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1894. Dienstag den 22. Januar. a M 9.
berhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch f 1 0 6 3 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag. 2
Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
5 15 Amtlicher Theil.
Bekanntmachung, die Zurückstellung der zum einjährig⸗freiwilligen Dienst berechtigten Militärpflichtigen betr.
Diejenigen, im Jahre 1874, geborenen Militärpflichtigen, welche im Kreise Friedberg ihren dauernden Aufenthalt haben und Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst besitzen, werden, insofern sie ihre Zurückstellung vom Militärdienst bis jetzt noch nicht beantragt haben, dies zu thun aber beabsichtigen, hierdurch aufgefordert, ihre Berechtigungsscheine alsbald und längstens bis zum 10. Februar l. J. dahier vorzulegen. Der Civil-Vorsitzende der Großh. Ersatz-Commission Friedberg.
Friedberg den 20. Januar 1894. Dr. Braden.
Bekanntmachung, die Zurückstellung der Reserve, Ersatz-Reserve und Landwehr⸗Mannschaften betr. Nachstehende Bestimmungen über die Zurückstellung der Reserve, Ersatz⸗Reserve und Landwehr⸗Mannschaften rücksichtlich ihrer häus— lichen und gewerblichen Verhältnisse werden hiermit für die Betheiligten zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Bis zum 20. Februar l. J. haben die Großh. Bürgermeistereien die bei ihnen vorgebracht werdenden Gesuche anher einzusenden.
Friedberg den 20. Januar 1894. Der Civil-Vorsitzende der Großh. Ersatz-Commission Friedberg. Dr. Baden.
J. Bei nothwendigen Verstärkungen oder Mobilmachungen werden die Mann⸗ der Bürgermeisterei ihres Wohnorts anzubringen, welche dieselben prüft und schaften des Beurlaubtenstandes, soweit die militärischen Interessen es gestatten, nach darüber eine an den Civil-Vorsitzenden der Ersatz-Commission einzureichende den Jahresklassen, mit den jüngsten beginnend einberufen. Nachweisung ausstellt, aus der nicht nur die militärischen, bürgerlichen und
Hierbei können dringende häusliche und gewerbliche Verhältnisse derartige Vermögensverhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Berücksichtigung finden, daß Reservisten hinter die letzte Jahresklasse der Reserve ihrer f Umstände ersichtlich sind, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt Waffe und Dienstkategorie, Landwehrmannschaften aber, sowie in besonders dringenden werden kann.
Ra auch einzelne Reservisten, 5 die letzte Jahresklasse der Landwehr ihrer 2. Die eingereichten Gesuche unterliegen der Entscheidung der verstärkten Ersatz⸗ affe oder Dienstkategorie zeitweise zurück gestellt werden. Jedoch darf in keinem Commission, welche im Anschluß an das Musterungsgeschäft in öffentlich
Aushebungsbezirke die Zahl der hinter der letzten Jahresklasse der Reserve zurück bekannt zu machenden Terminen jährlich einmal Sitzung hält.
estellten Mannschaften zwei Prozent der Reserve, die Zahl der hinter der letzten 3. Das Verfahren der verstärkten Ersatz⸗Commission beim Klassifikationsgeschäft ahresklasse der Landwehr zurückgestellten Mannschaften drei Prozent der Reserve regelt sich nach§ 30,7 des Reichs-Militärgesetzes.
und Landwehr übersteigen. 4.̃. Die Entscheidungen sind entgültig, insofern nicht der Militär⸗Vorsitzende auf
Auf die Dauer der Gesammtdienstzeit(Dienstpflicht) hat die Zurückstellung Grund des§ 30,7 des Reichs-Militärgesetzes Einspruch erhebt. keinen Einfluß. 5. Die vorgedachten Entscheidungen behalten ihre Gültigkeit nur bis zum nächsten
IJ. Zurückstellung im Sinne der vorbezeichneten Festsetzungen dürfen aus Klassifikations⸗ Termin.— Im Falle des Bedürfnisses sind Anträge auf folgenden Gründen(Klassificationsgründe) eintreten: weitere Zurückstellung alsdann zu erneuern.
a. wenn ein Mann als der einzige Ernährer seines arbeitsunfähigen Vaters 6. Wenn Mannschaften aus einem Aushebungsbezirk in einen anderen verziehen, oder seiner Mutter, beziehungsweise seines Großvaters oder seiner Groß⸗ so erlischt die gewährte Zurückstellung.
mutter, mit denen er dieselbe Feuerstelle bewohnt, zu betrachten ist und ein IV. Die vor erfüllter getiver Dienstpflicht auf Reklamation entlassenen Mann⸗
Knecht oder ein Geselle nicht gehalten werden kann, auch durch die der Familie schaften bleiben bis zu dem ihrer Entlassung zunächst folgenden Klassifikations⸗-Termin bei der Einberufung gesetzlich zustehende Unterstützung der dauernde Ruin hinter die letzte Jahresklasse der Reserve zurückgestellt und haben demnächst etwaige des elterlichen Hausstandes nicht abgewendet werden könnte; Anträge auf weitere Zurückstellung wie alle übrigen Mannschaften zu stellen.
b. wenn die Einberufung eines Mannes, der das dreißigste Lebensjahr vollendet Wenn nach dem allgemeinen Entlassungs-Termin der Reserven dringende hat und Grundbesitzer, Pächter oder Gewerbetreibender oder Ernährer einer Verhältnisse die sofortige Zurückstellung einzelner der entlassenen Mannschaften ge⸗ zahlreichen Familie ist, den gänzlichen Verfall des Hausstandes zur Folge rechtfertigt erscheinen lassen, so kann die vorläufige Zurückstellung solcher Mann⸗ haben und die Angehörigen selbst bei dem Genusse der gesetzlichen Unter— schaften bis zum nächsten Klassifikations⸗-Termin hinter die letzte Jahresklasse der
stützung dem Elende preisgegeben würden; Reserve durch schriftliches Uebereinkommen der ständigen Mitglieder der Ersatz— e. wenn in einzelnen dringenden Fällen die Zurückstellung eines Mannes, dessen Commission verfügt werden. geeignete Vertretung auf keine Weise zu ermöglichen ist, im Interesse der In anderen als den unter 11 vorbezeichneten Fällen sind außerterminliche
allgemeinen Landeskultur u. der Volkswirthschaft für unabweislich nothwendig[ Zurückstellungen unstatthaft.— Insbesondere sind Gesuche um Zurückstellung erachtet wird. im Augenblick der Einberufung unzulässig.
Mannschaften, welche in Gemäßheit des§. 67 und 69 des Reichsmilitär⸗ Eine Wiederentlassung einzelner einberufener Mannschaften kann nur aus⸗ gesetzes wegen Kontrol⸗Entziehung nachdienen müssen, haben jedoch auch in den nahmsweise auf dem im§ 83,3 und 99,3 der Wehr-Ordnung vorgeschriebenen Weg vorgenannten Fällen keinerlei Anspruch auf Zurückstellung. herbeigeführt werden. Derartige Gesuche können nur dadurch begründet werden,
IJ. In Bezug auf das Verfahren bei derartigen Zurückstellungen bestehen daß seit dem letzten Klassifikations⸗Termin für den Eingestellten durch unabwendbare, folgende Vorschriften: nicht durch ihn selbst herbeigeführte Ereignisse, als Brandschaden, Ueberschwemmung, 1. Die Mannschaften der Reserve, Landwehr, Seewehr u. Ersatz-⸗Reserve erster Tod eines nahen Anverwandten u. s. w. ein wirklicher Nothstand eingetreten ist. Klasse, welche auf Zurückstellung Anspruch machen, haben ihre Gesuche bei
Bekanntmachung. Landwirthschaftlicher Bezirksverein. Sonntag den 28. Januar d. J., Nachmittags 2½ Uhr, findet Beantwortung nebenstehenden Fragebogens bis längstens Samstag den eine Versammlung im Gartensaale der Windecker'schen Brauerei zu 27. Januar an das Secretariat des landwirthschaftlichen Bezirksvereins
Friedberg statt. Friedberg gerichtet werden. e eee 1. Welche Gerste wird e hauptsächlick ebaut? ; iethschaf 3„% Welche Gerste wird in Ihrer Gemeinde ächlich angebaut? 17 ö;ꝰũpG?Pfͤ ½ nmnß.„ welchen Gründen wird die bezeichnete Gerstensorte angebaut? 5 2. A 1 ied Ga er 3. Wird die Gerste in Ihrem Orte vorzugsweise an Händler oder . Ausstellung verschie ener erst ensorten. f Bierbrauer verkauft? 3. Besprechung über die Auswahl einer bestimmten Sorte für 4. Wird die Gerste in Ihrer Gemeinde im allgemeinen früh oder die Wetterau und gemeinschaftlichen Bezug des Saatgutes. spät gesät? Es ergeht hiermit die Aufforderung an die Herren Landwirte, 5. Wie viele Mitglieder Ihrer Gemeinde betheiligen sich an der Bierbrauer und Händler, sich an der Gerstenausstellung zahlreich zu Gerstenausstellung? 557 betheiligen um ein richtiges Bild von dem Stande des hiesigen Gersten— 6. Ist in Ihrer Gemeinde Interesse für gemeinsamen Bezug der baues und namentlich den Anforderungen für die Zwecke der Bier— Gerste. a ö brauerei zu erhalten. Anmeldungen zur Ausstellung wollen unter Ur. Braden. Dr. v. Peter.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. a Obiges Ausschreiben des landwirthschaftlichen Bezirksvereins wollen Sie in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt geben und den Fragebogen im Kasten aushängen. Der Beantwortung desselben durch den Großh. Bürgermeister oder einen sachverständigen Land⸗
wirth sehen wir mindestens in einem Exemplar für jede Gemeinde bis Freitag den 26. Januar d. J. entgegen. 5 Dr. raden.


