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and besorgte ihm eine Droschte, in der Mommsen in seine Bohnung nach Charlottenburg fuhr. Wie erinnerlich, ist Mommsen erst vor kurzem einer ernsten Gefahr entgangen, indem er mit seinem wallenden Haupthaar einer Lampe zu nahe tam und dieses in Brand sezte.

) Einen lebenden Menschen gestohlen hatten zu ihrer eigenen großen Ueberraschung Diebe, die in Wilhelmsberg bei Berlin einem Produttengroßhändler einen Besuch ab­gestattet und mehrere Säcke voller Lumpen und altem Eisen auf einem Hundewagen mitgenommen hatten. Ein Schuzmann hielt die Diebe an und öffnete den oberen Sad. Darauf allgemeines Erstaunen, als ein obdachloser Mensch namens Schüß daraus zum Vorschein tam. Er war der Kälte wegen in di: Bude gedrungen und in einen mit Lumpen gefüllten Ead gekrochen.

Das Ende eines Defraudanten. Nach Unterschlagung bon 17 000 Mark war der Buchhalter Friedrich Arndt rus Magdeburg mit seiner Geliebten flüchtig geworden. Das Baar wandte sich nach Berlin und stieg dort unter bem Namen Schneider in einem Hotel ab. Die Berliner Kriminalpolizei, die bereits telegraphisch von der An­funft des Defraudanten in Kenntnis gesezt war, ermittelte bald den Aufenthalt des Paares. Als zwei Polizeibeamte ben Durchgänger verhaften wollten, fanden sie die Tür des von dem Liebespaar bewohnten Zimmers verschlossen. Gleich darauf fielen zwei Schüsse und als man die Tür gewaltsam öffnete, fand man beide in ihrem Blute liegen. Das Mädchen gab noch schwache Lebenszeichen von sich, starb aber bald darauf, während A. sofort tot war. Arndt hinterläßt in Magdeburg eine Frau und mehrere Kinder im größten Elend.

Doppelhinrichtung. Die 38jährige Arbeiterfrau Nea­gebauer und der 20jährige Schlossergeselle Borenz wur­ben im Hofe des Hirschberger Gerichtsgefängnisses durch Scharfrichter Schwiz aus Breslau enthauptet. Beide hat­ten im November 1891 den Ehemann der Neugebauer ermordet, die Leiche zerstückelt, in drei Säcke eingenäht und diese in den Zackenfluß geworfen.

Zu dem Mädchenraube in Berlin, dem, wie wir be­richteten, die teiden jugendlichen Töchter einer Witwe zum Opfer fielen, erfahren wir noch, daß der Angeschul­bigte, Dr. R. auch noch zu einer Marie H. in unlau­teren Beziehungen gestanden haben soll. Die Angelegenheit dürfte noch weite reise ziehen, denn eine in der medizi­nischen Welt und in der Berliner Gesellschaft sehr bekannte Bersönlichkeit ist in die unsaubere Affäre mit verwickelt. Bon anderer Seite wird übrigens behauptet, daß sowohl Else B. wie die 15jährige Schwester Grete schon vor ihrer Bekanntschaft mit Dr. R. mit verschiedenen Män­nern Beziehungen angefnüpft hätten.

[ Chicago als Seestadt.] Es ist bekannt, daß Chicago mit großem Neide auf die Entwickelung Newyorks blickt und alles, was man in Newyork zu sehen bekommt, schöner und besser zu haben behauptet. Nur den Hafen und den Strand konnten die Chicagoer den Newyorkern nicht nachmachen, und das war von jeher ihr größter Kummer. In Zukunft werden aber die Chicagoer mit Stolz zu den Newyorkern sagen können: Es ist ja wahr, Ihr habt ein Meer vor Eurer Tür, bei uns aber ist das Meer eine längst überwundene Sache!" Von einer Kommission des Geologischen Bureaus" der Vereinigten Staaten, der sich einige Chicagoer Universitätsprosesso­ren anschlossen, ist nämlich das interessante Faktum festgestellt worden, daß Chicago vor noch garnicht allzu langer Zeit was man so in Geologenkreisen unter ,, lange" versteht am Strande eines großen Meeres lag. Noch heute findet man in Chicago an vielen Punk­ten mehr oder minder gut erhaltene Seemuscheln, wo­mit nicht etwa die von auswärts importierten eß­baren gemeint sind. Und jeßt weiß man auch, was die Sanddünen zu bedeuten haben, die hier und da in der Nähe von Chicago zu finden sind, wahre Wanderdünen, die erst vor kurzem einen großen Park überfallen haben. Bei dem Unternehmungsgeist und dem Reichtum der Chi­cagoer ist zu hoffen, daß das verschwundene Meer wie­der ,, ausgegraben" wird.

Bunte Chronik. Der von Santos( Brasilien) auf der Elbe angekommene und nach Hamburg bestimmte Dampfer, Bernambuko" ist von der Curhavener Seequa­rantäneanstalt als pestverdächtig zurückgehalten worden. Zwei auf dem Dampfer befindliche Heizer wurden in bas Quarantänelazarett eingeliefert.

Auf dem Luisenkirchhof in Charlottenburg- Westend fand zwischen dem Kirchhofswärter Weber und einem bis­her noch nicht ermittelten Diebe ein blutiger Kampf statt. Der letztere hat den 45 Jahre alten Weber durch zwei Schüsse schwer verleßt, während Weber im selben Augen­blick auf den Dieb einen Schrotschuß abfeuerte, der fehl­ging.

In Breslau machte der Photograph Burghardt einen Mordversuch auf seine Braut, ein Fräulein Charlotte Rex, Der er zwölf Dolchstiche beibrachte, und vergiftete sich bann. Die Rex liegt in hoffnungslosem Zustande im Hospital.

Die Leiche der Erzherzogin Elisabeth wurde zu Wien im Palais des Erzherzogs Friedrich ohne besondere Feier­lichkeit im Beisein des österreichischen Kaisers und Ho­fes eingefegnet und wird nachts mittels Hofsonderzuges nach Baden gebracht. Königin Christine von Spanien wurde, als der Sarg mit der Leiche ihrer Mutter aus bem Balais getragen wurde, ohnmächtig.

Bei der Budapester Filiale der Elektrizitätsfirma Dedert u. Kontolka wurden Unregelmäßigkeiten in Höhe bon über 160 000 kronen entdeckt. Der Direktor Gustav Meß, dessen Sohn, sowie der Oberkassierer Graser sind an dem Manto schuld.

Kurzes Allerlei. Ein eigenartiges Jubiläum feierte in Callies der Invalide M. Nach einer Mitteilung der Polizeibehörde glänzt er ſeit nunmehr 25 Jahren auf der Trunkenboldliste.

- Eine sonderbare neue Akquisition des Museums Car­navalet in Paris, welches hauptsächlich Erinnerungen an die Geschichte der Stadt Paris sammelt, sind drei glä­serne Augen Gambettas aus den Jahren 1875, 1876 und 1877. Der Künstler, der sie verfertigte und, wie es scheint, immer einen fleinen Vorrat zur Verfügung seines Klienten hielt, schenkte sie dem Museum.

In Arizona fand man kürzlich in einem Meteoriten einen Diamanten, welcher fest in den vom Himmel gefallenen Stein" gebettet war. Eine wissenschaftliche Un­tersuchung hat ergeben, daß es sich tatsächlich um einen wirklichen Diamanten handelt.

Heffischer Landtag.

Darmstadt, 18. Februar. Bräsident Haas eröffnet die Sigung um 9.20 Uhr. Die Spezialberatung des Hauptvoranschlags wird fort­gesezt bei Rapitel 10, Staatseisenbahnen. Abg. Wolf äußert Wünsche in Bezug auf Einstellung von heiz­baren Wagen für Weinversandt. Abg. Wagner bringt die Arbeiterverhältnisse in der Werkstätte der ehemaligen Main- Neckar- Bahn zur Sprache. Finanzminister nauth giebt ausführliche Auskunft über die Stellung der Regie­rung inbezug auf die Eisenbahnverhältnisse. Abg. Dr. Schmitt wiederholt früher vorgebrachte Wünsche und rügt die Zustände der Mainzer Vorortbahnen. Die Abgg. Dr. Frenay, Molthan und Berthold äußern lofale Wünsche; Abg. Dr. David bespricht die Arbeiterverhält nisse, worauf Abg. Langenbach die Frage an den Ft nanzminister richtet, inwieweit die Frage der Darmstädter Vorortbahnen gediehen sei, bezw. ob die Verpachtung der Strecke Eberstadt- Pfungstadt geschehen sei.

Abg. Erf bittet um bessere Schußmittel an den Bahn­übergängen bei Nebenbahnen. Abg. Dr. Heidenreich wendet sich gegen die Vorwürfe des Aba. Dr. David. Aby. Road bemängelt die Zustände der Bahnlinie Rein­heim- Rechelsheim. bg. Häusel fragt an, ob die Bor­lage auf Erhöhung der Netenbahnzuschüsse bald zu erwarten sei. Abg. Ulrich polemisiert gegen den Abg. Heiden­reich. Finanzminister nauth erwidert auf die vorge­brad ten Beschwerden.

Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Damm, Haas ( Darmstadt), Bähr, Dr. Heidenreich, Weidner, Brauer, Langenbach, Braun, wird Kapitel 10 und Kapitel 10b genehmigt und die Sigung auf Donnerstag 9 Uhr vertagt. Auf der Tagesordnung steht zunächst die Besprechung der Regierungsantwort auf die Anfrage des Abg. Häusel, die Dienstwohnungen der Staatsbeamten betreffend.

Die Ausführung der Hessischen Gesetzgebung über die Wohnungsfürsorge für Misder bemittelte.

Es geht uns darüber vom Ministerum des Innern Folgendes zu:

Die Gesetzgebung Hessens hat in der Wohnungsfrage im vergangenen Jahre durch das Gesez, die Wohnungs­fürsorge für Minderbemittelte betreffend, vom 7. August 1902 und das Gesetz über die Landeskreditkasse vom 6. gl. Mts. sehr Bedeutsames geschaffen.

Beide Geseze geben die Handhaben, um im Wege der Verwaltung und in Betätigung freier dem Gemeinwohl gewidmeter Bereinstätigkeit eine Hebung der Wohnungsver hältnisse der minderbemittelten Klassen in wirksamer Weise zu erreichen.

Bereits durch das Gesez vom 1. Juli 1893 über die polizeiliche Beaufsichtigung von Mietwohnungen und Schlaf­stellen war Hessen der Wohnungsfrage näher getreten, indem es den staatlichen Gesundheitsbeamten und den Ortspolizeibehörden die Befugnis gab, die zum Vermieten bestimmten Wohnungen und Salafstellen, sowie die von Arbeitgebern ihren Arbeitern zugewiesenen Schlafräume einer Untersuchung in der Richtung zu unterwerfen, ob aus deren Benutzung zum Wohnen oder Schlafen Nachteile für die Gesundheit oder Sittlichkeit zu besorgen sind. Das Gesez war in der Hauptsache für Gemeinden von mindestens 5000 Einwohnern geschaffen und hat dort bisher sehr gut gewirkt. Die Erfenntnis aber, daß die Bohnungszustände in den kleineren Gemeinden, und zwar richt nur in Städten, sondern auch auf dem Lande, nicht besser, oftmals eher un­günstiger sind, als in den größeren Städten, hat dazu ge­führt, das Gesetz vom 1. Juli 1893 durch das neue Gesez bom 7. August 1902 auf das ganze Land auszu­dehnen, sodaß nunmehr in allen, auch den kleinsten Ge= meinden mit der Untersuchung der Mietwohnungen und Schlafstellen in obengedachtem Sinne vorgegangen werden

fann.

Das Gesetz über die Landeskreditkasse regelt zwar in erster Linie den Geschäftskreis dieser Kasse, 6 stimmt aber auch gleichzeitig, daß die Kaffe, soweit ihre Mittel reichen, außer zu anderen Zwecken auch Darlehen zur Förderung der Erbauung von Wohnungen für Minderbemittelte hin­geben kann. Gerade mit dieser Bestimmung bat Hessen einen von allen Sachtennern freudig begrüßten Schritt getan. Denn soweit bisher in der Gesetzgebung deutscher Bundes­staaten Mittel zum Bau von Kleinwohnungen bereitgestellt wurden, geschah dies lediglich im Interesse der eigenen An­gestellten, eine Beschränkung, die nach Vorstehendem in der Hessischen Gesetzgebung nicht enthalten ist. Die übrigen ges geberigen Maßnahmen deutscher Bundesstaaten im Wohnungswesen beziehen sich auf die Ausgestaltung der Bauordnungen oder auf die Beseitigung schlechter und un­gesunder Wohnungen, nirgends aber ist gefeßliche Vorsorge für die nötigen Geldmittel zum Ersage solcher Wohnungen getroffen worden. Die Folge davon ist, daß bei strenger Durchführung der Beseitigung schlechter und ungesunder Wohnungen die Gefahr einer Obdachlosigkeit in größerem Umfange droht, weshalb man in manchen Städten von der artigen Maßregeln ganz abgesehen oder sie auf Jahre hin­aus verschoben hat. Einen solchem unbefriedigenden Zu­stande beugt die hessische Gesetzgebung vor, eben weil sie auch Mittel zur Beschaffung neuer Wohnungen bereitstellt. Der Erfolg der Geseze hängt davon ab, welche Stel­lung die zu ihrer Aufführung berufenen Organe einnehmen

werden.

Als die wichtigsten Träger der Wohnungsfürsorge sieht das Gesetz vom 7. August 1902 die Gemeinden an. Ferner betrachtet das Gesetz als bedeutsame Förderer seiner Zwede den Ernst Ludwig- Berein( Hessischen Zentralverein für Er­richtung billiger Wohnungen) und die gemeinnützigen Bau­vereine; es wendet sich also gewissermaßen an alle Ver­einigungen und Personen, welche durch Gründung oder Unterstützung gemeinnüßiger Bauvereine an dem großen

Werke einer Wohnungsreform in Interesse des kleinen Mannes mitwirken wollen.

Das Maß der Mitwirkung aller dieser Faktoren wird von dem Verständnisse des Einzelnen für die große Bedeu­tung guter Wohnungen für alle Bevölkerungsklassen in ge­fundheitlicher, ſittlicher und sozialer Beziehung, sowie von seinem sozialen Empfinden abhängen. Der Erkenntnis, daß Wolfskraft und Wolfegesundheit die Grundlage des Wohls bilden und daß beide nur in gesunden Wohnungen gedeihen fönnen, wird sich indessen kein Einsichtiger verschließen. Es muß mithin auch das Bestreben immer mehr und mehr an Boden gewinnen, ungesunde Wohnungen zu beseitigen und durch gute zu ersezen, ohne dabei berechtigte Pribatinteressen zu verl zen.

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Was die Tätigkeit der Gemeinden anbelangt, io soll sie einerseits bestehen in der Untersuchung der fleinen Wohnungen( von 3 oder weniger Räumen einschl. Küche), und Abstellung etwa festgestellter Mängel gesundheits- oder Sittlichkeitsgefährdender Natur, andererseits in einer positiven Wohnungsürsorge, indem von den Gemeinden im Bedürfnis­falle für Erbauung derartiger Wohnungen Sorge getragen wird Beide Aufgaben sind gleich wichtig. Aber während die Gemeinde die eine derselben, die Wohnungsbesichtigung, selbst oder unter Mitwirtung der staatlichen Gesundheits­beamten durchführen muß, fann sie sich bei Erledigung der zweiten Aufgabe der wirksamen Mithilfe eines gemeinnügigen Bauvereins bedienen. Da der Geschäftskreis der Gemeinden so umfangreich ist, daß sie sich nicht ohne Not mit einer weiteren bedeutenden Arbeit, wie sie die Erstellung von fleinen Wohnungen in eigener Regie erfordert, belastet jollten, so werben fie soweit die Wohnungsinspektion ober sonstige Umstände ein Bedürfnis erkennen lassen gat tun, bie Gründung gemeinnüßiger Bauvereine in die Hand zu nehmen. Die Tätigkeit der Vereine wird ihnen die Wohnungsinspektion auch wesentlich erleichtern, da die guten Wohnungen des Bauvereins in der Regel die Fa­sassen schlechter Wohnungen an sich ziehen werden und der Bauverein es ferner in der Hand hat, verbesserungefähige alte und ungesunde Wohnungen und Häuser umzubauen, falls der Eigentümer dies beantragt und eine Verständigung mit ihm erzielt wird.

Wenn die gemeinnüßigen Bauvereine auf diese Beife den Gemeinden die Erfüllung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des Wohnungswesens erheblich erleichtern, so ist es geradezu selbstverständlich, daß die Gemeinden den Bereiuen Dies kann in sehr verschiedener Weise geschehen. Die Se­möglichst entgegenfommen und sie tatkräftig unterstützen. meinden können z. B. aus ihrem eigenen Besitz Baugelände zu billigem Preise zur Verfügung stellen, sie können Straßen­und Ranalbaukosten erlassen oder ermäßigen, oder durch Uebernahme von Geschäftsanteilen des Bauvereins sich an diesem beteiligen. Die tatkräft gfte Förderung fönnen die Gemeinden den Bauvereinen dadurch angedeihen lassen, daß fie von der Bestimmung in Artikel 5 des Wohnungsfürsorge­gesezes Gebrauch machen, worauf die Gemeinden Darlehen bei der Landeskreditkasse auch zu dem Zwecke aufnehmen können, dieser Gelder an einen gemeinnüßigen Bauverein weiterzugeben.

Ein derartiges Hand in Hand- Arbeiten der Gemeinden mit den gemeinnüßigen Bauvereinen ist in großem Umfange im Rheinland eingebürgert. Dort bestehen weit über 100 Bauvereine, und es ist zur Regel geworden, daß sich die Gemeinden an den Vereinen in herrorragender Weise betei­ligen. Dies gilt nicht nur für die großen Städte, sondern auch für fleine Gemeinden. Es fann nur gewünscht werden, daß dieser Borgang in Hessen recht zahlreiche Nachahmung findet.

Die auf Gemeinden bezüglichen Vorschriften des Woh­nungsfürsorgegefeges finden auch auf weitere Kommunalver­bände Anwendung. Dieselben können also sofern die Gemeinden versagen die Wohnungsfürsorge ebenfalls in die Hand nehmen.

Endlich sieht das Gesetz die Bildung einer Landeswoh­nungsinspektion vor, welche die Aufgabe hat, im Zusammen­wirfen mit den staatlichen und kommunalen Behörden die Wohnungsverhältnisse der minderbemittelten Volksklassen in gesundheitlicher und sittlicher Hinsicht festzustellen und in Gemeinschaft mit dem hessischen Zentralverein für Errich­tung billiger Wohnungen, sowie mit den gemeinnüßigen Bau­vereinen des Landes auf Beseitigung der sich ergebenden Mißstände hinzuwirken. Der Landeswohnungsinspektor ist nicht Polizeiorgan, sondern Drgan eigentlicher Wohlfahrts­pflege. Durch ihn soll den Gemeinden die Ausführung des Gesches möglichst erleichtert werden, da er verpflichtet ist, ihnen jederzeit in Fragen, welche die Ausführung des Woh­nungsfürsorgegesetes betreffen, mit Rat und Auskunft zur Seite zu stehen. Es bedarf also seitens der Ge­meinden nur eines entsprechenden Ersuchens an das Mini­fterium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, welchem der Beamte unterftellt ist, um sich der Mitwirkung des Landeswohnungsinspektors zu versichern. Selbstverständlich hat derselbe auch allen anderen Behörden und sonstigen Interessenten in allen auf Verbesserung der Wohnungsverhältnisse gerichteten Bestrebungen Rat und Aus­funft zu erteilen; er soll ferner u. a. zur Gründung ge meinnüßiger Bauvereine anregen und statistische Nachweise auf allen Gebieten des Wohnungswesens beschaffen.

Die Stelle des Landeswohnungsinspektors ist inzwischen besetzt worden. Dem Beamten wurde gleichzeitig die Ge schäftsführung des unter dem Protektorate Sr. Kgl. Hoheit des Großherzogs stehenden hessischen Zentralvereins für Er­richtung billiger Wohnungen übertragen. Dieser Verein will alle Körperschaften und Bersonen zusammenfassen, die infolge freiwilliger Entschließung an der Hebung der Wohnungs­verhältnisse der minderbemittelten Klasse mitarbeiten wollen, er will diesen Bestrebungen die zu einem ersprießlichen Biele führenden Wege zeigen. Es war deshalb sehr zweckmäßig, die Geschäftsführung des Bereins in die Hand des Landes­wohnungsinspektors zu legen, dessen amtliche Obliegenheiten in der gleichen Richtung liegen wie die Aufgaben des Bereins.

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