Der Kindesunterschiebungs- Prozess.
Erster Tag.
RK Berlin, 26. Oktober. Der Andrang zum Prozeß des der Kindesunterschiebung angeklagten Grafenpaares Wensierski- Kwvilecki war am ersten Tage so stark, daß schon um 9 Uhr der zur Verfügung stehende Raum von einer eleganten Zuschauermenge, unter der man besonders viele Damen des polnischen Adels erblickte, bis auf den letzten Platz gefüllt war.
Der Zeugenaufruf
brachte manche interessante Momente. Mehrere polnische Arbeiterinnen erscheinen mit Säuglingen auf dem Arm, sie haben dieselben, da sie zu Hause keine Pflege für sie haben, einfach aus ihrer Heimat nach Berlin mitgebracht. Einige legen nach heimischer Sitte ganz ungeniert ihre Kinder an die Mutterbruſt.
Beim Aufruf muß natürlich auch häufig die Mitwirkung der Dolmetscher in Anspruch genommen werden. Unter den Zeugen bemerkt man neben mehreren Vertretern der Seitenlinien des gräflichen Hauses Kwilecki auch den Reichstags= abgeordneten Dr. v. Dziembowski. Eine Reihe von Zeugen aus dem Auslande ist nicht erschienen. Einige ausländische Zeugen fragen erst an, welche Entschädigung für Reise und Aufenthalt ihnen gewährt wird, eine Zeugin verlangt 100 Mark pro Tag, sonst könnte sie nicht kommen", ein Zeuge aus Rußland fordert 150 Rubel Vorschuß.
Die Vernehmung der Angeklagten.
Die Hauptangeklagte, Gräfin Wensierska- Kwielecka, die jezt vortritt, ist eine stattliche Erscheinung von vornehmem Aeußeren. Sie ist bereits vollſtändig ergraut. Vor Beginn der Sigung musterte sie durch ihre goldene Lorgnette eifrig die Geschworenen und die Zuschauer. Der hübsche, jetzt fast jiebenjährige Knabe, dessen Herkunft hier gerichtlich festgestellt werden soll, und der in Begleitung seiner Schwestern erschienen ist, wird von Damen des polnischen Adels, die als Zeuginnen geladen sind, mit stürmischen Liebkosungen begrüßt. Die Gräfin beantwortet die Fragen des Vorsitzenden in gebrochenem Deutsch, aber gewandt und sicher. Sie bestreitet, sich der Kindesunterschiebung schuldig gemacht zu haben. Sie habe nie etwas derartiges gemacht und immer chrlich gelebt, sie wolle der Erde gleich sein, wenn sie etwas wisse von Geheimnissen. Ihre Töchter seien im Jahre 1865, bezw. 1873 und 1879 geboren, im Jahre 1897 sei dann noch der langersehnte Sohn eingetroffen.
Eine Musterehe.
nennt man es doch so Besoffen, daß er kaum stehen konnte und ich war auf den Dr. Rosinski sehr böse, daß er den Grafen so viel Wein hat trinken lassen. Ich war sehr beleidigt, denn mein Mann war ganz duffelig. Ich kann mir nicht helfen, ich bin sehr heftig. Ich habe in dieser ganzen Affäre eine Masse Dummheit gemacht, das erkenne ich ganz wohl an. Der Vorsitzende hält der Angeklagten vor, daß sie bereits einmal schon eine ähnliche Komödie habe in Szene setzen wollen. Sie habe im Sommer 1896 versucht, sich aus Paris einen„ Sohn" zu holen. Die Angeklagte hatte damals ein Telegramm in französischen Worten an ihren Ehemann gesandt, das versehentlich in falsche Hände geriet und der Anklagebehörde zur Verfügung gestellt wurde. Auch soll sie geäußert haben:„ Wenn die Sache aufgedeckt wird, bringe ich mich und das Kind um."
Präs.: Das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Gatten soll in den 90er Jahren fein gutes gewesen sein? -Angefl.: Das ist leider richtig. Präs.: Sie sollen sehr entfremdet gewesen sein, auch was die geschlechtlichen Beziehungen anlangt, und Ihren Ehegatten oft mit groben Schimpfworten belegt haben.- Angekl.: Oft war ich böse. Präs.: Sie sollen ihn Lump, Schweinehund genannt haben?- Angekl.: Wie das so geht, es gab gute Zeiten in der Ehe und dann auch schlechte.- Präs.: Bis 1896 war das Verhältnis aber besonders schlecht. Angefl.: Wie es im Leben kommt, einmal besser, einmal schlechter. Präs.: Sie sollen großen Lurus getrieben haben. Angefl.: Da wird mehr gesprochen, als wahr ist. Als ich heiratete, habe ich von meiner Mitgift alles gekauft, Wagen, Möbel. Präs.: Es wird behauptet, daß Sie nicht nur Ihre Mitgift von 300 000 Mart verbraucht, sondern auch den Bestand des Gutes ruiniert haben. Angefl.: Ich habe mein ganzes Geld in das Gut hineingesteckt.
450 000 Mark Schulden.
Eine Verhaftung im Gerichtssaal
bildet den dramatischen Schluß des ersten Verhandlungstages. Der erste Staatsanwalt beantragt, die mitangeklagte 78jährige Frau Josefa Knoska zu verhaften, weil die dringende Gefahr vorliege, daß durch eventuelle Gespräche mit den Zeugen der Tatbestand wesentlich verdunkelt werde. Der Gerichtshof beschließt nach kurzer Beratung, die Angeflagte Knoska in Haft zu nehmen, da sie des Meineides und der Beihilfe zur Kindesunterschiebung dringend verdächtig erscheine. Die alte Frau schrickt heftig zusammen, und richtet die hellen Augen, die aus dem verrunzelten Greisengesicht hervorsehen, hilfesuchend auf die Gräfin. Als diese die Achseln zuckt, bricht sie weinend zusammen und läßt sich ins Untersuchungsgefängnis abführen.
Die Schuldenlast der Angeklagten wird auf 450 000 Mart beziffert. Der Gerichtsvollzieher ging ständig aus und ein und war quasi zum Familienmitglied geworden, so daß er vertraulich„ Onkelchen" genannt wurde. Um wieder Kredit zu bekommen, heuchelte die Angeklagte nach Meinung des Präsidenten Schwangerschaft. Präs.: Es wird auch angenommen, daß Ihre angebliche spätere Entbindung ebenfalls Heuchelei war, daß es Ihnen nur darum zu tun war, einen männlichen Erben vorweisen zu können, der dereinst Anspruch auf das Majorat hatte und daß Sie deshalb ein fremdes Kind untergeschoben haben. Ihre letzte Entbindung lag ja 16 Jahre zurück.- Angefl.: Das ist richtig. -Präs.: Das Mißtrauen gegen diese angebliche Schwangerschaft ging so weit, daß man sagte: Sie müßten in Posen auf offenem Markte entbunden werden, wenn man Ihnen glauben solle.-- Ange kl.: Herr Präsident, das waren nur Spaßen.
Warum sie sich nicht untersuchen ließ.
Dr. Rosinski war in Begleitung des Grafen kurz nach der angeblichen Entbindung nach Berlin gekommen und wollte die„ Wöchnerin" untersuchen. Die Gräfin weigerte sich aber. Ebenso wurde ihm nicht gestattet, das Kind zu sehen, das er untersuchen wollte. An gek I.: Ich wollte nichts sehen und hören. Mein Mann war
( 4. Fortsetzung.)
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Aus dem Gerichtsfaal.
Der Fürst getgte nun nach einiger Zeit dem Wiener Landesgerichte an, daß der von seinem Vater festgesetzte Zwed erfüllt sei, und beanspruchte die 20 000 Gulden unter Berufung auf die Verzichtleistung Petraks. Es ergab sich ein langer Prozeß, da der Vertreter des ehemaligen Athleten, jetzigen Volkssängers, erklärte, die Ausfolgung an den Fürsten, so. wie der Verzicht entspreche überhaupt nicht dem Sinne des Testaments. Fürst Nikolaus habe außerdem, indem er zuerst dem Gericht erklärte, der Zweck werde nie erfüllt werden und nun doch die Erfüllung behauptete, den Volkssänger in einen Irrtum geführt, und in diesem Irrtum sei der Verzicht aus. gestellt und die Abfertigung akzeptiert worden. Der Prozeß wurde durch mehrere Instanzen geführt. In allen Instanzen ging der Volkssänger als Sieger hervor, und er ist bereits im Besize der 20 000 Gulden.
§ Der„ Geist" der Kupplerin. In Berlin hat sich eine Abenteurerin, die geschiedene Frau Gustave Schettler aus Schöneberg, zugleich mit einer jungen Sängerin wegen Kuppelei, Unterschlagung, Betrugs, versuchten Verbrechens gegen feimendes Leben, Bedrohung, Hochstapelei u. s. w. zu verantworten. Frau Schettler hat eine bewegte Vergangenheit hinter sich: sie ist Erzieherin, dann Jockeireiterin bei Renz und Ciniselli gewesen und hat sich zuletzt neben anderen schönen Dingensie unterhielt luxuriös eingerichtete Sa lons" für die Lebewelt auch mit der Veranstaltung spiri tistischer Sitzungen beschäftigt. Sie wird jetzt beschuldigt, mit Hilfe des Spiritismus die Mitangeklagte, die damals noch als Schülerin die Hochschule für Musik besuchte, an sich gelockt, und zu einem lasterhaften Leben verführt zu haben. Das Mädchen stammt aus einer hochachtbaren Lehrerfamilie in der Provinz. Frau Schettler war ein gutes Schreibmedium. Nachdem die Sängerin die spiritistischen Sitzungen durch einen Gesang aus dem Oratorium Elias eingeleitet hatte, gab ein Geist, der diesmal nicht„ Friedchen", wie bei der Rothe, sondern Lieschen" hieß, Auskunft aus der anderen Welt. Welche Auskünfte verlangt wurden, kann man sich leicht vorstellen, wenn man erfährt, daß ,, Lieschen" Fragen beantwortete, wie:„ Lieschen, soll ich die Uhlandoder Fasanenstraße heruntergehen, um den hübschen Leutnant von den Gardeschüßen zu treffen?"" Lieschen" beschwichtigte auch etwaige Gewissensbisse des Mädchens, ver. trat eine höchst laye Lebensmoral, gab Ratschläge bezüglich der zu wählenden Garderobe und bezüglich der Kunst, Männern zu gefallen, und so wurde das Mädchen durch die Schettler und das ihr dienstbare Medibumsel", dessen Offenbarungen sie in der Form der Geisterschrift erscheinen ließ, tiefer und tiefer in den moralischen Sumpf hineingetrieben.
Nab und fern.
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© Die Juwelen der Fongère. Wie aus Aix- les- Bains berichtet wird, hat die Untersuchung ergeben, daß der ver. haftete Ladermann die Juwelen der ermordeten Halbwelt. lerin Fougère in die Saone geworfen hat. Da in verschie denen Papieren genau die Stelle bezeichnet ist, an welcher die Juwelen versenkt worden sind, so glaubt die Polizei, daß dieselben wieder aufgefunden werden.
Eine furchtbare Roheit wurde an dem 19jährigen Schmiedegesellen Georg Kapolines aus Unterwaltersdorf bei Wien begangen. Dieser fing einen aus dem Jagdrevier des Grafen Cavriani verlaufenen Hasen ein, um ihn gegen das übliche Honorar von einer Krone der Gutsverwaltung abzuliefern. Die gleichfalls Hasen nachjagenden Treiber Reiner und Mazelt aus Deutsch- Brodersdorf wollten aus Neid über diesen Verdienstentgang Napolines den Hasen entreißen. Es entspann sich ein heftiger Kampf, wobei die Treiber dem Kapolines die beiden Chren bis zur Hälfte abschnitten. Die Treiber wurden verhaftet und dem Bezirksgerichte Ebreichsdorf eingeliefert.
§ Die geheimnisvolle Testamentsklausel. Vor den Wiener Gerichten hat ein interessanter Erbschaftsprozeß sein endgültige Erledigung gefunden, dessen Vorgeschichte einen ſenſationellen Roman aus dem Leben bildet. Im Jahre 1871 starb der steinreiche Fürst Wrede, und in seinem Testament fand sich die geheimnisvolle Klausel, der Betrag von 20 000 Gulden sei als Legat so anzulegen, daß dessen Zinsen vom Sohne des Verstorbenen, Fürsten Nikolaus, alle Jahre einem bestimmten, nur diesem bekannten Zwecke zuzuführen sind. Sei dieser Zweck erfüllt, so habe der Fürst das dem Gerichte bekanntzugeben, und dieses habe dann die 20 000 Gulden den beiden in Graz lebenden natürlichen Kindern des Erblassers auszufolgen. Sterbe inzwischen eines der beiden Kinder, so solle dem überlebenden der ganze Betrag zufallen. Fürst Nikolaus bezog ständig die Zinsen des vom Landesgerichte Wien verwahrten Kapitales, erklärte aber auf An fragen des Vormundes der beiden Kinder, daß der geheimnis. volle Zweck noch nicht erfüllt sei und nie erfüllt werden würde. Nun starb aber eines der beiden Kinder, das Mädchen, und der überlebende Bruder, der nunmehr einzig Erbberechtigte zu dem Legat, wuchs auf, wurde„ Athlet" und nannte sich mit seinem Künstlernamen Petrak. Er teilte dem Fürsten mit, daß er auf seine Erbschaft für alle Zeiten Verzicht leisten wolle, wenn er 3000 Kr. als Abfertigung auf die Hand erhalte. Der Fürst folgte ihm die Summe sofort aus und ließ sich vorsichtigerweise eine Verzichtsurkunde ausstellen.
Am 27. Oktober wurde die Kapitulation von Mezz abgeschlossen. Am 29. Oktober besetzte das 2. Bataillon des Gießener Regiments dort St. Privat, und am Nachmittag war das Bataillon Zeuge des Ausmarsches der französischen Garde aus Meg. Die Offiziere begleiteten ihre Mannschaften und nahmen dann zum Teil rührenden Abschied von ihnen. Es war ein herrlicher Anblick, als die langen Züge der faiserlichen Garde auf der Straße vorbeidefilterten. Sie
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Im Boot über den Ozean. Zu dem bekannten Wagetück des amerikanischen Kapitäns Brown, in einem Segelboot den Atlantischen Ozean zu überqueren, erfährt man jeßt, daß der britische Dampfer„ Greenbrier" den kühnen Fahrer auf 37,21 Grad nördlicher Breite und 42,45 Grad restlicher Länge angetroffen hat. Der Kapitän des„ Greenbrier" ließ seinen Dampfer beidrehen und bewog Kapitän Brown, an Bord zu kommen. Die„ Kolumbia" ist, wie dieser mitteilte, 19 Fuß lang, 6 Fuß breit und ganz gedeckt, außer dem Platz für die Steuerung. Nach der Abfahrt von Boston legte Kapitän Brown zuerst in Halifax an, um frisches Wasser einzunehmen, dann ging die Fahrt weiter. Am 6. September hatte er einen schweren Sturm zu bestehen, der das kleine Fahrzeug zum Kentern brachte, und den Kapitän in die See schleuderte. Nach mehrstündiger schwerer Arbeit, wobei er öfters in Gefahr war, zu ertrinken, gelang es Kapitän Brown, schwimmend sein Boot wieder aufzurichten. Mehr tot als lebendig arbeitete er sich wieder an Bord, war jedoch nun ohne Lebensmittel und Trinkwasser. Zuerst hatte er namentlich unter dem Wassermangel furchtbar zu leiden, später fiel aber starker Regen, und er konnte das Regenwasser in seinem Deltuchrod auffangen, so daß er vor dem äußersten bewahrt blieb. Der Kapitän des„ Greenbrier" bemühte sich, Kapitän Brown von der Fortsetzung seiner Fahrt abzubringen, aber vergeblich. Nachdem sich letterer hatte frisches Hammelfleisch, weiches Brot, etwas Tauwerk und einige Bücher geben lassen, sagte er Kapitän Blower und dessen Mannschaft Lebewohl und bestieg wieder sein kleines Fahrzeug, um seine Reise fortzusetzen, die, wie er zuversichtlich hofft, ihn nach Marseille führen wird.
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folche und pelegt würden. Marlegung be prechende Sch Synodale
Russische Bahnbeamte als Diebe. Wie sich jetzt heraus. stellt, ist der kürzlich gemeldete Ueberfall auf den Personen. zug Wirballen- Petersburg von den beiden Kondukteuren des Gepäckwagens erfunden worden. Die beiden braven Beamten wurden verhaftet, unter dem dringenden Verdacht, 14 Kassen, die sich im Gepäckwagen befanden, gestohlen zu haben.
A Ein entführter Millionärssohn. Aus Newyork wird gemeldet, daß der dortige Millionär Went einen Brief erhalten hat, in dem ein Lösegeld von 100 000 Dollar für die Treilassung seines Sohnes gefordert wird. Der junge Wentz ist von Räubern entführt worden und wird jetzt in einem unwegsamen Gebirge von ihnen festgehalten. Streifen, die 1000 Mann mit Hilfe von Bluthunden unternommen haben, brachten bis jetzt keinen Erfolg.
Die Tornister wurden in Troyes abgelegt und auf Wagen Kriegserlebnisse aus dem Feldzuge 1870/71. fehlten, welche sich fraglos zur Ruhe begaben in der Meinung, nachgefahren. Da beim Abmarsch noch viele Soldaten einige Tage hier zu verweilen, blieben einige Offiziere zurück, um die Fehlenden nachzubringen. Feldwebel Bruchhäuser wurde zurückgelassen, um die Kranten der 7. Kompagnie in das Lazaret abzuliefern, traf dann aber bald wieder fürchtete einen Vorstoß der Loire- Armee zum Entsaße von beim Regimente ein. Das Oberkommando in Versailles beBaris und befahl dem Prinzen Friedrich Karl mit seinem rechten Flügel in der Richtung auf Fontainebleau zu marschieren. Das Durchschreiten des Waldes von Fontainebleau ging nur langsam von statten, da die Wege turch Barrikaden und Verhaue gesperrt waren. Der 7. Kompagnie des Gießener Regiments, welche an diesem Tage die Vorhut hatte, viel die schwierige Aufgabe zu, Barrikaden und Verhau zu beseitigen. Mit dem Feinde kam man jedoch nicht Inzwischen war an der Loire eine neue französische Armee in Berührung. Von den Waldwegen aus erblickten die gebildet worden, die zwar Anfang Oktober von den Bayern Soldaten in einiger Entfernung das berühmte Schloß zu zurückgeworfen wurde, aber sich bald wieder nach Eintreffen Fontainebleau. Beim Passieren des Waldes fiel Büchsenvon Verstärkungen zum Vorgehen anschickte. Prinz Friedrich meister Engel vom Progkasten und brach ein Bein. Karl sollte daher mit einem Teil der bei Mez freigewordenen mußte in das Lazaret nach Fontainebleau gebracht werden. Truppen über Troyes nach Orléans zu marschieren. Das 2. Bataillon unseres Regiments verließ daher bereits am 30. Oftober Ars und gelangte am 10. November nach Troyes, wo es vor der Kathedrale an dem Prinzen Friedrich Karl vorbeimarschierte. In den Straßen der Stadt lagen Haufen von demolierten Waffen. In Troyes hoffte man etwa 8 Tage zu bleiben, aber schon in der Nacht wurde der Abmarsch befohlen, um in Ellmärschen Orléans zu erreichen.
waren zum größten Teil in ernster Haltung und trugen ganz neue Uniformen. Am Abend tam das Bataillon nach Ars in Quartiere. Den ersten Teil des Feldzuges hatte es jetzt hinter sich.
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Bunte Chronik. Bei einem Radrennen in Mainz fuhr ein Motorzweirad aus der Bahn ins Publikum. Sechs Personen wurden schwer verletzt.
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Bei Prämniß scheiterte ein Kahn auf der Warte. Von den Insassen fanden vier Männer und eine Frau ihren Tod in den Wellen.
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Korporalschaft zugewiesen. Bur Sicherung der Straße mehr nach Westen hin dirigiert. Vom 17.- 22. November Drléans- Paris wurde das Regiment au folgenden Tage bezog die 7. Kompagnie in dem Orte Léonville Quartiere. Léonville bestand aus einer Reihe sehr großer Bauernhöfe, und die Besizer waren offenbar sehr wohlhabend. Bald war man denn auch überall mit Braten und Kochen beschäf tigt. Hier hatte ein Soldat ein Huhn, dort ein anderer eine Ente. Es wurde auch ein Kalb geschlachtet, woran Feldwebel Bruchhäuser und die bet ihm untergebrachten Unteroffiziere und Mannschaften ihren Anteil erhielten. Man kommen und mußte sich sein Eſſen ſelbst zubereiten. Von war zu einem alten alleinstehenden Bauern ins Duartier gedem vielen Braten und Kochen in dem offenen Kamin hatten die Balken des Fußbodens Feuer gefangen und fingen in der Nacht an zu brennen. Die darunter im Stalle stehenden Pferde der Ulanen wurden von den glühenden Kohlen überschüttet und schlugen wütend um sich. Nach einiger Mühe gelang es indessen, den Brand zu löschen, doch gingen von den Pferden zwei zu Grunde. Trotz des Bitten des alten Wirtes, doch bei ihm zu bleiben, mußte Bruchhäuser mit seinen Leuten sich doch ein anderes Quartier beim Maire des Ortes beziehen. Vom 22.- 28. November lag das 2. Bataillon in Dison in Quartier und hatte Vorpostendienst zu leisten. Hier standen bereits braune Husaren, die das Erscheinen der Infanterie mit Freuden begrüßt n, weil sie allein den Plänkeleien des Feindes zu sehr ausgesetzt
Am 15. November fam die 7. Kompagnie nach Malesherbes in Quartiere. Feldwebel Bruchhäuser mit noch einigen Soldaten wurde in das Haus einer Französin einquartiert, die ihnen aber kein Zimmer öffnen, sondern in einem Stalle unterbringen wollte, was man entschieden_ablehnte und mit Gewalt die Zimmer öffnete. Da das Verhalten der Französin ein sehr unwirtliches blieb, verließ man das Quartier und wurden ihr zur Strafe eine ganze.
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( Fortsetzung folgt.)
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