Ausgabe 
18.12.1894
 
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Bekanntmachung. Wir sind veranlaßt, das nachstehende Polizeireglement wiederholt zum Abdruck zu bringen. Den Großh. Bürgermeistereien und der Großh. Gendarmerie des Kreises empfehlen wir die sorgfältigste Ueberwachung der Schlachtstätten. Friedberg den 14. Dezember 1894.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Polizeireglement.

Betreffend: Das Schlachten von Vieh außerhalb der öffentlichen Schlachthäuser.

Auf Grund des§ 78 der Kreis- und Provinzial⸗Ordnung vom 12. Juni 1874 und des Art. 189 des P.⸗St.⸗G.⸗B. wird mit Zu⸗ stimmung des Kreis-Ausschusses und mit Genehmigung Großherzog lichen Ministeriums des Innern und der Justiz für den Kreis Fried⸗ berg hiermit verordnet: 8

§ 1. Die Privatschlächtereien sind so einzurichten, daß weder durch den Anblick des Schlachtaktes, noch durch die damit verbundenen Geräusche die Anwohner erheblich belästigt werden.

§ 2. Die Einrichtung der Schlachthäuser, auch der bereits be stehenden, unterliegt folgenden Vorschriften:

Das Schlachthaus muß so geräumig sein, daß der ganze Schlacht⸗

S 4. Die groben Schlachtabfälle müssen innerhalb 24 Stunden auf den von der Lokalpolizeibehörde hierzu bestimmten Platz verbracht werden.

§ 5. Nach jedem Schlachtakt ist das Schlachthaus gündlich zu reinigen und der Inhalt der Sammelgrube fortzufahren.

§ 6. Der von der Lokalpolizeibehörde für die Abladung der Schlachtabfälle bestimmte Platz darf nicht näher als 100 Meter von bewohnten Häusern liegen. Die groben Schlachtabfälle sind mit Erde zu bedecken.

8

§ 7. In den kleineren Landgemeinden kann von den Bestim⸗ mungen des 8 J und 2 für die bereits bestehenden Schlachtstätten auf

akt in geschlossenem Raum geschehen kann.

Der Boden des Schlachthauses muß wasserdicht hergestellt sein 8

und an allen Theilen ein Gefäll nach der Cysterne haben. Die Cysterne muß cementirt sein und innerhalb des Schlacht-

hauses liegen.

3 § 3.

ist verboten.

Betreffend: Fälschung von Zinsscheinen der 3% Reichsanleihe.

Die Aufbewahrung von Schlachtabfällen außerhalb des Schlachthauses, insbesondere auf Miststätten oder in Pfuhlgruben c.

Antrag der 5 8.

verboten. 8 9.

30 Mark bestraft.

Bekanntmachung.

Bürgermeisterei von uns Befreiung gewährt werden. Das Aushängen von Fleischwaaxen auf die Straße ist

Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe bis zu

Friedberg den 15. Mai 1885.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung der Reichsschulden-Verwaltung wird hierdurch zur Kenntniß gebracht. 9 9 9

De

Friedberg den 13.

Im Laufe der letzten Wochen sind an verschiedenen Orten einzelne falsche Zinsscheine von Anleihe des deutschen Reichs zum Vorschein gekommen, durch welche denjenigen Personen, die solche in

entstanden sind.

Wir machen hiermit besonders darauf aufmerksam, Das Publikum kann sich vor Verlusten der erwähnten Art dadurch schützen, daß dasselbe die ablehnt, da dieselben nicht dazu bestimmt sind, als Zahlungsmittel im Privatverkehr zu dienen.

wird.

Dezember 1894.

Bekanntmachung.

von den dazu bestimmten Kassen eingelöst zu werden.

Berlin den 15. Oktober 1894.

datz für falsche Zinsscheine in keinem

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Schuldverschreibungen der Z3prozentigen Zahlung angenommen haben, Verluste

Falle von uns Ersatz gewährt Annahme von Zinsscheinen bei Zahlungen Die Zinsscheine haben lediglich den Reichsschulden-Verwaltung. gez. von Hoffmann.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Der Finanz⸗Ausschuß der Zweiten Kammer hat sich bereits mit dem An trag Pennrich und Genossen auf Einführung einer staatlichen Lotterie in Hessen beschäftigt, und beantragt die Majoxität des Ausschusses, die Kammer wolle dem Antrage zustimmen. Die Minorität des Ausschusses beantragt da gegen einfach die Ablehnung. Auch die Regie rung beharrt auf ihrem bisherigen ablehnen den Standpunkt.

Berlin. 14. Dezember. Reichstag. Berathung des Antrags Schmidt⸗Ehni wegen Abänderung des§ 35 der Geschäftsordnung, wonach über die Priorität der innerhalb der ersten 14 Tage der Session einlaufenden Anträge das Loos entscheiden soll. Der Antrag wird der Geschaftsordnungskommission überwiesen. Es folgt die Zuckersteuer-Interpellation, die von Paasche be ründet wird. Redner empfiehlt die Erhöhung der Prämien unter gleichzeitiger Erhöhung der Konsumab abe, um auf diese Weise die anderen Staaten zur Ab- 2 ihrer Prämien und damit der deutschen zu veranlassen. Staatssekretäar Posadowsky erkennt die schwierige Lage der Zuckerindustrie und die Mangel des letzten Zuckersteuergesetzes an. Die kleinen Fabriken seien besonders übel daran. Bei den jetzigen kleinen Prämien könne die Zuckerindustrie die Konkurrenz auf dem Weltmarkt, zumal nach der amerikanischen Zoll- gesetzgebung, kaum aufnehmen. Die Ueberproduklion habe überhand genommen, Abhilfe sei dringend nothig Unser Verhältniß zu Amerika und die Lage des Zucker marktes sei keineswegs so geklärt, um praktische Vorschlage zuzulassen. unzler habe aber die bevorstehende oder befürchtete Zu krisis zum Gegenstand fürsorg licher Prüfung gemacht u. sei mit den preußischen Ressorts in Verhandlung getreten. Eventuelle Vorschlage würden bei der R ichs regierung wohlwollende Prufung und Ent scheidung fin den. Es folgt eine Besprechung der Inter⸗ pellation. 15. ut zur Berathung der Bericht der Gesch 0 Kommission über Antrag des Staate verfolgung Lieb- knecht's, den Pie ler Fürst Hohenlohe stellt

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sich der Aeußerung über die Rechtsfrage, die das Ur theil der Richter beeinflussen könnte, enthalten. O der Thatbestand einer Majestaätsbeleidigung

haben die Gerichte zu entscheiden. Hier handelt es sich's nur um Art. 31; ob Art. 30 Platz greift, ist Sache des Richters. Der Präsident erklärte sich machtlos, jenen Vorfall gebührend zu rügen; die verbündeten Regierungen, die berufen sind, die der Majestät schuldige Ehrerbietung zu schützen, mußten sich fragen, ob kein Mittel vorhanden sei, sonst bestehe eine Lücke in der Verfassung. Ein Eingriff in die Immunität ist nicht beabsichtigt; ob er vorliegt, mögen die Richter entscheiden. Eine sehr erregte Debatte knupft sich hieran.

DerReichsanzeiger veröffentlicht eine kaiserliche Verordnung vom 12. Dez., wonach die gesammte Verwaltung der Schutzgebiete, ein schließlich der Behörden und Beamten, der Kolonialabtheilung des Auswärtigen Amtes unterstellt wird, welche diese Angelegenheiten unter dieser Bezeichnung und unter der un mittelbaren Verantwortlichkeit des Reichskanzlers wahrzunehmen hat. Soweit es sich um Be ziehungen zu auswätigen Staaten und um die allgemeine Politik handelt, bleibt die Kolonial abtheilung dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes unterstellt.

Kiel. S. M. SchiffMöwe, Komm⸗ Kap.⸗Lieut. Faber, wird am 15. Dezbr. von Dar-es-Salaam nach Sydney in Australien in See gehen.

Ausland.

Belgien. Brüssel, 12. De Der Her⸗ zog von Orleans wurde gestern vom König empfangen und frühstückte heute im königlichen Palais. Bis jetzt sind ungefähr 40 Vertreter von royalistischen Klubs Frankreichs und An hänger der orleanistischen Monarchie hier an wesend; sie wurden alle, aber vereinzelt, vom Herzog empfangen. Eine eigentlich politische Kundgebung hat bis jetzt nicht stattgefunden; in Folge dessen wird auch allem Anschein nach

3.

keine Interpellation in der Kammer stattfinden.

Dänemark. [Nach fünftägiger Berathung nahm das Folke in zweiter Lesung mit 52 gegen 43 Stimmen die Wahlbezirksvorlage in der von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagenen Fas

vorliegt,

sung an, wonach 12 neue Wahlbezirke errichtet werden. Unmittelbar nach der Abstimmung er klärte der Präsident des Folkethings Hoegsbro,

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da er die soeben angenommene Vorlage als 5 5 74 dem Staatsgrundgesetze widersprechend betrachte, 12.1

er sich somit nicht mehr in Uebereinstimmung

4.00 5.

mit der Majorität des Folkethings befinde, 90b,

sehe er sich genöthigt, den Vorsitz niederzulegen.

Großbritannien. London. Nach einer Meldung des Bureau Reuter aus Indien haben 4 die Waziristämme, welche am 4. Nov. die zur Abgrenzungskommission gehörenden indischen Truppen angegriffen hatten, endgiltig die von der indischen Regierung gestellten Sühne bedingungen abgelehnt; eine Expedition sei daher unvermeidlich.

Spanien. Madrid, 14. Dez. In Godella, Provinz Valencia, wurde eine Kiste mit 20 Orsinibomben und 42 Gewehren aufgefunden.

Italien. Rom, 14. Dez. Im Senate kündigt der Präsident an, er habe von dem Kammerpräsidium die Uebersendung der die Sena toren betreffenden Dokumente Giolittis verlangt. Der Senat beschloß das ihm zukommende Doku ment derselben Kommission zu überweisen, welche früher das anologe Dokument prüfte.

15. Dez. Die Schriftstücke, die in dem von Giolitti der Kammer vorgelegten Faszikel enthalten waren, sind nunmehr zur Veröffent lichung gelangt. Sie umfassen 30 Seiten und enthalten: 1. Kopien von bei Eröffnung des Banca Roma-Prozesses beschlagnahmten Pa pieren. Diese Kopien stammen theils von der römischen Polizei, theils sind sie lediglich von Giolitti unterzeichnet: 2. Briefe, die Bernardo Tanlongo im Gefängnisse geschrieben hat und in denen die Namen mehrerer politischer Per sönlichkeiten genannt werden. Giolitti begleitet sie mit der Erklärung, daß diese Briefe nur

Kopenhagen, 14. Dezember. soweit Vertrauen verdienen, als sie anderweitig

bestätigt seien, denn sie schienen ihm im All gemeinen von der Tendenz diktirt, mit einem Skandale zu drohen, wenn der Prozeß statt⸗ fände. In einem dieser Briefe sagte Tanlongo,

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