Ausgabe 
24.5.1894
 
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r ie Anlage von Wegen in den

erfolgt.* bi konse Friedberg den 18. Mai 1894. Dr. Göttelmann. 2277 In hon

Bekanntmachung. 2

Nach meiner im Amtsblatt Nr. 7 abgedruckten Bekanntmachung vom 8. Februar 1894 bleibt in Gemäßheit des Reichsgesetzes vom pebdet:!?

22. Mai 1893 das Civildiensteinkommen, welches Militär-Invaliden im Kommunal- oder im ständischen Dienste oder im Dienste der nur Arbeitet theilweise aus Reichs- oder Staatsmitteln unterhaltenen Institute beziehen, auf die Zahlung ihrer Invalidenpensionen ohne Einfluß. 5 Sikes Nach einem Erlasse des Königlichen Kriegsministeriums bezieht sich jedoch diese gesetzliche Vergünstigung nicht auf die Zulage für Ide verhe Nichtbenutzung des Civilversorgungsscheins und die Anstellungsentschädigung. Es verlieren vielmehr diese Bezüge alle betreffenden Militär:] Buda Invaliden mit Ablauf des Monats, in welchem ihre Anstellung in einer Stelle des Civildienstes beziehungsweise der Civilversorgung erfolgt tus ha ist oder ihre Beschäftigung in einer solchen Stelle begonnen hat, da in diesem Falle die Voraussetzung, welche bei der Bewilligung jener Fuilehe Bezüge maßgebend war, nicht mehr vorhanden ist. Es haben daher auch die Kommunalbehörden ꝛc. die Pensionsquittungsbücher dersenigen om Invaliden, welche zu derartigen Bezügen anerkannt sind, behufs Regelung derselben, mit der erforderlichen Eintragung über Art und Beginn In bege der Beschäftigung beziehungsweise Anstellung zu versehen und sodann der Pensionsregelungsbehörde zuzusenden. f ur die Behufs Vermeidung von Ueberhebungen wird dieses zur Kenntniß sowohl der betreffenden Militär-Invaliden als auch der betheiligten Fra Behörden gebracht. Der Königlich Preußische Regierungs-Präsident mmer Cassel den 28. April 1894. J. V.: gez. von Pawel. ufs, k

Reit be Bekanntmachung. f Fünmen

Die Sperrung des von Seulberg nach Homburg führenden Weges ist nach erfolgter Herstellung des letzteren aufgehoben, was ich hender

unter Bezugnahme auf meine Kreisblatt-Bekanntmachung vom 2. v. Mts.(Nr. 36) hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringe. 1 die! Homburg v. d. H. den 16. Mai 1894. Der Königliche Landrath: N 5

g Geheime Regierungsrath Frhr. von der!. In St

Bekanntmachung. 1

Die Provinzial⸗Fohlenweide bei Merlau beginnt in diesem Verwaltung esp. Großh. Baurath 7. Dieffenbach in Grünberg be Jahr am 1. Juni. Die Fohlen müssen an diesem Tage zwischen zahlt werden. Allenfallsige Kurkosten der Fohlen muß der Eigenthümer n D 10 und 1 Uhr Mittags daselbst mit gezeichneter Halfter und Kette, bezahlen. Letzterer kann wegen begründeter Verhältnisse sein Fohlen cht sowie mit Gesundheitsschein von Großherzoglicher Bürgermeisterei oder zu jeder Zeit zurücknehmen und bezahlt dann nur die benutzte Weide. Veterinärarzt abgeliefert und Samstag den 29. September d. J. zeit. Kranke und bösartige Thiere, sowie über 1 ¼ Jahr alte Hengste,.! um dieselbe Tageszeit abgeholt werden, wobei der Besitzer beim Ein- welche die anderen Thiere stören, können ausgeschlossen werden. Sollten[ der! fangen behilflich sein muß. außergewöhnliche Verhältnisse eintreten, welche nach Beurtheilung der I. Mi Die Fohlen erhalten, neben Behandlung und Weidefutter auf Verwaltung den Weidebesuch der Fohlen unmöglich machen, so müssen Werfel

circa 34 Hektaren, bei trockenem Wetter Kleegras oder bei nassem dieselben auf desfallsige Aufforderung alsbald in bestimmtwerdender en Wetter Heu und außerdem pro Tag und Stück Pfund Hafer Zeit abgeholt werden. Sonstige Auskunst ertheilt der genannte Groß Abe er aus der Vereinskasse. Jeder Besitzer kann jedoch Haferzusatz in Natur herzogliche Baurath Dieffenbach. Ving oder durch Selbstzahlung geben lassen. Laubach den 12. Mai 1894. Iten b Das Weidegeld für bezeichnete Zeit von vier Monat beträgt Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen. en die

pro Fohlen 39 M. 04 Pf. oder pro Tag 32 Pf. und muß die Hälfte Friedrich Graf zu Solms-Laubach. geschla 1** 2e 5* N 1 U beim Eintrieb und die andere Hälfte vor dem 1. August l. J. an die.

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Deutsches Reich.

Darmstadt, 22. Mai. Die 2. Kammer empfahl heute das Gesuch älterer Rentamts gehülfen um Anstellung der Regierung zur Berücksichtigung, da solches mit Rücksicht auf ähnliche Verhältnisse bei den Kreisamts-Ge hülfen und Steuerkommissiariatsgehülfen der Billigkeit entspreche. Der Antrag des Abg. Wolz betreffend die Progression für die Ein kommensteuer wird vorerst für erledigt erklärt, die Regierung hat erklärt, daß sie beabsichtige, eine Vorlage zu machen, worin eine Erhöhung der Progression nach oben stattfinde und wesent liche Verbesserungen vorgesehen seien. Für Kanalisation des Kurhauses zu Bad-Nauheim werden außer den schon flüssigen 3200 weitere 10,800 Mark bewilligt. Für Gelände behufs Erweiterung des Kurparks daselbst werden 3200 Mk. zur Verfügung gestellt. Beides ge schieht zu Lasten des Kurfonds. Die Kammer beschloß ferner ein Ersuchen an die Regierung zu richten, die Gehalte der ersten Lehrer an den tüchtigen und leistungsfähigen erweiterten Volksschulen auf den Staat zu übernehmen oder in anderer Weise eine Beihülfe zu leisten. Für die Vorortbahn Darmstadt Roßdorf Gundernhausen Groß-Zimmern wurden Mk. 1,200,000 bewilligt, die Verbindung von Groß Umstadt mit Dieburg zur Prüfung überwiesen. Ein Antrag vieler Abgeordneten ist eingegangen auf Errichtung einer hessischen Staats ⸗Klassen lotterie. Die Kammer nahm den Antrag auf Gewährung von Nachtgeldern und Ersatz der Reisekosten für die Abgeordneten neben den seitherigen Tagegeldern an.

21. Mai. Die Erste Kammer er⸗ ledigte heute die ordentlichen Ausgaben des Haupt-Voranschlags. Dieselbe trat dem Be schlusse des anderen Hauses, die Gehälter der neun Oberförster nur für die Inhaber zu be willigen, nicht bei, sondern will dies, wie die Ausschußminderheit der Zweiten Kammer be antragte, nur für drei durchgeführt haben. Auch mit der Bewilligung von zwei Kreisbau meistergehalten nur für die Inhaber war sie nicht einverstanden. Lebhafte Klagen wurden von verschiedenen Rednern gegen die Zustände bei der Hess. Ludwigsbahn geführt. Graf Solms-Laubach bat, deren Verstaatlichung zu beschleunigen. 22. Mai. Die 1. Kammer genehmigte die Vorlage betr. Abänderung der Städteordnung, in welcher auch insbesondere die Verhältnisse und Wahl der Beigeordneten neu geregelt sind, im Sinne der Beschlüsse des anderen Hauses. Auf Antrag des Geheimeraths Küchler wird ein in der früheren Städte ordnung nicht enthaltener Zusatz beigefügt, welcher den Kreisräthen ein Strafbefugniß den ihnen unterstellten Polizeibeamten gegenüber verleiht. Nachdem dies erledigt, werden die Matrikularbeiträge auf 6,980,000 Mark gesetzt und in die Weiterberathung des 2

r 0 Mark aus der Weinsteuer in's Budget wieder 2 einstellt.

Darmstadt. Dem Schulverwalter Volk zu H arbach wurde die Lehrerstelle daselbst, dem Schulverwalter Hartmann zu Gundersheim eine Lehrerstelle zu Frei⸗ Weinheim, dem Schulverwalter Godtel zu Lich eine Lehrerstelle zu Londorf, dem Schullehrer Rieß zu Hirschhorn eine Lehrerstelle zu Nieder-Ingelheim über⸗

zu Vilbel präs. Schullehrer Kröger zu Oppershofen

vischen Lotomm,

bestatigt; dem Schulamtsasp. Tiefel aus Ginsheim eine er beide Lehrerstelle zu Arheilgen, dem Schulverwalter Reif zu nd in d Ober-Florsheim die Lehrerstelle an der kath. Schule Spa daselbst, dem Schulamtsasp. Eppelmann aus Mainz 1 eine Lehrerstelle zu Neuhausen übertragen; der Salinen⸗ Am bauaufseher Schwarz in Bad-Nauheim auf Nachsuchen ung der entlassen, der Schaffner Winter und der Bremser Bender, Kontjuit bei den Oberhessischen Eisenbahnen, zum Zugführer Journal und zum Schaffner ernannt, der Bahnwärter Hartmann rei bei den Oberh. Eisenbahnen auf Nachsuchen in den eie Ruhestand versetzt; der Regierungsbauführer Becker Ite

tragen; der auf die 1. Lehrerstelle an der kath. Schule

zu Darmstadt zum Regierungsbaumeister ernannt; dem ard n

Schullehrer Kloninger zu Mittel-Seemen eine Lehrer- rium stelle zu Eppelsheim, dem Schulamtsasp. Alles aus Steinfurth eine Lehrerstelle zu Kirch-Gons, dem Schul⸗ amtsasp. Schaffnit aus Kirch⸗Brombach die Lehrerstelle zu Kreidach, dem Schulamtsasp. Bohn aus Eberstadt die Lehrerstelle zu Allertshofen-Hoxhohl, dem Schul⸗ amtsasp. Kröll aus Boönstadt eine Lehrerstelle zu Große Karben, dem Schulamtsasp. Kissel aus Petterweil eine Lehrerstelle zu Nieder-Wöllstadt, dem Schullehrer Kramer zu Haisterbach eine Lehrerstelle zu Traisa, dem Schul? amtsasp. Beckenhaupt aus Groß-Zimmern die zweite Lehrerstelle zu Weiten-Gesaß übertragen; dem J. Lennerk aus Fürth das Patent als Geometer 2. Kl. für den Kr. Alzey ertheilt; dem Schullehrer Backes 11. 3 Darmstadt eine Lehrerstelle zu Alzey übertragen; der Schullehrer Rein zu Friedberg, der Schullehrer Schrek zu Schafhausen Alzey, auf Nachsuchen, unter Anerken⸗ nung seiner Dienste, die Zeichenlehrerin Boller zu Mainz Age dau auf Nachsuchen, die Lehrerinnen Kirschstein und Monschan Agebrac zu Mainz, auf Nachsuchen, unter Anerkennung ihrer Dienste, der Schullehrer Muhl zu Holzmühl, auf Nach⸗ geg suchen, die Lehrerin Thobes zu Dieburg, auf Nachsuchen, Next der Schullehrer Rudershausen zu Klein- Krotzenburg, klame

Ale der

kauf Nachsuchen, unter Anerkennung seiner Dienste, wur-

den in den Ruhestand versetzt; dem Forstgartenaufsehen Dormer bei der Landes-Universitat der LutelUniver⸗ sitats-Forstgartner verliehen; der Fabrikinspektor Kraus zu Darmstadt auf Nachsuchen entlassen; der Gerichts en Ui schreiber Göttelmann in Mainz, auf Nachsuchen, unter gliche Anerkennung seiner Dienste, in den Ruhestand versetz. de, we