Ausgabe 
2.3.1904 Erstes Blatt
 
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erfüllung ermahnte. Rum Schluß brachte Kontreadmiral Scheder ein dreimaliges Hoch auf den Kaiser aus und die Musik spielte die Nationalhymne. Der Kaiser fuhr dann nach dem Seemannshaus, das er in Anwesenheit der Admi­rale v. Köster und Vendemann einer halbstündigen Besich­tigung unterzog. Von dort fuhr er mit dem Admiral Bende­mann nach dem Offizierkasino, wo kurz nach 1 Uhr Früh­stückstafel stattfand. Abends 8 Uhr fand eine Abendtafel auf dem Kaiser Wilhelm II." statt. Heute( Mittwoch) früh finden Besichtigungen und mittags mit Hochwasser die Fahrt nach Helgoland unter Begleitung eines großen Kreuzers und von zwei Torpedobooten statt. Am Freitag, 4. März, fährt der Kaiser von Helgoland nach Bremerhaven. Besuch der Norddeutschen Seekabelwerke in Nordenham ist in Aussicht genommen. Am 5. März erfolgt dann die Rückreise von Bremerhaven über Bremen nach Berlin.

Heer und flotte.

Ein

Die Gewinnung einer ausreichenden Zahl von Unter­offizieren für das deutsche Heer und die deutsche Marine be­gweckt eine nationalliberale Resolution, die dem Reichstag zuging. Sie ersucht die verbündeten Regierungen, in Er­wägung darüber einzutreten, inwieweit die Gewinnung einer ausreichenden Zahl von Unteroffizieren für Armee und Flotte durch Ueberbürdung der einzelnen infolge ungleichmäßiger Verteilung der dienstlichen Obliegenheiten und durch un­zulängliche Löhnungsverhältnisse erschwert ist, um tunlichst bald Verbesserungsvorschläge an den Reichstag gelangen zu Lassen.

Das englische Heeresbudget für 1904/1905 wird auf 28 900 000 Pfund Sterling beziffert, d. i. eine Verminde rung von 5 600 000 Pfund, der gesamte Effektivbestand auf 227 000 Mann, d. i. eine Verminderung um 8761 Mann. Die ständige Besatzung in Südafrika soll 21 500 Mann be­tragen. Die vollständige Neubewaffnung der Artillerie soll Ende März 1907 bendet sein und Indien den Vorrang der Verstärkung haben. Die starken Flottenrüstungen wurden vom Kriegsminister Arnold Forster für eine vitale Not­wendigkeit erklärt. England hege keine feindliche Absicht gegen irgend ein Land, aber es selbst könnte in dem Augen­blick, wo sein Uebergewicht zur See dahin sei, einer Invasion ausgesetzt sein.

Deutfcher Reichstag.

( 46. Sizung.)

CB. Berlin, 1. März. Die Tribünenbesucher, die der Parlamentsbericht über die gestrige Sigung heute in den Reichstag gelockt hatte, sahen fich arg enttäuscht. Statt des erwarteten großen Tages sahen sie sich in eine einförmige Juristenunterhaltung versetzt. In der gewohnten spärlichen Besetzung führte das Haus die Beratung des Justizetats weiter und verhandelte jetzt, nach­dem der Rahm der politischen Fragen abgeschöpft war, rein juristische Dinge. Der Staatssekretär Dr. Nieberding gab auf eine Interpellation des Reichsgerichtsrats Dr. Spahn die Erklärung ab, daß der Reichstag noch in seiner gegenwärtigen Tagung sich mit einer Vorlage über die überaus dringlich gewordene Entlastung des Reichsgerichts zu befassen haben wird, die, nach An­deutungen zu urteilen, wohl in einer Heraussetzung der gegenwärtig 1500 Mt. betragenden Revisionssumme beſtehen wird. Wenn man die Bedeutung des Reichsgerichts weniger in seiner Eigenschaft als einer weiteren Prozeßinstanz sieht als darin, daß es berufen ist, ein einheitliches Recht festzu­legen, wird man mit diesem Weg einverstanden sein können. Im übrigen sprach man Wünsche aus für die bevorstehende Revision der Strafprozeßordnung und des Strafgesetzbuchs.

Kurpfufcherprozefs Schröter.

Sh. Tilfit, 1. März.

Der Angeklagte wird von Sizung zu Sizung sichtlich nervöser. Während der neueren Verhandlung brach er zwei­mal in lautes Weinen aus. Das erstemal bei der Bespre chung des Falles des Schlächtermeister Balzer, der an einem schweren Gehirnleiden verstorben ist und vom Angeklagten behandelt wurde. Schröter behauptet, daß er bisher keine Nacht geschlafen habe, und daß es ihm nur durch Autosugge­stion gelungen sei, hier äußerlich ruhig zu erscheinen. Inner­lich sei er aber in größter Aufregung und er bitte deshalb um Abkürzung der täglichen Sizungsdauer. Der Vorsitzende bemerkt ihm darauf, daß er durchaus die Absicht habe, ihn zu schonen; er solle deshalb während seiner Aussagen ruhig sizen bleiben. Aber die Verkürzung der Sizungen würde doch nur eine längere Dauer derselben zur Folge haben. Als Ursache der Gehirnerkrankung Balzers fanden die Aerzte eine ansteckende Geschlechtskrankheit heraus. Auf die Frage, ob er denn nicht auch diese Ursache der Balzerschen Krankheit er­fannt habe, erwidert der Angeklagte: Ja, aber ich hütete mich wohl, ihn darauf magnetisch zu behandeln. Vors.: Weshalb denn? Angefl.: Weil allerlei unangenehme Begleiterscheinungen für den Magnetiseur damit verbunden sind. Vors.: Fürchteten Sie, durch das Magnetisieren angesteckt zu werden?( Heiterkeit.) Angek I.: Das nicht, aber wenn ich es zufällig vergessen hätte, die aus dem Pa­tienten auf magnetischem Wege herausgegangenen Krank­heitsstoffe von meinen Händen abzuschütteln, hätte dadurch ein gesundheitlicher Nachteil für mich entstehen können.

Der Magnetismus des Angeklagten wird von dem Sachverständigen Prof. Jaffe für eine Phantasiebildung erklärt. Daß magnetische Er­scheinungen eristieren und daß es möglich ist, sie entsprechend in Anwendung zu bringen, unterliegt keinem Zweifel. Aber das hängt in keiner Weise mit dem zusammen, was die Magnetopathen als Ursache und Wirkung bezeichnen. Vors.: Und wie ist es mit dem Hellfühlen"?- Sach v.: Das ist selbstverständlich Unsinn.( Seiterkeit.) Ein Bei­sizer: Herr Sachverständiger, glauben Sie, daß der An­geflagte gutgläubig handelte, als er seinen sogen. ,, Magne­tismus" zur Anwendung brachte, daß er auch wirklich, wie er sagt, wenn er seine Patienten magnetisierte, dieselben Schmer­zen verspürte, wie jene, denn darauf kommt es doch schließ­lich bei der Betrugsanklage an. Sa ch v.: Bei sehr ner­vösen, sensiblen Menschen kommt es schon vor, daß sie sich gewisse Sensationen einbilden. Es ist also durchaus nicht ausgeschlossen, daß der Angeklagte bestimmte Schmerzen wirklich mitempfand.( Bewegung.) Daß der Angeklagte die Magnetnadel am Kompaß um 8 bis 9 Grade, wie er be­hauptet, abgelenft hat, erklären die Sachverständigen für eine einfache Erscheinuna der Reibungselektrizität. Der An­

geflagte metgert, das Experiment im Gerichtssaal zu iederholen, da es bei seiner jezigen Stimmung und Um­gebung mißlingen könnte. Er bemerkt, daß er z. B. auch beim Kämmen seiner Haare eine folossale Reibungselektri­zität wahrnehme. Vors.: Auch das ist doch nichts Außer­gewöhnliches. Das hat jeder andere Mensch auch, und es findet sich auch bei jede Kaze.( Heiterfeit.)

Die Vorbildung"

des Angeklagten führt zu einer lebhaften Kontroverse zwischen ihm und dem Sachverständigen Dr. med. Wugk- Hannover, der sich als warmen Anhänger der Homöopathie bekennt; zugleich aber eine streng wissenschaftliche Vorbildung als un­bedingtes Erfordernis zu deren Ausübung bezeichnet. Die Frage der Vorbildung ist auch die Veranlassung, daß der An­acklagte zum zweitenmal in Tränen ausbricht, diesmal Tränen der Scham. Der Vorsitzende erklärt, daß die Angabe des An­geflagten, er habe sich nach seinem Ausscheiden aus der Manu­fakturbranche zunächst nach Oldenburg begeben und dort mehrere Monate bei einem homöopathischen Arzt Dr. Schüßler Unterricht genossen, trots aller Nachforschungen keine tat­sächliche Unterlage gefunden habe; sie sei falsch. Auf mehrfache väterliche Ermahnung des Vorsitzenden bricht Schröter schließlich wieder in Tränen aus und gesteht zu, sich die ganze Sache aus den Fingern gesogen zu haben, um seine wissenschaftliche Vorbildung glaubhafter zu machen. Es sei aber seine erste Lüge gewesen, und er habe nur gelogen, weil er sich geschämt habe, daß er eigentlich ohne alle Vor­bildung sei. Vors.: Na, wir sind ja zufrieden, daß Sie es jetzt zugeben.

Der offene" Kopf.

Bei der Verhandlung eines weiteren Falls ergab sich, daß der Angeklagte die Methode des Nürnberger Trichters zur Anwendung brachte. Schröter gab dem augenleidenden Zeugen Schilling zunächst ein Pulver zu wiederholtem Ge­brauch und bearbeitete ihn dann beim fünften oder sechsten Besuche mit einem harten Gegenstande, anscheinend einem Hammer, mit dem er ihm etwa 20mal auf den Schädel, die Stirne und die Backenknochen schlug. Dann rieb er ihm eine Salbe in die Augen. Diese Prozedur hatte dem Patienten unausstehliche Schmerzen verursacht, und er ging deshalb nicht mehr zu Schröter hin. Der Zeuge will im Anschluß an die Schläge auf den Kopf auch ein bohrendes Gefühl gehabt haben, als ob ihm Schröter etwas in den Schädel hineinschraube. Es war mir dann auch so, sagt der Zeuge, als ob ich einen offenen Kopf bekam( Heiterkeit), wenigstens liesen Blutstropfen herunter. Als der Zeuge gehen wollte, gab ihm der Angeklagte eine Zeichnung seines Schädels mit, unter die er geschrieben hatte: Erkenne dich selbst!"( Heiter­feit.)

Die Augendiagnose des Schuhzeugs.

Zum Schluß fam es noch zu einer ergößlichen Szene wischen dem Angeklagten und dem Sachverständigen Salzer. Eine Zeugin, der der Angeklagte angeblich das Gift aus­getrieben haben will, mit dem sie die Aerzte verunreinigt hatten, litt an einem Unterleibsleiden, das der Angeklagte ,, durch das Augenglas diagnostizierte". Nach seiner Aus­sage wurde, da es sich um eine durch Druck des Unterleibs her­vorgerufene Krankheit handelte, ein charakteristisches Druck­zeichen in der Regenbogenhaut sichtbar. Sa ch v.: Nach dieser Theorie müßten Sie aus der Regenbogenhaut auch erkennen können, wenn jemand zu enge Stiefel trägt.( Heiterfeit.)

Angefl.: Gewiß, wenn der Fuß infolge des Druckes erkrankt, wird auch ein entsprechendes Zeichen sichtbar. Sa chv.: Ich danke für die freundliche Belehrung.( Heiter­( Fortsetz. folgt.) feit.)

Nah und fern.

Brinz Eitel- Friedrich im Schwurgerichtssaale. Prinz Eitel- Friedrich von Preußen, der dritte Sohn des Kaiser­paares, wohnte gestern als junger Rechtsbeslissener einer mehrstündigen Verhandlung im Schwurgerichtssaale in Bonn bei. Zur Verhandlung stand ein Straßenraub, den ein Buch­drucker von dort im Dezember vor. Is. in einer der beleb­testen Straßen der Stadt verübt hatte. Der Angeklagte wurde zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt.

Der Geisteszustand der Prinzessin Luise von Koburg wurde von den Psychiatern Professor Wagner- Wien, Dr. We­ber- Sonnenstein und Dr. Metis, dem Leibarzt des Grafen von Flandern, neuerdings untersucht. Die Aerzte gaben der Prinzessin Gelegenheit, mündlich und schriftlich ihre Wünsche zu äußern. Ihr einhelliges Gutachten lautete: Der Zustand frankhafter Geistesschwäche besteht unverändert fort. Im In­teresse der Patientin ist ein dauernder Aufenthalt in einer geschlossenen Anstalt unbedingt notwendig." Veranlaßt war die Untersuchung durch fortgesette öffentliche Angriffe gegen den Prinzen Leopold von Koburg wegen Internierung der Prinzessin Luise in der Irrenanstalt zu Coswig.

Die Flensburger Blatternerkrankungen bergen, wie amtlich betont wird, teine weitere Gefahr für die Bevölkerung der Stadt in sich. Seit dem 26. v. Ms. ist kein neuer Fall von schwarzen Blattern vorgekommen. Die Erkrankten so= wohl, wie auch die der Krankheit verdächtigen Personen sind alle isoliert und auch sonst die umfassendsten Vorsichtsmaß­regeln getroffen.

A Ein Pistolenduell wurde bei Liegnitz zwischen einem Hauptmann und einem Stabsarzt ausgefochten. Der Stabs­arzt hatte angeblich, als er von einem Kommando in China zurückkehrte, erfahren, daß seine Gattin während seiner Ab­weſenheit zu einem Hauptmann, der seit einer Reihe von Jahren Witwer ist, in Beziehungen getreten wäre. Bei dem nun erfolgten Zweikampf erhielt der Stabsarzt einen Schuß in das Kinn, nach anderer Meldung eine Kugel in den Kebl­kopf, während sein Gegner unverletzt blieb.

Hus dem Gerichtsfaal.

§ Der Erbschaftsprozeß gegen den König der Belgier hat in Brüssel begonnen. Er nahm sofort einen sensationellen Verlauf durch die Erklärung, die der Vertreter der Prin­zessin Stephanie, jezigen Gräfin Lonyay, abgab, die feststellt, daß die Prinzessin lange zögerte, den Ehevertrag der Eltern anzugreifen, daß aber das lieblose Verhalten des Königs sie schließlich dazu zwang. Der König habe nicht bloß alle seine Liegenschaften dem belgischen Staate in der ausgesprochenen Absicht geschenkt, seine Töchter dadurch zu enterben, sondern der Prinzessin Stephanie sogar die bisher gewährte Apanage bon 50 000 Fr. jährlich entzogen; letzteres war bisher nicht bekannt geworden. Weiter verlas der Rechtsanwalt das Testament der Königin, woraus hervorgeht, daß diese den König beschuldigt, sich widerrechtlich ihre Mitgift von 200 000 Gulden angeeignet und für seine eigenen Bedürf­

nisse verausgabt zu haben, ohne daß die Königin jemals ihre Mitgift wiedererlangen konnte. Aus dem gleichfalls ver­lesenen Text des Ehevertrages geht hervor, daß er verschiedene wichtige Formfehler aufweist, die ihn nach der Behauptung der Kläger nichtig machen.

§ Wegen fortgesetzter Soldatenmißhandlungen hatte sich der Oberleutnant v. Kunowski von dem in Eisenach garni­sonierenden dritten Bataillon des Infanterieregiments Nr. 94 vor dem Kriegsgericht in Erfurt zu verantworten. Es handelte sich um 24 Einzelfälle. Die Verhandlung fand unter Ausschluß der Deffentlichkeit statt. Das Urteil lautete auf drei Monate Einzelhaft.

§ Der Raubmord an der Berliner Witwe Budwig steht nunmehr heute( Mittwoch) vor dem Gericht in Kalisch( Rus­sisch- Polen) zur Verhandlung. Des scheußlichen Verbrechens angeklagt und auch vollständig überführt ist der eigene Neffe der Ermordeten, der Kellner Isaak Weber- Lesczynski, der sich seit Ende Dezember 1902 in Kalisch in Untersuchungs­haft befindet. Zu der Verhandlung sind durch Vermittelung der Berliner Staatsanwaltschaft einige zwanzig Zeugen von hier geladen, unter diesen befinden sich der Kriminalinspektor Braun, sowie zwei Kommissare. Diese Beamten haben seiner­zeit die Ermittelungen in der Mordaffäre geleitet und schließ­lich die Verhaftung des Täters an der russischen Grenze be­mirft.

Erfter Pr 20 Minuten.

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§ Ju dem Beleidigungsprozesse des oldenburgischen Justiz­ministers Ruhstrat gegen den Redakteur Biermann in der Revisionsinstanz ist die Verhandlung vor dem Reichsgericht in Leipzig auf den 17. März cr. anberaumt worden.

§ Das neue Urteil im Laurahütter Krawallprozeß, das in Beuthen gefällt wurde, unterscheidet sich kaum von dem ersten, am 19. September vorigen Jahres ergangenen. Ein ein­ziger Angeklagte erhielt statt drei Monate einen Monat Ge­fängnis, sonst blieb alles beim alten. Wie erinnerlich, waren im September von 66 Angeklagten 6 freigesprochen worden. Wegen Aufruhrs und Landfriedensbruchs sind 39 mit Frei­heitsstrafen von drei Jahren bis drei Monaten bestraft wor­den, darunter der junge Korfanty mit neun Monaten, der Vater mit einem Jahre, Redakteur Wicik mit zwei Jahren; die übrigen erhielten wegen Auflaufs und Vergehens gegen das Vereinsgesetz Geldstrafen bis 60 Mark.

Vermischtes.

[ Ein kostbarer Ehrensäbel] wurde dem jezigen Präsi denten des Reichsmilitärgerichts General der Kavallerie b. Massow von den Offizieren des früher von ihm komman­dierten IX. Armeekorps gestiftet. Auf der silbernen Klinge sind in Gold die Namen der Schlachten verzeichnet, in denen der General v. Massow sich auszeichnete. Der Griff des Säbels zeigt u. a. einen goldenen Löwen, dessen Augen aus zwei wertvollen Nubinen hergestellt ſind.

[ Rhapsoden auf dem Kriegsschauplake.] Die klein­russischen Rhapsoden sind auf dem Wege nach dem fernen Osten. Diese Volksrhapsoden, die zumeist des Augenlichts beraubt sind, ragen in Kleinrußland wie Gestalten aus längst bergangenen Jahrhunderten in die Gegenwart hinein. Mit ihren ebenso eigenartigen wie primitiven hölernen Saiten­instrumenten ziehen sie von Dorf zu Dorf und tragen ihre Gesänge, die zumeist einen elegischen Charakter haben oder die heldenhaften Recken der Vorzeit feiern, den andächtig lau­schenden Bauern vor. Eine große Rolle in diesen Gesängen spielen die Leiden der Russen, die in früheren Jahrhunderten mit den Tataren und anderen Ungläubigen zu kämpfen hat­ten. Nun der Krieg des rechtgläubigen russischen Reiches mit dem heidnischen Japan zum Ausbruch gekommen ist, halten es die Rhapsoden, die nur noch in Kleinrußland, und nicht nördlicher als bis Belgorod vorkommen, für ihre tra­ditionelle Pflicht, zum Kriegsschauplatz zu pilgern und die Truppen durch den Vortrag von Gesängen, in denen die Taten der Vorfahren verherrlicht werden, zu neuen Groß­taten anzufeuern. In Kleinrußland ist die Ueberlieferung lebendig, daß die kleinrussischen Soldaten auf ihren Kriegs­zügen stets von Rhapsoden begleitet waren.

Das

[ Russische Kriegsschiffsnamen.] Die Bedeutung der Namen der jetzt so oft genannten russischen Kriegsschiffe dürfte den meisten Lesern umbekannt sein. Am meisten Kopfzerbrechen dürfte selbst den Russen der Name des Schlachtschiffes Netwisan" verursachen, welches als erstes in diesem Kriege kampfunfähig wurde. Der Name ist näm­lich schwedisch und sollte Rättvisan"( Die Gerechtigkeit") geschrieben werden. So hieß nämlich das schwedische Linien­schiff von 64 Kanonen, welches in der Seeschlacht von Wi­borg( 1790) von den Russen erobert wurde. Das zweite bei Port Arthur havarierte Schiff Cesarewitsch" heißt Thron­folger", das dritte Pallada", bedeutet Ballas". Schlachtschiff Pobjeda" heißt Sieg". Von den Kreuzern erinnert der zerstörte Warjag" an die Waräger", deren Fürst Rurik( deshalb der Panzerkreuzer Rjurif"") Gründer ,, Bogatyr" bedeutet ,, Ritter", des russischen Neiches wurde. Bajan" heißt Dichter, Gromoboj" der Schlachten­donner"," Nowik" der Rekrut". Der von den Japanern zerstörte Kreuzer Korejez" bezeichnet Bewohner von Korea. Der Kreuzer Pamjat Asowa", dessen Entsendung nach Ost­asien in Aussicht genommen ist, heißt ,, Erinnerung an Asow" und soll die Eroberung dieser Stadt durch Peter den Großen, gleichzeitig aber auch die tapfere Haltung des Linienschiffes ..Asom" von 74 Kanonen in der Schlacht von Navarin( 1827) verewigen. Der Panzerkreuzer Rossija" bedeutet ,, Ruß­land", die Kanonenboote Gremjaschtschi" und Grosjasch­tschi" stellen Lärmende" und" Donnernde" vor, während ihre Schwesterschiffe Otwaschnij und Chrabrij" der Ver­wegene" und der Tapfere" heißen. Der Kreuzer ,, Rasbojnik" ist ein Räuber", sein Vetter Dschigit" die Lanze.

Die brave Just e. Wird sich aber Mutter freien, wenn se den Brief friegt! Juste," hat se immer jesagt ,,, du bist zu dumm, du kriegst im Läben feenen Dienst!" Und nu habe ick in eenem Monat schon sechse!"

Aus Kalau. Im Orient heiraten schon Jünglinge bon vierzehn Jahren."- ,, Das ist noch gar nichts: bei uns hat's sogar einmal einen verheirateten Einjährigen gegeben!" Ein Schmerzensschrei. Richter:" Sind Sie ver­heiratet?" Zeuge( Pantoffelheld): Sehr sogar!". Prozig. Ihre Krankheit verschlingt wohl viel Geld, Herr Kommerzienrat?"" Macht nichts, ich kann mir eine so teure Krankheit leisten."

Schön gesagt. Frigl( die See bei starkem Wogen­gang betrachtend):" Sieh doch, Mama, wie heut das Meer aerknautscht aussieht!"

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