e i 1 li 5 U Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mitt; 735 8. i 2 0 5 50 0 U and Freicng e 1 ittwoch Kreisblatt für den Kreis Friedberg Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, N uöne! 8 Donnerstag und Samstag. 5* 2 2 2 7 7 0 ö 5 uspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzei d behördli 1 Lreise f f. Fei ü. 0 wage J U Annoncen: Die einspaltig etitzel„ nzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 P ein Beleg kostet 9 Pf. A 0
3 Einsend 5 1 5 155 clamen 2 f., ein Beleg kostet! Pf. nnoncen von aus— 1 N wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt it, werden stets durch die Post nachgenommen 5
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rd, Aufforderung. Betreffend: Die Unfallversicherung der land- und forstwirthschaftlichen Arbeiter.
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Samstag den 12. Mai.
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J. Wir fordern die im Grundsteuerkataster eingetragenen Besitzer,
welche ihren Grundbesitz entweder ganz oder theilweise nicht selbst be—
wirthschaften, hierdurch auf, bei der Bürgermeisterei derjenigen Gemeinde,
in deren Gemarkung die Grundstücke liegen, schriftlich oder mündlich zu Protokoll den Antrag zu stellen, daß der auf die Steuerkapitalien ihrer Grundstücke oder einzelner derselben entfallende Beitrag zur Be— rufsgenossenschaft von einem Anderen, welcher als Betriebsunterne mer zur Zahlung verpflichtet ist, erhoben werde.
Bei der Antragstellung, welche auch für mehrere Jahre im Voraus erfolgen kann, ist das Rechtsverhältniß(Pacht ꝛc.) anzugeben, kraft dessen der als Betriebsunternehmer bezeichnete(Pächter ꝛc.) seit dem vorausgegangenen 1. Jan. den versicherungspflichtigen Betrieb auf den näher zu bezeichnenden Grundstücken auf eigene Rechnung ausübt. Auf
Verlangen ist näherer Nachweis zu erbringen.
II. Weiter werden die Besitzer solcher Liegenschaften, für die ein Beitrag zur land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft nicht Betreffend: Wie oben.
A. Die vorstehende Aufforderung wollen Sie in Ihren Gemeinden mehrmals ortsüblich bekannt machen. Ueber die Anträge, welche zu J. bei Ihnen gestellt werden, haben Sie für Ihre Gemarkung ein Register nach dem der Verordnung vom 11. Juli 1888(Reg.⸗Bl. S. 83) beigefügten Formulare 4 zu führen.
Das Formular ist von der Bekker'schen Hofbuchdruckerei in Darmstadt Louisenstraße Nr. 18) zu beziehen.
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Beim Eintragen der Ihnen mündlich zukommenden Anträge ist darauf zu achten, daß
1. die einem jeden Pächter zur Bewirthschaftung für eigene Rechnung überlassenen Grundstücke nach Flur und Nummer geordnet
tingetragen werden;
2. in der Spalte„Bemerkungen“ angegeben wird, für welche
geitdauer die Bewirthschaftung an Dritte überlassen ist.
Bezüglich der schriftlich bei Ihnen eingereichten Anträge genügt
18, daß nur die Namen der Antragsteller in das Hauptregister ein⸗ setragen werden mit Hinweis auf die als Anlage 1, 2 ꝛc. beizufügen— den Anträge der Grundbesitzer.
Was die den größeren Grundbesitzern(Fiskus, Kirchen und Pfarreien, politischen Gemeinden ꝛkc,.) gewährten Erleichterungen betrifft, so verweisen wir Sie auf unser Ausschreiben vom 15. Mai 1889, Oberh. Anzeiger Nr. 59.
Die Register nebst Anlagen, sowie die von Grundbesitzern zu II. der Aufforderung gestellten Anträge sind spätestens bis zum 15. Juni an uns einzusenden. f a 7.
B. Sodann beauftragen wir Sie unter Hinweis auf die 88 14 Betreffend: Die Vertilgung der Engerlinge.
erhoben wird, aufgefordert, die Befreiung bei der Bürgermeisterei der Gemeinden, in welcher das Grundstück liegt, rechtzeitig zu beantragen. Befreit von Beiträgen sind: J. Grundstücke, welche zu einem land- und forstwirthschaftlichen Betrieb überhaupt nicht gehören; 2. alle Gebäude nebst zugehörigen Hofräumen, Haus- u. Ziergärten;
3. Grundstücke aus Betrieben, deren Sitz außerhalb des Landes gelegen ist;
4. steuerpflichtige Grundstücke, deren land- und forstwirthschaft— liche Benutzung dauernd eingestellt ist, sei es, daß jede Nutzung auf— gehört hat, sei es, daß an Stelle der land- und forstwirthschaftlichen eine gewerbliche Benutzung getreten ist(z. B. Verwandlung eines Ackers in einen Steinbruch).
Friedberg den 10. Mai 1894.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Friedberg den 10. Mai 1894.
Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizeikommissariat Wickstadt.
und 15 der Verordnung vom 11. Juli 1888(Reg.-Bl. S. 83) an den Vorstand der land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft in Darmstadt bis Ende Juni einzusenden:
1. Verzeichnisse der in den Gemeinden etwa vorhandenen lan d— wirthschaftl. Nebenbetriebe z. B. von Fuhrwerks-, Drescherei-, Brennerei-, Molkerei-, Steinbruchs-, Sandgruben-, Lehmgruben-, Torf— stich⸗, Ziegelei-, Kalkofen-, Kellerei-Betrieben ꝛc., soweit diese Betriebe nicht bereits nach dem gewerblichen Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 versichert sind;
2. Verzeichnisse der außerhalb des Großherzogthums gelegenen Grundstücke, welche zu einem landwirthschaftlichen Betrieb im Großherzogthum gehören mit Angabe dieser Grundstücke nach Katasterbezeichnung, Größe und Eigenthümer. Die Betriebsunter— nehmer sind unter Hinweis auf die bei Unterlassung sie treffende Strafe (Geldstrafe bis zu 300 M.,§ 124 des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886) durch ortsübliche Bekanntmachung aufzufordern, Ihnen die bezüglichen Angaben zu machen.
C. Insoweit die im vorigen Jahre eingesandten Register (s. unter 4) und Verzeichnisse(s. unter B) unverändert ge⸗ blieben sind, genügt es, dies in den an uns bezw. an den Genossenschaftsvorstand einzureichenden Berichten kurz zu be— merken. Sind nur wenige Aenderungen zu wahren, so können die vorjährigen Register und Verzeichnisse vom Genossen⸗ schaftsvorstand auf Wunsch mitgetheilt werden.
Dr. Braden.
Friedberg den 10. Mai 1894.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. ö Die Ausstellung des Sommerfelds gibt Veranlassung, die Larven der Maikäfer, die Engerlinge, zu vertilgen und damit dem Ueber—
handnehmen der Maikäfer entgegen zu arbeiten.
Wir empfehlen Ihnen daher, das Auflesen und Einsammeln dieser Larven bei dem Ackern
des Feldes in Ihren Gemarkungen in Anregung zu bringen und, falls Sie sich einen Erfolg davon versprechen, zu veranlassen, daß für eine
bestimmte Menge Engerlinge dem Einsammler eine Prämie aus der Gemeindekasse verwilligt wird.
Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Errichtung einer Sammelwasenmeisterei im Kreise Friedberg.
Auf Beschluß des Kreistages des Kreises Friedberg wird in der Nähe von Friedberg eine Anstalt zur thermischen Vernichtung
der Thierleichen errichtet.
In dieser Anstalt sollen die Thiercadaver aus dem ganzen Kreise Friedberg durch Dämpfung, Desinfection, Fettextraction, Trocknung
E j 0 ädli seiti 0 en für die irthschaf nacht werden. tung nicht nur unschädlich beseitigt, sondern für die Landwirthschaft nutz bar ger st Damp 1 N 1 5 8 das Fel ausgeschieden wird und alle übrigen Theile zu Dungpulver bereitet werden.
die Cadaver in der Weise verarbeitet,
Geeignete cautionsfähige Unternehmer, mit einem entsprechenden Betriebskapital,
Mittelst Dampfbetrieb werden,
welche den Betrieb dieser Anstalt übernehmen wollen,
werden aufgefordert, sich bis Ende Mai l. J. bei unterzeichneter Behörde schriftlich zu melden.
Die Anstalt, Wohnung, Stallung, R Lerfügung gestellt. Die Anstalt wird am 1. September 8 Friedberg den 10. Mai 1894.
emise und Wagen werden vom Kreise Friedberg dem Unternehmer gegen eine Pachtsumme zur in Betrieb genommen werden.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
5 Dienstag den 15. Mai erscheint der Pfingstfeiertage wegen keine Nummer des Anzeigers.


