Ausgabe 
16.1.1894
 
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0 führung der Mainkanalisation zwischen Frank⸗

1694.

Dienstag den 16. Jan

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Oberhessischer

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Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht

Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

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Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Aufnahme von Taubstummen in die Taubstummenanstalten.

Die Großh. Kreis⸗Schulkommission Friedberg an die Schulvorstände und Großh.

Unter Hinweis auf die Ihnen schon mehrfach bekannt gegebe Anz. Nr. 32 von 1887) empfehlen wir Ihnen, falls sich taubstumme Angaben binnen 10 Tagen berichtlich zugehen zu lassen.

Wenn uns durch unseren Kreisschul-Inspektor oder 0 wir dies diseiplinarisch ahnden.

B Die in einem Gehöfte zu Steinfurth aufgetretene Maul Friedberg den 13. Januar 1894.

ekanntmachung. und Klauenseuche ist erloschen, die Gehöftsperre aufgehoben.

Bekanntmachung.

Friedberg den 12. Januar 1894.

Bürgermeistereien des Kreises. nen Vorschriften(. bes. Ausschreiben vom 29. April 1887 im Oberh. Kinder in Ihren Gemeinden befinden, uns die dieserhalb zu machenden

onstwie eine Nichtbeachtung dieser Vorschriften bekannt werden sollte, so müßten

Dr. Braden.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Landwirthschaftlicher Bezirksverein.

Sonntag den 28. Januar d. J. findet eine Versammlung im Gartensaale der Windecker'schen Brauerei zu Friedberg statt. Tagesordnung:

1. Vortrag des Großh. Landwirthschaftlehrers Dr. v. Peter über Maßnahmen zur Hebung des Gerstenbaues. 2. Ausstellung verschiedener Gerstensorten.

3. Besprechung über die Auswahl einer bestimmten Sorte für

die Wetterau und gemeinschaftlichen Bezug des Saatgutes. ö Es ergeht hiermit die Aufforderung an die Herren Landwirte, Bierbrauer und Händler, sich an der Gerstenausstellung zahlreich zu betheiligen um ein richtiges Bild von dem Stande des hiesigen Gersten baues und namentlich den Anforderungen für die Zwecke der Bier- brauerei zu erhalten. Anmeldungen zur Ausstellung wollen unter Beantwortung nebenstehenden Fragebogens bis längstens Samstag den

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die

Obiges Ausschreiben des landwirthschaftliche

und den Fragebogen im Kasten aushängen. Der Beantwortung dess wirth sehen wir mindestens in einem Exemplar für jede Gemeinde b

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n Bezirksvereins wol

27. Januar an das Secretariat des landwirths Friedberg gerichtet werden. Fragebogen:

chaftlichen Bezirksvereins

1. Welche Gerste wird in Ihrer Gemeinde hauptsächlich angebaut?

2. Aus welchen Gründen wird die bezeichnete Gerstensorte angebaut?

3. Wird die Gerste in Ihrem Orte vorzugsweise an Händler oder Bierbrauer verkauft?

4. Wird die Gerste in Ihrer Gemeinde im allgemeinen früh oder spät gesät?.

5. Wie viele Mitglieder Ihrer Gemeinde betheiligen sich an der Gerstenausstellung?

6. Ist in Ihrer Gemeinde Interesse für gemeinsamen Bezug der

Gerste. Dr. Braden. Dr. v. Peter. Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. len Sie in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt geben

elben durch den Großh. Bürgermeister oder einen sachverständigen Land

Freitag den 26. Januar d. J. entgegen. Dr. Braden.

Bekanntmachung. Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligeu Militärdienst im Frühjahr 1894.

Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Frühjahr 1894 stattfindenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meidung des Ausschlusses von dieser Prüfung

spätestens bis zum 1. Februar 1894 bei der unterzeichneten Commission einzureichen. Hinsichtlich der An bringung der Gesuche wird im Speziellen das Folgende bemerkt:

1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen.

3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: 4. Geburts⸗ zeugniß; b. Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes, mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen aetiven Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu Betreffend: Das Vormundschaftswesen.

Das Großherzogliche Amtsgericht Friedberg an die Wir sehen der Einreichung der Rechenschaftsberichte und des büchlein bis längstens 1. Februar l. J. entgegen.

ist obrigkeitlich zu bescheinigen und muß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein; e. ein Unbescholtenheits-Zeugniß, welches von der Polizeiobrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde, auszustellen ist; d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf.

5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen(von Französisch, Englisch, Lateinisch und Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.

6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbe scholtenheitszeugniß beizulegen.

Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungsordnung(Anlage 2 zur Wehrordnung vom 22. November 1888 Regierungsblatt Nr. 5 von 1889) Aufschluß.

Bezüglich des Prüfungstermins, sowie des Lokals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt eventuell weitere Bekanntmachung; auf spezielle Ladung kann nicht gerechnet werden.

Darmstadt den 5. Januar 1894.

Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Frhr. v. Gemmingen.

Friedberg den 2. Januar 1894. Vormünder und Kuratoren im Amtsgerichtsbezirk. Nachweises der Zinsenbeischreibung unter Vorlage der Einlage

Die für das Jahr 1893 zu stellenden Vormundschaftsrechnungen sind längstens am 30. April l. J. einzureichen. Nichteinhaltnug dieser Fristen hat unnachsichtlich eine Ordnungsstrafe von 3 915 int Folge. Sellheim.

Feick.

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Deutsches Reich.

Darmstadt. Dieser Tage ist die Zu stimmung der preußischen Regierung zur Aus

mann erklärt, daß seine Reg

furt und Offenbach hier eingetroffen. stimmt habe. Neues zu ihre

Berlin, 12. Jan. Reichstag. Nachdem das Ueber- beizubringen; er beschränke sich daher darauf, einzelne einkommen der Dresdener Sanitätskonferenz in dritter Ausführungen Fritzens und Bassermanns zu widerlegen. Lesung ohne Debatte genehmigt ist, wird die erste Lesung Schon die Behauptung, daß die Vorlage von den der Tabaksteuer fortgesetzt. Der badische Gesandte Jage

badischen Tabakpflanzern allgemein verurtheilt werde, ierung der Vorlage zuge⸗ bei salsch; auch in Betreff des Konsumrückganges gebe r Unterstützung sei kaum man sich übertriebenen Befürchtungen hin. In der

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