Ausgabe 
1.5.1894
 
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Dienstag den 1. Mai.

. 50.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

8 und Jllu⸗

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die

Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ Post nachgenommen.

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en, verwesse des Kranken,

Betreffend: Die polizeilich-technischen Maaß- und Gewichts-Revisionen.

Der Großh. Aichmeister Mondigler in Friedberg nimmt in unserm Auftrag in sämmtlichen Orten des Kreises an den in dem nachstehenden Verzeichniß bezeichneten Tagen eine Revision der Maaße und Gewichte vor. Es kommen zur Revision: Die Flüssigkeits- und Längenmaaße, die in den Gast- und Schankwirthschaften bereit zu haltenden, gestempelten Flüssigkeitsmaaße, die Waagen und Gewichte und wird dabei geprüft, ob die betr. Gegenstände nach Einrichtung, Stempelung, Gehalt ꝛc. den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Da Uebertretungen dieser Vorschriften neben Einziehung der vorschriftswidrigen Maaße, Gewichte ꝛc. mit Geldstrafe bis zu 100

Friedberg den 26. April 1894.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

*

Mark oder mit Haft bestraft werden, wenn nicht nach den allge meinen Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, so fordern wir die Interessenten auf, die betr. Gegenstände vorher aichamtlich prüfen zu lassen, was bei jedem Aichamt geschehen kann und unerhebliche Kosten verursacht. Die Besitzer von festfundamentirten Brückenwaagen und Waagen über 2000 ke Tragkraft machen wir noch darauf auf merksam, daß die Aichung derselben alle 3 Jahre wiederholt werden und dementsprechend die auf denselben angebrachte Jahreszahl der Aichung dem laufenden oder einem der drei vorangegangenen Kalender jahre angehören muß. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Ur. Braden.

Die polizeilich-technische Revision der Maaße und Gewichte wird vorgenommen:

45 i 5 5 85* g heißt; A 1. zu Friedberg am 17., 18., 22. und 23. Mai; 14. zu Melbach, Södel, Wölfersheim am 31. Juli; des Gesetzz 2. Bad-Nauheim am 29. und 30. Mai; 15. Schwalheim, Rödgen, Wisselsheim am 3. August; ituralbezüge 3.Butzbach am 5., 6. und 7. Juni; 16. Trais⸗Münzenberg, Münzenberg, Griedel, Wohnbach am 8. August; and: 4.Vilbel am 13., 14. und 15. Juni; 17.Kirch-, und Pohl⸗-Göns am 11. August; Vorsitzende 5. Heldenbergen am 20. Juni; 18. Ostheim, Münster, Bodenrod, Fauerbach v. d. H. am 14. August; 6.Nieder⸗ und Ober⸗Mörlen, Langenhain und Ziegenberg am 22. Juni; 19.Reichelsheim, Weckesheim, Dorn-Assenheim, Ossenheim am 17. August; II 7. Fauerbach b. Fr., Bruchenbrücken, Assenheim, Bönstadt am 27. Juni; 20. Petterweil, Holzhausen, Rodheim, Rendel am 22. August; el bei al 8. Bauernheim, Veienheim, Dorheim am 29. Juni; 21. Ober- und Nieder⸗Eschbach, Ober- und Nieder-Erlenbach am 27. August; 0 ei 10 9.Sckstadt, Ober- und Nieder-Rosbach am 5. Juli; 22. Harheim, Massenheim am 29. August; n angewendk 10. Burggräfenrode, Groß⸗Karben, Klein-Karben, Kloppenheim am 11. Juli; 23. Dortelweil am 30. August: 11. Ober- und Nieder-Wollstadt, Okarben am 13. Juli; 24. Hausen und Oes und Nieder-Weisel am 5. September; rnheel. 12. Steinfurth, Oppershofen, Rockenberg am 18. Juli; 25. Ober- und Nieder-Florstadt Staden und Stammheim am 10. September. rnseije 13. Ilbenstadt, Kaichen, Büdesheim am 25. Juli; tgjeife Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 11 14. Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie soweit Angehörige Ihrer Gemeinden dadurch berührt werden, ortsüblich publiziren und

eine Abschrift derselben im Publicationskasten aushängen. Sollten die angesetzten Revisionstermine verlegt werden müssen, so wird Ihnen

5 deshalb von dem Aich meister zeitig Nachricht gegeben werden, der entsprechend sofort öffentliche Bekanntmachung zu erlassen wäre. Der r. Michel. Aichmeister ist bei der Revision von dem Bürgermeister oder dem Beigeordneten, oder bei Verhinderung Beider von dem Polizeidiener zu n begleiten. Auch hat die Gemeinde einen Mann zu stellen, der die Geräthe des Aichmeisters trägt. Dem Aichmeister ist bei Ausführung

der Revision jede sachfördernde Unterstützung angedeihen zu lassen. Friedberg den 26. April 1894.

er

auf Von den rund 63000 Einwohnern des Kreises starben im ver 77 flossenen Jahre 1383. Diese Zahl ist sehr hoch, um volle 146 höher tück als die Mittelzahl der letzten 10 Jahre(1237) und nur einmal inner halb der genannten Zeit erreicht und übertroffen(Jahrgang 1888 önster 15 1388). Die Gesammtsterbeziffer betrug 22,3 auf je tausend Be wohner. Die einzelnen Altersklassen wir unterscheiden: 1. Lebens-

ill jahr(Kinder), das Alter von 2 15 Jahren(Jugendliche), von 16-60 Jahren(Erwachsene), über 60 Jahre(Alter) be⸗

5 19 heiligen sich an der Bildung dieser Gesammtsterbeziffer so ziemlich in 9 üge dem gewöhnlichen Verhältnisse(Kinder 242, Jugendliche 258, Er 5 90 wvwachsene 392, Alte 491), doch bleibt die Klasse der Erwachsenen neben l. 4 den 3 anderen verhältnißmäßig zurück. 5. Nach der Zahl der gebrachten Todesfälle reihen sich die einzelnen

Monate wie folgt: Dezember 203, tz 143, November 128, Juli 125, Mai und August je 109, April 107, Juni 102, Januar und Februar je 94, September 90, Oktober 79. Es entfielen auf das I. Jahresviertel 331, auf das 2. 318, auf das 3. 324, auf das 4. 410; dies Verhältniß weicht von dem gewöhnlich vorkommenden erheblich ab, da in der Regel das letzte Jahresviertel erst das drittstärkste ist und ihm das zweite und das erste voranzustehen pflegen. Auch für die Halbjahre ist die Ordnung umgekehrt, indem die 2. Jahreshälfte mit 734 die erste mit 649 bedeutend überragt. Wesentlich bedingend für dieses ungewöhnliche Verhältniß war die große Sterblichkeit des November(128) und besonders die außerordentlich große des Dezember (203); wir haben hierin, wie wir später noch genauer darlegen werden, eine Wirkung der Influenza zu sehen. Anlangend die Heimsuchung der einzelnen Gemeinden des Kreises,

Abel.

enpfehlg, so hatten eine sehr geringe Sterblichkeit(bis 100/00, d. h. weniger en e 1 als 10 von tausend Bewohnern) 8 Gemeinden,(Münster hatte keinen 2 Todesfall), eine geringe Sterblichkeit(bis 20%) 24, eine ite, N mäßig hohe(bis 300,0) 31, eine hohe(30%) 7, und eine sehr g then, hohe 1 und zwar die Gemeinde Weckesheim mit 55,2959. Von den auch für 4 größeren Orten des Kreises hatten Butzbach und Friedberg eine 1 geringe, Bad⸗Nauheim und Vilbel eine mäßig hohe Sterblichkeit.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Sterblichkeits- und Gesundheitsverhältnisse des Kreises Friedberg im Jahre 1893.

Die einzelnen Krankheitsarten, denen die Verstorbenen erlagen, waren:

Masern, die in mehreren Gemeinden als Massenerkrankung mit sehr mildem Verlauf aufgetreten waren, sie brachten 5 Todesfälle in den ersten Monaten des Jahres, meist bei jugendlichen Individuen. Scharlach, 4 Todesfälle, im ganzen Kreise vereinzelt während des ganzen Jahres aufgetreten, am häufigsten im Januar und Februar. Diphtheritis und Croup rafften 114 Menschleben dahin, davon 14 kleine Kinder, 98 Jugendliche und 2 Erwachsene. Es ist in früheren Jahresberichten mehrmals bittere Beschwere geführt worden über den Leichtsinn gegenüber der Ansteckungsgefahr und über die Widerspenstig keit gegenüber den behördlich angeordneten Maßregeln. Wir haben heute die Genugthuung eine wesentliche Besserung dieses Verhältnisses erwähnen zu können; nicht blos die Aerzte sondern auch die Bevölker ung konnten sich der Wahrnehmung nicht verschließen, daß jenen Maß regeln(besonders Absperrung u. gründliche Desinfektion) eine Besserung des Krankenstandes fast regelmäßig bald nachfolgte. Besonders ungern gesehen, ja manchmal fanatisch und mit Haß bekämpft, war die Des infektion der Wohnungen und der Reinigung der Geräthe im Des infektionsapparat. Das sind ja allerdings ganz außerordentliche Unan nehmlichkeiten und auch Opfer aber man bedenke doch auch, um was es sich handelt. Zur Bekämpfung einer Krankheit, die alljährlich über 100 Menschen dahin rafft und außerdem mehr wie 1009 sorgen und leidvolle Erkrankungen bedingt, da sind doch wohl diese Opfer nicht zu groß. Und wenn hier und da ein Kleidungs- oder Möbel stück durch die Desinfektion gelitten hat, so sollte man dies doch nicht zu hoch anschlagen; es muß in allen Dingen Kenntniß und Geschick erst durch Uebung und Erfahrung erworben werden, und die den Desinfektion sapparat bedienenden Männer haben sich redliche Mühe dazu gegeben und zwar keineswegs ohne Erfolg, denn in den letzten Monaten ist keine Klage über Schädigungen durch den Desinfektions apparat mehr laut geworden. Auch dem die Desinfektion der Wohnungen besorgenden verpflichteten Desinfekteur sollte die Bevölkerung seinen schweren verantwortlichen Dienst nicht durch zweckloses Widerstreben noch drückender machen. Als unbegreifliche Dummheit muß es er⸗