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Intelligenz- Blatt
fuͤr die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke
im Beſonderen.
MSI.
Mittwoch den 26. Oktober
1853.
Amtlicher Theil.
Das Großherzoglich Heſſiſche Kreisamt Friedberg an ſämmtliche Großh. Bürgermeiſter des Kreiſes.
Betreffend: Behandlung der Einnahmen aus den Erträgen der Ge⸗ meindewaldungen und der darauf ſich beziehenden Aus- gaben,— hier die Gebühren der Gr. Bürgermeiſter für Ausſtellung von Bürgſcheinen.
Nach eingezogenen Erkundigungen ſind bisher für
die Ausſtellung der nach§. 15 der Inſtruction vom 29.
März 1837 über Behandlung der Einnahmen aus den
Erträgen der Gemeindewaldungen von den Steigerern von
Walderzeugniſſen aus Gemeindewaldungen beizu⸗
bringenden Bürgſcheine von einzelnen Bürgermeiſtern Ge⸗
bühren im Betrage von einem bis zu zehn Kreuzern be⸗ zogen worden, und mitunter haben ſich die Bürgermeiſter für das zu jenen Bürgſcheinen erforderliche Formular
(Nr. 9 der gedachten Inſtruction) eine Vergütung von 1
bis 2 Kreuzer bezahlen laſſen. Da jedoch die Ausſtellung
der fraglichen Bürgſcheine im Intereſſe der Gemeindever— waltung geſchieht, folglich zu den Offtcialarbeiten der
Bürgermeiſter gehört, ſo haben dieſelben hierfür weder
eine Gebühr noch Vergütung des zu verwendenden For⸗
mulars anzuſprechen, das letztere vielmehr aus ihren
Büreaukoſten anzuſchaffen.
In Auftrag Gr. Miniſteriums des Innern ſetze ich
Sie zu Ihrem Bemeſſen, wie hiermit geſchieht, hiervon
in Kenntniß. Friedberg den 19. Oktober 1853. f de Beauclair, Kreisaſſeſſor.
n Die ſel ben.
Betreffend: Die Staatsaſſecuranz⸗Anſtalt für das Muſterungs⸗ und Ziehungsjahr 1854.
Eine Anzahl Abdrücke einer Belehrung fuͤr diejenigen, welche der Stellvertretungs⸗Aſſecuranz⸗Anſtalt für die Loos⸗ pflichtigen des Jahres 1854 beitreten wollen, nebſt einer gleich großen Anzahl von Formularien für„Beitrittserklä⸗ rungen, ſind Ihnen zum vorgeſchriebenen Gebrauche, unter Hinweiſung auf 92 55
die Statuten der Staats⸗Aſſecuranz⸗Anſtalt für die Stellvertretung im Militärdienſt(Regierungsblatt von 1851, Seite 315),
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die einen Nachtrag zu dieſen Statuten enthaltende Bekanntmachung vom 16. v. M.(Regierungsblatt von 1853, Seite 599) und die Bekanntmachung vom 8. September l. N(Re⸗ gierungsblatt von 1853, Seite 600), wonach die von den Theilnehmern an der Staats-Aſſecuranz⸗ Anſtalt für das Muſterungs- und Ziehungsjahr 1854 zu zahlende Einlage auf 178 fl. feſtgeſetzt iſt und die Einlagen vom 15. Oktober d. J. an zur Aſſe⸗ curanzkaſſe bezahlt werden können, bereits, unter einer beſonderen Couverte, mitgetheilt worden. Ich bemerke dazu Folgendes:
Einem Jeden der bei Ihnen erklärt, daß er der Stell— vertretungs⸗Aſſecuranz⸗Anſtalt für die Militärpflichtigen des Jahres 1854 beitreten wolle, iſt ein Exemplar der fraglichen Belehrung zur Kenntnißnahme auszuhändigen.
Die Beitritts⸗Erklärung iſt von Ihnen in Bezug auf das Jahr, die Perſon des Verſicherten und das Datum ge⸗ hörig auszufüllen und von dem Beitretenden zu unterſchreiben.
Die Unterſchrift des Beitretenden wird von Ihnen beglaubigt und die Beglaubigung mit Datum verſehen von Ihnen unterzeichnet, auch das Bürgermeiſtereiſiegel beigedrückt.
Dieſem vorgängig iſt die Beitrittserklärung dem Bei⸗ tretenden zu übergeben, damit dieſer ſolche und den baaren Betrag der Einlage— 178 fl.— an den Vorſteher der Stellvertretungs⸗Anſtalt, Oberſt Freſenius zu Darmſtadt, Rheinſtraße Lit. E. No. 107, überbringe oder portofrei überſende.
Schließlich verweiſe ich Sie noch in allem Uebrigen auf die betreffende Belehrung und erwarte, daß von Ihnen in der Stellvertretungsſache mit aller Pünktlich- und Ge— nauigkeit verfahren werden wird.
Friedberg den 20. Oktober 1853.
de Beauclair, Kreisaſſeſſor.
An Dieſelben.
Betreffend: Den Martinimarkt zu Nidda im Jahr 1853.
Sie werden in Ihren Gemeinden veröffentlichen, daß der Niddaer Martinimarkt am 15. und 16. November d. J. abgehalten wird unter dem Bemerken, daß der erſte Tag Schweine- und der zweite Tag Krämermarkt iſt. Friedberg am 17. Oktober 1853.
de Beaueclair, Kreisaſſeſſor.
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