Ausgabe 
24.12.1902 Erstes Blatt
 
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sein. Die Madrider Behörden sind überzeugt, daß sie nur die Rolle des Unschuldsengels spielt. Nichtsdestoweni ger hat der französische Geschäftsträger in Madrid Frau Humbert im Gefängnisse besucht und erklärt, daß ihre Tochter Eva das Gefängnis verlassen und in einer fran zösischen Pension in Madrid untergebracht werden könne. Eva Humbert hat jedoch erklärt, sie ziehe es vor, bei ihrer Mutter im Gefängnis zu bleiben. Der Gouverneur von Madrid erklärte, daß nach seiner Ansicht das bei den Humberts beschlagnahmte Geld tatsächlich das gesamte Ver mögen der Flüchtigen bilde.

Nach Meldungen aus Paris beteuert der dort als Mitschuldiger verhaftete frühere Haushofmeister der Hum Berts, Barayre, seine völlige Unschuld: Er habe als Diener ber Familie nur getan, was ihm befohlen wurde. Seit bem Parahre in haft ist, weigert er sich, irgendwelche Nahrung zu sich zu nehmen und erklärte einem Bericht erstatter, er wolle lieber sterben. Er wird schon wieder en; es stirbt sich nicht so leicht, und zumal Verhungern eine schlechte Todesart.

Lokales.

Gedenktafel für den 24. Dezember.

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1524. Vasco de Gama, Entdecker des Seemeges nach Ostindien um das Kap der guten Hoffnung- 1546, Der Astronom Tycho Brahe in Knudstrup( Schonen)*. 1791. Eugène Scribe in Paris*. 1845. Georg L., König der Hellenen,* 1863. Der englische Humorist William Thackeray in London. 1866. Ginverleibung Schleswig- Holsteins in Preußen. 1884. Gefecht der Mannschaften von S. M. SS. Olga und Bismarck" in Kamerun.

Gedenktafel für den 25. bis 28. Dezember.

35. Dezember 800. Karl der Große wird zum deutschen Kaiser gekrönt. 1642. Der Physiker und Astro­nem Newton*. 1742. Charlotte v. Stein, die Freundin Csethes, in Weimar*. 1745. Friede zu Dresden( Ende des 2. Schlesischen Krieges). 1870. Verfolgung der ge­schlagenen französischen Nordarmee. 1884. Großes Erd­beben in Südspanien.

26. Dezember. 1769. Ernst Morib Arndt in Scho­riz auf Rügen*.- 1800. Sieg der Franzosen über die Desterreicher am Mincio. 1805. Napoleon I. und Franz II. von Desterreich schließen nach der Schlacht von Austerliß den Frieden zu Preßburg; Bayern und Württem­berg als Königreiche anerkannt. 1896. Der Physiolog Emil Du Bois- Reymond in Berlin f.

27. Dezember. 1571. Der Astronom Kepler in Beil der Stadt( Württemberg)* 1796. Der preußische Feldmarschall v. Steinmetz in Eisenach* 1822. Der Chemiker Louis Pasteur*. 1870. Beginn des Bom bardements von Paris( Mont Avron).

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Neigung findet, fich zurückzuversehen in die goldenen Träume seiner Kinderzeit, da die Mutter ihn noch eifrig ermahnie, sein artig zu sein und der Vater ihm drohte mit der Rute des gefürchteten Knechts Rupprecht: er ruft sich die Tage zurück, da er im heimlichen Käm­merlein bis tief in die Winternacht arbeitete an einer Kleinen Ueberraschung für die lieben Eltern am heili­gen Christfest. Und in der Erinnerung an die eigene glückliche Kinderzeit wird auch der sorgenvollste und verdrießlichste Familienvater mit seinen Kindern an die­sem Feste der Kinder wieder zum Kinde, er läßt all die Unbequemlichkeiten geduldig über sich ergehen, die das Rumoren im Hause über ihn verhängt, und auch der Sparsamste gibt gern das sorglich verwahrte Geld aus dem Kasten, um sich und seinen Lieben eine Weihnachts­freude zu machen. Mögen aber die Glücklichen, wenn sie die freudeglänzenden Mienen ihrer Lieben mit heiteren Augen erblicken, auch derer nicht vergessen, die am Tage der heiligen Weihnacht darbend und frierend sehnsüch tig in die Fenster der Reichen blicken zu dem strahlenden Kerzenglanz des Christbaumes, der Armen, die keine Weihnacht kennen, denen keine liebe Hand ben prangenden Lichterbaum anzündet. Wohlzutun und mit­zuteilen vergesset nicht, mahnt der göttliche Kenner des Menschenherzens, dessen Geburt wir heute feiern; mit­zuteilen vergesset nicht von der Freude, die Ihr Euren Lieben und die sie Euch bereiten! Dann feiert Ihr erst die rechte fröhliche Weihnacht!"

28. Dezember. 1746. Friedrichs des Großen Ein­ug in Berlin. 1870. Attentat auf General Prim in Mabrib. Siegreiches Gefecht der Deutschen gegen die Franzosen bei Longpré.

** Weihnachten! Es ist ein geheimnisvoller Zauber, der diesem Worte für deutsche Ohren inne wohnt. Nirgendwo in der Welt ist das Weihnachtsfest, das hohe Jest der Ankunft des Heilandes, so sehr ein Fest der Freude als in den gesegneten Gauen, in denen die deutsche Zunge flingt! Die Weihnachtsfeier unserer frän­Aschen Nachbarn, die ,, Christmas" der Vettern auf dem meerbeherrschenden Inselreich an der Nordsee, wie kühl und frostig mutet sie den Deutschen an, dem mit dem Mange der heiligen Weihnacht die Erinnerung unzer­trennlich ist an das trauliche Familienfest im behag fichen Zimmer, an den würzigen Duft des lichterge­schmückten, buntschillernden Sprossen der heimatlichen Wälder mit seinen verlockenden Schäßen! Auch der Ex­wachsene, der, jahraus jahrein in Sorge ums täg­liche Brot für sich und seine Lieben, nicht oft Muße und

Sikung der Stadtverordneten.

Gießen, 22. Dezbr. 1902.

weiteren Altersren Cinrichtung feinen felbft zuzufchreiben. wird das 65. Leb bann schon die Rente der Reichsb tritt. Die Sozial angefchloffen und b chen Lebens- und Borfchläge bes Obe wie folgt lautet: fäglich beschließen Berficherung auf Ge fönnen 300, 600, 900, jährlich 150, 30 mit Ablauf de fönnen aufgeno 25-45 Jahren maßgebend ift. flatt, jedoch fan schen Vertrauer Gründen die A ficherten haben und nach der der versicherten 60 Lebensjahres

( Fortschung der Verhandlung vom Montag.) Es folgt die Beratung betr. Errichtung einer städtischen Lebens- und Rentenversicherung, ein vom Oberbürgermeister Me cum schriftlich vorliegender Antrag. Einleitend wird darin darauf hingewiesen, daß der Umstand, daß infolge der beabsichtigten Aenderung im B. gräbniswesen, die Stadt das Bermögen der Leichenkassen. Gesellschaft und damit alle Rechte und Pflichten dies r Ge­sellschaft gegenüber ihren derzeitigen Mitgliedern übernimmt. Veranlassung für den Antragsteller war, die Frage zu prüfen, ob es sich nicht empfehlen dürfte, die Leichenkassen­Gesellscha't in der jezigen oder auch in anderer Form weiter. zuführen." Der Oberbürgermeister weist dann darauf hin, daß das 111jährige Bestehen dieser Vereinigung und die vor einigen Jahren erfolgte Gründung der allge. meinen Sterbefasse Gießen als ausreichender Be­weis für die Nüßlichfeit einer solchen Anstalt anzusehen sein dürfte, so könnte doch behauptet werden, daß die großen Lebensversicherungen, insbesondere die, welche die sogenannte Volksversicherung betreiben, dem vorhandenen Bedürfnis genügen. Die Borlage weist darauf hn, daß tie Meh zahl der größeren Versicherungsgesellschaften fleine Besi heraugen nicht annimmt, die Aufnahme auch von dem günstigen Er. gebnis einer ärztlichen Untersuchung abhäng g machte, daß ferner diese Gesellschaften hohe Verwaltungsfosten durch die große Bahl ihrer Beamten und Agenten, die sie unterhalten müssen, aufzubringen haben und daß die Aktiengesellschaften auf die Erzielung hoher Dividenden bedacht sein müssen. Die schriftliche Vorlage erörtert dann das System der Ver. sicherung mit Gewinnbeteiligung u. s. w. Der Antrag er örtert, in welch r Form die Beiträge zu einer solchen Kasse zu erheben seien, verwirft das häufig bei Sterbefassen an­gewandte Umlageberfahren und begründet eingehend die Nachteile desselben. Es wird empfohlen, feste Prämien zu erheben und zwar in solcher Höhe, daß jeder Jahrgang in Lebensalter der Versicherten die zu zahlenden Sterbegelder felbst aufbringt. Der Oberbürgermeister macht den Bor schleg, mit Rücksicht an Einbuße an Arbeitskraft im höheren Alter die Beiträge nur bis zum tollendeten 60. Lebensjahre zu heben. Ferner das Eintrittsalter auf 25-45 Jahre zu beschränken. Bon einer ärztlichen Untersuchung soll Ab­stand genommen und die Entscheidung über das Aufnahme­gesuch einer oder mehreren Vertrauens personen überlassen werden. Gegen mißbräuchliche Ausnußung der Rasse durch Arante, elde als solche von den Vertrauenspersonen nicht erfannt werden, müßte nach dem Beispiel anderer Rassen Sicherheit dadurch geschaffen werden, daß beim Tode im ersten Versicherungsjahr die gezahlte Prämie ohne Abzug zurückgegeben würde, dagegen im zweiten Versicherungsjahr die Hälfte des Sterbegeldes gezahlt wird. Zur Begründung einer Rentenversicherung in Verbindung mit einer Lebenss versicherung in der Stadt Gießen wird in der Vorlage vom Oberbürgermeister das Folgende ausgeführt:

** Neue Titel und Uniformen für Poftunterbeamte. Der Kaiser hat folgende Aenderungen in den Titeln und den Uniformabzeichen der Unterbeamten der Reichs- Post­und Telegraphenverwaltung genehmigt. Den etatsmäßig angestellten unterbeamten werden bei tadelloser Füh­rung nach einer Gesamtdienstzeit von 15 Jahren, von denen die letzten fünf Jahre in der Stellung als vollbe­schäftigter Bost- und Telegraphen- Unterbeamter zuge­bracht sein müssen, als Auszeichnung goldene Schulter­Plattschnüre verliehen. Die Unterbeamten in gehobener Dienststellung erhalten nach der Art ihrer Verwendung die Titel ,, Ober- Postschaffner" ,,, Ober- Briefträger" oder ,, Ober- Leitungsaufseher". Für die bestätigten gehobenen Unterbeamten tritt diese Titelverleihung sofort in Kraft. Es ist in Aussicht genommen, die gleichen Titel auch bewährten Unterbeamten in nicht gehobener Stellung nach Vollendung einer längeren tadelfreien Dienstzeit zu verleihen.

** Die einheitliche deutsche Rechtschreibung ist jetzt im vorliegenden Entwurf vom Bundesrat genehmigt worden. Damit soll endlich einmal in das Tohuwabohu, als das sich unsere deutsche sogenannte Orthographie" dem kritischen Auge darstellte, Ordnung gebracht werden. In lezter Zeit konnte wirklich jeder schreiben ,,, wie ihm die Feder gewachsen war". Vor allem sträubte man sich In den Kreisen der eigentlichen Leute von der Feder" gegen die Annahme der herrschenden Schulorthographie, der man nicht mit Unrecht viele Inkonsequenzen vorwarf. Man fand deshalb gerade in den Zeitungen aus einer gewissen Opposition die allerälteste Orthographie mit un­endlich vielen b und e. Am schlimmsten war bei dieser orthographischen Anarchie unsere Schuljugend daran. Wenn sie die Schwelle des öffentlichen Lebens über­schritt, mußte sie das, was sie in langen Jahren müh­sam als richtige Schreibweise sich angeeignet hatte, wie­der umlernen. Jetzt wird hoffentlich eine Aenderung in diesem trostlosen Zustande eintreten. Gegenüber der logischen Turchführung der neuen orthographischen Regeln merden sich auch die enragiertesten Lobredner des Alten nicht mehr der Pflicht entziehen können, die neue Schreib­art in der Oeffentlichkeit anzuwenden. Gerade die Zei­tungen müssen auf diesem Wege bahnbrechend vorange­hen. Wir haben uns bereits vor der offiziellen An­erkennung zur Einführung der neuen Orthographie ent­schlossen, da die Annahme der Verordnung gesichert er­schien. Je eher, desto besser.

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Es ist allgemein anerkannt, daß die Rentenver sicherung des Reiches, trok ihrer erheblichen Vorzüge gegenüber der Zeit vor der sozialpolitischen Gesetzgeb ung wegen der mäßigen Höhe der Altersrente nicht ausreicht, den Minderbemittelten in höherem Alter, unter allen Umständen vor Not und Entbehrung zu schützen. Am schlimmsten sind die ge stellt, welche feine Angehörigen besigen und die, deren Angehörige nicht in der Lage sind, ihren alten Vater zu unterstützen, oder dies nicht zu können behaupten. Für die alten Leute, welche mit Unterstützung ihrer Stinder leben, ist dies mitunter ein drückendes Gefühl, wenn die Hilfe nicht gern gewährt wird. Das wird anders, wenn die Stadt gegen geringe Beiträge in der Zeit voller Arbeitsfähigkeit, das Recht auf Bezug eine

Amtliche Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

Ich bringe hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß die Einziehung der Invalidenversicherungsbeiträge für diejenigen Berficherten, für die sie seither urch die Großh. Bürger meisterei Gießen erfolgte, mit Wirkung vom 29 Dezember 1902 an die Ortstranfenfasse Gießen überwiesen ist. Gleich zeitig sind der Ortstranfenfasse Gießen die Geschäste der Melbestelle übertragen worden.

Die Einziehung der Beiträge seitens der Ortstrank.n. taffe Gießen erfolgt in demselben Umfange wie bisher durch Erhebung.

Sämtliche erforderlichen Meldungen haben vom 29. De zember 1902 an ausschließlich bei der Ortskrankenkasse Gießen[ Ludwigstraße 12] zu erfolgen.

Bon dem gleichen Tage an haben die sog. unſtändigen Arbeiter ihre Quittungsfarten zur Kontrolle der D tatranken­laffe Gießen vorzulegen.

Gießen, den 23. Dezember 1902. Großherzogliche Bürgermeisterei Sießen. Mecum.

Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß durch Beschluß der Stadtverordneten- Bersammlung vom 22 1. Mts., mit Wirkung vom Januar 1903 an der Preis für bie aus dem städtischen Elektrizitätswerf abgegebene Energie für Beleuchtung auf 50 Pf.,

"

Kraft

20

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für eine Rilowattstunde festgesezt worden ist.

Gießen, den 23. Dezember 1902.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

Bekanntmachung.

Die Anschaffung und Unterhaltung zweier Fasel

ochsen von Simmenthaler Rasse soll vom 1. April f. J.

49 Rmtr. Eichen- Stockhol

63,4

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2

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Nadel­Buchen­

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3

Aspen­

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1

Birken

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ab im Wege schriftlichen Angebots anderweit unter den auf unserem Seftetariat Zimmer 15 offen liegenden Bedingungen vergeben werden. Interessenten wollen ihre Offerten bis spätestens 10. Januar f. J. Vor­mittags 12 Uhr verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen bei der unterzeichneten Behörde 6590 Wellen Buchen- Reisig einreichen.

Gießen, den 23. Dezember 1902. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen Mecum.

Holzversteigerung

der Stadt Gießen im Gießener Stadtwald.

Montag, den 5. Jannar 1903, vormittags 9% Uhr beginnend, werden zu Annerod in der Weller'schen Wirt­schaft aus den städtischen Waldungen im Distrikt Fernewald versteigert:

31 Eichen Stämme mit 10.42 Festmeter( darunter Schnitt­Schwellen- und Grubenholz,

219 Riefern und Fichtenstämme mit 68.02 Festmeter( da­runter Schnitt- und Bauholz)

1880 Riefern und Fichtenstangen mit 95.11 Festmeter( da­runter zu Sparren- Gerüst- und Spalierholz geeignet)

2 Rmtr. Eichen- Nuzscheitholz

Eichen Nußknüppelholz

Kiefern Rußtnippel( 4 Meter lang)

Buchen- Scheitholz

4

46

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5

"

19

Birken Rundscheitholz

M

109

Eichen- Scheitholz

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26

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4

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25

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Buchen- Knüppelholz

12

Birken

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84

Eichen­

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9

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Nadel- Scheitholz

Aspen- Scheitholz

5590 5840

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Eichen- Retfig Radel- Reisig

teilweise Durchforstung

1300 Wellen Birken- und Aspern- Reifig 4970 Wellen Weichholz.

Gießen, 23. Dezember 1902. Großh. Bürgermeisterei Gießen. Mecum.

Arbeitsnachweis der Stadt Gießen Gartenstraße Nr. 2( Bürgermeisterei­

Gebühren in For gebühren und derg haben die Berliche

Ausfertigung der ficherungsjahre wi ficherte Summe, Beitrag, im zweite

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werden nicht gema Die Sagungen der halten. Die späte lich auf folgende Wer tann fich Bichen wohnen, o der Beiträge? S iderten, welche ste Rente getreten ji gezahlt werden? Berwendung etwat Swede, zu deren ung nicht vorliegt, Indem ich de dirin Antrag dring möchte ich nochmal Träger der Versicheru aber auch nichts zuf Stadtb. Seiche Finanz- putation, gegenüberitebne. M Zeitpunkt für das

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Wil

Aufgabe,

gebäude) Zimmer Nr. 14. Der Arbeitsnachweis hat die zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern( Arbeitern jeglicher Art, Dienstboten und Lehr­lingen) unentgeltlich Arbeit zu vermitteln.

An den Werktagen von 8 bis 1 1hr und von 3 bis 6 geöffnet. Angebot der Arbeitnehmer:

2 Schmiede, 1 Schneider, 1 Schuhmacher, 1 Bau­schreiner, 3 Knechte, 1 Hausbursche, 2 Dienstmädchen, 1 land­wirtschaftl. Magd, 2 Lauffrauen.

Lehrlinge: 2 Bäder, 2 Kaufleute, 1 Schreiner,

1 Sattler, 1 Friseur.

Nachfrage der Arbeitgeber:

2 Bäder, 3 Mezzer, 1 Steinhauer, 1 Sattler, 2 Schloffer, 2 Schmied, 1 Schneider, 1 Schuhmacher, 4 Schreiner, 3 Taglöhner, 1 Schneefehrer, 1 Rellner, 1 Fahr­bursche, 5 Hausburschen, 5 Schweizer, 1 Knecht, 2 Bureau­gehilfen, 3 Dienstmädchen, 1 Zimmermädchen. Lehrlinge: 1 Kaufmann.

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Götheftr.: Jobar Grünbergeritrake

Schäfer Wwe. Arenzplan: Georg Arofdorferftr: Ab

Wei eftraße: Fried

Stein

in Refelbach bei 8 R. Döbler, in Lolla

Eng

Spiritus­

Brüder Sc