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Donnerstag den 24. Mai.
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„berhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
tel z Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kresse 10 Pf., Reclamen 30 Pf. eil bei allen
wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus—
Amtlicher Theil. Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg
Betreffend: Das Ober-Ersatz-Geschäft pro 1894.
Das diesjährige Ober⸗Ersatzgeschäft für den Kreis Friedberg findet nach dem untenstehenden Reiseplan am 1., 2., 4., 5., 6. und
ich Ei, 7. Juni J. J. in dem Rathhaussaale zu Friedberg statt.
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Hierbei haben zu erscheinen: 1. Die von den Truppen-(Marine-) Theilen abgewiesenen Ein—
jäährig⸗Freiwilligen; 2. sämmtliche, in diesem Jahre von Großherzoglicher Ersatz— Commission Friedberg oder von fremden Ersatz-Commissionen ge— musterten, inzwischen in den Kreis Friedberg verzogenen Militär— pflichtigen, daferne dieselben nicht auf ein Jahr zurück— gestellt worden sind. Gemüthskranke, Blödsinnige, sowie augen— scheinlich zum Militär Untaugliche, welche sich hier zum Ersatzgeschäft gestellt haben, haben nicht zu erscheinen.
Die Ihnen unter Couvert zugehenden Ladungen wollen Sie den Militärpflichtigen sofort zustellen lassen und dafür sorgen, daß die— selben reinlich und sämmtlich präcis zu der in der Ladung an⸗ gegebenen Stunde erscheinen.
Sollten Militärpflichtige, welche der Großherzoglichen Ober— Ersatz⸗Commission vorzustellen sind, bis dahin in einen anderen Aus— lebungsbezirk verziehen, oder solche, in anderen Aushebungsbezirken Gemusterte in Ihre resp. Gemeinden einziehen, so wollen Sie hiervon sofort anher Anzeige erstatten. Bei Zugängen ist der Loosungs— schein des Betreffenden der Anzeige beizulegen. a
Unter Hinweis auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen der Wehrordnung wollen Sie die betreffenden Militärpflichtigen be—
§. 26. 7. Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Ersatzbehörden gicht puͤnktlich erscheinen, sind, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe berwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder Haft bis zu 3 Tagen zu be⸗ srasen. Außerdem können ihnen von den Ersatzbehörden die Vortheile der Loosung (F. 66) entzogen werden. Ist diese Versäumniß in böslicher Absicht oder wiederholt folgt, oder liegen die Voraussetzungen des§. 150 D. ⸗Str.⸗ G. vor, so sind sie Abeschadet der von ihnen verwirkten Strafe als unsichere Dienstpflichtige(§. 66, 3 0) zu behandeln. 8. Ist die Versäumniß der Gestellungspflicht durch Umstände herbei⸗ geführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen der Gestellungspflichten lag, so lieten die vorerwähnten Folgen nicht ein. R. M. G.§. 33. f
§. 66, 6 a. Vorweg Einzustellende sind solche Militärpflichtige, welche in enem von den Ersatzbehörden abzuhaltenden Termin nicht pünktlich erschienen und denen deßhalb von den Ersatz-Commissionen die Vortheile der Loosung entzogen
Reiseplau für das Aushebungsgeschäft der 49. Infanterie-Brigade für 1894.
Friedberg den 19. Mai 1894.
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt.
deuten, daß sie es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie wegen unter— lassenen oder nicht rechtzeitigen Erscheinens in eine der in diesen Be— stimmungen bemerkten Strafen genommen werden, sowie dieselben weiter darauf aufmerksam machen, daß diejenigen unter ihnen, welche der Beorderung zum Ober-Ersatzgeschäft keine Folge leisten, sich sofortiger zwangsweiser Vorführung zu gewärtigen haben. Sie selbst haben sich an den genannten Tagen, sofern an denselben Militärpflichtige aus Ihren Gemeinden zu erscheinen haben, pünktlich einzufinden.
Die der Großherzoglichen Ober-Ersatz-Commission vorzulegenden Reklamationen werden unmittelbar nach der ärztlichen Untersuchung der Reklamirten in der Reihenfolge der betreffenden Liste verhandelt. Eltern oder Geschwister von Militärpflichtigen, welche bei Beurthei— lung der Reklamationen irgendwie in Frage kommen, wollen sie auf den Tag, an welchem der betreffende Militärpflichtige zur Vorstellung kommt, Vormittags präcis zu der Stunde, auf welche der Militär— pflichtige geladen ist, auf das Rathhaus dahier vorladen und die— selben zugleich auf die Nachtheile, welche ihr Nichterscheinen im Ge— folge hat, hinweisen.
Militärpflichtige, welche angeblich kurzsichtig, schwerhörig ꝛc. ꝛc. sind, haben— insoweit dies noch nicht geschehen— Atteste von Geistlichen, Lehrern ꝛc. ꝛc. mitzubringen, solche, welche au Blutsturz,
Bluthusten, Geistesgestörtheit oder Epilepsie leiden oder gelitten
haben, müssen ärztliche Atteste oder glaubhafte Zeugenaussagen vorlegen. Dr. Braden.
Deutsche Wehrordnung.
worden sind(§. 26, 7). R. M. G.§. 33. b) Stehen solchen Militärpflichtigen gesetzliche Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zur Seite, so können sie von den verstärkten Ober-Ersatzeommissionen dieser Verguͤn⸗ stigungen nur dann als verlustig erklärt werden, wenn ihre Versäumniß in bös— licher Absicht oder wiederholt erfolgt ist. R. M. G.§§. 30 4b und 33. c. Unter gleicher Voraussetzung können solche Militärpflichtige von den Ersatzbehörden als unsichere Dienstpflichtige sofort zur Einstellung gebracht und durch die Bezirks— Commandeure einem Infanterietruppentheil bezw. der nächsten Arbeiter-Abtheilung (S. 30, 3) oder dem nächsten in Betracht kommenden Marinetheil(Matrosendivisionen §. 23, 28, b und 3, Werftdivision:§. 23, 2c und c) überwiesen werden(F. 68, g). d. Ist die Versäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen des betreffenden Militärpflichtigen lag, so treten die unter a bis e erwähnten Folgen nicht ein. R. M. G. F. 33.
7. 155 7 iseweg und Angabe der täglichen Dienstverrichtungen 4— und Beginn des Geschäfts. des Geschäfts. Reiseweg 9 Rae stverrichtungen. Monat. Tag. b Juni. 1.] Freitag, 9% Uhr Vormittags, Friedberg.[Reise nach Friedberg, Liste B, O, Beilage 1— 3, Felddienstunfähige, Invaliden, b 5 2. Samstag, 8½ Uhr Vormittags, 1 Liste P, Felddienstunfähige, Invaliden, „ 3. Sonntag, 5 Ruhe. 1 1 4. Montag, 8 ½ Uhr Vormittags. 1 Liste E, Felddienstunfähige, Invaliden, N, 5. Dienstag, 8/ Uhr Vormittags, 5 Desgleiche, 225 1 5 6. Mittwoch, 8 ½ Uhr Vormittags, 5 Desgleichen, 5 5 7. Donnerstag, 8 ½ Uhr Vormittags 5 Desgleichen und Reise nach Lich.
Darmstadt den 19. Mai 1894.
ꝛc. ꝛc. ꝛc. Großherzogliche Ober-Ersatz-Commission im Bezirk der 49. Infant.⸗Brig.(1. Großh. Hess.) Der Militär-Vorsitzende:
Der Civil-Vorsitzende:
gez. von Oppen. gez. Frhr. v. Gemmingen.
Bekanntmachung. N Der Oberhessische Bienenzüchterverein beabsichtigt, in Verbindung mit der am 23. Juli d. J. zu Gießen stattfindenden 34. Wander—
versammlung, eine Verloosung von Bienenvölkern, Bienenprodukten u Justiz hat die nachge 5 ung dieser
50 Pf. das Stück ausgegeben werden dürfen und mindestens 6 enden zu verwenden sind. Zugleich i
5 Friedberg den 18. Mai 1894.
I.
nd Utensilien zu veranstalten. ö
1. f ieser Verloosung unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 2500 Loose zu uchte Erlaubniß zur Veranstaltung dieser Ver der a geilk, 1 r als Oose 75 5 5 0% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinn— st der Vertrieb der Loose in der Provinz Oberhessen gestattet..
Großh. Ministerium des Innern und der
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. I Braden.


