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1894. 105.
Samstag den 3. September.
bberhessischer Anzeiger.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung. Landwirthschaftlicher Bezirksverein Friedberg. Sonntag den 9. September, Nachmittags ½4 Uhr, findet in Nieder-Eschbach bei Gastwirth Steinmetz eine Versammlung des landw. Bezirksvereins statt. Tagesordnung: 1. Vortrag des Großh. Landwirthschaftslehrers Ur. von Peter über Felddüngungsversuche seitens der Landwirthe in Ver— bindung mit der landwirthschaftlichen Schule zu Friedberg u. der landw. Versuchsstation Darmstadt. 2. Verloosung mehrerer landw. Schriften. 3. Anfragen. Zu zahlreichem Besuche ladet ergebenst ein.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien von Nieder-Eschbach und der benachbarten Orte. Obige Bekanntmachung wollen Sie auf ortsübliche Weise zur Kenntniß der Einwohnerschaft bringen.
Der Vorsitzende der Sektion Vilbel: Graf Oriola.
Dr. Braden.
Vergebung von Erdarbeiten.
Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Massenheim.
Die bei der Ausführung der Meliorationsarbeiten vorkommenden Erdarbeiten, bestehend in Verschleifen von Hohlen und Rainen, Rajolen der alten und Planiren der neuen Gewannwege ꝛc., sollen Dienstag den 11. d. Mts., Vormittags 10% Uhr, in mehreren Arbeits— loosen durch schriftliches Angebot vergeben werden.
Pläne, Kostenanschlag und Bedingungen liegen von heute ab auf Großherzoglicher Bürgermeisterei Massenheim zur Einsichtnahme offen.
Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift„Submission auf Erdarbeiten“ an Großherzogliche Bürgermeisterei Massenheim einzureichen, woselbst die Eröffnung derselben in Gegenwart der Commission und etwa erschienener Submittenten stattfindet. Friedberg den 5. September 1894. Der Bereinigungs-Commissär:
3668 Dr. Göttelmann, Großherzoglicher Kreisamtmann.
Verloosung Großherzoglich Hessischer Staatsschuldverschreibungen für 189495.
In Gemüßheit der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen sind folgende Staats- schuldverschreibungen auf den 31. Dezember 1894 zur Rückzahlung berufen worden:
Die verloosten Aprocentigen Staatsrenten-Obligatiouen: a. von 1879: Lit. 4 Nr. 1989 bis 1994, Lit. 4 Nr. 2001 bis 2006, Lit A Nr. 2019 bis 2024 à 1000 M.; d. von 1881: Nr. 523 bis 525 à 2000 M.; Nr. 955 bis 960, Nr. 1128, Nr. 1393-1398, Nr. 1699—1704 à 1000 M.; Nr. 4591 4620, Nr. 4771-4800 à 200 M.
Wir setzen die Inhaber dieser Staatsschuldverschreibungen hiervon mit der Aufforderung in Kenntniß, die Nominalbeträge derselben zwischen dem 22. und 31. Dezember 1894 gegen Rückgabe der Obligationen und der dazu gehörigen, nicht mehr zahlbaren Zinscoupons nebst Talons bei Großherzoglicher Hauptstaats⸗ kasse dahier, oder für deren Rechnung bei dem Bankhause M. A. von Rothschild und Söhne in Frankfurt a. M. um so gewisser zu erheben, als dieselben in Ge⸗ mäßheit des Art. 3 des Gesetzes vom 16. Juli 1833 vom 1. Januar 1895 an nicht mehr verzinst werden und in Folge davon die nach dem Ruüͤckzahlungstermin noch eingelöst werdenden Zinscoupons von den bereits verloosten Obligationen an dem Kapitalbetrag dieser Obligationen selbst in Abzug gebracht werden.
Von den bereits früher verloosten und gekündigten Großherzoglich Hessischen
Dienstnachrichten aus
Staatsschuldverschreibungen sind noch rückständig: 1. Von den 3/8 prozentigen Staatsstraßenbau⸗Obligationen: Aus der Verloosung pro 1. Jauuar 1879: Lit.. Nr. 1483 und 1519 vom 1. April 1838 à 100 fl. 2. Von den Aprozentigen Eisenbahn⸗Obligationen: Aus der Kündigung pro 1. Juni 1880: Nr. 9091 vom I. Juli 1846 à 500 fl. 3. Von den Aprozentigen Staatsrenten⸗Obligationen von 1879: Aus der Verloosung pro 31. Dezember 1893: Lit. b. Nr. 626 a 500 M. 4. Von den Aprozentigen Staatsrenten⸗Obligationen von 1881: Aus der Ver⸗ loosung pro 31. Dezember 1892: Nr. 5174 4 200 M. Aus der Verloosung pro 31. Dezember 1893: Nr. 1127 1000 M. Außerdem sind mit Zahlungssperre belegt worden: 1. Die Zinscoupons zur Aprozentigen Staatsrenten-Obligation von 1881 über 200 M., Nr. 3944 pro 1. Januar 1890 bis inel. 1. Januar 1891. 2. Die Zinscoupons zu den 4prozentigen Eisenbahn-Obligationen von 1876, näm⸗ lich: Nr. 5381 pro 15. Mai 1890 über 40 M., Nr. 49624, 53432, 71145, 71632, 72143, 72146, 73328, 73329, 75012, 79761 pro 15. Mai 1890 über je 4 M. Darmstadt den 31. August 1894. Großherzogliche Staatsschulden-Commission. Lindeck. Moellinger.
dem Kreise Friedberg.
Theobald Meininger von Heldenbergen wurde als Mitglied des Wiesenvorstandes der Gemeinde Heldenbergen in Pflichten genommen.
Kaiserin saß zwischen
Deutsches Reich.
dem Kaiser und dem Tanganika-See widerstandslos, und beabsich⸗
Darmstadt. Der Landgerichtsrath Kullmann in König von Sachsen, der zur Linken der Kaiserin sigt Kinioni, den größten Verbündeten Ruma—
Gießen wurde auf Nachsuchen, unter Anerkennung seiner Platz genommen hatte.
Neben dem Kaiser saß liza's, anzugreifen, welcher sich am rechten
Dienste, in den Ruhestand versetzt und demselben die Prinz Albrecht, Regent von Braunschweig. Ufer des Rusizi⸗Flusses, zwei Tagreisen nörd⸗
Krone zum Ritterkreuz 1. Kl. des Philippsordens ver⸗ liehen, der Amtsrichter Dr. Güngerich in Darmstadt zum Landgerichtsrath in Gießen ernannt, der Gerichts- morgen
schreiber Jöckel in Ortenberg auf Nachsuchen, unter und kehrt am 13. d. Mts. zurück.
Anerkennung seiner Dienste, in den Ruhestand versetzt und demselben das Ritterkreuz 11. Kl. des Philipps⸗ ordens verliehen, die Forstassessoren Heyer aus Arns⸗ burg und Hämmerle aus Daubringen zu Oberförstern in Beerfelden und Mönchhof ernannt. bestätigt, daß die
Königsberg, 4. Sept. K Sachsen ist um 7½ hier eingetroffen, vom Holland. Kaiser empfangen und im Wagen nach dem„N. Rotterd. Cour.“
Schlosse geleitet worden.
Stuttgart, 4. Sept. N zu den Manövern in Norddeutschland Long erhielt den Auftrag, Kibanga wieder zu
Ausland. Oesterreich-Ungarn. 2 1 beabsichtigten Kavallerie ist. Der König von manöver in Obergalizien abbestellt worden sind. Rotterdam,
Der König reists lich vom Tanganika, festsetzte. Hauptmann erobern. Lieutenant Lange errichtete im Nor— den der Halbinsel Übwari einen Posten, der zur Ueberwachung des Verkehrs zwischen den Arabern in Kassongo und ÜUdjiji nothwendig Rumaliza entfloh nach dem deutschen Theil Der Einfluß der Araber ist ge—
Wien. Es wird
von Urundi. brochen. Norwegen.
5. Septbr. Der
meldet aus Batavia: Christiania. Ein königlicher
Im Schlosse empfing Das neunte Bataillon mit der Bergartillerie Erlaß bestimmt, daß dem Storthingbeschlusse
die Kaiserin den König auf's Herzlichste. Um wird Kela, südwestlich von Mataram, bom⸗ vom 13. März, wonach Paragraph 1 des Uni⸗
8 Uhr fand Tafel, um 9 Uhr Zapfenstreich im bardiren. Die Seemacht schießt jetzt den Palast zusammen. Der B 1 f wünscht mehr Kriegsschiffe, um die Westküste ordentlichen Professorenstellen nicht besetzen darf,
Schloßhof statt, der glänzend verlief. Die zu Mataram Stadt ist herrlich illuminirt, das Wetter schön.
— 5. Sept. Die heutige Parade ist glänzend verlaufen. Nach derselben ritt der Kaiser an der Spitze der Fahnenkompagnie und Standarteneskadron in die Stadt zurück. Abends
blockiren zu lassen. Belgien.
Paradeessen von 250 Gedecken statt.
Brüssel. der sellschaft erhielt auf der Kongoroute die Mel⸗ dung des Hauptmanns Descamps, datirt aus
6 Uhr fand im Moskowitersaale des Schlosses Bwanasolo im nördlichen Uvira vom 12. April. Die Descamps besetzte die letzte Boma Rumaliza's am
d versitätsbudgets nur dann bewilligt wird, wenn Befehlshaber die Regierung bei etwaigen Vakanzen die 9 9 3
lehe die Angelegenheit dem Storthing vorgelegt Die Antisklavereige⸗ ist, nicht Folge gegeben wird, daß demzufolge Paragraph 2 des Universitätsbudgets als nicht bewilligt anzusehen ist. Wenn gesetzlich oder in anderer juristisch bindender Weise die vor⸗ geschriebenen Ausgaben von den Universitäts⸗
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