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die freilich inzwischen wieder einmal dementiert" d. h. offiziös als verfrüht abgestritten worden ist, richtig, so gehört das einer hohen Stelle zugeschriebene geflügelte Wort: Den sterls auch noch Diäten?!" ebenso der Ge­schichte an, wie das andere nicht weniger kommentierte: Minimaltarif ist Unsinn; Bülow ist derselben Meinung!"

Soweit wir unterrichtet sind und etwas von polis tischer Wahrscheinlichkeitsrechnung verstehen, steht grund­fäßlich die Einführung von Reichstagsdiäten fest; natürlich nicht für den jetzigen Reichstag, dessen Man­date in Kurzem ablaufen, sondern für den neuen, zu dem in der zweiten Hälfte des Jahres 1903 die Wahlen ausgeschrieben werden. Als Lockmittel für Sozial demokraten sollen die Diäten natürlich nicht gelten; daher das jezige Dementi. Wenn der neue Reichstag sich erst tonstituiert hat, wird man sich die Kerls" erst etwas näher ansehen, und wenn sie in ihrer Mehrzahl eben so gesinnungstüchtig sind, wie die alten Zolltarifler, dann steht dem Plane, jedem dieser ausgezeichneten Boltsvertreter für seine selbstlose Thätigkeit im Dienste der Gesamtnation täglich zwanzig Mart Taschengeld, damit er in Berlin standesgemäß" leben fann, aus zuzlahen, nichts mehr im Wege.

Mit dem Zolltarifgesetz ist auch jener vielumstrittene § 10a, der in die fommunale Steuerautonomie, na mentlich Bayerns, Sachsens, Württembergs, Badens, der Thüringischen Staaten, der Reichslande und des Großherzogtums Hessen, in rücksichtsloser Weise eingreift, gesegeskräftig geworden. Wenige Tage nach jener denkwürdigen Nacht- und Dauer- Sizung, in der der Hohe Reichstag die dritte Lesung vorgenommen und zu Ende geführt hat, hat der Bundesrat allen Beschlüssen des Reichstags, also auch diesem Initiativantrage, seine Zustimmung gegeben.

von verheerender Wirkung sind. Ein solcher Zollkrieg gleicht einem Manöver, in dem scharf geschoffen wird und zu dessen vorzeitigem Schluß regelmäßig zum Sammeln geblasen werden muß, d. H. die Handels­vertragsverhandlungen wieder aufgenommen werden. Daß wir neue Handelsverträge bekommen, ist also zweifellos. Zweifelhaft ist nur, welches Aussehen sie haben, fontect gesprochen, ob sie sich in ihren Sägen innerhalb des Zolltarifgesetzes bewegen. innerhalb des Zolltarifgefeßes bewegen. Sieht man sich im Laufe der diplomatischen Verhandlungen deut­scherseits gezwungen, unter die Minimalsätze herunter­zugehen, so muß die Reichsregierung eine entsprechende Vorlage an den Reichstag machen, und dann kann der Tanz wieder aufs Neue losgehen. Eine solche neue Vorlage stellt sich als eine Novelle zum Zolltarifgesetz dar; sie will das Zolltarifgesetz ändern. Bleibt der § 10 a auch in der Novelle bestehen, so ist damit noch lange nicht gesagt, daß er jemals in Wirksamkeit tritt. Denn die neuen Handelsverträge sollen am 1. Januar 1904 in Straft treten, der§ 10 a dagegen erst am 1. April 1910, d. h. 6 Jahre später. Ein vernünftiger Gesetzgeber macht feine Gesetze auf so lange Zeit hinaus, weil sich in der Zwischenzeit so vieles ändern kann, daß alle Voraussetzungen über die ursprüngliche geset geberische Tendenz verschoben sein können. Hat der jezige Reichskanzler erst seine Handelsverträge unter Dach und Fach, so fann er, wenn sich die Gemüter einigermaßen beruhigt haben, jederzeit beantragen, daß der§ 10 a wieder gestrichen wird. Handelt es sich ja bei diesem Baragraphen um eine interne Angelegenheit des deutschen Reichs, die unseren ausländischen Kon= des deutschen Reichs, die unseren ausländischen Kon­furrenten total gleichgiltig ist.

Der§ 10 a bedeutet eine Veränderung des Zoll­vereinsvertrags bom 8. Juli 1867 und damit nach Mrtifel 40 der Reichsverfassung eine teränderung dieser Reichsverfassung selbst; denn der Zollvereinsvertrag enthält einen Teil der Staatsverträge zwischen dem Norddeutschen Bunde und den süddeutschen Staaten, auf Grund deren das Reich zustande gekommen ist.

Einer Veränderung des Grundgesetzes des Deutschen Reichs, der Reichsverfassung vom 16. April 1871, stehen bekanntlich aus guten Gründen, damit nicht der füh­rende Staat, Preußen, die übrigen Bundesstaaten infach majorifieren fann, gewisse verfassungsmäßige Hmder nisse im Wege. Einmal ist das Bundesratskollegium so zusammengesezt, daß Preußen von den 58 Stimmen nur 17, also noch nicht ein Drittel hat, während s nach der heutigen Bevölkerungszahl ungefähr 35 Stimmen beanspruchen fönnte. Entsprechend höher sind die Stimmrechte der anderen Bundesstaaten bemessen; Bayern hat 6 Stimmen, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3 u. s. w. Hessen fäme nach der Bevölkerungszahl gerechnet nur der dritte Teil der Stimmen zu, die es verfassungsmäßig hat.

Bon

an Oktroiabgaben auf Brot und Fleisch annähernd der zehnte Teil der Gesamtsumme für Deutschland. allen Oftroieinnahmen, unter denen noch diejenigen für Brennmaterialien und geistige Getränke eine wichtige Rolle spielen, machen die durch den§ 10a des Zoll­tarifs in Wegfall kommenden Quoten in Darmstadt 53 Proz., in Gießen 37 Proz., in Mainz 36 Proz., in Worms 78 Proz. aus. In Offenbach waren es ursprünglich 77 Broz., wovon 41 Proz. auf Brot und Mehl famen.

Man sieht, es ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß der ganze§ 10a nur zum Scheine auf dem Papiere steht und lediglich dem Zwecke dient, den sozialistischen und liberalen prinzipiellen Gegnern einer indirekten Besteuerung der Nahrungsmittel für den Wahlkampf ein zugkräftiges Angriffsmittel zu entwinden.

Die andere Bestimmung, die das llebergewicht der Bräfidialmacht Preußens weiterhin stark beschränkt, ist im§ 78 der Reichsverfassung enthalten. Dort heißt es: Verfassungsänderungen gelten als abgelehnt, wenn sie im Bundesrat 14 Stimmen gegen sich haben. Die dret Königreiche Bayern, Sachsen und Württemberg fönnen also, wenn sie es wollen, jede Abänderung der Reichsverfassung verhindern, und ebenso können das Bayern, Baden, Hessen und je zwei thüringische Staaten, wie z. B. Sachsen- Weimar und Sachsen- Meiningen, wenn sie sich verbünden. Unter denjenigen Staaten, die an der Aufrechterhaltung des städtischen Oftrois ein Interesse haben, ist also eine sehr große Anzahl von Stombinationen, von Abstimmungsbündnissen möglich. Jn 1392 Kommunen des Reichs wird noch ein solches städtisches Oftroi erhoben, in 1224 Schlacht- und Mahlsteuer, in 128 nur Mahlsteuer. Von diesen Ge­meinden befinden sich 1172 in Bayern, 4 in Sachsen, 15 in Württemberg, 7 in Baden, 6 in Hessen, 8 im Großherzogtum Weimar, 48 in den übrigen thüringischen Staaten, 38 in Elsaß- Lothringen. Die gesamten zur Erhebung gelangenden Gebühren betragen 15 607 000

Mart.

nicht von der Hand zu weisen, nämlich die, daß es der Buns Freilich ist auch die andere Möglichkeit durchaus desrat mit der Aufhebung des Oktrois für Mehl und Fleisch es ernst gemeint hat, und seine Worte in Thaten umzusetzen entschlossen ist. Für diesen Fall ist der§ 10a des Zoltarifs für eine Reihe deutscher, namentlich hessischer Kommunen von sehr ernster Be­deutung und involviert in der Folge eine vollständige Umwälzung ihrer Steuerpolitik.

Welche einträgliche, fortbildungsfähige und mit dem natürlichen Wachstum der Bevölkerung sich steigernde Einnahmequelle das städtische Oftrot ist, geht aus folgendem Vergleiche hervor: der Bruttoertrag des Darmstädter Oftrois machte

1845: 1875: 1885: 1900:

"

146000 Mart 312 000 393 000 655 000

"

aus. "

Noch wichtiger ist das Verhältnis der Oktroiein. nahmen zu den jährlich ausgeschlagenen direkten Kom­munalsteuern. In Darmstadt verhielten sich 1900 die Kommunalsteuern zu dem Oktroi wie 70:30, in Offen bach wie 74:26, ebenso in Mainz, in Gießen wie 83:17, in Worms wie 76:24. Ueberall ist also das Oftroi eine Einnahmequelle ersten Ranges und, wenn die Abgaben für Fleisch und Brot wirklich aufgehoben, werden sollten, so bedeutet das eine prozentuale Gr höhung der direkten Kommunalbesteuerung, die recht empfindlich sein wird. Legen wir das Rechnungsjahr 1900/01 unserer Berechnung zu Grunde, so erhalten wir folgende statistische llebersicht: Bisherige dir. Kom­manalbe steuerung

Darmstadt Offenbach Mainz

Gießen Worms

Mark 1546 395 1038 000

2144 773

572 517 793 127

Zufünftige dir. Kom: Zunahme munalbesteuerung Mart

Faft den nie der Preis zu

Alsfeld, for niedriger. D Mainz, den unter fich

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in Offenbach

Oftroi erhobe mehl haben Bingen, Bens ben höchften nach erst an Oftroi auf R Preis. Die hoch, obwohl hat wie Mai Roggenmehl ale in Darm faft gleich.

Oftroi von jein Moggenb dem von

welche fein B Preise für S wennichon be Die niedrigfte Worms, Bin Bingen fein Wir erfen wenn auch das

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bei der Betrach

Broj

1891 332 1170264

221/1 12%

zu gleicher Zeit

2418 736

12%

617 551 904 941

8

14

Besteuerung im Wege des Oftrois; wir find aber eben­Wir haben keine Schwärmerei für die fommunale sowenig prinzipielle Gegner dieser Steuerart. Der Vorwurf, daß das Oktroi wie eine Kopfsteuer wirke, auf die Leistungsfähigkeit des Steuerträgers feine Rück­ficht nehme und deswegen sozialpolitisch verwerflich set, trifft jede andere indirekte Besteuerung ebenso, wie das Oftroi. Der weitere Vorwurf, daß durch die Oktroi abgaben auch die vorübergehend Ortsanwesenden und würden, ist in Wirklichkeit gar kein Vorwurf. Gerade nicht nur die Ortsangesessenen steuerlich belastet in Städten, wo die lohnarbeitende Bevölkerung früh in die Stadt wandert und abends auf das platte Land zurückgeht, wird der Kommune ohne indirekte Besteuerung ein Teil der natürlichen Steuerfraft entzogen, während diese flottierende Bevölkerung und ihre Arbeitgeber der städtischen Kasse mancherlei Unkosten verursachen un beide Teile an den Vorteilen der städtischen Entwickel vor, daß kleine Landgemeinden, deren überschüssige Ar ung vollen Anteil haben. Umgefehrt fommt es auch beiterbevölkerung in großen Nachbarkommunen arbeitet, jährlich steigende Gemeindeausgaben für diese ärmere Bevölkerung haben, ohne daß ihre Steuerkraft ent Besteuerung, namentlich von Bier und anderen alkohol sprechend steigt. In solchen Fällen ist eine indirekte ischen Getränken, das einzige Mittel, um die direkte Kommunalsteuerlast nicht unerträglich anwachsen zu

des Oftrois in Hessen ist, wie sich historisch nachweisen Die Einführung, beziehungsweise Beibehaltung läßt, überall nur aus finanzpolitischen Gründen, nämlich, um die direkte Kommunalsteuerlast zu vermindern, be schlossen worden. Gegenwärtig haben im Großherzog tum Oftroibesteuerung folgende 13 Gemeinden: Darm­stadt( seit 1823), Mainz( seit 1799), Gießen( feit 1806), Offenbad)( seit 1824), Worms( seit 1815), Heppenheim a. d. L.( seit 1900), Alsfeld( seit 1854), Friedberg( seit Neu- fenburg( seit 1899), Sprendlingen( Streis Offen 1809), Lauterbach( seit 1835), Lampertheim( seit 1899), bach( seit 1900) und Wimpfen( seit 1900). Die Erheb­ung von Oftroi in Stadt oder Landgemeinden er­jetzt nach der Städte- und Landgemeindeordnung nur forderte früher jedesmal landesherrliche Entschließung, noch die Genehmigung des Ministeriums des Innern. Die bestehenden Oftrois auf Nahrungsmittel und hafter Kämpfe in der Zweiten Kammer gewesen; Brennmaterial sind schon früher der Gegenstand leb­namentlich bei der Beratung der neuen Verwaltungs­gesetze( 1873) forderten die Abgeordneten Goldmann, Küchler, Edinger und Heinzerling stürmisch den Erlaß eines Landesgesches, wonach von 1876 an in feiner Gemeinde des Großherzogtums mehr Abgaben auf die gewöhnlichen Nahrungsmittel und auf Brennmaterial erhoben werden durften. Dieser Antrag scheiterte am Widerspruch der Großherzoglichen Regierung, und dabei ist es seither geblieben. Auch in den Städten hatte das Oftroi von jeher viele Feinde. Die Führung in dem Kampfe für seine Aufhebung lag namentlich in den Händen der Handelskammern, unter denen sich Darmstadt und Worms hervorthaten. Erfolge hatte auch diese Bewegung nicht. Nur wurde im Laufe der Zeit der Oktroitarif wiederholt geändert und in einigen Städten, wie z. B. in Gießen durch Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 10. Juni 1898, das Oktroi auf Backwaren und Mehl suspendiert. Gegenwärtig giebt es in Hessen nur sechs Gemeinden, die entweder Oktroi sowohl auf Mehl und Backwaren, wie auf Vich und Fleisch oder nur auf letztere Einfuhr­gegenstände erheben. Zu denjenigen Kommunen, die beide Arten von Nahrungsmitteln mit Thorabgaben belegen, gehören: Darmstadt und Mainz, die beiden größten Städte des Landes. Fleisch und Fleischwaren sind oftroipflichtig außer in Darmstadt und Mainz in Offenbach, Gießen und Worms. Das Oftroi auf Mehl und Brot in der Stadt Offenbach wurde durch Stadtverordnetenbeschluß vom 20. April 1899 aufgehoben.

Von allen 26 deutschen Bundesstaaten überhaupt sind 17 und außerdem noch Elsaß- Lothringen, die zu­sammen im Deutschen Bundesrate über die absolute Majorität( 30 Stimmen) verfügen, an der Nichtgench­migung des§ 10 a des Zolltarifgesetzes interessiert gewesen. Statt dessen haben sich nicht einmal die er forderlichen 14 Stimmen für ein Veto im Bundesrate gefunden. Das ist in hohem Grade überraschend. Wir haben nichts über das Abstimmungsverhältnis gelesen, würden aber bei dem schlappen Widerstand, den viele deutsche Bundesregierungen in der jetzigen handels­politischen Situation wiederholt an den Tag gelegt haben, uns nicht sonderlich wundern, wenn wir später erführen, und das wird wohl durch Interpellationen in den Einzellandtagen, wenn man von den Bundes ratsbevollmächtigten Rechenschaft verlangt, bald fest gestellt werden daß der§ 10a sogar einmütig an­genommen worden ist.-

-

Das deutsche Zolltarifgesetz tritt bekanntlich auch dann in Kraft, wenn es nicht gelingt, auf der Basis des Minimaltarifs neue Handelsverträge abzuschließen. Jm ungünstigsten Falle wird der Zolltarif einfach au­tonomer Tarif, und dann treten die Marimalsätze ein oder können wenigstens eintreten. Der§ 10a des Zolltarifs bleibt demgemäß auch dann wirksam, wenn unsere Handelsverträge gefündigt werden, ohne daß ihre Erneuerung gelingt. Indessen ist es ganz ausge­schlossen, daß das Deutsche Reich wieder zur autonomen Tarifpolitik zurückkehrt; denn dann würden Zollfriege an allen Ecken und Enden ausbrechen, die zwar, wie die Erfahrung lehrt, nur von kurzer Dauer, aber stets

lassen.

Form höherer Löhne statt, und auf diese Weise wird Vielfach findet dann eine Abwälzung in der das großstädtische Unternehmertum in ganz zweckmäß ger Weise zu den Verwaltungskosten der Arbeiterdörfer heran. gezogen. In Lampertheim und Heppenheim hat gerade dieser Gesichtspunkt zur Einführung eines Oftrois auf Bier und Brennmaterialien geführt.

sehr

Die Hauptfrage bleibt immer, wie bei jeder in­direkten Besteuerung, die, wer denn eigentlich das Oftroi schließlich trägt. Es wird demnächst eine Gießener Doktordissertation von dem Großherzoglichen Regierungsassessor Hellwig erscheinen, die interessante preisstatistische Untersuchungen enthält. Hellwig hat eine Anzahl von Gemeinden mit und ohne Oftroi mit einander verglichen und kommt im Verlaufe dieses Vergleichs zu dem bemerkenswerten Resultat, daß sich in den ortsüblichen Preisen der wichtigsten Kon fumtibilien ein Einfluß des Oftrois nicht nachweisen läßt. Das Oftroi auf Hafer z. B. ist in Mainz höher als in Gießen, trozdem war der Hafer in Mainz eine Mark billiger als in der oberhessischen Provinzialhaupt stadt. Von Heu und Stroh erhebt nur Mainz cin Oftroi, gleichwohl haben die Orte Buzzbach, Grbach, Bensheim, Darmstadt und Offenbach für diese Artikel höhere Preise.

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Sehen wir von den kleineren Landgemeinden Hessens, die noch Oktroi erheben, und zwar meistens auf Bier, Wein und sonstige Getränke, ab und halten uns nur an die fünf größten Städte Darmstadt, Offen­bach, Gießen, Mainz und Worms, so erhalten wir, was die Bruttoerträgnisse für das Rechnungsjahr 1900/01 anbetrifft, folgende Tabelle: Darmstadt Offenbach Gießen Mainz Worms

weisen Erbach, Offenbach, Bensheim und Gießen auf, Die höchsten Preise für Hülsenfrüchte obwohl alle diese Städte fein Oftroi auf solche haben. Aehnliche Preise wie Darmstadt zeigen für Erbsen und Bohnen Mainz und Worms, während die Preise für Linsen in den beiden letzteren Städten höher sind als in Darmstadt, welches allein auf Hülsenfrüchte ein Oftroi hat. Das höchste Fleischoktroi besteht in Worms, aber diese Stadt hat für Ochsenfleisch geringere Preise als Gießen, Mainz und Darmstadt, welche Fleischoftroi erheben, ebenso als Bingen, Friedberg und Buzbach, welche fein Fleischoftroi haben. Die Preise für Rindfleisch in Worms sind denen von Friedberg, Butzbach und Erbach gleich und werden von denen in Bingen und Alzey übertroffen, obwohl alle diese Orte fein Fleischoftroi haben. Sie sind auch niedriger als die Preise der Fleisch schwächer belastenden Stadt Darm stadt, welche überhaupt die höchsten Fleischpreise hat. Die höchsten Preise für Kalbfleisch haben der Reihe nach die Orte Darmstadt, Mainz, Bensheim und Bingen, Alzey, Dieburg und Worms, obwohl die Ottroibelastung Auf diese fünf hessischen Städte kommt zusammen in diesen Städten ganz verschieden ist, zum Teil fehlt.

Mehl, Brot, Hülsenfrüchte u. dergl. Fleisch und Fleischwaren

Zusammen

Mf.

91 962

252 975 344 937

Mt.

Mr.

Mf. Mr.

2100 52488

132 264 42934 221475 111814 132 264 45 034 273 963 111 814

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