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Betreffend: Die polizeilich⸗technische Revision der Maaße und Gewichte. 8 a N 1 Die polizeilich-technische Revision der Maaße und Gewichte kann an den im Kreisblatt Nr. 50 vom 1. Mai d. J. bekannt gegebenen *
Bekanntmachung.
Terminen eingetretener Hindernisse halber nicht stattfinden, sondern beginnt erst am 18. Juni d. J. Die Tage an denen die Revision in den einzelnen Gemeinden vorgenommen wird, werden den Großherzoglichen Bürgermeistereien 8— 10 Tage vorher von dem Aichmeister mit⸗ getheilt und wird hiernach öffentliche Bekanntmachung erlassen. 0 N f 4 1
Wir fordern die Interessenten nochmals auf, die betreffenden Gegenstände vor der Revision amtlich prüfen zu lassen, da wegen der Mängel die bei der Revision entdeckt werden, das Strafverfahren einzutreten hat. Die
knapp bemessen und voraussichtlich bei allen mehrere Jahre in Gebrauch befindlichen Gewichten erheblich überschritten.
gesetzlich zulässigen Fehlergrenzen sind äußerst So darf der 1 Kilo⸗
Gewichtstein von dem Normalgewicht noch nicht um ½ er abweichen; die Erfahrung hat aber gelehrt, daß ein solcher Gewichtstein
sich bei 3 bis 5 Geb b. daß sein Weitergebrauch strafbar ist. Friedberg den 12. Mai 1894.
jährigem Gebrauch um 3 bis 5 grabnützt, also in dieser Zeit allein durch Abnutzung so mindergewichtig wird,
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie ortsüblich publiciren und 1 Exemplar derselben im Publikationskasten aushängen.
Betreffend: Erlaß von Dienstvorschriften für das Verfahren der Zwangsvollstreckung im Verwaltungswege.
Dr. Braden.
Friedberg den 12. Mai 1894.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. ö In einer der nächsten Nummern des Regierungsblattes werden die Dienstvorschriften für das Verfahren der Zwangsvollstreckung im
Verwaltungswege erscheinen. Indem wir Sie vom 30. September 1893,
hierauf aufmerksam machen, empfehlen wir Ihnen mit Rücksicht darauf, daß mit dem 1. Mai l. J. das Gesetz das Verfahren der Zwangsvollstreckung im Verwaltungswege betreffend, und die zugehörige Verordnung vom
7. März 1894, in Kraft getreten sind, sich mit dem Inhalt der rubr. Dienstvorschrift— soweit. erforderlich— alsbald vertraut zu machen. Die nach denselben vorgeschriebenen Formularien können von der Joh. Konr. Herbert'schen Hofbuchdruckerei in Darmstadt bezogen
werden, sofern eine darauf bezügliche Bestellung innerhalb kürzester Frist bei der genannten Buchdruckerei angemeldet wird.
Die noch vor—
handenen Vorräthe der seither im Gebrauche befindlichen Formularien können zunächst aufgebraucht werden, insoweit solche nach den jetzigen Dienstvorschriften überhaupt noch verwendbar sind.
Separat-Abdrücke der amtlichen Handausgabe der Dienstvorschriften können Sie durch die Joh. Konr. Herbert'sche Hofbuchdruckerei in Darmstadt, 90 Pfennig pro Exemplar, beziehen.
Polizei⸗ Verordnung.
Betreffend: Die Benutzung der auf der Seewiese, Gemarkung Friedberg, gelegenen Radfahrbahn.
Auf Grund des Art. 78 der Kreis- und Provinzial-Ordnung, gültig ist. nach Anhörung der Lokalpolizeibehörde und der Gemeindevertretung der Stadt Friedberg und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des 8 2.
Innern und der Justiz vom 26. April 1894 wird hiermit Folgendes verordnet:
§ 1. Das Betreten der auf der hiesigen Seewiese gelegenen§ 3. Radfahrbahn nebst Böschungen ist nur activen Mitgliedern des Fried—
berger Radfahrervereins und solchen Personen
Uebereinkommen mit dem Vorstande dieses Vereins als hierzu be— rechtigt anzusehen sind, oder welchen dieses Recht im Streitfalle von Als zuständige Behörde entscheidet in erster Instanz Großh. Bürgermeisterei Friedberg und in zweiter Instanz Großh. Kreisamt Friedberg, dessen Entscheidung end—
der zuständigen Behörde zuerkannt wird.
Georg Kempf III.
von Griedel wurde
zu Nr. M. J. 12206
gestattet, welche nach den Bestimmungen der
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. als Feldschütze für diese Gemeinde in Pflichten
Dr. Braden.
Den Civilgesetzen unterliegende Verhältnisse werden durch diese Entscheidung nicht berührt.
Es ist verboten, Holz, Steine, Rasen, Glas oder sonstige Gegenstände auf die Radfahrbahn zu werfen, wodurch deren Benutzung erschwert oder gefährdet erscheint.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen ziehen eine Strafe von 1—30 Mark nach sich. Vorsätzliche und rechtswidrige Beschädigungen der Bahnanlage nebst Einfriedigungen werden nach
allgemeinen Strafgesetze bestraft.
Friedberg den 11. Mai 1894.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
genommen.
Deutsches Reich.
Darmstadt, 12. Mai. Der soeben er— statte Bericht des Finanzausschusses der zweiten Kammer über die Erhebung der direkten Steuern und des Finanzgesetzes für die Periode 1894 97 schlägt vor, 10 Million Mark direkte Steuern in Einnahme zu stellen, den seitherigen Aus— schlagscbefficienten zur Grund-, Kapitalrentensteuer für die ganze Dauer zu belassen, vom Jahre 1895,96 an aber die Ein— kommensteuer von 16 Pfg. auf 17½ Pfg. von
falls der Reformentwurf zur Weinsteuer nicht zur Annahme gelangen und eine Tranksteuer von Wein nicht zur Erhebung kommen sollte. Der Finanzausschuß der zweiten Kammer empfiehlt die Bewilligung der Mittel zur Er— richtung einer Obst- und Weinbauschule in
Oppenheim, ebenso unveränderte Annahme des und Waisen⸗
Gesetzentwurfs betr. die Wittwen
kasse der Volksschullehrer. Für die von den
Landständen gewünschte Nebenbahn Darmstadt-
Roßdorf-Großzimmern fordert die Regierung 1,200,000 Mark. Die erste Kammer tritt am 21. Mai zur Budgetberathung zusammen.
Darmstadt. Der Arresthaus-Verwalter Gremm ain: an rn 1* 9 in Mainz wurde auf Na n, unter Anerkennung seiner Dienste, in den Rul versetzt.
Berlin, 14. Mai. Heute Vormittag wurde hier der Internationale Bergarbeiter-Kongreß unter Vorsitz des englischen Delegirten Burt als Alterspräsidenten eröffnet.
Koburg, 13. Mai. Fürst Ferdinand von Bulgarien ist heute hier eingetroffen und reiste am Nachmittag wieder ab.
Straßburg, 10. Mai. Der Anarchist Ries, dessen Rede verflossenen Sonntag in Kehl
Gewerbe- und
Der Friedhof war er Mark Eink onstener N zu erhöhen. Se l der Mark Einkommensteuerkapital zu erhöhen, Theilnehmer waren nicht anwesend, da die
Stunde des Begräbnisses geheim gehalten wor—
die Auflösung der seitens des Reichstagsabge— ordneten Bebel einberufenen öffentlichen Ver— sammlung veranlaßte, wurde heute hier ver— haftet.
Ausland. Oesterreich-Ungarn. Wien, 11. Mai. Zu Polnisch-Ostrau hat das Leichenbegängniß der vorgestern erschossenen Arbeiter heute vor Tagesanbruch in aller Stille stattgefunden. militärisch stark besetzt;
den war, um Ruhestörungen zu vermeiden.
Mährisch-Ostrau, 15. Mai. Die heutige Frühschicht brachte die Entscheidung darüber, daß die Gruben-Arbeiter im Strike auszuharren entschlossen seien, nachdem auf der überwiegen— den Zahl der Schachte Niemand, oder nur eine verschwindend kleine Anzahl der Arbeiter er— schienen ist.
Budapest, 13. Mai. Minister-Präsident Wekerle ist gestern früh nach Wien gereist und heute Abend hierher zurückgekehrt. Er soll von dem Ergebniß der Audienz sehr be— friedigt und die Stellung des Kabinets durch— aus gefestigt sein. Betreffs der Kirchenpolitik soll die Krone unverändert auf ihrer Willens— meinung beharren.
Belgien. Brüssel, 12. Mai. Wichtige Verhaftungen wurden diese Nacht in Lüttich
vollzogen. Unter den Festgenommenen befinden sich vier deutsche Arbeiter, welche durch Ver⸗ mittlung der Frau des bereits verhafteten Schankwirthes Schlebach mit einem russischen Anarchisten oder Nihilisten, Graf Renger von
Sternberg, in Verbindung standen. Die Polizei scheint mit Gewißheit auf eine internationale Organisation gestoßen zu sein.
Schweden. Stockholm, 12. Mai. Die Reichstagssession wurde vom Staatsminister Boström Namens des Königs geschlossen. Der Staatsminister erklärte, der König habe die vom Reichstage angenommenen Verfassungs— änderungen, darunter die Festsetzung der Zahl der Reichstagsmitglieder, sanctionirt.
Frankreich. Paris, 11. Mai. Kammer. Der Abgeordnete Dejeante bekämpft den Antrag Reinach's, betr. Aufhebung der Oeffentlichkeit der Hinrichtungen und beantragt Abschaffung der Todesstrafe. Dumas: Soeben beabsichtigt man einen Geheimprozeß gegen die Anarchisten; wird auch die Hinrichtung geheim, so verlohnt es sich wirklich nicht der Mühe, eine Revolution gemacht zu haben.(Beifall.) Der Justizminister unterstützt den Antrag Reinach's, durch den das skandalöse Verhalten des Pöbels bei Hinrichtungen verhindert werde. Den geheimen Hinrichtungen werden offizielle wohnen, die jeden Argwohn ausschließen. Die Spezialdebatte wird mit 159 gegen 158 Stimmen votirt, unter lärmendem Widerspruch aber die Dringlichkeit mit 252 gegen 242 Stimmen ab⸗ gelehnt. Die Rückverweisung an die Kommission wird beantragt; das Votum erfolgt in nächster Sitzung.
12. Mai. fand in der Avenue Kleber ein Attentat statt. Eine Bombe explodirte vor der Hausthür, wo der Sammtfabrikant Massin der gerade abwesend ist, wohnt. Der Materia
schaden ist auf Thür und Fenster beschränkt. Der
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