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Lokales.
4. Januar 1904.
** Der Großherzog hat seine geplante Reise nach Rußland endgiltig aufgegeben. Er unternimmt nun eine längere Reise nach Egypten.
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* Nach einer Bekanntmachung des Grafen Arthur zu Erbach- Erbach war der Großherzog bei der Ueberreichung der Geburtstagsspende fichtlich gerührt.
** Provinzial- Ausschuß. Samstag, den 9. Januar 1904, vormittags 9 Uhr, findet im Sigungssaal des Regierungsgebäudes zu Gießen, Brandplatz Nr. 9, eine öffentliche Sißung des Provinzial. Ausschusses mit folgender Tagesordnung ftatt: 1. Gesuch des Konsumvereins Zeilbach um Erteilung der Wirtschaftskonzession. 2. Gesuch des Christian Walter zu Angersbach um Erlaubnis zum Betrieb einer Schantwirtschaft. 3. Enteignung von Gelände in der Gemarfung Gießen zum Zweck der Errichtung einer chirur gischen und einer Augenklinik; hier: Ausspruch der Enteignung. 4. Gesuch des Hrch. Pf. Nolte zu Kaichen um Erlaubnis zum Betrieb einer Gastwirtschaft. 5. Gesuch des Philipp Müller zu Mainzlar um Erlaubnis zum Betrieb einer Gastwirtschaft.
§ Nach der letztjährigen Zusammenstellung über die Schulbildung der Rekruten hatte Hessen- Nassau feinen Analphabeten mehr aufzuweisen.
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Die Frequenz des Gießener Volksbades im abgelaufenen Jahre stellte sich wieder erheblich günstiger als im Vorjahr. Es wurden im Ganzen verabreicht 106 796 gegen 96 394 Bäder im Jahre 1902. Den stärksten Besuch hatte die Anstalt im Monat Juli.
* Das Neujahrsschießen ist in Grünberg wie an vielen anderen Orten nicht ganz ohne Unfall abgelaufen, ein 16jähriger Bursche schoß sich mit einem alten Gewehr den Daumen einer Hand ab. Anzeige ist erstattet und eine Untersuchung eingeleitet.
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24 fritische Tage soll das Jahr 1904 bringen. Das ueue Jahr bringt fritische Tage am 1. Februar, 2. März, 17. März, 13. Juli, 11. August, 9. September, 9. Oktober. Im Ganzen sind acht kritische Tage erster Ordnung, zehn fritische Tege zweiter Ordnung und sechs dritter Ordnung zu verzeichnen. Ganz besonders zur Beachtung empfohlen werden der 17. März und der 9. September, die als kritische Tage „ Verschärfung“ bezeichnet werden. Alzu viel Hoffnungen bezüglich des Wetters braucht man sich also bom neuen Jahre nicht zu machen.
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Der Großherzog in der Herberge. Der Vorwärts" bemerkt zu dem Weihnachtsbesuch des Großherzogs in der Darmstädter Herberge zur Heimat: Der Großherzog von Hessen, der wiederholt die Spießbürger entsetzt hat durch sein vorurteils loses Verhalten aud Sozialdemokraten gegenüber, dürfte am WeihnachtsHeiligenabend wieder Anlaß zum Kopfschütteln bei allen alten Philistern gegeben haben. Wie uns geschrieben wird, hat der Großherzog auf der Herberge zur Heimat an der Weihnachtsfeier der Handwerksburschen teilgenommen. Man denke: unter„ Kunden" unter„ Landstreichern" ist ein regierender Landesvater gewesen! Nachdem der Großherzog die bescheidene Feier verlassen hatte, teilte der Herbergsvater mit, das ein„ wohltuender Herr" für die Kunden 100 Mark gespendet habe. Die 91„ Vagabonden" erhielten je eine Mark ausbezahlt. Hessen dürfte derjenige deutsche Bundesstaat sein, in dem am wenigsten Majestätsbeleidigungen" soweit sie den eigenen Landesvater betreffen- begangen werden. Man muß in der Tat anerkennen, daß der junge Fürst feine Zeit gut anzuwenden versteht, wenn er sie benutt, um mit eignen Augen das Elend der Aermsten zu sehen. Obendrein scheint uns das christlicher zu sein als jene
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Bekanntmachung.
Betr.: Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben. ( Schluß.)
Im übrigen ist die Beschäftigung von eigenen Kindern beim Austragen von Waren und bei sonstigen Botengängen gestattet. Durch Polizeiverordnungen der zum Erlasse solcher berechtigten Behörden kann die Beschäftigung beschränkt werden.
IV. Gemeinsame Bestimmungen. § 18.
Wertstätten im Sinne dieses Gesetzes.
Als Werkstätten gelten neben den Werkstätten im Sinne des§ 105 b Abs. 1 der Gewerbeordnung auch Räume, die zum Schlafen, Wohnen oder Kochen dienen, wenn darin gewerbliche Arbeit verrichtet wird, sowie im Freien gelegene gewerbliche Arbeitsstellen. § 19.
Abweichungen von der gesetzlichen Zeit. Beträgt der Unterschied zwischen der gefeßlichen Zeit und der Ortszeit mehr als eine Viertelstunde, so tann die höhere Verwaltungsbehörde bezüglich der in diesem Beseße vorgesehenen Bestimmungen über Anfang und Ende der zulässigen täglichen Arbeitszeit für ihren Bezirk oder einzelne Teile desselben Abweichungen von der Vorschrift über die gefeßliche Zeit in Deutschland( Gesez vom 12. März 1893, Reichs- Geseßbl. S. 93) zulassen. Die Abweichungen dürfen nicht mehr als eine halbe Stunde betragen. Die gefeßlichen Bestimmungen über die zulässige Dauer der Beschäftigung bleiben unberührt. § 20.
Besondere polizeiliche Befugnisse.
Die zuständigen Bolizeibehörden fönnen im Wege der Verfügung eine nach den vorstehenden Bestimmungen zulässige Beschäftigung, sofern dabei erhebliche Misstände zutage getreten sind, auf Antrag oder nach Anhörung der Schulaufsichtsbehörde für einzelne Kinder einschränken oder untersagen sowie, wenn für das Kind eine Arbeitskarte
,, leutselige Sozialpolitif," die cin paar Taler oder| rünftige Gartin und Shwiegermutter, doch hätte sie sich Goldstücke am Weihnachtsfest„ spendet," ohne in übrigen die Nase mit dem üblen Duft der Not zu beleid gen." Nach Meldungen Darmstädter Blätter soll sich der Großherzog etwa 1½ Stunden in der Herberge aufge: gehalten und hinter der Thefe coram publico den Kaffee eingenommen haben, er soll über den guten Geiſt, der unter den Stationsgästen herrschte, sehr erfreut gewesen sein.( Eine sehr nette Erzählung, ob sie wohl wahr
ist? D. Red.)
** Eine unliebsame Ueberraschung brachten am Neujahrstage die als Glückwunschkarten benutzten Ansichtskarten. Da die meisten derartigen Karten nur mit einer Marke im Werte von 3 Pfennig frankiert mit einer Marke im Werte von 3 Pfennig frankiert waren, so mußten die Empfänger diese Neujahrsfreude mit 5 Pfg. Strafporto pro Karte büßen. Die Zahlung wäre nicht nötig gewesen, wenn der Vermerk„ Postkarte" durchgestrichen und dafür„ Drucksache" gesetzt worden wäre.
§ Lollar. 3. Jan. Die Wirtschaft zur Germania, welche vor 3 Jahren für 45 500 Wf. und darauf vor 1/2 Jahren an Rüblers Eheleute für 55000 Mt. verkauft wurde, ist, nachdem diese mit einem Kostenaufwande von 8000 Mt. noch einen Saal daran gebaut haben, vor einigen Tagen für 72000 Mt. an einen Gastwirt aus Kassel vertauft worden. Küblers sollen anfänglich als Kaufpreis für die Germania 80 000 Mt. gefordert und dann mit 72 000 Nußen bei dem Handel verblieb. Mart losgeschlagen haben, so daß ihnen 8-9000 Mt.
() Ettingshausen, 2. Jan. Mit Glockenklang wurde das neue Jahr hier begrüßt und unter Trommelschlag durchzogen die jungen Leute die Dorfstraße unter Absingen des Chorals Allein Gott in der Höh' sei Ehr". Bei dampfendem Sylvester- Punsch wurde in den Lokalen der Wirte das neue Jahr in angem ssener Weise angetrunken.
X Mainz, 3. Jan. Das Konfiftorium ist gestern zulich in der letzten Woche des Januars oder Anfang sammen getreten. Die Bischofsweihe findet voraussichtFebruar statt.
+ Mainz, 3 Jan. In der 2. Hälfte des Januar beginnen die reichskomissariſchen Verhandlungen mit der Stadt über die Entfestigung.
Stadttheater Gießen.
Hans Huckebein.
Schwank in 3 Aften von Ostar Blumenthal u. Gustav Kadelburg
Viele der gestern Abend nicht besonders zahlreichen Theaterbesucher haben wohl in dem tollen Schwank einen alten Bekannten gesehen. Schon so manches Mal ist Hans Huckebein, der Unglücksrabe, bei uns über die Bühnen geflattert und immer hat das Publikum an dem Leiden des in Lebens- und Liebesgeschichten vom Pech verfolgten Hallerstädt die lebhaftefte Freude empfunden. Ueber den Schwank selbst ist nicht viel zu sagen: Es ist eben ein echtes und rechtes Kind seiner Erzeuger, mit allen Schwächen und Vorzügen. Allenfalls fann man ihm noch die glückliche Situationstomit einiger Szenen nachsagen und die war es auch, die den Unglücksraben gestern Abend wieder einmal zu Ehren brachte es wurde viel gelacht und applaudirt. Den Bechvogel Hallerstädt gab Herr Stein götter in seiner frischen I bhaften Weise sehr drollig. Vielleicht hätte er zu Anfang sein Spiel mit etwas weniger Verve ausstatten fönnen, es wäre dadurch eine wirksamere Steigerung erzielt worden. Seine Gattin, Frau Kellermann gefiel durch ihr ruhiges, ausgeglichenes Spiel und Herr Haag war ein biederer, nicht allzu großstadttoller Provinzialer, dem die Trauer um seinen lieben Freund, Kommerzienrat Ellbogen, wirklich zu Herzen zu gehen schien. Frau Fischer zeigte sich als höchst ver
erteilt ist(§ 11), diese entziehen und die Erteilung einer neuen Arbeitsfarte verweigern.
Die zuständigen Polizeibehörden sind ferner befugt, zur Beseitigung erheblicher, die Sittlichkeit gefährender Mißstände im Wege der Verfügung für einzelne Gast- oder Schankwirtschaften die Beschäftigung von Kindern weiter einzuschränken oder zu untersagen.
§ 21. Aufsicht.
Insoweit nicht durch Bundesratsbeschluß oder durch die Landesregierungen die Aufsicht anderweitig geregelt ist, finden die Bestimmungen des§ 139b der Gewerbeordnung Anwendung.
In Privatwohnungen, in denen ausschließlich eigene Kinder beschäftigt werden, dürfen Revisionen während der Nachtzeit nur stattfinden, wenn Tatsachen vorliegen, welche den Verdacht der Nachtbeschäftigung dieser Kinder begründen. § 22.
Zuständige Behörden.
Welche Behörden in jedem Bundesstaat unter der Bezeichnung: höhere Verwaltungsbehörde, unter Verwaltungsbehörde, Ortspolizeibehörde zu verstehen sind, wird von der Zentralbehörde des Bundesstaats bekannt gemacht.
V. Strafbestimmungen. § 23.
Mit Geldstrafe bis zu zweitausend Mark wird bestraft, wer den§§ 4 bis 8 zuwiderhandelt.
Im Falle gewohnheitsmäßiger Zuwiderhandlung fann auf Gefängnisstrafe bis zu sechs Monaten erkannt werden. Der§ 75 des Gerichtsverfassungsgeseßes findet Anwendung.
§ 24.
Mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark wird bestraft: 1. wer dem§ 9 zuwider Kindern an Sonn- und Festtagen Beschäftigung gibt;
wohl ruhig um einige Grade bissiger zeigen dürfen. Das ist man von Schwiegermüttern nun mal wenigstens auf der Bühne und im Wigblatt so gewöhnt. Von unglaublich großen Händen wirksam unterstüßt, stellte Herr Vinzen einen schreckenerregenden Ringtämpfer auf die Bühne, bei dem sogar das Lachen einen athletisches Anflug hatte. Fbei Hellberg gab die Martha Wendel zwar durchaus ansprechend und nett, aber die Liebe zu Boris Menste, der ihr in Herrn Tamte durch Liebenswürdigkeit und flotte Sprache allerdings viel Veranlassung gab, ließ sie etwas zu früh durchblicken. Die Sache sah so abgemacht aus, oder zum Mindesten hatte es den Anschein, als hätten zwischen den einzelnen Auftritten Rendevous gelegen, in denen mehr gesprochen wurde wie auf der Bühne. Uebrigens ist den Dichtern diese ganze Liebesgeschichte vollkommen verunglückt.
Oeffentlicher Sprech[ aal.
Bahn Gießen Usingen angeregt wurde, verdient Nachdem schon vor längerer Zeit zum Bau einer nachstehender Artifel Beachtung, den der Weßlarer Anzeiger" von einem auswärtigen F.eunde brachte:
Vor einigen Wochen ist im Weglarer Anzeiger" ein Artikel aus einem Gießener Blatte wiedergegeben worden, in welchem über Bläne berichtet wurde, die darauf ausgehen, eine Eisenbahnlinie von Gießen durch das Kleebachtal zu bauen. Die damals an die Mitteilung dieses Artitels gefnüpften Warnungen und Mahnungen waren bolberechtigt. Wie man hört, sind von Seiten der Gießener Handelskammer Verhandlungen eingeleitet worden, welche die Verwirklichung dieses Projetts zum 8mecke haben. Es soll auch bereits eine Versammlung stattge= funden haben, an welcher Vertreter aus den Kreis Wetzlar'schen Gemeinden des Hüttenbergs anwesend gewesen sein sollen. Es dürfte sich empfehlen, diesen Spuren nachzugehen, damit uns die Gießener in ihrem heißen Drange, allen Verkehr ringsum an sich zu ziehen, nicht den Wind aus den Segeln nehmen".
Gießener, allen Verkehr ringsum an sich zu ziehen, die Nach obigem Artifel müßte also der heiße Drang der Welarer zum Widerstande gegen dieses Projekt aufrufen. Ein Blick auf die in Frage kommenden Ortschaften des Kleebachtals bezw. Hüttenbergs zeigt uns aber, wie unberechtigt dieser Vorwurf ist. Insgesamt, näher bet Gießen und Buzzbach als bei Weßlar gelegen, ist der Verkehr den die durch das Projeft interessirten Dörfer mit ihrer Kreisstadt unterhalten, ganz unbedeutend. Der materielle Schaden, den Leztere also hat, wenn überhaupt von einem solchen noch die Rede sein kann, ist gar nicht in Betracht zu ziehen, gegenüber dem Vorteil, den eine solche Bahn dem Hüttenberg und den angrenzenden Gemeinden des Usinger Kreises bringen würde.
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Welche Wohltat allein für die leidende Menschheit, die aus dieser Gegend vielfach in den Gießener Kliniken Heilung und Gesundung sucht. Die Beglarer Gegner dieses Projekts sind, so scheint es, neidisch auf Gießen und mißgönnen ihm diesen neuen Verkehrsweg. Diese Motive dürfen aber den Kreis Weglar nicht veranlassen, einem Projekt hinderlich zu sein, das einer Anzahl seiner Gemeinden Vorteile bringt, ohne den andern Schaden zuzufügen. Möge denn dieses Projeft, im neuen Jahre, alle Hindernisse überwinden, und seiner Ausführung entgegengehen.
Mehrere Einwohner des Kleebachtals. Verantwortlich: für den politischen und Inseratenteil: Albin Klein für das Lokale, den Gerichts-" und" Deffentlichen Sprechsaal": Fr. Oppermann
NAUMANNIA- SEIFE
mit dem
Beste Seifenah undfern!
§ 25.
Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark wird bestraft: 1. wer den§§ 12 bis 16,§ 17 Abs. 1 zuwiderhandelt;
2. wer den auf Grund des§ 20 hinsichtlich der Beschäftigung eigener Rinder entgültig ergangenen Verfügungen oder den auf Grund des§ 17 Abs. 2 erlassenen Vorschriften zuwiderhandelt.
Im Falle gewohnheitsmäßiger Zuwiderhandlung kann auf Haft erkannt werden.
§ 26.
Mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark werden Arbeitgeber bestraft, welche es unterlassen, den durch§ 10 für sie begründeten Verpflichtungen nachzukommen. § 27.
Mit Geldstrafe bis zu zwanzig Mark wird bestraft: 1. wer entgegen der Bestimmung des§ 11 Abs. 1 ein Kind in Beschäftigung nimmt oder behält;
2. wer der Bestimmung des§ 11 Abs. 3 in Ansehung der Arbeitsfarten zuwiderhandelt. § 28.
Die Strafverfolgung der in§ 24 bezeichneten Vergehen verjährt binnen drei Monaten. § 29. Die Bestimmungen des§ 151 der Gewerbeordnung finden Anwendung. VI. Schlukbestimmungen. § 30.
Die vorstehenden Bestimmungen stehen weitergehenden landesrechtlichen
in gewerblichen Beschränkungen der Beschäftigung von Kindern
Betrieben nicht entgegen. § 31.
Dieses Gesez tritt mit dem 1. Januar 1904 in Kraft Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unter
2. wer den auf Grund des§ 20 hinsichtlich der Be- schrift und beigedruckten Kaiserlichen Jasiegel.
schäftigung fremder Kinder endgültig ergangenen Verfügungen zuwiderhandelt.
Im Falle gewohnheitsmäßiger Zuwiderhandlung fann
auf Haft erkannt werden.
Gegeben Berlin im Schloß, den 30. März 1903.
( L. S.) Wilhelm. Graf von Posadowsky.


