Ausgabe 
17.5.1894
 
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1394. Donnerstag den 17. Mai. N 56.

berhessischer Anzeiger.

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Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch

5 e i 4 f j Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, sten Tage und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. 7255 e e ee 5

nicht fager Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus bebt. wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

ebe 3 5 f Bekanntmachung. hon hienieden Betreffend: Die Errichtung einer Sammelwasenmeisterei im Kreise Friedberg.

Auf Beschluß des Kreistages des Kreises Friedberg wird in der Nähe von Friedberg eine Anstalt zur thermischen Vernichtung mal rufen der Thierleichen errichtet.

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50 In dieser Anstalt sollen die Thiercadaver aus dem ganzen Kreise Friedberg durch Dämpfung, Desinfection, Fettextraction, Trocknung ö u. Pulverisirung nicht nur unschädlich beseitigt, sondern für die Landwirthschaft nutzbar gemacht werden. Mittelst Dampfbetrieb werden,

ict ud fh die Cadaver in der Weise verarbeitet, daß das Fett ausgeschieden wird und alle übrigen Theile zu Dungpulver bereitet werden. 6 r Geeignete cautionsfähige Unternehmer, mit einem entsprechenden Betriebskapital, welche den Betrieb dieser Anstalt übernehmen wollen, 9 en werden aufgefordert, sich bis Ende Mai l. J. bei unterzeichneter Behörde schriftlich zu melden. Die Anstalt, Wohnung, Stallung, Remise und Wagen werden vom Kreise Friedberg dem Unternehmer gegen eine Pachtsumme zur

Aele. Verfügung gestellt. Die Anstalt wird am 1. September d. J. in Betrieb genommen werden. ien Friedberg den 10. Mai 1894. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

f Dr. Braden.

rein Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Bönstadt, II. Sache. Bekanntmachung.

Nereintbn In der Zeit von Dienstag den 15. bis Dienstag den 29. Mai 8 Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen, welche ö

Früh 8 Un l. J., liegen auf dem Rathhause zu Bönstadt zur Einsicht der Inte- schriftlich eingereicht werden müssen, findet statt: 8 21h ressenten die Akten und Karten über die Bildung der Ersatzgrundstücke Mittwoch den 30. Mai l. J., von Vormittags 1011 Uhr,

5 poeffen, nämlich: auf dem Rathhause zu Bönstadt, wozu ich die Interessenten unter dem

lerau. 1. Gütergeschosse, Hinweise einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen aus

lende 2. Zutheilungskarten, geschlossen sind. 5 f 5 daham 3. Zutheilungsverzeichniß, 3 Der Bereinigungsgeometer wird an einem noch ortsüblich bekannt vom dicken 4. Zusammenstellung der Geschosse, zugebenden Termin in Bönstadt Auskunft ertheilen. 05 5. Baumverzeichniß nebst Zusammenstellung, Friedberg den 7. Mai 1894. a 6. Verzeichniß der Geldausgleichungen und Bonitätserhöhungen, Der Vollzugs-Commissär: LI 7. Protokollbuch. 2145 Süffert. Bekanntmachung. . Betreffend: Export deutscher Waaren nach der Schweiz und nach Rußland. det bei mir Die nachstehenden beiden Ausschreiben Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz bringen wir hierdurch zur öffentlichen 1 3 din e Friedberg. Pie erg denMai 1894. r. raden. sit Zu Nr. M. J. 14912. Darmstadt am 29. Mai 1893. det Betreffend: Die Ausstellung von Ursprungszeugnissen für die nach der Schweiz auszuführenden deutschen Waaren. lenrii. Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Kreisämter. jertag In der zweiten Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger vom ersten Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger vom 12. d. M.(Nr. ö a 28. Februar d. J. Nr. 31 ist ein Verzeichniß derjenigen Wagren 112) veröffentlichten neueren Beschlusse des Schweizerischen Bundes ler veröffentlich worden, bei deren Einfuhr nach der Schweiz die Vor- raths eine Einschränkung der ursprünglichen Forderung von Ursprungs f legung von Ursprungszeugnissen verlangt wird. 1 zeugnissen für die Einfuhr von Waaren nach der Schweiz stattge I Zur Ausstellung der Ursprungszeugnisse sind nach dem in einem funden hat, empfehlen wir Ihnen, die betreffenden Behörden durch det Abdruck beigefügten durch Bekanntmachung des Bundesraths der Bekanntgabe gegenwärtiger Verfügung in den Kreisblättern mit ent Klein, Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 14. Februar d. J. festgestellten sprechender Weisung zu versehen. n sta di. Formulare u. a. auch die Orts- und Polizeibehörden befugt. Indem Finger. Best. ö pair ferner noch darauf aufmerksam machen, daß nach einem in der ö el Formular der Ursprungszeugnisse für die Schweiz. i ö 0 eech ses bescheinigt auf Grund zuverlässiger Nachweisungen der Firma... 5 Mai F daß die von dieser letzteren unter der Adresee eu nach der Schweiz versandten Waaren, nämlich: 1 Zeichen 5 5 e N 18 Br ic D Art der Verpackung. Tarifgemäße Waarenbezeichnung. Nettogewicht. ruttogewicht.

a F.. sind. Unterschrift. dt. i CIT(

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1) Ortsbehörde, Handelskammer, Polizeibehörde oder schweizerisches Konsulat. 0

gu 19 2) Angabe des Productionslandes. Ist der Versender zugleich Erzeuger der Waare, so ist dies 5 8 0 5 0 b 7 88

det Zu Nr. M. J. 9495.. 5 3 5 5 Darmstadt am 5. April 1894.

Höbel- Betreffend: Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Rußland. 1 1 5 5

fung d l Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Kreisämter.

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Nach einem Erlaß des Kaiserlich Russischen Jinanzministers von den Großherzoglichen Handelskammern unter Beifügung des

ik an die Zollbehörden ist auf Grund des zwischen dem Deutschen Reich Amtssiegels ausgefertigt werden und können als Muster für solche si und Rußland abgeschlossenen Handels- und Schifffahrts-Vertrags Ursprungszeugnisse die unserem lithogr. Ausschreiben vom det 2(Schlußprot. 1 Theil z. Art. 6 u. 7) die Bestimmung getroffen 29. Mai 1893 zu Nr. M. J. 14912 die Ausstellung von Ur⸗ Corte worden, daß deutsche Waaren, über welche ordnungsmäßige Fracht⸗ sprungszeugnissen für nach der Schweiz auszuführende deutsche Waaren f papiere vorgelegt werden, zu den vereinbarten Zollsätzen abzufertigen betreffend, beigefügten Formulare bei entsprechender Aenderung des Hollis sind, sofern sie von einer ihren deutschen Ursprung nachweisenden Vordrucks bis auf Weiteres benutzt werden.

guͤbehbt, 9 Bescheinigung begleitet oder mit Fabrikzeichen versehen sind, aus dent 3 e 3 e due 1 8 unzweifelhaft entnommen werden kann, daß sie deutscher Fabrikation sind. 5 8 la ern bon Kenntniß der Interessenten un

The Die genannten Ursprungszeugnisse können außer von den theiligten Behörden zu ringen. 82

subemmogel, Kaiserlich Russischen Consulaten und Consularagenten von. den Finger. 5

gde Großherzoglichen Bürgermeistereien und den Polizeibehörden, sowie