Einzelbild herunterladen

worden.

Eine zeitgemäße Reminiscenz.

Bor einigen Tagen ist im Deutschen Reichstag der neue Zolltarif mit Zuhilfenahme aller möglichen ge­schäftsordnungsmäßigen 3wangsmitteln durchgepeitscht In der Schlußßigung, die fast die ganze Nacht in Anspruch nahm, erschien der derzeitige Reichs­tanzler Graf Bernhard von Bülow und erklärte im Namen des Bundesrats die Zustimmung der Reichs­regierung zu dem Mehrheitskompromiß." Der neue Zolltarif, der inzwischen auch im Bundesrat ange­nommen worden ist, stellt die denkbar schärfste, ja ver­nichtende Kritik der von dem früheren Reichsfanzler Graf von Caprivi inaugurierten Handelsvertrags­politit dar und setzt die Agrarzölle, die Caprivi er­mäßigt hatte, wieder auf eine Höhe hinauf, wie sie niemals, auch zur Zeit des autonomen Tarifes nicht, bestand. Caprivi brach mit dem Bismarcktanischen autonomen Tarif und ermäßigte den Weizen- und Roggenzoll von 5 Mt. auf 3,50 Mt. Auf dieser Basis tamen die Handelsverträge veutschlands mit Oesterreich, Italien und der Schweiz 1891 und später- 1894- mit Rußland zustande. Als dem jezigen Kaiser am 18. Dezember 1891 gemeldet wurde, daß die Handels­verträge in dritter Lesung den Reichstag passiert hatten, erhob er den Reichskanzler von Caprivi in den Grafenstand und hielt im neuen Ständehause zu Treptow folgenden Trintspruch:

Meine Herren! Wir verdanken dieses Ergebnis der Arbeit des Reichskanzlers von Caprivi. Dieser schlichte preußische General hat es verstanden, in zwei Jahren sich in Themata einzuarbeiten, die zu be. herrschen selbst für den Eingeweihten außerordentlich schwer ist.

Mit weitem politischen Blick hat er es berstanden, im richtigen Augenblick unser Vaterland vor schweren Gefahren zu behüten. Es ist selbstverständlich, daß einzelne nteressenten Opferbringen müssen, damit das Wohl des Ganzen vorwärts gebracht werde. Ich glaube aber, daß die That, die durch Ein­leitung und Abschluß der Handelsvertäge für alle Mit- und Nachwelt als eines der bedeutendsten geschichtlichen Ereignisse dastehen wird, geradezu eine rettende zu neunen ist.

Der Reichstag in seiner größten Mehrheit hat gezeigt, daß er den weiten politischen Blick dieses Mannes erkennt und sich ihm anschließt, und es wird dieser Neichstag sich einen Mark und Denkstein in der Geschichte des deutschen Reiches damit gesetzt haben.

Troz Verdächtigungen und Schwierigkeiten, die dem Reichskanzler und Meinen Räten von den ber­schiedensten Seiten gemacht worden sind, ist es Uns gelungen, das Vaterland in diese neuen Bahnen einzulenten.

Ich bin überzeugt, nicht nur unser Vaterland, sondern Millionen von Unter­thanen der anderen Länder, die mit uns bei dem großen Zollverband stehen, werden dereinst diesen Tag segnen.

Ich fordere Sie auf, mit mir das Glas zu leeren auf das Wohl des Herrn Reichskanzlers: Seine Excellenz der General der Infanterie von Caprivi, General Graf von Caprivi, er lebe hoch! und nochmals hoch! und zum drittenmal hoch!"

Der deutsch- russische Handelsvertrag, der nach den heftigsten Kämpfen mit der konservativen Partei und den sonstigen Agrariern zustandegekommen ist, und der zur Gründung des Bundes der Landwirte geführt hat, beschäftigte den deutschen Reichstag im März 1894 und wurde am 16. dieses Monats in dritter Lesung angenommen. Am 6. Februar desselben Jahres war der Kaiser Gast beim Kanzler und sprach den fon­servativen Abgeordneten gegenüber energisch die Er­wartung aus, daß der Patriotismus und das Be­wußtsein der Verantwortlichkeit den Reichstag zur glatten Annahme des russischen Handelsvertrags ver­anlassen werde." Am 26. Oftober 1894 wurde der Reichskanzler von Caprivi entlassen, und am 29. Oft. beröffentlichte der Reichsanzeiger die Ernennung des Fürsten Chlodwig von Hohenlohe- Schillingsfürst zum Reichskanzler.

Der zweite Reichskanzler Fürst von Hohenlohe trat im Jahre 1900 zurück. Bernhard von Bülow war be reits im Oktober 1897 an Stelle von Marschalls Staatssekretär des Auswärtigen Amts geworden und wurde nunmehr am 17. Oftober- Reichskanzler. Am 22. Juni 1899 erhob ihn der Kaiser in den Grafen­stand, und dieses rasche Avancement beranlaßte ein be­fanntes Wigblatt zu folgenden launigen Versen:

" Zwei Jahre Minister und schon Graf! Mein lieber Bülow, das ist brav! Noch ein paar Jährchen, und dann wirst Du Fürst, Gieb Acht, daß Du nicht Herzog wirst."

Die Anspielung auf den Herzog von Lauenburg erregte damals große Heiterfeit. Im llebrigen hat sich der Verfasser des niedlichen Vierzeilers fast als Prophet erwiesen; denn in der vorigen Woche ist dem Grafen von Bülow, wie unwidersprochen durch die Presse ging, der Fürstentitel vom Kaiser angeboten worden, und zwar am Tage, an welchem der Zoll­tarif angenommen worden war, also als Belohnung für die vollständige Verleugnung der Caprivischen Handelsvertragspolitik und für die Erhöhung der Roggenzölle von 3,50 auf 5 Mark, der Weizenzöйe von 3,50 auf 5,50 Mark, der Verdoppelung der Zölle für Braugerste und Hafer und der Verdreifachung der Zölle für Futtergerste.

Man halte diese nackten Thatsachen, die sich inner­halb eines Jahrzehnts abspielen, vergleichend neben­einander und man wird uns zugeben, daß wir in einer raschlebenden Zeit stehen. Prof. Dr. M. B- r.

Die Schwindlerfamilie

Humbert verhaftet.

Aus Madrid wird unter dem 20. d. Mts. gemeldet: Wie ein Lauffeuer durcheilte die Nachricht die Hauptstadt, daß die französische Schwindlerfamilie Humbert, deren Millionenbetrug seit Monaten die ganze Welt lebhaft be­schäftigt, hier verhaftet wurde. Schon seit mehreren Tagen gingen Gerüchte durch die Presse, nach denen man den Humberts endlich auf der Spur sei. Nach den vielen Miß­erfolgen der französischen Polizei glaubte man aber auch diesmal, daß das Ganze wieder auf den sattsam bekannten Refrain hinauslaufen würde: Sie waren allerdings da, wo die hochwohllöbliche Polizei sie vermutet, haben deren Eintreffen aber nicht abgewartet. Doch diesmal war die Spur richtig und zur rechten Zeit aufgenommen.

Ueber die näheren Umstände der Verhaftung er ährt man folgendes:

Schon längst war immer wieder von neuem das Ge­rücht aufgetaucht, daß sich Frau Humbert und ihre Tochter in einem spanischen Kloster aufhielten. Von der Pariser Polizei wurde aber diesem Fingerzeig anfangs wenig Wert beigelegt, man war in dem Irrtum befangen, daß die ganze Familie längst das große Wasser zwischen sich und ihre Verfolger gelegt hatte und dort irgendwo" in Bra­silien oder Argentinien auf einer Urwaldfarm oder in den Pampas ein beschauliches Leben führte, bis Gras über die Sache gewachsen sei. Statt dessen hatten sich die Damen wirklich hinter die stillen Mauern spanischer Klöster ge­flüchtet, während ihre männlichen Begleiter in der Haupt­stadt Madrid weilten. Die letzten Tage brachten Frau Humbert und Eva in einem Kloster dicht bei Barcelona zu, doch kam es ihnen auch dort nicht mehr recht sicher bor. Um die nötigen Schritte zu beraten, die man er­greifen sollte, um der drohenden Gefahr zu entgehen, wollten sie sich erst mit ihren Kavalieren beraten und be­gaben sich ebenfalls nach Madrid. Das sollte ihnen ver­hängnisvoll werden.

Seit mehr als zwei Monaten waren der Polizei von Madrid Personen verdächtig vorgekommen, welche ein Haus in der Calle de Ferraz bewohnten. Sonnabend sah ein Polizeibeamter Romain Daurignac in das Haus eintreten. Der Beamte verschaffte sich sofort die gerichtliche Er­mächtigung zum Betreten des Hauses, dessen sämtliche Zu­gänge bewacht wurden, und läutete an der Pforte. Es antwortete aber niemand, doch hörte man im Innern leise sprechen. Der Beamte läutete hierauf zum zweitenmale und forderte im Namen des Gesetzes auf, die Tür zu öffnen. Nach 20 Minuten wurde geöffnet und die Polizei drang in die Wohnung ein und verhaftete das Ehepaar Humbert, deren Tochter Eva, Romain, Emil und Marie Daurignac.

Auf Befragen erklärten die Verhafteten, sie seien das Opfer einer großen Schändlichkeit, und stießen Drohungen gegen verschiedene bekannte Persönlichkeiten in Frankreich aus. Sie fügten hinzu, daß sie seit dem 9. Mai in Madrid seien und sich von Paris direkt dorthin begeben hätten. In der Wohnung der Verhafteten wurden Schmucksachen im Werte von etwa 10000 Francs, 2 Loose und 2275 Besetas an Geld gefunden. An dem Hause wurden die Siegel angelegt und die sämtlichen Verhafteten zur Ver­fügung des französischen Botschafters gestellt. Ein Flucht­versuch durch ein Fenster war durch die Gensdarmerie bereitelt worden. Die Polizei vermutet, daß die Familie Humbert, ehe sie das Haus den Beamten öffnete, wichtige Papiere vernichtet hat. Die Verhaftung wurde durch den Zivilgouverneur von Madrid sofort dem französischen Bot­schafter angezeigt, der sie umgehend nach Paris weiter telegraphierte.

Therese Humbert hatte bekanntlich vorgegeben, ein steinreicher Amerikaner, Robert Crawford, habe ihr aus Dankbarkeit für treue Pflege in schwerer Krankheit 100 Millionen vermacht. Nur könnte sie noch nicht in den ungestörten Besiß ihrer Schäße gelangen, da andere Erben Crawfords ihr diese streitig machten. Sie wären aller­dings in ihrem Geldschrank deponiert. Und nun wurden Prozesse auf Prozesse geführt, die alle günstig für die Humberts verliesen, obwohl die gegnerischen Forderungen nie gänzlich abgewiesen wurden. Und da die Millionen ja goldsicher im Geldschcank ruhten, war es nicht verwunder­lich, daß sich genug brave Leute fanden, die der Besizerin und zukünftigen Eigentümerin der großen Schäße gar gern aushalsen. Millionen wurde Therese auf das Depot im Geldschrank hin geliehen, bis schließlich der ganze Schwindelbau zusammenbrach und die Humberts flüchten mußten. Die Gläubiger hatten nur den völlig leeren Koffer und das Nachsehen. Nun sollen sie nicht einmal die Genug­tuung haben, daß die Schwindler jetzt die ganze Schwere des Gesetzes fühlen müssen. Die Auslieferung der Hum­berts fann nämlich nur wegen Betruges durch Verwendung gefälschter Dokumente verlangt werden. Der Betrug als solcher ist verjährt.

Nab und Fern.

Ein zwölfjähriger Mörder. Ein furchtbares Ber­brechen wird aus Dittauen in Ostpreußen gemeldet. Da selbst war der 12 jährige Knabe Martin Burkardt in Abwesenheit seiner Mutter mit seiner kleinen Schwester Eva in Streit geraten, und im Verlauf desselben nahm Martin einen Revolver aus dem Tischkasten und schoß seine Schwester nieder. Wie sein 5jähriger Bruder angibt, rief er dabei: Ich werde dich Kanaille totschießen." Einem Nachbar gegenüber gab Martin an, die Schwester sei vom Stuhl herab und auf ein Messer gefallen, wo­durch sie zu Tode gekommen sei. Dies war aber un­richtig, man fand in der linken Achselhöhle des Mäd­chens die Schußwunde.

Bunte Chronit. In Pankow bei Berlin überraschte die Frau des Zahnarztes Liebreich Diebe, die in ihrem Keller eingedrungen waren. Als sie einen ders lben fest­halten wollfe, verwundete sie dieser gefährlich durch Messerstiche in Arm und Brust.

Tau­

Zahlreiche Ueberschwemmungen infolge von wetter werden gemeldet, namentlich aus dem Gebiet der Ruhr und Wupper Auch die Fulda ist aus den Usern getreten und hat mehrere Brücken fortgerissen. Tas Berradors Meinbach ist meterhoch mit Wasser und Eis­schollen bedeckt.

Bei den Abteufarbeiten des Schachtes Bismarck 5 bei Middelich wurden zwei Bergknappen verschüttet. Beide sind tot.

Sihung der Stadtverordneten.

tellt.- Auf Erbbegr

Gießen, 20. Dezbr. 1902 ben zur Beerdigung

( Schluß.)

Versuchsweise sollen auf Vorschlag der Markikommission die Gießener Vieh- und Krämermärkte durd Aushang in den Ortschaften der Umgebung publiziert werden Die Versammlung ist mit diesem Versuch einverstanden. Es erfolgte die Beratung der

Men Friedhofs, find, fo

ad Maßgabe der neuen fernerhin Beerdigun

Babrungsberg wird als

Halten. Die Stadtverorb

Die Anregung hierzu erfolgte durch den Detaillisten Verein der leßten dafelbft

Friedhofs- und Begräbnis- Ordnung für den neuen Friedhof am Rodberg, welche aus 80 Paro graphen besteht. Nach dieser neuen Ordnung wird ei städtisches Begräbnis- Amt eingerichtet, dem die von de

af Teile, in denen feit

Stadt auf Widerruf bestellten Leichenwärter und Leid in 852 pricht( de

orgenommen wurde, öffe w.) übergeben we 64 ruft noch eine Bei der Schließung des eftimmt die Stadtber Felder Frift den fattet werden soll, un begräbnisstätten gegen of am Rodberg une beichelheim prid

frauen unterstellt sind. Bei diesem Amt wird der Todesfal gemeldet, worauf dieses auf Wunsch alles Erforderliche Bestattung der Leiche besorgt. Die Leichen der Verstorben müssen binnen 24 Stunden nach dem Ableben nach de Leichenhalle verbracht werden, welches in der Regel de Morgens oder Aben's und zwar in den von der Bürger die Verbringung nach der Leichenhalle nicht innerhalb de vorgeschriebenen 24 Stunden, so ist die doppelte Gebühr für die Beerdigung zu entrichten. Den Bürgern israeli tischen Glaubens wird für ihre Toten auf d. m Fredho ein besonderer Bezirk angewiesen und dort gegen eine fefte

meisterei zu bestimmenden Stunden zu geschehen hat. Erfolo ang überflüffig hält.

ft der Anficht, man

alten Friedhofes heut

Manficht, daß die Poli

Bründen die weiteren u berbieten, fet dem

gebenen Moment d

Gebühr auf 90 Jahre die entsprechenden Ruhestätten gemall tritt ganz

währt. Für den israelitischen Teil des Fri dhofes werden besondere Gebäude, als Leichenhalle 2c. errichtet. Die Stab Gießen hat sich das Recht gewahrt zur Errichtung von An lagen oder Bauten, oder zur Errichtung anderer dem öffent lichen Interesse dienender Swede, die Beseitigung einzelner Grabstätten anzuordnen. In diesem Fall ist die Stadt ver pflichtet, eine neue gleichartige Grabstätte für den Rest der Benutzungszeit zur Verfügung zu stellen, in der alten Grab stätte befindliche Ueberreste dahin verbringen zu lassen, die

gestrichen werden soll,

Foie Berjammlung nicht

gegen diefe Beftimmu geben. Die Berfamm treichen.

Denkmäler und Einfassungen zu verseßen, sowie die Grabicjigen Universitä

stätte in einer der alten möglichst entsprechenden Weise an zulegen. Bei diesem Bassus, dem§ 16 der Bestimmungen nimmt das Wort Stat tverordneter Heichelheim und ver weist darauf, daß diese Bestimmung unt r seinen israelitischen

Giessener Die juristis ade. Es hatten sic Bettandidaten zur Prü Herren das Gramen Baden, Braulle, Brüch

an

Betan

In der Zeit vom 13 hiefiger Stadt gefunden: 1 Taschen veforen: 1 Bortem 1 Arbeitetajche mit Ent'aufen ist: 1 s

Glaubensgenossen eine Beunruhigung hervorrufen würde ich, Goldschmidt, Gi Die mosaische Religion verbiete, die Scholle, wo ein Toterler, Lauz, Muhl, Ric Shmid, Schmidt, Schneid beerd gt sei, zu berühren. Er halte die Bestimmung des fel, Bogt, B.ldecker. Es § 16 auch für unnötig und überflüssig, denn, ergebe sich bioaten das Gramen nic wirklich ein Mal die dringende Notwendigkeit einer Ent Biblen der fünt Semester fernung von Gräbern, so sei das Ministerium in Darmstadt 2 bat., 33 pCt, 38 p da, welches die Enteignung verfügen fönne. Die israelitische betrifft, so hat ein Standi Gemeinde habe einen Teil des Friedhofs als Eigentum, zurenhalten, drei andere d'e Beerdigung ihrer Toten von der Stadt erwerben wollen, Ganzen gut bezw. es sei der Gemeinde, deren Vorsteher er sei, zu Beginn der " Auszeichnung Berhandlungen zugesichert, daß man ihren Toten die na burd, Borsteher des hie ihrem Ritus erforderliche Ruhe gewähren werde und jetzt fomme man mit solchen Bestimmungen, mit dem§ 16, der der israelitischen Gemeinde jederzeit das Recht giebt, die Toten in ihrer Ruhe zu stören, er bittet also, den Bassus zu streichen. Stadtv. Krumm hält die Bestimmung des§ 16 in für sehr zweckoienlich. Der Kollege Heichelheim tonne doch zur städtischen Verwaltung das Vertrauen haben, daß fie den Verstorbenen gegenüber diejenige Bietät bewahren würde, nicht ohne Not an deren Ruhestätte zu rühren. Läge aber das dringende Bedürfnis zur Entfernung von Gräbern einmal vor, so sei dies doch durchzusetzen, auch ohne den§ 16, wie dies in der Wetterau ja erwiesen sei, wo man im Interesse des Verkehrs auch israelitische Be gräbnispläge entfernt habe und vorkommenden Falles wieder entfernen werde. Es sei der§ 16 aber beizubehalten, damit die Entfernung solcher Beerdigungsstätten, wenn es einmal geschehen müsse, nicht so erschwert sei, wie dies beim Ent eignungsverfahren der Fall sei. Stadtv. Schmall erklärt, daß nicht nur für Jeraeliten die Forderung berechtigt sei, den Toten die Ruhe zu gönnen, sondern auch für die an deren Konfessionen das Gleiche gelte. Schon die Bietät vor den Tahingegangenen wird dereinst gewiß unsere Nachfolger im Rate der Stadt davor bewahren, leichten Herzens ein Grab anzurühren, wenn nicht ganz schwerwiegende Gründe dafür sprechen, deßhalb sehe er gar nicht ein, daß man den § 16 streichen soll. Der Oberbürgermeister tritt ebenfalls dafür ein, den Passus bestehen zu lassen. Stadtv. Dr. Gutfleisch fann gar nicht einsehen, wie dieser§ 16 die israelitischen Mitbürger beunruhigen fönne. Liege die Not wendigkeit der Entfernung eines Grabes vor, so fönne man dies mitless des Enteignungsverfahrens, ohne dieses Para­graphen durchsehen, nur sei dieser Weg weit unbequemer und fostspieliger, als wenn man dies durch die Zustimmung

De Empfangsbered lieben ihre Ansprüche al

Giegen, den 20. Großherzoglic

Gi

Zithe

Wobbl

Beihna

für 50

am 25. Dezem

im großen

Conce

eines Stadtrate, auf Grund der Bestimmungen, wie sie hier fang abeat s8 h

vergeschlagen sind, erreichbar macht. Ec sei fest davon überzeugt, es wird in unserer Stadt, auch in der fernsten Bukunft, nie einen Stadtrat geben, der einer Verlegung der Pietät gegen Verstorbene zustimmen wird, Gräber zu ent fernen, wenn deren unbedingte Entfernung nicht im Intereffe der Lebenden geboten ist. Stadtv. Heyligenstädt spricht sich für Beibehaltung des§ 16 aus. Stadtv. Heichel heim bittet erneut, zur Beruhigung der Israeliten, den Passus zu streichen. Beigeordneter Georgi schlägt bor, zur Beruhigung der israelitischen Mitbürger einer Resolution zum§ 16 zuzustimmen, welche diesen die Gewähr leistet, daß ihre Totenstätten unangetastet bleiben. Nachdem noch die Stadtv. Schmall und Kirch gesprochen, bleibt der § 16 bestehen.

Im Laufe der Debatte beantragte der Stadtv. Hanau, der übrigens in der Debatte beim§ 17 seinem Kollegen Heichelheim sekundierte, zu beschließen, daß die für die Ge stattungszwecke der verstorbenen Jsraeliten projektierten Bauten auf dem neuen Friedhof sofort ausgeführt werd.n. Der Bürgermeister bemerfte, der Antrag si überflüssig, da die Errichtung dieser Bauten bereits in den fommenden 4 bis 5 Monaten in Angriff zu nehmen vorgesehen seien. Für den alten Friedhof am Rahrungsberg wird bestimmt: Mit der Eröffnung des neuen Friedhofes am Rodberg werden die Beerdigungen in Reihengräber auf ersterem geschlossen und der Verkauf von sonstigen Begräbnisplägen daselbst ein

3u recht zahlre

Fechtverb

We

Donnerstag, de

mit reichhal

Aouiche Vorträg

Weihu cht bei Bu redu obireichem Be Eintritt feet.

Jerne

hierzu ladet auf

Ro

Ba

12 Icen

bigft abzugeben.