Internationaler Kinderaustausch.
CB. In Frankreich ist ein Verein entstanden, der sich den internationalen Austausch von Kindern zur Aufgabe macht, um diesen schon in der Jugendzeit eine bessere sprachliche Ausbildung zu geben und so ihr späteres Fortkommen zu fördern. Der Verein steht unter der Leitung eines Schriftstellers Toni Mathieu und hat bereits einen ersten Erfolg zu verzeichnen. Es haben sich auf einmaliges Ausschreiben 65 französische und 70 auswärtige Familien bereit erklärt, an diesem Umtauschverfahren teilzunehmen. Bezeichnendermeise aber haben sich die französischen Familien mit einer einzigen Ausnahme ausschließlich zu gunsten der Knaben für dieses Austauschverfahren entschlossen. Mag hierbei vielleicht auch in einem gewissen Grade die französische Sitte mitwirken, die Mädchen in klösterliche Obhut zu geben, wo für die sprachliche Ausbildung auf das Beste gesorgt ist, so spricht doch vielleicht auch ein berechtigtes instinktives Muttergefühl gegen dieses System. Die Jahre, in denen die Kinder dem Elternhause entzogen und unter dem Einfluß eines fremden Familienverkehrs gestellt werden, sind für die Charafterentwickelung und für die Lebensanschauungen des Heranwachsenden Kindes vielleicht die entscheidendsten. Die Schulinstitute, auf welcher Basis sie auch aufgebaut sein mögen, gewähren den Eltern schon deshalb eine größere Garantie, weil sie durch jahrzehntelangen Betrieb sich ein bestimmtes Ansehen erworben haben und unter der Kontrolle der Deffentlichkeit stehen. Außerdem kommen hier geringere räumliche Entfernungen in Betracht, so daß der Familie die Berührung mit dem Kinde und die Beaufsichtigung des Erziehungssystems möglich bleibt. Ein in das Ausland gehendes Kind aber ist in wörtlichem Sinne erpatriiert. Es ist sehr fraglich, ob der geringe Vorteil in der sprachlichen Ausbildung einen Ausgleich für die sonstigen Nachteile in der schulmäßigen Ausbildung und in der Entwickelung des Gemütslebens- von den sittlichen Gefahren ganz zu schweigen- darstellt. Speziell die deutschen Familien dürfen nicht außer Betracht lassen, daß unser Schulwesen in der Technik und in der wissenschaflichen Leiſtung eine der erſten, wenn nicht überhaupt die allererste, Stellung einnimmt
Der Plan, so gut er gemeint sein mag, ist doch zu theoretisch gedacht und rechnet viel zu wenig mit dem Menschenherzen; ganz verfehlt aber ist die Hoffnung auf eine politische Ausnüßung, indem man die Kinder, wie Toni Mathieu sich ausdrückt, schon in ihrer frühesten Jugend zur Objektivität gegen fremde Nationen erzieht. Viel wahrscheinlicher ist es, daß einem Kinde die Liebe zur Heimat und zu seinem Volke genommen wird. Bei der geringen Zahl der zum Austausch kommenden Kinder kann ja von vornherein kaum auf einen politischen Effekt im Sinne einer größeren Vorurteilslosigkeit der Völker gegen einander gerechnet werden. Wenn aber das Heimat- und Stammesgefühl dadurch beeinträchtigt wird, so ist es ein tatsächlicher Verlust an idealen Lebensgütern. Die Liebe zur Heimat und zum Vaterlande ist weniger aus praktischen Gründen notwendig und soll darum auch nicht in einer chauvinistischen Form gepflegt werden; sie ist aber unentbehrlich, um schon in jugendlichen Herzen einen gewissen Idealismus, den Sinn für das Gemeinsame und das Verständnis für die Notwendigkeit einer persönlichen Unterordnung unter die allgemeinen Interessen zu erziehen. Ein Kind muß, wenn in ihm nicht ein wankelmütiger Nomadensinn erzogen werden soll, nach Möglichkeit dem Elternhause erhalten bleiben; dem Auslande aber darf man es erst anvertrauen, wenn sein Verstand erst soweit gereift iſt, daß es objektiv zu sehen und objektiv zu denken vermag. Eltern, die ihre Kinder lieb haben, werden sich ganz gewiß der Erkenntnis nicht entziehen, daß ein fremdes Haus dem Kinderaemüte die Elternliebe nicht zu ersetzen vermag.
Der Stand des Streiks.
† Crimmitschau, 29. Dezember.
Die Hoffnung auf Beilegung des Streiks, der seit langen Wochen die Industrie unserer Stadt lahmlegt, ist erheblich gestiegen. In den Kreisen der Arbeitgeber verspricht man sich sehr viel von dem Einigungswerk des Geheimrats Ministerialdirektor Roscher, den die sächsische Regierung nunmehr amtlich hierher zu senden beschlossen hat. Die Arbeiter vermißten ein direktes vermittelndes Eingreifen der Regierung. Sie meinten, daß diese sich nicht damit begnügen dürfe, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung das Gendarmerieaufgebot zu verstärken, sondern daß sie verpflichtet sei, die zwischen ihnen und den Arbeitgebern schwebende Streitfrage zu schlichten. Die erst abweisende Haltung der Regierung, die der Minister v. Metsch im Landtage zum Ausdruck brachte, bat ießt einer anderen Auffassung Raum ge
Bekanntmachung.
Betr. Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben. ( Fortseßung.) § 7.
Beschäftigung im Betriebe von Gast- und von Schankwirtschaften.
Im Betriebe von Caft und von Schankwirtschaften dürfen Kinder unter zwölf Jahren überhaupt nicht und Mädchen(§ 2) nicht bei der Bedienung der Gäste beschäftigt werden. Im übrigen finden auf die Beschäftigung von Kindern über zwölf Jahren die Bestimmungen des§ 5 Abs. 2 Anwendung.
§ 8.
Beschäftigung beim Austragen von Waren und bei sonstigen Botengängen.
Auf die Beschäftigung von Kindern beim Austragen von Baren und bet sonstigen Botengängen in den in §§ 4 bis 7 bezeichneten und in anderen gewerblichen Betrieben finden die Bestimmungen des§ 5 entsprechende Anwendung.
Für die rsten zwei Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesezes tann die untere Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Schulaufsichtsbehörde für ihren Bezirk oder Teile desselben allgemein oder für einzelne Gewerbszweige gestatten, daß die Beschäftigung von Kindern über zwölf Jahre bereits von sechseinhalb Uhr morgens an und vor dem Vormittagsunterrichte stattfindet; jedoch darf sie vor dem Vormittagsunterrichte nicht länger als eine Stunde dauern. § 9. Sonntagsruhe.
macht. Ob allerding. Ministerialdirektor Roscher wirklich Erfolg haben wird, steht immer noch sehr in Frage. Troßdem ihm Professor Viktor Böhmert mit seiner privaten Vermittelungsaktion den Boden bereitet hat, ist nicht zu verkennen, daß einer für beide Teile befriedigenden Lösung doch noch mancherlei Hindernisse im Wege stehen.
Der Punkt, von dem der Streik eigentlich ausging, die Verkürzung der Arbeitszeit, dürfte noch am leichtesten seine Erledigung finden. Wie man hört, hat sich in Verhandlungen zwischen den Führern der Arbeiterverbände und den Arbeitgebern die Geneigtheit gezeigt, sich auf mittlerer Linie entgegenzukommen: Statt der bisherigen 11stündigen Arbeitszeit, für die eine 10stündige gefordert wurde, ist eine 10% ½stündige in Vorschlag gebracht worden und soll Aussicht haben, akzeptiert zu werden. Damit wäre diese Schwierigkeit gehoben. Dagegen sieht es in einer anderen Hinsicht sehr böse aus. Die Streifenden verlangen von den Fabrikanten, daß alle Ausständigen bedingungslos wieder in ihre alten Arbeitsstellen eintreten sollen. Dagegen sträuben sich die Arbeitgeber aus dem einfachen Grunde, weil sie jetzt, nachdem sie durch den Stillstand ihrer Fabriken das Hauptgeschäft versäumt haben, nicht in der Lage sind, mit dem vollen Personal zu arbeiten. Der Knüppel liegt eben beim Hunde.... die Kassen sind leer, der Ausfall im Verdienst war zu groß. Ist es doch Tatsache, daß wenn der Streif nicht innerhalb 14 Tage beigelegt wird, die Fabrikanten nicht einmal mehr die Muster für den Winter 1904 herausbringen können, nachdem sie bereits außer stande gewesen sind, Aufträge für das Sommergeschäft 1904 überhaupt entgegenzunehmen. Sollte den Fabrikanten auch noch diese letzte Hoffnung genommen_werden, würde ihnen auch die Winterfundschaft ebenso verloren gehen wie die Sommerkonfektion, so würde die Crimmitschauer Industrie sich schwerlich wieder erholen können und ein großer Teil der Arbeiter überhaupt ständig brotlos bleiben.
Die Fabrikanten sind es denn auch in erster Linie, die den Ernst der Lage in seinem vollen Umfang erkennen. Die Stimmung während der Feiertage war in ihren Kreisen recht gedrückt, es wollte keine Festfreude aufkommen. Anders sah es bei den Arbeitern aus, die im Bewußtsein der tatkräftigen Unterstützung, die ihnen in wahrhaft bewunderswerter Weise von der organisierten Arbeiterschaft ganz Deutschlands zuteil wird, sich die 7000 Weihnachtsstollen recht gut schmecken ließen. Im Deutschen Haus und im Gesellschaftshaus, wo biele ausständige Weber verkehren, ging es dank den reichlichen Streifgeldern recht flott und vergnügt her. Häßlich wirkt es auf den Unbeteiligten, daß jezt die infolge des Streits unbeschäftigten jugendlichen Arbeiter im Alter von 14-16 Jahren nichts besseres mit ihrer freien Zeit anzufangen wissen, als in den Kneipen umherzulungern. Von allen wahren Menschenfreunden wird es tief beklagt, daß auf diese Weise der Wurm der Genußsucht in dem jungen Nachwuchs unserer Arbeiter hineingetragen wird. Ueberhaupt wäre es besser, wenn von der Streifleitung ein moraliſcher Druck gegen das viele Kneipenlaufen ausgeübt würde. Eine bezeichnende Anekdote wird hier kolportiert. Muldentaler Arbeiter waren fürzlich hier, um das Geld, welches sie für die Streifenden gesammelt, zu überbringen. Die Muldentaler sollen sehr große Augen gemacht haben, als sie gesehen, wie alle Kneipen von Streifenden gefüllt waren. Sie sollen wiederholentlich erklärt haben: Die Leute leben ja viel besser wie wir." Das ist selbstverständlich nur ein zufälliges Bild, das sich den Muldentaler Gesandten geboten hat, aber es zeigt doch, daß es unter der Arbeiterschaft Elemente gibt, für die der Streit als Anlaß zu einem ständigen Freudenfefte dient. Diejenigen aber, die es ernst mit dem Leben und mit ihrer Arbeit nehmen, sind anderer Meinung. Sie ertennen das Traurige der Situation ebensogut wie die Arbeitgeber. Und ihrer Besonnenheit und ihrer Mäßigung wird es zu danken sein, wenn Geheimrat Roscher die sich widerstreitenden Interessen auf halbem Wege einigt.
Nab und fern.
A Die frühere Kronprinzessin von Sachsen hat, wie aus Dresden gemeldet wird, zum Weihnachtsfeste ein in den herzlichsten Worten gehaltenes Glückwunschschreiben an den sächsischen Hof und an den Kronprinzen Friedrich August ge= richtet, das seitens des letzteren sofort erwidert wurde. Der König von Sachsen soll durch das Schreiben der Prinzessin sehr angenehm berührt worden sein. Im übrigen soll König Georg dem Kaiser Franz Josef und dem Großherzog von Toskana mittels Handschreiben seine vollste Billigung über das bisherige Verhalten der früheren Kronprinzessin Luise, jezigen Gräfin v. Montignoso, ausgesprochen die weitwerbeordnung) dürfen Kinder, vorbehaltlich der Bestimmungen in Abs. 2, 3, nicht beschäftigt werden.
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Für die öffentlichen theatralischen Vorstellungen und sonstigen öffentlichen Schaustellungen bewendet es auch an Sonn- und Festtagen bei den Bestimmungen des§ 6.
Für das Austragen von Waren sowie für sonstige Botengänge bewendet es bei den Bestimmungen des§ 8. Jedoch darf an Sonn- und Festtagen die Beschäftigung die Dauer von zwei Stunden nicht überschreiten und sich nicht über 1 Uhr nachmittags erstrecken; auch darf sie nicht in der letzten Stunde vor Beginn des Hauptgottesdienstes und nicht während desselben stattfinden.
§ 10. Anzeige.
Sollen Kinder beschäftigt werden, so hat der Arbeit geber vor dem Beginne der Beschäftigung der Ortspolizeibehörde eine schriftliche Anzeige zu machen. In der Anzeige sind die Betriebsstätte des Arbeitgebers sowie die Art des Betriebes anzugeben.
Die Bestimmung des Abs. 1 findet feine Anwendung auf eine blos gelegentliche Beschäftigung mit einzelnen Dienstleistungen.
§ 11. Arbeitskarte.
Die Beschäftigung eines Kindes ist nicht gestattet, wenn dem Arbeitgeber nicht zuvor für dasselbe eine Arbeitskarte eingehändigt ist. Diese Bestimmung findet feine Anwendung auf eine blos gelegentliche Beschäftigung mit einzelnen Dienstleistungen.
Die Arbeitskarten werden auf Antrag oder mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters durch die Ortspolizeibehörde desjenigen Dites, an welchem das Kind zuletzt An Sonn- und Festtagen(§ 105 a Abs. 2 der Ge- seinen dauernden Aufenthaltsort gehabt hat, kosten- und
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gehendsten Zugeständnisse in Aussicht gestellt haben. letzte Satz der Dresdener Meldung klingt start unwan lich.
Das Urteil gegen Leutnant Bilse bestätigt. Di rüchte von einer Begnadigung des Leutnants Bilse jezt durch die Tatsachen widerlegt. Wie aus For meldet wird, hat der Kaiser das kriegsgerichtliche Ure 11. November dieses Jahres, das auf Dienstentlaſſi 6 Monate Gefängnis lautete, ungemildert beſtätit Affaire Bilse scheint aber immer noch nicht zur Ruh men zu wollen. Es gewinnt den Anschein, als ob nachträglich der Verleger des Romans„ Aus einer Garnison" in die Angelegenheit hineingezogen werden Wie man nämlich aus Braunschweig erfährt, ist de malige Vernehmung des dortigen Verlagsbuchha Richard Sattler auf Ersuchen des königlichen Ersten anwalts in Berlin verfügt worden. Gine seltsam dem Bilseprozeß indirekt in Beziehung stehende Mitt bringt die Forbacher Zeitung", der wir natürlich Verantwortlichkeit dafür überlassen müssen. Nach ihr b sich drei von den jetzt nach Forbach versetzten neuen zieren des Trainbataillons bereits auf ſechs bis sieben krank gemeldet.
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Goldlager in Frankreich. Wie Pariser Blätter mel sind im Departement Mayenne in Bas Oudray reiche& lager gefunden worden. Untersuchungen des Ingenie Herrenschmidt sollen ergeben haben, daß in der Tiefe 15 Metern das Quarz bereits 22 Gramm Gold qui Tonne enthält; je tiefer man komme, desto reicher werde Goldausbeute, welche bis 140 Gramm auf die Tonne reicht. Der Quarz enthalte auch reich goldführenden Durch längere Zeit wurden bedeutende Mengen von haltigem Gestein um billigen Preis als Baustein veri oder auf die Straße, welche zum Bahnhof von Geneſt fi geworfen. In Proben, welche vom Straßenschutter gen men wurden, habe man 30 bis 40 Gramm Gold cu Tonne gefunden.
Die Gemeinde Villafranca gegen König Lo Dem König der Belgier ist eine unangenehme Weihna überraschung zu teil geworden. Er hatte in vorigen dreißig Hektar Bauland von der Gemeinde Villafra zum Preise von 1½ Frants pro Quadratmeter getaut, rüber zwischen ihm und dem Bürgermeister ein Kontraft a gesezt wurde. Die Zahlung sollte in einer bestimmten 3 geleistet werden, doch hat der König nichts von sich hören la Jetzt hat ihm der Bürgermeister eine energische Aufforderun geschickt, endlich seinen Kontrakt zu erfüllen.
Tief gesunken. In Brüssel wurde Prinz Karl t Looz- Corswarem unter der Beschuldigung, erhebliche Sch denleien man spricht von einem Gesamtbetrag v 750 000 Mark verübt zu haben, verhaftet und in d Gefängnis von Saint- Gilles gebracht. Der Prinz, der z Zeit im 43. Lebensjahre steht, ist der Erbe des herzogli Titels von Looz- Corswarem und gehört demnach dem älteste und vornehmsten Adelsgeschlecht Belgiens an. Das herzo liche Haus von Looz- Corswarem war bis zum Jahre 18 reichsunmittelbar und genoß das Recht der Ebenbürtige das aber bald darauf durch verschiedene Mesallianzen a loren ging. Trotzdem steht es noch heute dem Range no vor den beiden anderen belgischen Herzogsgeschlechtern de Arenberg und d'Ursel. Aber finanziell und moralisch ist s durch die Schuld des gegenwärtigen Herzogs und ein Neffen, des eben verhafteten Prinzen Karl, vollständig be untergekommen. Der Herzog hat nicht bloß das Stam vermögen des Hauses ein Majorat gibt es hier ni
vergeudet, sondern auch die zehn Millionen Franken b tragende Mitgift seiner französischen Gemahlin, der Todt eines Industriellen, die vor einigen Jahren gestorben i Zur Zeit lebt er von den bescheidenen Einkünften des Ve mögens seiner beiden geisteskranken Töchter, die in ene Heilanstalt untergebracht sind. Sein Neffe und Erbe, Brin Karl, ahmte das Beispiel des Oheims nach und vergude sein Vermögen. Schließlich geriet er auf Abwege, die ih ießt ins Gefängnis führten.
Mord- und Selbstmordversuch. In Berlin feuere 34jährige Hedwig Pohle auf ihren Bräutigam, den Ba beamten Gustav Blasche, mehrere Revolverschüsse ab berletzte ihn schwer. Darauf stürzte sie sich aus dem J ihrer vier Treppen hoch gelegenen Wohnung. Sie u in hoffnungslosem Zustand ins Krankenhaus überge
Einen gefährlichen Kampf mit Einbrechern hatimi Dortmund Polizeibeamte zu bestehen. Als die Verbra sich entdeckt sahen, eröffneten sie ein wahres Schnelle auf die Beamten. Ein Kutscher, der die Polizisten gei hatte, wurde schwer getroffen. Es gelang, einen der Ein brecher festzunehmen.
stempelfrei ausgestellt; ist die Erklärung des gefeßlich Vertreters nicht zu beschaffen, so kann die Gemeindebehö die Zustimmung ergänzen. Die Karten haben den Nam, Stand und letzten Wohnort des gesetzlichen Vertreter enthalten.
Der Arbeitgeber hat die Arbeitskarte zu verwahra auf amtliches Verlangen vorzulegen und nach rechtmäßig Lösung des Arbeitsverhältnisses dem gesetzlichen Vertre wieder auszuhändigen. Ist die Wohnung des gesetzlich Vertreters nicht zu ermitteln, so erfolgt die Aushändigung der Arbeitskarte an die im Abs. 2 bezeichnete Ortspoliz behörde.
Die Bestimmungen des§ 4 des Gewerbegerichtsgese vom 29. September 1901( Reichs- Gesetzbl. S. 353) die Zuständigkeit der Gewerbegerichte für Streitigkeiten hi sichtlich der Arbeitsbücher finden entsprechende Anwendung III. Beschäftigung eigener Kinder. § 12.
Verbotene Beschäftigungsarten.
In Betrieben, in denen gemäß den Bestimmungen e § 4 fremde Kinder nicht beschäftigt werden dürfen, sowie in Werkstätten, in welchen durch elementare Kraft( Dampf Wind, Wasser, Gas, Luft, Elektrizität usw.) bewegte Tri werke nicht blos vorübergehend zur Verwendung kommun, ist auch die Beschäftigung eigener Kinder untersagt.
§ 13. Beschäftigung im Betriebe von Werkstätten, im Handels gewerbe und in Verkehrsgewerben.
Im Betriebe von Werkstätten, in denen die Beschäft tigung von Kindern nicht nach§ 12 verboten ist, im Handels gewerbe und in Verkehrsgewerben dürfen eigene Kinder unter zehn Jahren überhaupt nicht, eigene Kinder über zehn Jahre nicht in der Zeit zwischen acht Uhr abends und acht Lih
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