Einzelbild herunterladen

been,

Offigiexe.

1893.

e in Feuerll gehen zu laf

wiat Wick Benachrichtign en wir Sie n.

ge zu trag childer hal!

Commando rand gefahrduß wehr, des?

sen dutch e

Hessen nit hen Feuern raden. t 1893.

jesem Jul iüng gel

raden.

st 1893.

nme srrin So 1 u

raden.

ll

0 tte), 9 4

er ihn ell

gerfah

unf

Oberhessischer Anzeiger. a

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

betreffend: Nahrungsmittel⸗Industrie⸗Berufsgenossenschaft. 8

Auf Antrag des Vorstandes der

f ahrungsmittel⸗Industrie⸗Berufsgenossenschaft bringen wir die Namen der für das Großherzogthum bessen bestellten Vertrauensmänner genannter Berufsgenossenschaft hiermit zur Kenntniß 3 Interessenten. 4 5

1 XXXII. Bezirk, umfassend: Großherzogthum Hessen. 1. Herr Karl Kaden, in Firma Franz Kaden, Nudelfabrik in Mai, R 2. Herr Jean Falk, in Firma J. B. Falk, Metzgermeister in Mainz.

Friedberg den 18. August 1893.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Ur. Braden.

n 1 5 Der Großherzogliche Kreisrath des Kreises Friedberg leehrt sich die Herren Bürgermeister der Gemeinden des. Friedberg⸗Butzbach mit Bezug auf§ 7 der Statuten des Mathilden⸗

115 auf Montag den 4. September l. J., Vormittags 8 ½

hr, in den Rathhaussaal zu Friedberg zur Erledigung folgender Gegen⸗

rände der Tagesordnung einzuladen: 1. Wahl von je drei Mitgliedern des Verwaltungsraths der beiden Kassenbezirke; 2. Besprechung über

Ausleihung von Kapitalien.

Im Falle der Großherzogliche Bürgermeister verhindert sein sollte, ist der Beigeordnete und in dessen Verhinderung ein Gemeinde⸗

sathsmitglied zum Erscheinen einzuladen. Friedberg den 18. August 1893.

Dr. Braden.

Einladung.

u der auf Montag den 4. September l. J. Vormittags 9 Uhr, auf Grund des§ 9 der Statuten anberaumten General⸗Versamm⸗ jung des Mathildenstifts Friedberg⸗Butzbach. Die Versammlung findet in dem Rathhaussaale zu Friedberg statt und kommen in derselben nit Bezug auf 8 8 der Statuten zur Verhandlung:

1. Rechnungsablage 1891er Rechnung.

9 e

Zu recht zahlreichem Besuch ladet ein Friedberg den 18. August 1893.

Erstattung des Verwaltungsberichts der Mathildenstiftung für verwahrloste Kinder zu Friedberg. Festsetzung des Voranschlags für 1894; hierbei Prämiirung von Dienstboten. Ausleihung von Kapitalien. Mittheilung über Aufnahme neuer Mitglieder. Ergänzung des Vorstandes.

Der Präsident des Mathildenstifts Friedberg⸗Butzbach Dr. Braden.

Bekanntmachung.

Zetreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen. Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse] der Erklärung über Bereitwilligkeit den Freiwilligen während einer ein⸗ vie Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, jährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten

werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu] für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen; die Fähigkeit hierzu ist

beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß obrigkeitlich zu bescheinigen; c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres

0 1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs⸗Commission tur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat. 2) Die Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienst kann nicht

zurückgegeben werden. für Zöglinge von höheren Schulen(Gymnasien, Realgymnasien, Ober⸗ Realschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den sonstigen militärberechtigten Anstalten) durch den Direktor der Anstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar 4. das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt: zu pos. b.: daß in dem

es Jahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr ders 3 cer 0 1 ia Einwilligungs-Attest die Unterschrift des Vaters oder Vormundes, be

hollendet wird. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen

Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April 5 auß; ö daß. 5 * 0 f 5 t 8. mit Rücksicht auf 9985 der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten

s nicht weiter hinausgeschoben, Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien, Real⸗

desselben Jahres zu erbringen. gebensalter die Einreichung des Gesuch

glaubigt sein muß; zu pos. d.; daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme

gymnasien und Ober Realschulen, sämmtlich nach dem Schema 18 zur

das iftsmäßige Schulzeugniß aber erst am Schlusse des Schul⸗ l a een dan f e Wehrordnung vom 22. November 1888 Regierungsblatt Nr. 5 von

ahres ausgestellt werden kann.) In solchen Fällen ist in dem Gesuch anzugeben, daß das Schulzeugniß bis 1. April nachfolgen werde.

1889 ausgestellt sein müssen. a Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der 88 88, 89, 90,

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein a, bl a und ist hierzu ei in Actenformat(nicht Briefpapier) zu ver⸗ 93 und 94 der angeführten Wehrordnung verwiesen. e 3 lui fpapier) z Großh. Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige zu Darmstadt.

wenden. Auch ist die nähere Adresse anzugeben.

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts⸗ Der 18 1 eller.

sugniß; b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit

Deutsches Reich.

Berlin, 18. August. Der Bundesrath stimmte in seiner gestrigen Plenarsitzung dem Entwurf der Verordnung betreffend die Er⸗ hebung des Zollzuschlags für aus Finnland sommende Waaren zu und genehmigte den

gollfreien Einlaß der von der Weltausstellung

in Chicago zurückgelangenden Güter.

DerReichsanzeiger veröffentlicht einen Erlaß des Handels-Ministers an den Ober⸗ Bräsidenten, worin Vorschläge für Organisa⸗ on des Handwerks sowie Vorschläge für Rege⸗ ung des Lehrlingswesens im Handwerk zur zutachtlichen Aeußerung mitgetheilt werden. Zugleich werden die Vorschläge nebst den Er⸗ äuterungen veröffentlicht. f

Eine Extra⸗Ausgabe desReichsan⸗ eigers veröffentlicht die kaiserliche Verord⸗ tung, datirt vom 17. August, betreffend die Erhebung des Zollzuschlags für die aus Finn⸗

and kommenden Waaren. Die Verordnung

ritt sofort in Kraft.

DerKreuz⸗Ztg. zufolge sind vom Ausland. Major v. Francois aus Südwest⸗Afrika Be⸗ Oesterreich-Ungarn. Wien. Der Kaiser richte eingetroffen, welche zeigen, daß sich in genehmigte den Eintritt von sieben jungen Bul⸗ der Sachlage Hendrik Wittbooi gegenüber nichts garen in die Wiener-Neustädter Militärakademie; geändert habe. Die Schutztruppe müsse sehr nach Ablauf ihrer Studienzeit werden sie in die wachsam sein und hälte eine Anzahl Posten bulgarische Armee eingereiht. besetzt. Die neue Verstärkung der Schutztruppe Prag, 18. Aug. Als gestern Abend nach werde sehnlichst erwartet, da mit ihrem Ein⸗ Abhaltung der Platzmusik zu Ehren von Kaisers treffen eine größere Beweglichkeit und die Er⸗ Geburtstag die Militärmusiken in die Kaserne zu greifung der Offentive möglich werde. zurückkehrten, schlossen sich etwa 2000 Personen Gotha, 18. Aug. Das heutige Bulletin gehend tend lärmend an, warfen im Vorbeigehen, 201 5 5 N Fenster des adeligen Casino's ein und banden lautet: Die vergangene Nacht war gut. Gestern nächst dem Porzicer Parke mit der Wache an, wo⸗ lief der Herzog viel; die Nahrungsaufnahme ge ö. 8 ere, 1 schlief 5 10 e bei zwei Wachleute verletzt wurden. Unter der ist erschwert, aber ausreichend. Menge, die sich wild geberdete, wurden Zettel Karlsruhe, 18. Aug. Die Staatsan- antidynastischen und sozialistischen Inhalts ver waltschaft erläßt ein Ausschreiben wegen Fahn-s theilt. Nach Vornahme mehrerer Verhaftungen dung auf zwei Männer, die im benachbarten trat um 10 Uhr Ruhe ein, doch mußte die lutherischen Wäldchen eine Frau zu erschießen Polizei die Nacht über patrouilliren, um Ruhe- suchten. Die Frau hatte angeblich ein auf ein störungen vorzubeugen. anarchistisches Unternehmen abzielendes Ge⸗ Budapest, 19. Aug. DerPester Lloyd spräch belauscht.(theilt mit: Auf energisches Betreiben des