, die sich dem Auge der Deffentlichkeit entziehen. Man nimmt hier aber an, daß hauptsächlich die Befestigungen am Oberrhein das Interesse der französischen Armee erregen und betrachtet es als be­deutungsvoll, daß die französische Presse im Gegensatz zu der schweizerischen diese Anlagen scheinbar nicht der gering­sten Aufmerksamkeit würdigt. Bei einem fünftigen Feld­zuge könnte eine genaue Kenntnis des Schwarzwaldes mit seinen vielfachen Pässen und schmalen Waldwegen für die französische Armee von höchstem Werte sein, weil sich von hieraus das Heer in die Rheinebene ergießen kann und

Bekanntmachung.

Betr: Feldbereinigung in der Gemarkung Gießen, rechts der Lahn.

1

bei dem Mangel an Befestigungswerken im Schwarzwald schwer am Vormarsch zu hemmen ist.

Bei den entstehenden Gerüchten mögen ja vielfach die ausgefallenen Konkurrenten der französischen Jagdinhaber die Rolle der treibenden Kräfte spielen; immerhin aber ist diese merkwürdige Erscheinung der höchsten Aufmerkſam­feit wert und wir möchten wünschen, daß von seiten der Behörden die dunklen Gestalten der französischen Jagdgäste unter geheime Observation gestellt werden. Sollte sich aber ein Verdachtsmerkmal ergeben, so müßten mit einem Schlage ille Pachtverträge ohne Ausnahme aufgelöst werden, denn dann kann es nicht mehr zweifelhaft sein, daß hier nicht der Zufall eine Rolle spielt, sondern daß wir einem schlau msgetiftelten Syſtem der organisierten Spionage gegen­überstehen.

Was will werden?

Noch immer keine Entscheidung in Oſt= isien! Imer wieder wird von russischer und etwas weniger bestimmt auch von japanischer Seite versichert, der Friede werde erhalten bleiben, und ebenso entschieden wird von englischer Seite behauptet, alle diese Friedensversicherungen eien leere Worte, und der Krieg stehe unabwendbar vor der Türe! Auch läßt sich nicht leugnen, daß ein gewichtiges Moment für die Richtigkeit der englischen Beurteilung der Rage spricht: Die Börse ist bekanntlich das empfindlichste und fast stets ein zuverlässiges politisches Barometer, und nun wird aus Tokio berichtet, daß an der dortigen Börse irplötzlich ein

gewaltiger Kurssturz

eingetreten sei, so gewaltig, daß er nur auf die bestimmte Ueberzeugung der japanischen Börsenwelt von der Unab­wendbarkeit des Krieges zurückzuführen ist. Man weiß wirklich nicht, ob man annehmen soll, daß die japanische Bankwelt sich über die Situation täusche. Das ist kaum vahrscheinlich. Indessen wird nach wie vor in deutschen amtlichen Kreisen versichert, daß eine friedliche Lösung der Spannung mit Sicherheit zu erwarten sei. Soll man unsere Diplomaten für urteilsunfähiger halten als japanische Börseaner? Wir meinen, einstweilen liegt kein Anlaß da­zu bor.

Irgendwie zuverlässige Meldungen tatsächlichen Inhalts liegen nicht vor. Sicher scheint nur das eine, daß die russische Antwort an Japan

bereits fest gestellt ist. Was sie enthält, weiß natür­lich niemand; alles, was darüber in englischen Blätter steht, ist lediglich vage Vermutung. Ebensowenig weiß man

Bekanntmachung.

rgend etwas Bestimmtes darüber, ob die russische Antwort Der japanischen Regierung schon überreicht ist. Die verschie= denen Mitteilungen der britischen Presse darüber, die sämt­sich ohne Unterlage sind, wiederzugeben, wäre völlig zwecklos.

Sicher scheint nur das eine: Der Zar möchte Frieden halten, so lange es geht; jedenfalls aber will er dafür sorgen, daß nicht Rußland, sondern Japan den Krieg beginnt. Uebrigens soll auch König Eduard auf den Zaren ein­jewirkt haben, die Sache friedlich zu schlichten.

Die Kriegsrüstungen.

Selbstverständlich bereitet sich auch Rußland auf alle Eventualitäten vor. Tag und Nacht treffen russische Truppen in Wladiwostock ein. Aus Malta wird gemeldet: Fünf russische Torpedoboote dampften Montag an der Insel vor­bei nach Osten zu. Nach einer Depesche aus Gibraltar passierte ein russisches Kriegsschiff und ein Torpedoboot Mon­tag die Meerenge mit Kurs nach Westen. Zweck dieser Schiffs= bewegungen soll sein, im Falle eines Kriegs die von Japan. in England gekauften neuet Kriegsschiffe unterwegs zu vernichten. Japan fauft in England große Kohlenvorräte.. Schließlich noch einige zu einer optimistischen Beurteilung der Lage allerdings nicht sonderlich ermutigende Meldungen: Das deutsche ostasiatische Geschwader wird gegenwärtig in den chinesischen Gewässern konzentriert, Italien hat drei weitere Panzer nach Ostasien gesandt, und die Union hat bereits Offiziere, welche die Flotten und die Heere Rußlands und Japans im Kriegsfalle begleiten sollen, ernannt. Mas will werden?

> Ein Єhe- Labyrinth.

London, 8. Jambar.

Das alte Wizblattthema von den verwickelten Familien verhältnissen ist schon in tausenden von Histörchen in den mannigfachsten Schattierungen variiert worden und Gemein gut jedes fultivierten Europäers. Trotz dieser Vorkenntnisse, die man bei ihm vorausseßen muß, wird es dem ehrwürdigen Herrn Polizeirichter nicht leicht gewesen sein, sich in dem verwickelten Ghe- Labyrinth zurechtzufinden, dessen Mittel­punkt Frau Redhead bildet, die sich vor him wegen Doppelehe zu verantworten hatte.

Der Ursprung des verworrenen Klüngels lag in einer Ehescheidungsklage, die im Jahre 1897 gegen sie erhoben worden war. Sie wurde damals des Ehebruchs mit einem gewissen Foster beschuldigt. Das Gericht betrachtete den Fall als erwiesen und sprach die Scheidung aus, die aber mit dem gewöhnlichen Vorbebalt, daß keine Leibeserben zu

Mit Bezugnahme auf die Bestimmungen in§ 25 Braut- und Hochzeit­

der Wehrordnung werden alle im Jahre 1884 geborenen Militärpflichtigen, sowie diejenigen, welches diese Alter

Nachstehende Bekanntmachung bringen wir zur bereits überschritten, aber sich zur Musterung noch nicht öffentlichen Kenntnis der Beteiligten.

Gießen, den 8. Januar 1903. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Mecum.

Bekanntmachung.

Betr. Wie oben.

In der Zeit vom 7. Januar 1904 bis einschließlich 20. Januar 1904 liegen in der Großh. Bürgermeisterei zu Heuchelheim bei Gießen die Arbeiten des 3. Abschnittes von den Fluren 34 bis 39 obiger Feldbereinigung, nämlich:

1. 6 Zuteilungskarten,

2. 3 Bände Gütergeschosse,

3. 2 Bände Zuteilungsverzeichnis,

4. 1 Heft Zusammenstellung der Gütergeschosse, 5. 1 Heft Verzeichnis der Drainagefosten,

6. das Protokollbuch,

7. das Obstbaumverzeichnis

zur Einsicht der Beteiligten offen.

gestellt haben, oder bei der Musterung in 1903 zurück­gestellt worden sind, und entweder in Gießen ihren ge­setzlichen Wohnort haben, oder als Studenten, Gymna­siasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirtschaftsbeamte, Handlungsgehilfen, Lehr­linge, Handwerksgesellen, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich dahier aufhalten, hier­mit aufgefordert, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Rekrutierungsstammrolle in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. Is. bei der Bürgermeisterei dahier im Zimmer Nr. 13 zu melden, und dabei, wenn sie da hier nicht geboren sind, ihren Geburtsschein, welcher von dem betreffen­den Standesamt zu erwirken ist, und, wenn sie bereits bei einer früheren Musterung konkurriert haben, ihren Losungsschein vorzulegen.

Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß diejenigen, welche die Anmeldungen unterlassen, sich zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen belegt, bon der Teilnahme an der Losung ausgeschlossen, und ihrer Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen erklärt werden. Bezüglich der zur Zeit der Meldefrist etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung 2e. für verlustig hiergegen findet statt: abwesenden Militärpflichtigen sind deren Eltern, Vor­Donnerstag, den 21. Januar 1904, vormittags münder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren zu dieser An­von 11 bis 12 Uhr, in der Großh. Bürgermeisterei Meldung verpflichtet. Ferner wird bemerkt, daß Ge­Heuchelheim bei Gießen, wozu ich die Beteiligten suche um zurückstellung von Militärpflichtigen auf unter dem Anfügen einlade, daß die Nichterscheinenden Grund des§ 32, pos. 2 Lit. a, b, c, d, e, f und g der mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Einwendungen Wehrordnung rechtzeitig bei der Bürgermeisterei dahier find schriftlich abzufassen, zu begründen und auf Papier vorzubringen sind; Verspätete Gesuche können keine in Aftengröße( mindestens 1/2 Bogen) einzureichen. Berücksichtigung finden. Friedberg, den 31. Dezember 1903.

Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär gez. Spamer, Kretsamtmann.

Gießen, am 2. Januar 1904. Großherzogl Bürgermeisterei Gießen. J. V.: Curschmann.

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