Samstag den 83. Dezember. 144.
N Sbethessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 55 787; Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. 55 Donne rdi60 und Samflag. 5
Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus- wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
er, Amtlicher Theil. ger Betreffend: Die Errichtung einer Abdeckerei für den Kreis Friedberg. a Friedberg den 4. Dezember 1894. une, Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizeikommissariat Wickstadt. Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 23. v. Mts.(Kreisblatt Nr. 139) benachrichtigen wir Sie, daß die Auslagen der Großh. Bürgermeister für die durch unsere Verfügung vom 4. September d. J.— Kreisbl. Nr. 104— zugelassene Benachrichtigung der Anstalt mittelst Postkarte durch ein Versehen bei Aufstellung der Nachweisungen über die für September und Oktober zu zahlenden Ent— schädigungen keine Aufnahme gefunden haben. Die hiernach noch zu zahlenden Entschädigungen werden bei Aufstellung der Nachweisungen für November und Dezember nach— getragen werden. f Wir benutzen im Uebrigen diesen Anlaß, Sie darauf hinzuweisen, wie bei nunmehr eingetretener kalter Witterung von der Benachrichtigung der Anstalt durch Postkarte ein ausgedehnterer Gebrauch gemacht werden kann. Es wird Postkarte stets dann genügen, wenn auch eine telegraphische Benachrichtigung der Anstalt so spät eintreffen wird, daß das Anstaltsfuhrwerk nicht mehr am selben Tage
den Cadaver wird abholen können. Dr. Braden.
Jertsch. Betreffend: Die Ausführung der Novelle zum Krankenversicherungsgesetz; hier die Feststellung und periodische 5 5 Veröffentlichung der ortsüblichen Tagelöhne, der durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienste und der Friedberg den 6. Dezember 1894. eln Durchschnittswerthe der Naturalbezüge. Das Großherzogliche Kreisamt Friedber f 5 8 85 i ee 5.. 5 1 5
„ Sultu, an die Großh. Bürgermeistereien und die Vorstände der Ortskrankenkassen und der eingeschriebenen Hilfskassen des Kreises. n Wir bringen nachstehend unsere Bekanntmachung vom 22. Mai d. J. nochmals zum Abdruck. Bernbet Die Großh. Bürgermeistereien wollen dieselbe, soweit ihre Gemeinden davon betroffen werden, ortsüblich veröffentlichen lassen und
. die Rechner der Gemeindekrankenversicherung bezw. die Vorstände der in ihren Gemeinden bestehenden Krankenkassen auf dieselbe aufmerksam
ren machen. Insoweit die Beiträge zur Invaliditäts- und Altersversicherung sich durch die abgeänderten Festsetzungen anders bemessen, ist von 5 den Kassenorganen das Erforderliche gemäß§ 22, R.-G. vom 22. Juni 1889, zu veranlassen. Dr. Braden.
enhütt N Bekanntmachung.
Betreffend: Die Ausführung der Novelle zum Krankenversicherungsgesetz, hier die Feststellung und periodische Veröffentlichung der ortsüblichen Tagelöhne, der durch schnittlichen Jahresarbeitsverdienste land- u. forstwirthschaftlicher Arbeiter und der Durchschnittswerthe der Naturalbezüge.
erren In Gemäßheit des§ 8 des Krankenversicherungsgesetzes vom 10. April 1892 und des§ 3 der Bekanntmachung Großh. Ministeriums le, des Innern und der Justiz vom 30. September 1890(Reg.⸗Bl. Nr. 30) bringen wir nachstehend die erneuerten Festsetzungen, welche am 1. Januar 1895 in Kraft treten, mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß diese Festsetzungen vom genannten Zeitpunkte ab auch „ für die Invaliditäts- und Altersversicherung maßgebend sind. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. und Friedberg den 22. Mai 1894. Dr. Braden. e 1 J. Die ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter. 5 (Vergl. Bekanntmachung vom 17. Dezember 1892, Kreisblatt Nr. 150.) N Erwachsene Arbeiter Jugendliche Arbeiter Gem(über 16 Jahre)(unter 5 Jahren) 5 0 f männliche weibliche männliche weibliche sse, 9 M. Pf. M.] Pf. M. Pf. M. Pf. Nüst 1. Burg⸗Gräfenrode, Butzbach, Friedberg, Griedel, Ilbenstadt, Klein— Windecht. f Karben, Nieder-Weisel, Ober-Rosbach, Ostheim und Steinfurth 2— 13 30 11 20 85 e 2. Bad⸗Nauheim, Bodenrod, Dorheim, Fauerbach v. d. H., Kaichen, a Kirch⸗Göns, Pohl-Göns, Nieder-Florstadt und Wisselsheim 1 80 1 16 11—— 85 7e ö 3. Alle übrigen Gemeinden des Kreises 1 1 15 T
II. Die durchschnittlichen Jahresverdienste land⸗ und forstwirthschaftlicher Arbeiter.
(Vergl. Bekanntmachung vom 23. Dezember 1892, Kreisblatt Nr. 153.) Erwachsene Arbeiter Jugendliche Arbeiter 5(über 16 Jahre)(unter 16 Jahren) Gemeinde. o C000bTCT0bTCTbTbTbTbTbTbb männliche weibliche männliche weibliche
M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf.
3
ud aui
1. Burg⸗Gräfenrode, Butzbach, Friedberg, Griedel, Ilbenstadt, Klein—
Karben, Nieder-Weisel, Ober-Rosbach, Ostheim und Steinfurth 600„390— 6 9— 255— 2. Bad⸗Nauheim, Bodenrod, Dorheim, Fauerbach v. d. H., Kaichen,
Kirch-Göns, Pohl-Göns, Nieder-Florstadt und Wisselsheim 540 348— 900— 255 1 3. Alle übrigen Gemeinden des Kreises 450— 348— 300— 255—
* un sade
III. Die Durchschnittswerthe der Naturalbezüge. (Vergl. Bekanntmachung vom 18. Dezember 1893, Kreisblatt Nr. 150.) Gültig für alle Gemeinden des Kreises.
1. für freie Kost: a) männlicher Arbeiter M. 200; p) weiblicher Arbeiter M. 180; 2. für freie Wohnung M. 30.
v
hell
Bekanntmachung. Das Büreau des Unterzeichneten befindet sich nunmehr in der Bismarckstraße im Hause des Herrn Fürth, 1 Stiege hoch.
i Der Großherzogliche Bereinigungskommissär: ö n 6. Dezember 1894. 2 zogliche gung . 5 5 Dr. Göttelmann.
r


