Betreffend: Die Aufstellung der Gemeinde⸗Voranschläge für 1895/96.
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Friedberg den 18. September 1894.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die 8 Bürgermeistereien des Kreises.
Die nach der Instruktion vom 20. Oktober 1874 aufzustellenden Voranschläge sind spätestens Ende Oktober dem Gemeinderath zur Berathung vorzulegen und spätestens bis zum 15. November an das Kreisamt einzusenden.
Indem wir hierauf aufmerksam machen, und erwarten, daß die Instruktion, die früheren Ausschreiben und die Entschließungen zu den letzten Voranschlägen genau beachtet werden, bemerken wir weiter noch besonders:
1. Beilage 2 Unter Abtheilung 3 ist in den Jahren, für welche die Beilage Nr. 2 nicht zergliedert aufgestellt wird, hin— sichtlich der verpachteten Grundstücke deren Abtheilung nach den besonderen Pachtperioden nothwendig;
b. der Kapitalwerth der unter Abtheilung m aufzuführenden nutzbaren Rechte besteht aus dem 25fachen Betrag des jährlichen (mittelst 10jähriger Durchschnittsberechnung zu bestimmenden) Ertrags. Dieser Vorschrift ist nicht genügend entsprochen worden und wird dieselbe deshalb mit dem Auftrage in Erinnerung gebracht, bei Aufstellung der Voranschläge für 189596 genau danach zu verfahren.— Die nutzbaren Rechte sind deshalb auch wieder speciell zu verzeichnen.
Betreffend: Die Landeswaisenanstalt; hier Lehrlingsunterstützungen.
2. Die Kosten für Bau und Unterhaltung von Gebäuden, Straßen 1
und Wegen sind durch Ueberschläge der Kreistechniker, die Be⸗ dürfnisse für Kirchen und Schulen durch Auszüge aus den Kirchenvoranschlägen und resp. detaillirten Anforderungen der Schulvorstände zu begründen.
3. Als Beitrag zur Kreiskasse sind ca. 4% mehr vorzusehen als für 1894/95 angefordert wurde, damit nicht unzureichende Be⸗ träge eingestellt werden.
Auf Vorsehung eines entsprechenden baaren Betriebskapitals ist stets Bedacht zu nehmen und
5. ebenso auf Schuldentilgung, wo dies die Verhältnisse der Ge— meinden gestatten.
z. Es ist wiederholt vorgekommen, daß die Offenlegung des Vor⸗ anschlags-Entwurfs unterblieb. Wir nehmen deshalb Veran— lassung auf die Bestimmung in§ 3 der Instruktion besonders aufmerksam zu machen.
Dr. Braden.
Friedberg den 18. September 1894.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Bezugnahme auf unsere Ausschreiben vom 16. Juli l. J.
im Kreisblatt Nr. 83 und vom 16. August l. J. im Kreisblatt
Nr. 96 weisen wir Sie an, auf den Ende dieses Monats an den Rechner der Landeswaisenkasse einzusendenden Quittungen den mit Wirkun vom 1. April l. J. ab genehmigten Mehrbetrag nicht mehr genau zu berechnen, sondern auf 5 Mark, und auf den Ende März 189
einzusendenden Quittungen auf 10 Mark abzurunden. zu werden.
Der Beginn der Lehrzeit braucht auf den Quittungen nicht angegeben Unser Ausschreiben vom 16. August l. J. ist hierdurch modificirt.
Dr. Braden.
Bekanntmachung. Donnerstag den 27. September 1894, Vormittags 9 Uhr, findet in dem Kreisamtsgebäude zu Friedberg eine öffentliche
Sitzung des Kreistages des Kreises Friedberg statt. Tages-⸗Ordnung:
1. Neubau von Kreisstraßen.
2. Verschiedene Mittheilungen.
Friedberg den 17. September 1894.
Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Dorheim 1]. Sache.
Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grund— eigenthümer, welche mehr als die Hälfte der betheiligten Fläche be— sitzen, unterschriftlich für die Feldbereinigung und die Anlage von Wegen in den Obstbaumstücken und Gärten in dem noch nicht be— reinigten Theil der Gemarkung Dorheim erklärt haben, und 1 dem eine innerhalb der gesetzlichen Frist gegen die Zulässigkeit bez Rech Mpbeständigteit des Abstimmungsergebnisses erhobene e von Großh. Oberen landw. Behörde als unbegründet zurückgewiesen worden ist, hat die genannte Behörde den Beginn der Feldbereinigungs— arbeiten angeordnet und den Unterzeichneten zum Bereinigungskom— missär ernannt.
Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich in Gemäßheit des Art. 16 des Gesetzes vom 28. September 1887 die sämmtlichen betheiligten Grundbesitzer zu einer am Mittwoch den 3. Oktober ds. IJs., Vormittags 10 Uhr, in dem Gemeindehause zu Dorheim stattfindenden Versammlung ein.
Diese Versammlung hat:
1. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächeugehalt, oder den Abschätzungswerth der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf von Massegrundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürfniß erhoben, oder ob die Kosten durch Kapital— aufnahme aufgebracht werden sollen;
Betreffend: Teldbereinigung in der Gemarkung Rodheim v. d. H.
Der Großherzogliche Kreisrath: Ur. Braden.
Bekanntmachung.
2. die zur Vollzugskommission zu berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schieds- gerichts und dessen Stellvertreter zu wählen.
Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Betheiligten
vorgebracht und berathen werden.
In dieser Versammlung hat ein jeder anwesende betheiligte Grundeigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültigkeit eine Mehrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Be— theiligten verbindlich.
Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat
zu 1. die Vollzugskommission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen,
zu 2. die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde die Sachverständigen und Schiedsrichter zu ernennen.
Die außerhalb der Gemeinde Dorheim wohnenden Ausmärker werden aufgefordert, zur Wahrung ihrer Interessen einen in Dorheim wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da an sie eine weitere be— sondere Zuschrift im Laufe des Verfahrens nicht mehr erfolgt.
Friedberg den 15. September 1894.
Der Bereinigungs-Commissär: Dr. Göttelmann, Großh. Kreisamtmann.
Der Unterzeichnete ist vom 24. d. Mts. ab auf vier Wochen beurlaubt.
Gießen den 17. September 1894.
3861
Der Vollzugs-Commissär: Dr. Wallau, Großherzoglicher Kreisamtmann.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.
Zu Beischützen ernannt und verpflichtet wurden: von Bad-Nauheim für die Gemarkung Bad-Nauheim.
Johannes Meub III.
von Stammheim für diese Gemarkung und Georg Knieriem
Deutsches Reich.
Darmstadt. Dem Präsidenten des Mainzer Garten— bauvereins Racks zu Mainz wurde die goldene und Berlin, 16. dem Stadtgaärtner Schröder zu Mainz die silberne; 5 Medaille fur Wissenschaft, Kunst, verliehen, der zeitung Distriktseinnehmer Leonhardt in Osthofen auf Nachsuchen Marineattache in den Ruhestand
als„Rendant“ verliehen.
Seine Abberufung
Mainz, 16. September. S. K. H. der serfolgt, Großherzog, J. K. H. die Großherzogin und Prinzessin Alix sind heute zur 0 der Gartenbau-Ausstellung hier Der Präsident des Gartenbauvereins, verordneter Racks, begrüßte die
Varzin, 16. —
Stadt
ins, langem Zuge Herrschaften,
die mit sichtlichem Interesse die eee dann vor dem Schlosse erfolgte. in Augenschein nahmen. Sept. weiß zu berichten, der hiesige russische aus, das begeisterte sei in Pillau bei militärischen Sprecher der Posener Gäste, Landes-Oekonomie⸗ versetzt und demselben der Charakter Erhebungen und Zeichnungen gefaßt werde, demnächst stattfinden. September. Besichtigung Deputation traf mittels Sonderzuges eingetroffen. 22 Min. in Hammermühle ein, nach Varzin und holte die Ge- aus, nehmigung des Fürsten zum Aufmarsche ein, nationalen Gegensätze mit der Zeit verschwinden
Major
Tiedemann-Seeheim brachte beim Erscheinen Die„Deutsche Tages— des Fürsten Bismarck ein dreimaliges Hurrah Zustimmung fand. Der
worden. wenn noch
rath Kennemann, hob in längerer Ansprache nicht die Verdienste des Fürsten um die deutsche
Einigung hervor und betonte insbesondere das Die Posener Bewußtsein der Posener, in einem deutschen, um 11 Uhr unlösbar mit Preußen verbundenen Landes⸗ [theile zu leben. Er sprach die feste Zuversicht daß die in der Provinz Posen herrschenden
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