Ausgabe 
13.2.1894
 
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1894.

Dienstag den 13. Februar.

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kunftertheilung bereit sein.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch

und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag.

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf.,

wärtigen Einsendern(

lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

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Amtlicher Theil.

Betreffend: Das Militär⸗Ersatzgeschäft pro 1894. Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission F Einige von Ihnen stehen noch mit Einsendung der Vormittags 8 Uhr, hier ein, werden die noch fehlenden durch

Friedberg den 12. Februar 1894. riedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Stammrollen im Rückstande. Treffen dieselben nicht bis zum 15. l. Mts., Wartboten abgeholt.

Dr. Braden.

5 Bekanntmachung. f In Gemäßheit der Instruktion vom 30. August 1877 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete

Macht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, d Januar 1894 sich mit einem Aufschlage von fünf vom Hundert für

Stroh M. 4.20. Friedberg den 6. Februar 1894.

Es ist wiederholt vorgekommen, daß die bestehenden Reichs⸗ Telegraphenanlagen wegen Mangel an der nöthigen Vorsicht bei der Fällung von Bäumen, bei der Ausästung von Baumpflanzungen, durch unvorsichtiges Anfahren, sowie in Folge Zertrümmerung der in den Telegraphenlinien befindlichen Porzellanisolatoren durch Stein⸗ würfe ꝛc. derart beschädigt worden sind, daß Störungen und Unter⸗

die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat den Centner berechnen wie folgt: Hafer M. 9.60, Heu M. 7.35, Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

6 Bekanntmachung.

§ 318. Wer fahrlässigerweise durch eine der vorbezeichneten Handlungen den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Tele⸗ graphenanlage verhindert oder gefährdet, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark bestraft. Gleiche Strafe trifft die zur Beaufsichtigung und Bedienung der Telegraphenanlagen und Zubehörungen angestellten Personen, wenn

brechungen des Telegraphenbetriebes eintreten.

Da die Beschädigung, bezw. Gefährdung der zu öffentlichen

Zwecken dienenden Telegraphenanlagen gemäß der§8§ 317 und 318 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich strafbar ist, werden im Nachstehenden die bezeichneten§8§ zur Nachachtung und Warnung hiermit in Erinnerung gebracht:

§ 317. Wer vorsätzlich und rechtswidrig den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er Theile oder Zubehörungen derselben beschädigt oder Veränderungen daran vornimmt, wird mit Gefängniß von einem Mongct bis zu drei Jahren bestraft.

Der Großh. Oberförster Augst von Friedberg den 9. Februar 1894.

Betreffend: Lehrkursus für Obstbaumwärter bei Baumschulbesitzer Th. Jäger zu

Zur Heranbildung von tüchtigen Obstbaumwärtern wird im Laufe des Frühjahrs 1894 wiederum ein Lehrkursus zur Ertheilung von theoretischem und praktischem Unterricht im Obst⸗ und Weinbau, sowie den verwandten Wissenschaften eröffnet werden.

Die Theilnehmer haben sich die erforderlichen Bücher und Ge⸗ räthschaften auf eigene Kosten anzuschaffen, was mit ungefähr 16 M. geschehen kann. Ebenso haben dieselben für Logis und Kost selbst Sorge zu tragen. Herr Jäger wird in dieser Beziehung zur Aus

Der Unterricht wird unentgeltlich ertheilt. Der Frühjahrs- kursus beginnt mit dem 12. März und endet mit dem 12. Mai l. J. Der Sommerkursus beginnt mit dem 13. August und endet mit dem 1. Sept. l. J.

Der Unterricht umfaßt:

1. Obstbau: in wöchentlich 6 Stunden. a. Obstbaumzucht, b. Obstbaumpflege, e. Baum- und Rebschnitt, d. Pomologie, e. Obst⸗ benutzung, übrige Zeit, k. Praktische Uebungen: Lehrer Jäger.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Ernannt und verpflichtet wurden: Johann Anton Huth, Anton Gebhard II., Lorenz Müller III. s

Bekanntmachung.

sie durch Vernachlässigung der ihnen obliegenden Pflichten den Betrieb verhindern oder gefährden. § 318a. Die Vorschriften in den 88 317 und 318 finden gleich⸗ mäßig Anwendung auf die Verhinderung des Betriebs der zu öffent lichen Zwecken dienenden Rohrpostanlagen. Unter Telegraphenanlagen im Sinne der§s 317 und 318 sind Fernsprechanlagen mitbegriffen. 9. Februar 1894. 1

Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Dr. Braden.

Friedberg den

Bekanntmachung. Heldenbergen wurde als Techniker für den II. Die Großh. Bürgermeistereien der dem II. Wildschadenbezirk angehörigen Orte wollen solches

Wildschadenbezirk ernannt und eidlich verpflichtet. ortsüblich bekannt machen. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Dr. Braden.

Bensheim a. d. B. i 5 2. Hülfswissenschaften in wöchentlich 5 Stunden. a. Lehre vom Bau und den Lebensverrichtungen der Pflanze, b. Bodenkunde,

c. Düngerlehre: Ober-Lehrer Dix.

Den Schülern, welche es wünschen, können nach stattgehabter Schlußprüfung Stellungen als Gärtner oder Obstbaumwärter durch Herrn Jäger vermittelt werden.

Es werden hiernach diejenigen, welche an besagtem Unterricht Theil zu nehmen wünschen, hiermit aufgefordert, sich baldthunlichst bei demselben mündlich oder schriftlich anzumelden. Wegen einer zu gewährenden pekuniären Unterstützung sind die betreffenden Gesuche bei den landwirthschaftlichen Bezirksvereinen resp. deren Vorständen oder den Gemeindevorständen der betreffenden Wohnorte einzureichen und werden diese hiermit freundlichst gebeten, dieser so wichtigen An⸗ gelegenheit ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden.

Friedberg den 23. Januar 1894.

Der Vorsitzende des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg. Dr. Braden.

ämmtlich von Langenhain und

Heinrich Müller von Ziegenberg zu Feldgeschworenen für die Gemeinde Langenhain mit Ziegenberg.

Deutsches Reich.

Berlin. Der Kaiser reist am 20. ds. Mts. nach Wilhelmshaven und wird, wie zu verlässig verlautet, auf der Heimreise den an einem Fürsten Bismarck in Friedrichsruh besuchen. sandten theilgenommen

ein Unwohlsein der Kro land, welche noch in

DieKreuzztg. dementirt die Gerüchte über Italien sei nicht geplant.

Ball bei dem österreichischen Ge

Die Kronprinzessin Jahreszeit zu längerem

nprinzessin von Griechen- werde in der wärmeren N Friedrich in Schloß

der vergangenen Woche Aufenthalt bei der Kaiserin Cronberg eintreffen.

Bundesrathssitzungam 3. d. M.

habe. Eine Reise nach

Der heutigen Nummer des

Anzeigers liegt eine Geschäfts⸗ Empfehlung der Firma G. E. Lehr Söhne in Frankfurt a. straße 1, bei, welche wir der besonderen Beachtung unserer Leser empfehlen.

M., Kaiser⸗ 7