Ausgabe 
7.8.1894
 
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bo 1394. Dienstag den 7. August. 1 91.

Oberhessischer Anzeiger.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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20 Pfg.

Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf.,

nung wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben),

welch in de Amtlicher Theil.

Aushängeschil Betreffend: Das Landgestüt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch die Landgestütsbeschäler in 1894. Friedberg den 3. August 1894.

uten und vol Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizeikommissariat Wickstadt.

angte 104 Sie wollen die Verzeichnisse der bedeckten Stuten oder Bericht, daß keine bedeckt worden sind, binnen 8 Tagen bei Meidung unan ee do ah b Verfü s einsend. ö N Dr. B den

gen kann. genehmer Verfügung an uns einsenden. ran

ndelin Betreffend: Rundgang der Wiesenvorstände im Frühjahr 5 55 Friedberg den 2. August 1894.

ee Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien

1 1 Bodenrod, Butzbach, Gambach, Griedel, Heldenbergen, Kaichen, Kirch-Göns, Kloppenheim, Massenheim, Melbach, Nieder-Eschbach, Ober

5 Tren. Wöllstadt, Ockstadt, Pohl⸗Göns, Reichelsheim, Rockenberg, Södel, Steinfurth, Vilbel, Weckesheim, Wölfersheim, Wohnbach.

en⸗Ab Mit nächster Post werden Ihnen die an uns gesandten Protokolle rubr. Betreffs wieder zugehen. Wir weisen Sie an, für zweck

dug 1995 999 entsprechende Beseitigung der darin aufgeführten vorgefundenen Mängel alsbald besorgt zu sein. Dr. Braden.

Saalbau. 7 Betreffend: Die Landkalender für 1895. l Friedberg den 3. August 1894.

De Vorsacd Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 25. Juli d. J. Oberh. Anzeiger Nr. 87 beauftragen wir Sie andurch, die

zug ö zeig

ö Hiichben Polizeidiener anzuweisen, für gelegentliche Abholung der nunmehr bei unserem Gehülfen Kreuder zur Abgabe bereitliegenden Landkalender Mis, Abends 8 uh Hesorgt zu sein.r. Braden. abend Betreffend: Die Vertilgung der Maikäfer. Friedberg den 3. August 1894.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Wir erinnern die Rückständigen von Ihnen an Erledigung unseres Ausschreibens vom 4. April 1894 Kreisblatt Nr. 40 binnen 3 Tagen bei Meidung unangenehmer Verfügung. Dr. Braden.

Der Vorstand,

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des Rodheimer we zust l. J, Nachmü der⸗Erleubach ü. andes herzlich ein Halbhenn Vorsttzender.

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August findet die due 1 sreundlichtt eino

Betreffend: Die Verwaltung des ßh. H Magazins zu Darmstadt, hier Ersatz für; 7 ffen d ee de ng agazins zu Darmst 0 satz f Friedberg den 3. August 1894. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg a an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Wald besitzenden Gemeinden und Markvorstände.

Mit Bezug auf das nachstehend abgedruckte Verzeichniß ꝛc. beauftragen wir Sie, die zur Auszahlung der Kostenantheile Ihrer Ge

meinden ꝛc. erforderliche Ausgabedekretur auf die Gemeindekasse ꝛc. zu ertheilen. Dr. Braden.

Verzeichniß

derjenigen Beiträge, welche die nachstehenden Communalwaldbesitzer für den aus dem Großherzoglichen Holzsamen-Magazin bezogenen Holz- samen an das betreffende Großherzogliche Rentamt zu vergüten haben.

Wihn. ohen pe e Ordn. Namen Geldbetrag Ordn. Namen Geldbetrag Schwalh ein! Nr.[ der Gemeinden ꝛe. M. Pf. Rentamt. Nr.] der Gemeinden ꝛc. M. Pf. Rentamt. eee M. Pf. Rentamt. ö& Sonntas 3 ene 5 90 Friedberg. 15 5 15 Friedberg. 5 a 5 7 Friedberg. 1 2 üdesheim 90 8 5 amba 5 2 3 Ostheim 5 5 4 rtl 3[Groß-Karben 10 05 14[Rockenberger und 0 24[ Hausen 20 38 5 ; 1 4[Heldenbergen 47 66 1 Oppershofer Markw. 54 1 1 25 Harheim 6 1 Mabr 5[Fein Kauen W N 15 Wolfersheim 43 5 26 Nieder⸗Erlenbach 11 20 4 Cr. 6 Nieder- Florstadt 20 10 16 Bodenxrod 1 80 27[Rodheim v. d. H. 11 70 J 7 2 5 N 0 f 8 0 6 Sber-Florstadt 0 5 17[Fauerbach v. d. H. 9 90 0 28[Bad⸗Nauheim 2 40 5 Sterbe⸗ 8 Stammheim 94 40 1 18[Hoch⸗Weisel 139 68 2 29[Nieder⸗Rosbach 6 30 5 1 9 Beienheim 4 20 5 19[Langenhain 10 20 1 30[Trais⸗Münzenberg 1 ed berg. 10 Reichelsheim 26 20 5 20[Maibach 10 50 f Mark 6 30 e ersammlun 11 I Rodheim 240 21[Münster 100 10 N Summe 1018 37 st. Abends d lugust, ng: Rechung Bekanntmachung.

0 tulenänderung. Der Ortsvorstand zu Friedberg beabsichtigt mit dem am 23. und 24. Oktober l. J. abzuhaltenden Herbst-Fohlen⸗ und Pferdemarkt

stalt Der Voll. ine Verloosung von Pferden, Fohlen und sonstigen Gegenständen zu verbinden. Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat die

0 rachgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltung dieser Verloosung unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 12000 Loose zu 1 Mark das

Stück ausgegeben werden dürfen und mindestens 60% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen

zu verwenden sind. Zugleich ist der Vertrieb der Loose im Großherzogthum gestattet. Friedberg den 3. August 1894.

0 Bekanntmachung.

Der Vorstand des Gewerbehallevereins in Darmstadt hat darum nachgesucht, in Gemäßheit des§ 48 seiner Statuten eine Verloosung von Industriegegenständen zu Weihnachten laufenden Jahres veranstalten zu dürfen. Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat e nachgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltung dieser Verloosung unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 20000 Loose zu 1 Mark as Stück ausgegeben werden dürfen und mindestens 65% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegen

Großherzogliches Kreisamt Friedberg: Dr. Braden.

Jolle tänden zu verwenden sind. Zugleich ist der Vertrieb der Loose im Großherzogthum gestattet. Colon 1 Friedberg den 3. August 1894. Großherzogliches Kreisamt Friedberg: i Mag Dr. Braden. Tr. njnßß7%'ĩ-::: 88 aer f 5 Bekanntmachung. pet fl In Gemäßheit der Instruktion vom 30. August 1877 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete

5 Elli, Keek hi

50.

Macht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat Fuli 1894 sich mit einem Aufschlage von fünf vom Hundert für den Centner berechnen wie folgt: Hafer M. 8.55, Heu M. 4.05, Großherzogliches Kreisamt Friedberg:

Dr. Braden.

Stroh M. 3.40.

4 Friedberg den 4. August 1894.