1894. Samstag den 29. Dezember. 152.
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— ird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch i 73 j. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,
—— und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. f 8 a ene 5 Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗
us. wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
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Amtlicher Theil.
chmer. Betreffend: Das Militär-Ersatz⸗Geschäft pro 1895. Friedberg den 28. Dezember 1894.
1 1 b Der Civil⸗Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg
16. 15 an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt.
4 16 Mit Aufstellung der Rekrutirungs⸗-Stammrollen pro 1895 wollen Sie nunmehr alsbald beginnen und dafür besorgt sein, daß dieselben
1 15 unfehlbar bis zum 15. Februar 1895 dahier eintreffen. Ich empfehle Ihnen dabei die genaueste Beachtung der ergangenen Bestimmungen,
0. 92 namentlich des§ 46 d. W.⸗O., vom 22. November 1888, Reg.-Blatt Nr. 5 von 1889.
. Insbesondere wollen Sie für rechtzeitige ortsübliche Bekanntmachung der Aufforderung Sorge tragen, daß in der Zeit vom 15. Januar
. bis 1. Februar nicht allein die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1895, sondern auch diejenigen der Jahrgänge 1894 und 1893, sowie über⸗ haupt alle Militärpflichtige, welche eine endgültige Entscheidung über ihre Dienstpflicht durch die Ersatzbehörden noch nicht erhalten haben,
Ia sich bei der Bürgermeisterei desjenigen Ortes zur Stammrolle anmelden müssen, an welchem sie ihren dauernden Aufenthalt haben.
Auf diese letztere Bestimmung des§ 25, 2 der W.⸗O., wird um so nachdrücklicher hingewiesen, als in den vorderen Jahren vielfach dagegen insofern gefehlt worden ist, daß Militärpflichtige aus anderen Kreisen des Großherzogthums, obgleich sie im diesseitigen Bezirk ihren
sers dauernden Aufenthalt nicht hatten, nur aus dem Grunde in die Stammrollen des Kreises eingetragen worden waren, weil sie sich hier zu stellen wünschten. Sie wollen daher Anträgen, welche in dieser Beziehung an Sie gestellt werden sollten, unter keiner Bedingung stattgeben,
die betreffenden Militärpflichtigen bezw. deren Angehörige vielmehr auf die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen verweisen, sowie darauf aufmerksam machen, daß Leute, welche im diesseitigen Kreise nach den geltenden Bestimmungen nicht gestellungspflichtig sind und sich dennoch hier zur Musterung stellen wollen, zu derselben event. nicht zugelassen werden würden und sich die daraus dann entstehenden Nachtheile selbst gers. zuzuschreiben hätten. ö 5 3 a 8 l
Ebenso ist es unter keinen Umständen statthast, daß umgekehrt Militärpflichtige, welche in Ihren Gemeinden dauernden Aufenthalt haben, die Anmeldung deshalb unterlassen, weil sie sich in ihren resp. Heimathgemeinden melden wollen oder gemeldet haben, um sich dem— nächst in ihrem Heimathbezirk zur Musterung stellen zu können. In Fällen dieser Art, welche Ihnen bekannt werden, sind die Betreffenden von Ihnen zur Meldung anzuhalten. Außerdem ist eine von solchen Militärpflichtigen späterhin, vor Beginn der Musterung, beabsichtigte Abmeldung nur dann entgegenzunehmen, wenn Sie sich die Ueberzeugung verschafft haben, daß dieselben thatsächlich außer Arbeit getreten er sind und den Ort verlassen werden. Militärpflichtige jedoch, welche in einem zum hiesigen Kreise gehörigen Orte geboren sind, sich aber ug den in einer anderen Gemeinde des hiesigen Kreises als Knechte, Taglöhner, Gesellen ꝛc. aufhalten und sich mit ihrer Heimathgemeinde 0 ur stellen wollen, können sich zur Stammrolle der letzteren Gemeinde anmelden, brauchen sich deshalb zur Stammrolle ihres dermaligen Auf— 17155 enthaltsortes nicht anzumelden und sind in letztere auch nicht aufzunehmen.
ie Ferner wollen Sie bei den Namen derjenigen Militärpflichtigen: à. von welchen sich ein Bruder im aktiven Dienst befindet oder
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n inen ein solcher gleichfalls bei der Musterung hier oder auswärts zu gestellen hat, einen entsprechenden Vermerk machen. Die-Militär⸗ pflichtigen würden daher bei Anmeldung zur Stammrolle in dieser Hinsicht zu befragen sein;
11 15 b. welche schon gerichtliche Strafe erhalten haben, diese unter Angabe des verurtheilenden Gerichts und Datum des Urtheils ein—
1 5 tragen, auch angeben, ob die Strafe verbüßt ist; f f 1 ü l
ühren. e. welche ausgewandert sind, genau angeben, ob die Auswanderung mit oder ohne Entlassung und in welchem Jahre erfolgt ist.
5 d. welche bereits freiwillig dienen, angeben, wann und bei welchem Truppentheil der Eintritt erfolgte; die Ihnen über den Eintritt II von hier zugegangenen Benachrichtigungsschreiben sind den Stammrollen beizulegen.* 8
1 Schließlich empfehle ich Ihnen noch, bei der von Ihnen zu erlassenden Aufforderung wegen Anmeldung zur Stammrolle zugleich Nu auf die Strafen aufmerksam zu machen, welche nach 825, 11 d. W.⸗O. Denjenigen treffen, welcher die vorgeschriebene Meldung zur Stamm— Ung rolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt.
f Dr. Braden. rapp ·—
tand. Betreffend: Das Militär⸗Ersatz⸗Geschäft pro 1895. Friedberg den 28. Dezember 1894. nüchste Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg
itt.
ö an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt.
Unter Bezugnahme auf§ 32 der Wehr-Ordnung bemerke ich Ihnen, daß Gesuche um Zurückstellung Militärpflichtiger genau zu protokolliren und die Protokolle mit Beilagen bis längstens zum 10. Februar 1895 anher einzusenden sind. 5. Frühere Reklamationen, welche pro 1895 erneuert werden sollen, wollen Sie durch Bericht unter Angabe des Namens und Geburtsjahres des betr. Militärpflichtigen einfordern und, wenn keine Veränderungen in den Verhältnissen eingetreten sind, dies
malle)
1 7 1 8 0 jnigo born 8 4 1a 9* Anzug. auf Seite 4 des Protokolls bescheinigen, andernfalls die etwaigen Aenderungen genau angeben. 8 age Betreffend: Die Ausführung des Reichsgesetzes vom 14. Mai 1879 betr. den Verkehr mit Friedberg den 22. Dezember 1894. 1 1 Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen. f 3 a e 1 128 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 23. Februar 1880(Kreisblatt Nr. 25) erwarten wir bis zum 15. Januar k. Is. 0 92 die Einsendung der von Ihnen über die Resultate der Untersuchungen von Nahrungsmitteln ꝛc. zu führenden Tabellen pro 1894 bezw. Bericht, 2 ; daß Einträge in die Tabellen(von 1894) nicht vollzogen worden sind. nitt.— 8 Dr. Braden. dacht Bekanntmachung. 2 5 1. f Die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh des Metzgers Leopold Fleisch zu Rödelheim ist erloschen und die Gehöftsperre . N aufgehoben worden. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. f Friedberg den 22. Dezember 1894. Ur. Braden. * 0— 1 2 7 2 ros 8 stadt auf Nachsuchen, der Lehramtsaccessist Förmes in auf geheimnißvolle Art verschwunden ist, wird nde, 1 Deutsches Reich. ö Wörrstabt zum Lehramtsassessor ernannt, der Brücken⸗ wie 1 Charl 819.“ berichtet 5 geit eifrig. Sans“ Darmstadt. Die Gerichtsaccessisten Claß in Mainz wärter Schmitt zu Oppenheim in den Ruhestand versetzt.. l 0 N 1 G 55 0 und Or. Marx in Bingen wurden zu Gerichtsassessoren Berlin. Nach einem Infanteriegewehr, das bisher aber vergeblich gesucht. Das ewehr 1—.— ud er n Mache aus der Kaserne des in Charlottenburg unter- hat in dem Gewehrgestell im Korridor der au 2 8
f 8. 5 9 b 8 8 f i Kol 2 5 de. 8 5 aunahel, stand versetzt der Hauptsteueramtsdiener Wenz in Darm- gebrachten Bataillons vom Regiment Elisabeth 11. Kompagnie gestanden und muß vier⸗ vor


