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weiteren Altersrente gewährt. Wer dann von dieser Einrichtung feinen Gebrauch macht, hat fich die Folgen selbst zuzuschreiben. Für den Beginn des Rentenbezuges wird das 65. Lebensjahr in Vorschlag gebracht, weil dann schon die Arbeitsfähigkeit beschränkt ist und die Rente der Reichsversicherung einige Jahre später eintritt. Die Sozialpolitische Kommission hat sich dem angeschlossen und beantragt die Errichtung einer städtischen Lebens- und Rentenversicherung im Rahmen der Borschläge des Oberbürgermeisters, dessen Antrag selbst wie folgt lautet: Die Stadtverordneten mögen grundfäglich beschließen eine städtische Lebens- und RentenVersicherung auf folgende Grundlage einzurichten:
Es können verfichert werden Sterbegelder von 300, 600, 900, 1200 und 1500 Mt., Altersrenten mit jährlich 150, 300, 450, 600 und 750 Mt., beginnend mit Ablauf des 65. Lebensjahres. Als Mitglieder fönnen aufgenommen werden Personen im Alter von 25-45 Jahren, wobei der nächstfolgende Geburtstag maßgebend ist. Eine ärztliche Untersuchung findet nicht statt, jedoch kann Jedem auf das Gutachten der städtischen Vertrauenspersonen hin ohne Angabe von Gründen die Aufnahme verweigert werden. Die Versicherten haben je nach ihrem Alter bei der Aufnahme und nach der Höhe der versicherten Sterbegeldes, bezw. der versicherten Jahresrente bis zur Vollendung des 60 Lebensjahres feste Beiträge zu entrichten. Weitere Gebühren in Form von Eintrittsgeldern, Quittungsgebühren und dergleichen werden nicht erhoben, jedoch haben die Versicherten etwaige Stempelgebühren für Ausfertigung der Police zu tragen. Im ersten Verficherungsjahre wird als Sterbegeld nicht die berficherte Summe, sondern der bis dahin gezahlte Beitrag, im zweiten Jahre die Hälfte des versicherten Sterbegeldes gezahlt. Ausnahmen für Selbstmörder werden nicht gemacht. Spätere Beschlußfassung über die Sagungen der Versicherungsanstalt bleibt vorbe halten. Die spätere Beschlußfassung würde namentlich auf folgende Punkte sich beziehen müffen:
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Propaganda zu machen. Unser Gemeinwesen sei auch wohl noch nicht groß genug, um mit Erfolg eine solche Er sei der Ansicht, daß die Kaffe zu begründen. Stadtverordneten unter Anerkennung der großen und umfassenden Arbeit, die der Oberbürgermeister sich mit der Ausarbeitung der Vorlage gemacht, um damit etwas Gutes für die arbeitende klasse zu schaffen, ein vorläufiges Beruhnlassen der Angelegenheit beschließen mögen. Der Oberbürgermeister erklärt dagegen gerade jezt, wo die Leichenkassen- Gesellschaft als solche aufhöre neue Mitglieder anzunehmen, sei der Zeitpunkt günstig für die Stadt einzutreten in der von ihm angeregten Weise. Wenn der Kollege Heichelheim meint, ohne Propaganda könne die Sache nicht ins Leben gerufen werden, so verweise er auf die Preſſe, welche mit Freude und unentgeltlich für die Sache ein treten würde. Die beste Werbekraft aber würden die Prämien sein, die sich billiger stellen müssen als bei einer Gesellschaft. Stadtv. Hanau hat nun Bedenken wegen der Ausführbarkeit aus Mangel an Beteiligung. Es sei vorerst durch Umfrage festzustellen, wieviel Personen sich in unserer Stadt finden, die versichern wollen.
Giessener Cagesneuigkeiten.
sch.( rijattelegramm) Enen Selbstmord
versuch unternahm gestern der Leutnant im Infanteri Regt. Nr. 115( Darmstadt) Prinz zu Isenburg Büdingen. In bedenklichem Zustand liegt derselbe im städtischen Ranfenhause.
** Das Verordnungsblatt für die evangelische Kirche des Großherzogtums Heffen Nr. 12, vom 23. Dezember enthält die Bekanntmachung, wonach der rozherzog mit Rücksicht auf seine überseeische Reise und für die Dauer seiner Abwesenheit das Oberkonsistorium< r< mästigt hat, Anstellungen und Ruhestandsveisetzungen von Geistlichen vorzunehmen.
Wer kann sich versichern? Nur solche, welche in Gießen wohnen, oder auch andere Personen. Höhe der Beiträge? Sollten den Erben der Mentenver- fach sicherten, welche sterben, bevor sie in den Genuß der Rente getreten sind, die gezahlten Beiträge zurück. gezahlt werden?( Diese Frage möchte ich bejahen.) Verwendung etwaigen lleberschusses für gemeinnüßige Zwecke, zu deren Erfüllung eine geseßliche Verpflichtung nicht vorliegt, oder wofür sonst?
Indem ich der Stadtverordneten- Versammlung diesen Antrag dringend zur Genehmigung empfehle, möchte ich nochmals hervorheben, daß die Stadt nur Träger der Versicherung sein und dabei nichts verdienen, aber auch nichts zusehen soll.
** Die Prüfung für das Gerichtsschreiber haben folgende aspiranten bestanden: 1. Merle, Alsfeld; 2. Diehl, Friedberg; 3. Weiß, Bad- Nauheim; 4. Knaup, Vilbel; 5. Zachais, Friedberg; 6. Schröd r. Gießen; 7. Wiehold, Boingenberg; 8. Bücking, Homberg a. d. Ohmi; 9. Escher, Gießen; 10. Schmal, Dungen; 11. Hau, Schotten; als richte vollzieher der Militäranwärter Otto Hezier in Gießen.
Aus Hessen und nachbargebieten. Frankfurt a. M., 23. Dez. Geftera verfehrten iai hie im sien Hauptbahnhofe 14 Bostsonderzüge, die zusaminen rund 110 000 Postpad te beförderten.
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Frankfurt a. M., 23. Dez. Im Armenasyl auf
Aus dem Gerichtssaal.
Stadtv. Heichelheim erklärt als Mitglied der Finanz- eputation, daß diese derselben sehr sympatisch dem Sandhof soll der Typhus ausgebrochen sein. gegenüberstehne. Man halte jedoch den augenblicklichen Zeitpunkt für das Unternehmen nicht für geeignet Rechnerisch habe das Problem Bedenken und zwar fönnte die Sterblichkeit durch Epidemien gesteigert werden. Es fehle auch, wenn die Agenten in Wegfall fommen, ein Mittel für die städtische Versicherung
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Dienstmazd Mare S. von Balsbach vermietete sich zu Mggermeister S. in Friedberg. Sie ließ sich das Wirt geld mit 3 Mt., sowie 2 Mt. sum Einlösen ihrer Effekt n geben, trat aber den Dienst nicht an, sondern vermirtete sich
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zu W., Wirt bortselbst, wo sie 20 Mt. stahl. Das Gericht verurteilte die Angeklagte, welche zur Zeit eine dreijährige Gefängnisstrafe verbüßt, zu einer Gesamtstrafe von 4 Jahren Gefängnis. Schäfer Adam St. von Niebar Ofleiden, welcher ohne tierärztlichen Gesundheitsschein eine Schafherde durch Homberg trieb, wurde vom dortigen Schöffengericht freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft verfolgte Berufung, welcher das Gericht stattgiebt und den Angeklagten zu zwei Tagen Gefängnis verurteilt. Albert M. von Melevken nahm in Treis- Horloff seinem betrunkenen Arbeitskollegen etwa 15 Mt. aus der Tasche. Der Angeklagte leugnet zwar, aber das Gericht hält den Beweis für erbracht und nimmt ihn in eine 8 monatige Gefängnisstrafe. Lehrer Philipp S. von Ober- Seemen ist angeklagt, bei zwei seiner Schülerinnen das Büchtigungsrecht überschritten zu haben. Unter Annahme mildernder Umstände kommt das Geript zu 20 Mt. Geldstrafe. Schweizer Mey K. von Lauban, welcher bei Molkereibesizer F. in Selters in Diensten stand, erschwindelte sich von seinem Weittnecht eine diesem Aum Auszahlen übergebene Summe Geldes von 609 Wit. Das Gericht verurteilte ihn zu 2 Jahren Gefängnis. wird die Berufung der Staatsanwaltschaft, welche sich gegen ein Erkenntnis des Schöffengerichts Nidda, das den Landwirt Ludwig H. von Ober- Widdersheim frisprach, zurückgewiesen. Philipp K. von Weiterfeld, welcher wegen unterlassener Straßenreinigung vom Schöffengericht Laubach zu 6 Mt. Strafe verurteilt worden ist, varfotate Berufung. Der gewünschte Erfolg blieb aus, denn seine Berufung wird fostenfällig zurückgewiesen. Zum Schluss wird über die von dem Ludwig 8. von Nauenheim eingelegte Berufung verhandelt, welcher wegen Bettelus zu 4 Wochen Haft und Ueberweisung an die Landespolizeibehörde verurteilt worden ist. Das Gericht, welches der Ansicht ist, daß der Angeflagte in das Arbeitshaus gehört, verwirft dessen Berufung.
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Neueste Nachrichten.
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Sodanu
Genf, 24. Dez.( Tel.) Die Genfer Polizeibehörde erklärt amtlich, daß sich die Kronprinzessin von Sachsen nicht in Genf befinde. Von anderer Seite wird versichert, daß die Kronprinzessin seit 10 Tagen unter dem Namen eines Fräulein v. Oben mit ihrem Bruder, dem Erzherzog Joseph Ferdinand, der unter dem Namen Curiano ins Hotelregister einge= traien ist, und mit dem Brüsseler Brofessor Giron im Hotel Angleterre in Genf weilt. Man vermutet, daß die Kronprinzessin die Absicht habe, die Weihnachtstage über dort zu bleiben. Die drei Gäste leben ganz zurückgezogen und richteten an das Hotelpersonal die Bitte, ihre Namen nicht zu nennen.
La Guayra, 24 Dez( Tel.) De Kriegsschiffe Tribune"( englisch) und Giovanni Bous.n"( ualien.) haben die Schooner" Castor" und" Maria Luia" und die Scha ( uppen" Carmen"," Josefica" und" Cornelia", die Stückgut geladen hatten, aufgebracht.
Für den Weihnachtstisch empfehle Cigarren und Gigaretten in schönen geschmackvollen Weihnachts packungen von 25, 50 und 100 Stück. Richard Buchacer Neuen- Bäue 11.
Drud und Serlag der Gießener Berlagsbruderei, für die Rebaftien verantwortlich: Ibin flein. Sieken.
Bürger- Gesellschaft.
Am 1. Feiertag
Weihnachtsfeier
in der
Turnhalle.
Lose à 50 Pfennig bei Gustav Gerhardt. Der Vorstand.
Steins Garten.
Saalbau.
Am 2. Weihnachtsfeiertage
und
Sonntag, den 28. Dezember:
Grosse Konzerte,
ausgeführt von der Stapelle des Inf.- Regts. Staiser Wilhelm( 2. Großh. Hess.) Nr. 116 unter Zeitung des Großh. Mufifdirektors Krauße. Am 2. Feiertage Anfang 4 Uhr. Eintritt 50 Big. 28. Dezember
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Gasthaus zur Traube
Gross- Felda.
Samstag, den 27. Dezember ( 3. Feiertag)
Sängerball.
Freunde und Gönner sind höflichst eingeladen.
Gießener EisvereinE.D.
Eisbahn heute eröffnet.
Gießen, 25. Dez. Der Vorstand.
Nächsten Samstag den 27. Dezember( 3. Feiertag) Nachmittags 3 Uhr
Groß- Felda Versammlung
des Ortsgewerbevereins Groß- Felda
Welche Anforderungen stellt die Gegenwart an die Ausbildung der Handwerker.
statt, in welcher Herr Reallehrer Stahl- Darmstadt spricht über:
Auch Nichtmitglieder sind höflichst eingeladen.
findet im Gasthaus ,, Sur Tranbe" in
Stadttheater Gießen.
Dienstag, den 23. Dezember 1902: ( 2. Weihnachtstag.)
4 1hr.
4 1hr.
Alt- Heidelberg
8 Uhr.
zu fleinen Breifen.
8 Uhr.
Im bunten Rock.


