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hofstr. 29.

S nachf.)

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aller Art.

,, Alles zum Schein, Herr Birke, das kenne ich, darauf falle ich nicht mehr rein, Großtuerei und dann kein Geld!"

,, Sagen Sie, ist kein Kellner hier", rief Herr von Werner, ,, ich möchte gern die Speisekarte!"

Die alten Matschkes sahen sich verwundert an. Was Speisekarte?"

,,' ne Speisekarte gibt's bei uns nicht," sagte Herr Matschke nähertretend, ich kann Ihnen auswendig sagen, was Sie eventuell noch friegen können.' n bischen faltes Pökelfleisch von Mittag wird noch da sein und Rühreier könnten Sie ge­rade noch dazu bekommen!"

Der Hauptmann stöhnte und sah seine Frau verzwei­

felt an.

,, Erna, was sagst du dazu?" Frau von Werner lächelte. Das ist zu drollig, Mar, hier wärst du sicher nicht so dick geworden!"

,, Na, Sie wollen wohl nicht?" mahnte Herr Matschke. " Ja, wenn es weiter nichts gibt, dann bitten wir um zwei Portionen," meinte Frau Erna.

,, Schön, jeh Auguste," sagte der Wirt. Die Portion kostet 75 Pfennig, daß Sie sich nachher nicht wundern!" rief er dann hinüber.

,, Nun höre blos, Erna!"

" Das ist köstlich, May, hier gibt man sich Mühe uns zur Sparsamkeit anzuhalten!"

Sagen Sie, Herr Wirt, haben Sie wenigstens einen guten Rotwein, den Sie uns empfehlen können?" fragte der Haupt­

mann.

Na, hören Sie mal, Herr Birke," flüsterte Herr Matschke, Wein auch noch!"

Herr Matschke trat wieder näher. Rotwein wollen Sie? Na, ich hätte ja welchen, aber da müßte ich erst in den Keller runtergehen, trinken Sie nur unser Lagerbier, das ist frisch und ist auch billiger!" Mit diesen Worten nahm der Wirt zwei Gläser und schenkte sie voll, ohne sich auf eine weitere Diskussion einzulassen.

Du, das wird mir aber bald zu arg, Erna!" rief Herr von Werner erregt. ,, Gott, was wollen wir machen?" Frau, der die Sache viel Spaß bereitete.

beruhigte ihn seine

( Schluß folgt.)

DER VOLKS ANWALT

Das Recht des Mannes am Gut der Frau.

Grundsäßlich hat der Ehemann das eingebrachte Gut der Frau nur zu verivalten, und er darf die Nußungen ziehen. Eigentümerin bleibt die Frau. Die Verfügung über die Substanz des eingebrachten Guts steht ihm grundsäßlich allein nicht zu. Doch erleiden diese Grundsäße sehr große und praktisch bedeutsame Ausnahmen.

Das Verwaltungsrecht des Mannes ist grundsätzlich das eines Verwalters fremden Gutes. Er darf daher auch die Frau nicht durch Rechtsgeschäfte verpflichten. Gehört z. B. zum eingebrachten Gut ein Grundstück, und der Mann schließt mit einem Dritten einen Bertrag über den Verkauf des Grundstücks, so ist dieser Vertrag ohne Zustimmung der Frau nicht gültig. Ebensowenig ist ein Vertrag ohne Zustimmung der Frau gültig, in dem der Mann für ein zum eingebrachten Gute gehöriges Grundstück sich zur Bestellung einer Hypothek verpflichtet. Ferner darf der Mann grundsätzlich ohne Zustimmung der Frau nicht über eingebrachtes Gut verfügen.

,, Verfügen" im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat eine ganz bestimmt umgrenzte Bedeutung. Eine Verfügung" bedeutet ein Rechtsgeschäft, durch das ein Recht unmittelbar übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird, so namentlich Auflassung eines Grundstücks, Bestellung einer Hypothek, Löschung einer Hypo­thek. Im Gegensaß hierzu stehen sogen. obligatorische Rechts­geschäfte", das sind solche Rechtsgeschäfte, durch die sich jemand zu einer Rechtsänderung, Rechtsaufhebung usiv. erst verpflichtet. So ist z. B. der Vertrag, in dem jemand einem andern ei Grundstüc verkauft, ein obligatorisches Rechtsgeschäft; die von dem Gericht daran sich anschließende Auflassung ist dann die Verfügung über das Grundstück.

Bu beiden Arten von Rechtsgeschäften bedarf der Mann, wie er­wähnt, der Zustimmung der Frau. Diese Grundsätze sind aber voll durchgeführt nur bei unbeweglichen Sachen, namentlich also Grund­stücken. Im übrigen bestehen folgende praktisch sehr durchgreifende Ausnahmen:

1. Ohne Zustimmung der Frau kann der Mann über Geld und andere verbrauchbare Sachen( z. B. Wein, Holz, Getreide) ver­fügen. Jedoch gilt dieser Satz, soweit Geld, also der wichtigste ber= brauchbare Gegenstand", in Frage kommt, nur der Außenwelt gegen­über, nicht der Frau selbst gegenüber. Das bedeutet folgendes: Wenn die Frau 1000 Mark bar eingebracht hat, und der Mann gibt das Geld einem Dritten ohne Zustimmung seiner Frau zum Zwecke der Eigentums- Uebertragung, so ist dies Rechtsgeschäft vollkommen gültig, und der Dritte wird Eigentümer des Geldes. Seiner Frau aber gegenüber hat der Mann unrecht gehandelt. Denn er soll das Geld, soweit es nicht etwa zur Bestreitung von not­wendigen Ausgaben zurückgehalten werden muß, mündelsicher ver­zinslich anlegen, also auf erstklassige Hypotheken oder auf Kreis­

sparkassen u. dergl. Der Mann hat also in dem beschriebenen Falle der Frau gegenüber seine Pflicht verletzt, und diese Pflichtverletzung hat zur Folge wenn sie erhebliche Gefährdung des eingebrachten Gutes mit sich bringt-, daß die Frau im Wege der Klage Auf­hebung des Verwaltungsrechts des Mannes fordern kann. Aber dies muß man wohl beachten dem Dritten gegenüber ist die Ver­fügung des Mannes voll wirksam.

2. Forderungen der Frau kann der Mann gegen solche Forde= rungen an die Frau, deren Berichtigung aus dem eingebrachten Gute verlangt werden kann, ohne ihre Zustimmung aufrechnen. Nehmen wir z. B. den Fall, daß für ein zum eingebrachten Gute gehöriges Grundstück mit Zustimmung der Frau ein Wagen für 300 Mark gekauft worden ist. Der Wagen ist schon geliefert, der Kaufpreis noch nicht bezahlt. Der Verkäufer verlangt nun den Kaufpreis von 300 Mark. Die Frau hat aber gegen den Ver­käufer von früher her noch eine Forderung von 300 Mark aus einem ihm gegebenen Darlehn. Dann kann der Mann noch vollwirksam gegen die Forderung des Verkäufers auf die 300 Mart Kaufgeld jene Forderung der Frau auf 300 Mark Darlehn- Rückzahlung auf­rechnen obwohl diese Aufrechnung eine Verfügung" über die Darlehnsforderung darstellt, und grundsäßlich, wie erwähnt, der Mann über das eingebrachte Gut nicht verfügen kann. Zu be= merken ist dabei, daß dieser Fall nicht etwa schon unter Nr. 1 oben fällt( Verfügung über Geld und verbrauchbare Sachen). Denn eine Forderung, auch wenn sie auf Geld gerichtet ist, ist doch des= wegen nicht Geld" im Sinne des Gesetzes, und zwar auch dann nicht, wenn sie im Verkehr als ebensogut wie bares Geld betrachtet wird( wie z. B. Forderungen aus Sparkassenbüchern guter Spar­kassen). Andere Verfügungen über Forderungen der Frau als die Aufrechnung darf der Mann ohne Zustimmung der Frau nicht vor­nehmen, also nicht z. B. Erlaß, Kündigung, Abtretung. Eine Ver­fügung" stellt auch die Annahme der Bezahlung einer Forderung dar. Auch die Bezahlung der Forderung der Frau darf der Mann allein, ohne Zustimmung der Frau, nicht annehmen. Ein bor

sichtiger Schuldner, der eine Schuld an eine Ehefrau hat, wird sich daher vor Bezahlung der Schuld an den Ehemann erst darüber ver­gewissern, daß die Frau auch mit dieser Zahlung an den Mann einverstanden ist wie er übrigens andererseits auch an die Frau ohne Zustimmung des Mannes nicht zahlen darf.

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3. Ohne Zustimmung der Frau darf der Mann Verbindlichkeiten der Frau zur Leistung eines zum eingebrachten Gute gehörenden Gegenstandes durch Leistung des Gegenstandes erfüllen. Nehmen wir z. B. an, der Mann hat-- mit Zustimmung der Frau Vertrag mit einem Dritten abgeschlossen, nach welchem ein der Frau gehöriges eingebrachtes Faß Wein verkauft wird. Das Faß ist aber noch nicht dem Käufer übergeben. Der Käufer verlangt nun Herausgabe des Fasses. Der Mann kann in diesem Falle voll, wirksam auch allein das Faß herausgeben. Denn die Verbindlichs feit zur Herausgabe des Fasses besteht infolge jenes Vertrages, den der Mann allein nicht hätte vollwirksam schließen können, den er aber in unserem Beispiel mit Zustimmung der Frau, also vollwirks sam geschlossen hat. Wird nun die Leistung des Gegenstandes ver­langt, so kann diese der Mann auch allein gewähren.

4. Gehört zum eingebrachten Gut ein Grundstück mit Inven­tar( Vieh, Ackergerät), so kann der Mann über die einzelnen In­ventarstücke nach den Regeln ordnungsgemäßer Wirtschaft auch ohne Zustimmung der Frau verfügen. Er kann also z. B. unbrauchbar gewordene Ackergeräte weggeben, dafür muß er andere anschaffen. Diese andern Stücke werden dann mit der Einverleibung in das Inventar Eigentum der Frau auch wenn der Mann sie von eigenem Gelde gekauft hat--, und zwar als eingebrachtes Gut.

Nr. 126

Dienstag, den 7 Juni

1904.

Oberbessische Familienzeitung.

Tägliche Unterhaltungs- Beilage

der

Gießener Neueste Nachrichten.

Drud und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei, vorm. Wilh. Keller'sche Buchdruckerei( gegr. 1788); verantwortlich: Albin Klein.

( 15. Fortsetzung.)]

Die Rache ist mein.

Originalroman von Ottomar Beta.

Franziska hatte darauf gedankenvoll zu Boden geblickt. " Das sollte ihm alles verziehen werden," sagte sie, wenn er sich nur im alten Hause öfter sehen ließe; ich meine ohne den Troß der Gäste."

Mit samt seiner Frau, wenn er wirklich eine hat, und wäre es eine Negerin, oder gar die Räuberbraut Klara Riesopp."

Diese Klara Riesopp existiert noch," sagte der Justizrat, aller Wahrscheinlichkeit nach wenigstens. Die Stiefmutter jenes unglücklichen Sträflings ist eine geborene Riesopp."

,, Anton Köberleins?" fragte Franziska lachend. ,, Eben diese, und er hat große Mühe, sein Patrimonium gegen ihre macchiavellistischen Intriguen zu verteidigen. Er beehrt mich deshalb öfters mit seinem Vertrauen in diesen unerquicklichen Familienangelegenheiten, um sich theoretische Klarheit über die beiderseitigen Rechte zu verschaffen. Daher ist mir der Name in Erinnerung.

Man lachte.

Und glaubte nun Franziska den ausgesprengten Ge­rüchten, Erichs Beweibtheit betreffend? Ihr fielen die Worte ein, welche er ihr gegenüber einmal ausgesprochen, er wäre mit sich selbst unzufrieden, des Besitzes der mütter­lichen Briefe nicht würdig, weil er nicht offen wäre. Er hatte ihr die Briefe zurückgegeben zur besseren Aufbewah­rung, wie er sagte. Und sie hatte sich seitdem viel mit diesen Schriften beschäftigt. Eine zierliche Kopie davon existierte bereits in den geheimen Rezessen seines Schreibtisches. Sie hatte beabsichtigt, Erich eine Weihnachtsfreude mit denselben zu bereiten... und hatte es nun doch unterlassen.

Warum zog er sich scheu vor ihr zurück? Warum sah er gleichgiltig zu, wenn sie von Dußenden kecker Falter um­schwärmt wurde. Warum tanzte er nicht mit ihr? Sie waren einander auf mehreren Bällen begegnet, immer herz­lich und freudestrahlend... sogar das lästige mein Herr" und mein Fräulein" war zwischen ihnen außer Gebrauch gesetzt worden, ebenfalls vorübergehend. Und so schwank­ten die Beziehungen zwischen ihnen: erklärte Freundschaft, verleugnete Liebe.

Siebenzehntes Kapitel.

Eines Abends schon im knospenden Frühjahr war Erich bei Fiebigers und wollte sich soeben empfehlen, als Franziska seinen Arm nahm.

,, Nein, ich lasse Sie heute nicht so ohne weiteres fort, mein Herr," sagte sie ein wenig bänglich und ohne das Gefühl der Sicherheit, mit dem sie ihm sonst begegnete. Warum haben Sie bei Bankdirektors abgefagt? Wir, Papa und ich, sollen dort sein... Papachen, bitte, laß auch du dich ent­schuldigen! Bist du denn gar nicht ein bischen müde, oder hast du denn gar nicht ein bischen Kopfschmerz? Muß denn ich damit immer aushelfen? Ich möchte doch gar zu gern, daß wir Erich einmal wieder ganz allein für uns hätten. Solch ein häuslicher Abend ist zuweilen unschätzbar.. Papa Fiebiger sah nach der Uhr.

( Nachdrud verboten.)

Ja, Erich. Erich," sagte er, mit dem Kopf hin- und herwedelnd, wenn er sich nur bei uns wohlfühlt." " Nirgends sonst," gestand Erich.

" Und selbst bei uns schauen Sie zuweilen drein, Erich, wie ein Wiärtyrer," schmollte Franziska. Das hat irgend einen Grund, und Sie arme vater- und mutterlose Waise sollen sich nicht darüber beklagen dürfen, daß Sie nicht we­nigstens von einer neugierigen Schwester gepeinigt werden. Bitte, seien Sie einmal recht brüsk und sagen Sie mir, ich wäre naseweis und hätte mich um dergleichen nicht zu be­fümmern."

Das würde ich nicht können," lachte Erich, selbst nicht gegen eine Schwester, geschweige denn gegen Sie, ich glaub' es wenigstens nicht. Aber um eins wäre es schade. Die Un­terhaltung würde doch bald unterbrochen werden."

Franziska sah ihn befremdet an, während Fiebiger hin­ausging, um die gewünschte Beſtellung an Bankdirektors ge­langen zu lassen.

,, Würde sie?"

,, Denn ich wette, binnen einer halben Stunde sind zehn junge Hausstürmer im Frack hier, um wenigstens Sie für die Soiree zu sichern und sich wehmütigst nach dem Befinden Ihres Vaters zu erkundigen. O, diese Teilnahme!"

" Finden Sie dieselbe nicht erklärlich, mein Herr!" Erich errötete leicht, er faßte Franziskas Hand und füßte dieselbe.

Sie müssen einem Halbbarbaren verzeihen, wenn er zuweilen die etwas ursprünglichen Instinkte verrät, welche in den Goldgruben Kaliforniens und in den Prärien wild wachsen. Ich werde mich bessern... nur

Nur?"

Die Plöglichkeit dieser allgemeinen Teilnahme verdrießt mich. Mich verdrießt manches im alten Land, und ich wäre hier fremd, sehr fremd, wenn Sie mir dasselbe nicht bei­misch machten."

Der Justizrat kehrte zurück.

" Hast du auch gleich gesagt, daß wir für niemand zu sprechen sein werden?" fragte ihn Franziska; Erich ist bange vor der Sturmfolonne."

,, Seit wann ist Erich Staudius bange?" fragte der alte Herr zurück.

,, Papachen, die mutigsten Wesen haben zuweilen Anwand­lungen von panischem Schrecken," lachte Franziska.

" Ja, namentlich Seehelden, sie haben dafür einen andern Ausdruck. Sie nennen es soft werden, soft, das heißt weich, wehmütig, menschenscheu, und dann laufen sie vor kleinen Kindern davon, Ist das so?"

Erich nickte Bejahung.

Franziska aber schüttelte mit dem Kopfe.

Nein, mein Herr, bei Ihnen ist etwas anderes im Spiel. Und wir zwingen Sie heute in das häusliche Armen­ſünderſtühlchen hinein, damit Sie uns Rede stehen.

,, Nun, was haben Sie zu erwidern, Angeklagter?" fragte lachend der Rechtsanwalt.

" Ich bekenne mich schuldig," erwiderte Erich ohne Zögern, und seine Züge belebten sich. the

slagen. wagen, Sport

enfahrstühlen.

# 276.

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