Ausgabe 
27.6.1902 Erstes Blatt
 
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wirtschaftskammer, Handelskammer und kleine| wird von Herrn Berg und Kraus; die 2 Notte wird

Vorlagen.

Die neue hessische Wahlrechtsvorlage scheint gesichert.

Darmstadt, 26. Juni.

In einer gestern Abend seitens der sog. Freien Vereinigung( ca. 12 meist oberhessischen Abgeord neten) stattgehabten Versammlung ist es gelungen, eine Einigung dahin zu erzielen, daß dieselben nunmehr für den Vermittelungs- Antrag Wolf, welcher den Städten Mainz, Darmstadt und Offenbach einen weite­ren Abgeordneten zusagt, stimmen werden.

Auch die Wahlpflicht wird Annahme finden, voraussichtlich mit einem Zusazantrag Wolf, nach welchem der Wähler, welcher seiner Wahlpflicht nicht nachfommt, im nächsten Jahre das Wahlrecht entzogen bekommt.

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von Herrn Kuhl und Henker; die 3. Notte wird von Herrn Muhlert und die 4. Rotte von Herrn Wagner geführt. Die Mannschaften wurden auf die Erfüllung ihrer Pflicht ganz besonders aufmerksam gemacht und ihnen bekannt gegeben, daß ihre nächsten Vorgesezten außer den anderen Führern und Kommandanten die Herren Nottenführer seten, und daß fünftig Ent­schuldigungen oberflächlicher Art nicht als Ent­schuldigungen im Sinne der Feuerlöschordnung ange­sehen, beziehentlich dann unnachsichtlich Anzeige erstattet

Die Vorlage wird nun erst in der nächsten Woche zur Beratung resp. 2 ten Lesung fommen, da wegen des am Samstag stattfindenden oberhessischen Provin­zialtages an diesem Tage die Sigung ausfällt Man darf auf die Stellungnahme mancher Abgeordneten, welche bei der ersten Lesung in der sicheren Voraus­segung, daß das Gesez doch falle, mit" Ja" stimmten, sehr gespannt sein.

Zur Bekämpfung des Unwesens in Handel,

Gewerbe und Handwerk.

werden würde.

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weinsteuer- Ausführungsbestimmungen) nachzuweisen ist. Zur Nachsteuer- Anmeldung sind Formulare zu benutzen, die von der Hebestelle unentgeltlich geliefert werden, Auf vorstehende Bestimmungen wird hierdurch mit dem Anfügen öffentlich aufmerksam gemacht, daß als Hebe­stellen im Sinne der Nachsteuer- Ordnung die Großh. Hauptsteuerämter, Salzsteuerämter, Steuerämter und Ortseinnehmereien anzusehen sind, und daß die Erheb­ung der Nachsteuer nach den Hebebezirken der einzelnen Stellen erfolgt.

* Die Schloßfaserne wird an die besondere Wasserleitung, welch die neuen Kasernen mit Wasser versieht, angeschlossen. Zu diesem Zwecke besichtigten heute Vormittag zwei höhere Staatsbaubeamte mit unserem Garnisoninspektor das Quellengebiet und nach: dem auch das Kasernement am Brandplay.

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* Eine Kaserne ohne Wasser, wer vermag sich nicht das Durcheinander vorzustellen. Und doch ist dieser Fall am Samstag und Sonntag in der neuen Kaserne hier vorgekommen. Nach ausgeführten Repa­raturarbeiten in dem Quellengebiete hatten die Arbeiter vergessen, die Zuleitungsrohre wieder aneinander zu passen; die Folge war, daß das Wasser neben weglief, | worauf doch unsere 116er so sehnsüchtig warteten.

** Durch die Blätter ist vor einigen Tagen die Mit­teilung gelaufen, daß auf Einspruch der bei der Thüringisch Anhaltischen Staatslotterie beteiligten Einnehmer an Stelle eines Planes nach dem System der an die Spitze der Hessisch- Thüringischen Staatslotterie tretenden Lotterie­Direktion zu Darmstadt, ein 5 Klassenplan mit dem Ge­winnverhältnis 2: 1 treten solle. Diese Mitteilung beruht auf Irrtum. Die Direktion der Hess Landeslotterie schreibt uns nun folgendes darüber: Das System des bisherigen Hessischen 6 Klassenplans und das darin angewendete Ge­winnverhältnis von 2 Gewinnen auf 5 Loose hat, nachdem eine größe Anzahl von Thüringer Einnehmern mit den Hessischen Kollektören am 24. vor. Mts. in Eisenach persön= lich Fühlung genommen hat, auch bei der weit über­wiegenden Zahl der Thüringer Einnehmer Zustimmung ge­funden, und haben viele der Leßteren bei der bereits statt­gefundenen Looszeichnung ihren Beifall zu der für sie neuen Planung dadurch bewiesen, daß von ihnen mehr Lose ge= zeichnet worden sind, als sie unter der Herrschaft des Thüringischen Gewinnplans abgesetzt haben.

Das hiernach für die große Gemeinschaftslotterie zur Anwendung tommende Hessische Lotteriesystem unterscheidet Anwendung fommende Hessische Lotteriesystem unterscheidet sich bekanntlich von den übrigen bekannten Staatslotterien dadurch, daß während dort mit Hülfe einer sehr großen Anzahl von Gewinnen, die nur die Einlage zurückerstatten, die Hälte der Lose Gewinne erhält, in Hessen erheblich mehr die Hälte der Lose Gewinne erhält, in Hessen erheblich mehr mittlere und größere, überhaupt mehr wirkliche Gewinne ausgespielt werden.

Aus Hessen und nachbargebieten.

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ü. Marburg, 26. Juni. Der Universitäts- Mechanikus Engel schenkte der Knabenbürgerschule zu Unterrichtszwecken 16 wertvolle physikalische Apparate.

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* Büdingen, 26. Juni. Das Programm zu dem am 12., 13. und 14. Juli hier stattfindenden VI.& au­turnfest des Kinzig- Gaues liegt vor und ent. hält u. A. folgende Nummern: Samstag, 12. Juli, nachmittags: Empfang der Preisrichter und Turner. Abends: Festkommers, dabei Begrüßung der Turner und des Gau- Ausschußes, Vorträge der Militärkapelle und des Gesangvereins Liederkranz". Sonntag, 13. Juni, morgens 7 Uhr: Beginn des Wettturnens. Nachmittags 2 Uhr: Festzug, auf dem Festplate lleber­reichung der von den Frauen und Jungfrauen Bü­dingens gestifteten Fahne an den Turnverein Büdingen, Massenstabübungen, Fahnenreigen, unter Mitwirkung der Damenriege und Kürturnen. Abends 7 Uhr Preis­14. Juli, morgens: Ausflug nach dem Wildenstein. berteilung; hierauf Stonzert und Tanz. Montag, Nachmittags 3 Uhr auf dem Festplaz: Schauturnen, Volksbelustigung, Konzert und Tanz. Abends: Stellung Musik wird während der Dauer des ganzen Festes von der Kapelle des thür. Ulanen- Regts. Nr. 6 in Hanau ausgeführt. Hoffen wir, daß der Himmel ein freundliches Gesicht an den Festtagen macht.

Daß die bessere Aussicht auf wirkliche Gewinne das Publifum eher zum Kaufe eines Lotterieloses veranlaßt, als eine etwas größere Aussicht auf Rückempfang des gezahlten Kaufpreises, beweist nicht nur die fortwährende Vermehrung der Loszahl der Hessischen Landeslotterie, sondern neuer­dings wieder der flotte Absaz der Lose der Darmstädter Schloßfreiheitslotterie Man fauft diese Lose offenbar des­halb so gerne, weil man sich mit einem Einsatz von nur 3 Mt. für das Zehntel an einer sehr stattlichen Anzahl großer Gewinne, die überdies völlig abzugsfrei ausgezahlt werden, beteiligen kann.

Es ist eine erfreuliche Erscheinung, daß in Deutsch land die beteiligten Erwerbsfreise sich verbinden, um energisch ihre Interessen gegen allerlei Mißbräuche wahrzunehmen. Zu solchen Organisationen gehört zu mal auch der Deutsche Bund für Handel und Gewerbe, der seinen Sitz in Leipzig hat, aber sich über das ganze Deutsche Reich erstreckt. Der Bund, welcher am 26. Juni 1900 in Gera gegründet wurde, bezweckt die Bekämpf­ung des Unwesens in Handel, Gewerbe und Handwerk und zählt gegenwärtig 39 Vereine in 32 Städten mit etwa 10 000 Mitgliedern. Der Deutsche Bund für Handel und Gewerbe hielt nun am 16. Juni seine dritte Generalversammlung in Bernburg ab, über welche uns folgendes geschrieben wird. Vertreten waren auf der 3. General- Versammlung 24 Vereine. Angenommen wurde unter anderem ein Antrag Heinze- Leipzig, welcher das Rabattgeben der Detail listen an die Konsumenten im Prinzipe zwar nicht billigt, es aber unter den thatsächlichen Verhältnissen des heutigen wirtschaftlichen Lebens als Kampfmittel betrachtet und die Anwendung desselben den einzelnen Vereinen überläßt. Ferner gelangten zur Annahme der Anträge: auf Ergänzung des§ 59 des Handels­gesetzbuches dahin gehend, daß weibliche Angestellte nur dann als Handlungsgehilfen gelten, wenn sie eine zweijährige Lehrzeit und eine faufmännische Ausbildung genossen haben, andernfalls sie als Arbeiterinnen im Handelsgewerbe zu gelten haben und der Gewerbeord­nung unterstehen.

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Ist ein schriftlicher Lehrvertrag zwischen Vater und Sohn erforderlich? Zu dieser Frage äußerte sich die Handwerkskammer zu Wiesbaden wie folgt: Die Kammer erachtet nach wie vor den Abschluß eines schriftlichen Lehrvertrages zwischen Vater und Sohn bezw. dessen dazu zu bestellenden Pfleger nicht für er­forderlich und rügt infolgedessen das Feblen nie, erklärt auch auf alle diesbezüglichen Anfragen, die sehr häufig kommen, daß der Vertrag nicht erforderlich sei, und zwar aus aus folgenden Gründen: 1) Es liegt im Er­ziehungsrecht des Vaters, dem Sohne ohne Mitwirkung In der heutigen Nummer stellt sich ein guter Freund eines Dritten( Pfleger) zu sich in die Lehre zu nehmen. 2) Der Vertrag soll die Erfüllung beiderseitiger unseres neu gewonnenen Mitarbeiters Plumps Nr. 22) Der Vertrag soll die Erfüllung beiderseitiger unter dem Pseudonym Pflichten gewährleisten. Dies erscheint aber ohne Weiteres zwischen Vater und Sohn auch ohne schrift Dr. Eisenbart

Giessener Cagesneuigkeiten.

den gesch. Leserinnen und Lesern vor. Seine Arbeit empfehlen lichen Vertrag regelmäßig gewahrt. 3) Es widerspricht wir zum geft. Studium.

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Die Redaktion.

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v Gladenbach, 26. Juni. Der Gesangverein Lieder­franz" feiert am 19. und 20. Juli ſein 30 jähriges Stiftungsfest, zu dem schon eifrig Vorbereitungen ge troffen werden.

dem natürlichen Gefühl, den fast noch in den Kinder­schuhen steckenden Jungen seinem Vater als Vertrags­gegner gegenüber zu stellen, ein vom erzieherischen Standpunkte aus gewiß sehr bedenkliches Moment. Die Stonsequenzen möchten unter Umständen ernst werden. 4) Es würde demütigend und tränkend für schreiben wollte, wie er sich seinem Sohne gegenüber den Vater sein, wenn ein fremder Mensch ihm vor­zu verhalten habe und ihn darauf überwachte, ob er seine Pflicht diesem gegenüber erfülle.

** Stadttheater. Das Operetten- Ensemble des Kur­theaters in Bad- Ems wird nächsten Montag den 30. Jun, im Gießener Stadttheater ein Gastspiel mit der reizenden, melodiereichen Operette" Der Vogelhändler" von Carl sträfte, da im Sommer die Sänger von ersten Theatern Beller geben. Das Emser Ensemble verfügt über nur erste gerne nach dem Bade gehen. Die erste Operettendiva sowie die beiden Tenöre sind Wiener Blut; der Stern der Emser Operette aber ist die niedliche, graziöse Soubrette Fräulein Else Berger. Die Briefchristel" in" Vogelhändler" ist eine Glanzparthie derselben. Bei seinem jüngsten mehr wöchigen stur- Aufenthalte in Ems besuchte Se. Wajestät der König von Schweden und Norwegen sehr häufig das Theater, sprachen sich sehr anerkennend über die Leist­ungen der Mitglieder aus, und überreichte vor der Abreise persönlich dem Direttor Karl das Ritter treuz des Wasa Ordens. Billetts zu ermäßigten Preisen sind bis Montag Abend 6 Uhr in der Musikalien­handlung des Herrn Ernst Challier zu haben. Die Direftion beabsichtigt eventl., im Monat Juli noch 6 Gastspiele im Abonnement zu geben und will dann auch Operetten- Novi­täten wie Buppe"," Landstreicher", Die kleinen Lämmer" 2c zur Aufführung bringen Wir möchten daher den Besuch des Probegastspiels am Montag nur bestens empfehlen.

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Wegen Achtungsverletzung und Gehorsamsverweigerung vor versammelter Mannschaft hat sich der noch ledige 1871 zu Bockenrode Kreis Alsfeld geborene Wehrmann 1. Aufgebots Heinrich Schlitt vor dem Kriegsgericht zu Darmstadt zu verantworten. Gelegentlich der im April zu Alsfeld stattgehabten Kontrollversammlung wurde ihm vom Bezirksfeldwebel vorgehalten, daß er nicht wie vorgeschrieben, in seinem Passe die neue Kriegs­beorderung eingeklebt hatte. Ec gab eine freche Ant­wort, er habe mehr zu thun 2c. und war troß der verschiedentlichen Mahnungen des Bezirksfeldwebels, endlich still zu sein, nicht zu beruhigen, sodaß er ge­meldet werden mußte. Da er an dem Kontrolltage unter dem Militärgesez stand, fällt die Strafe ziemlich hart aus und mnß er seinen ungezähmten Mund mit zwei Monaten Gefängnis büßen.

Wie wir erfahren, werden in den nächsten Tagen hier in Gießen die drei Meisterprüfungs­fommissionen für Oberhessen, Starkenburg nnd Rhein­heffen eine gemeinsame Sigung abhalten, um über wichtige Fragen bei der Durchführung der Prüfungs­ordnung zu beraten. Ueber das Resultat werden wir s. 3t. eingehend berichten; empfehlen aber den Interess senten schon jetzt, irgend welche Wünsche oder Anfragen bei dem Vorsitzenden der Meisterprüfungskommission für Herrn Baumeister Traber in Gießen an­Obechessen zubringen, um eventuelle Berücksichtigung derselben zu erlangen.

r. Die Abonnementskonzerte haben dies Jahr Glück. unberufen!- berregnet. Bis jetzt ist noch feins Auch das gestrige hatte sich wieder eines sehr starken Besuches vor und in den Mauern zu erfreuen.

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Hier i Schöffen find aus Gießen.

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h. Kassel, 25. Juni. Ein dreifaches Jubiläum ist in dieser Woche im Hessischen Diakonissenhause gefällig, met to

feiert worden. Um 22. Juni waren es 40 Jahre, daß die Oberin des Hauses Schwester Maria Behre Diatonissin wurde, 25 Jahre daß Pfarrer Sardemann die Leitung des Hauses als Anstaltsgeistlicher übernahm und ebenfalls 25 Jahre, daß Schwester Henriette Trumm in das Diatoniffen­haus eintrat.

Von der Erhebung der Schaumwein- Nachsteuer. Nach§ 3 der zur Ausführung des§ 31 des Schaum­weinsteuergesetzes vom 9 Mai 1902 vom Bundesrat er­laffenen Schaumwein- Nachsteuerordnung hat Jeder, der am 1. Juli 1902 im freien Verkehr befindlichen Schaum­wein im Befit oder Gewahrsam hat, dies spätestens am 3. Juli 1902 bei der Hebestelle seines Bezirks unter Angabe der Art und Menge und des Aufbewahrungs­raumes schriftlich anzumelden.

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* Fulda, 26. Juni. Gestern wurde hier ein fahrender" Bursche festgenommen, der am hellen Tage in der Pfarr­firche einen schweren Opferstock erbrochen und geleert hatte. Die ganze Beute betrug allerdings nur 12$ fg. Die vielen derartigen Diebstähle erinnern an einen flugen Pfarrer, der so vor 100 und noch mehr Jahren gelebt hat. Auch damals gab es schon Menschen, denen nichts heilig war. Opferstock des Kirchleins, an dem jener Pfarrer wirkte, war schon mehreremale geplündert worden. Um den Dieb abzu schrecken, ließ der Pfarrherr in flammenden Buchstaben daran malen: Dominus est in hoc loco!( Der Herr ist an diesem Drte!) Der Spißbube aber war noch flüger als der Geist liche. Er erbrach in aller Seelenruhe den Opferstock von Neuem, nahm an sich, was drin war, und wohl bewandert in den Evangelisten und Aposteln schrieb er unter die In­schrift des Pfarrers: Surrectus est et non est hic!( Er sid Schaumwein, der sich am 1. Juli 1902 unterwegs befindet, ist vom Empfänger anzumelden, sobald er in dessen Besitz gelangt ist. An­zumelden ist auch der am 1. Juli 1902 bei Wirten, Händlern, sowie bei Konsumbereinen, Kasinos, Logen und ähnlichen Vereinigungen vorhandene Bestand an Eine An­ausländischen verzollten Schaumweinen. meldung ist nicht erforderlich: 1) für Schaumwein im Besige von Haushaltungsvorständen, die weder Aus­schant noch Handel mit alkoholischen Getränken betreiben, sofern die Gesamtmenge nicht mehr als 30 ganze Flaschen oder eine entsprechende Menge von fleineren oder oder eine entsprechende Menge von fleineren oder größeren Flaschen beträgt; 2) für Schaumwein, der im Lagerbuch einer Schaumweinfabrik(§ 22 der Schaum­

p. Bad Nauheim, 26. Juni. Dienstag, den 1. Juli findet im Kurhaussaal Konzert mit Orchester und Klavier begleitung von Frau Erifa edefind, fönigl. fächs. und großh. hess. Kammersängerin statt. Frankfurt a. M., 26. Juni. Im Laden seines Vaters erhängte sich der 16jährige Metzgerlehrling Karl Ries. Frankfurt a. M., 26. Juni. Wegen Falschmünzerei wurde heute vom hiesigen Schwurgericht der Agent Georg Philipp Straßburger aus Ober- Ingelheim, der Sohn des leztverstorbenen Bürgermeisters, unter An­nahme mildernder Umstände zu 9 Monaten Gefängnis perurteilt. xod adming old all ploj divaduoti

ist aufgestanden und nicht mehr hier.) ** Am gestrigen Abend erfolgte auf Oswaldsgarten die Entlassung der alten und die Einstellung der neuen Mannschaften der städtischen Pflichtfeuer wehr. Herr Branddirektor Traber gab dabei den neuen Mannschaften befannt, daß von jetzt ab die Pflichtfeuer­wehr, zwecks besserer Verwendbarkeit und hauptsächlich aweds intensiverer Unterstüßung der beiden freiwilligen Feuerwehren im Ernstfalle, in fleinere Abteilungen formiert werden, die von uniformierten freiwilligen Feuerwehrmännern geführt werden. Der 1. Obmann Herr Better befehligt die ganze Pflichtfeuerwehr, ist aber gleichzeitig Führer der 1. und 2. Rotte; der 2. Ob­mann Herr Nagel ist Stellvertreter des ersten Ob­manns und führt die 3. und 4 Rotte. Die 1. Rotte

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