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8 Wird belegt S Wird belegt 5 N Gemeinden 3 Gemeinden. 2 1 am mit 5 2 am mit 1 IS 2 S Okarben 5.7. Sept. I Batt. Feld⸗Art.⸗Regt. Nr. 27 5 32 55 Rodheim 12. Sept. 1 Comp. III 80 N 2 120 82 12. Sept. 1 Comp. III/ 80 2 4 120 1 v. d. H. 2 Eskadr. Drag.⸗Regt. Nr. 5 2 85 63 Len 1130 1- Sect Gelrdr. Drug. Regt, Nr. 5 2 80 1 13. u. 14. Sept. 1 Comp. II/ 8 2 8 2 Eskadr. 5 5 95 f 15. Sept. f 23 G, III/80 3 15. Sept. 1 Batt. F Nr. 27 1*. 54 16. u. 17. Sept. 1 Comp. I/81. 12 1 16. u. 17. Sept. Stab 3 Comp. II. 1 8 9 744 7 19. Sept. Stab u. 1 Comp. Pion.⸗Bat. 11 9100 12 5 2 3 Nr. 5 4 11 4 8 5 ee 5655 5 7. Sept. omp. II! 9 . Leh 2 Regt. Nr. 5 1 29 31 1 Estadr. Drag. Regt. Nr. 5 1 10 0 16. u. 17. Sept. Comp. IIS f 3 76 1* 1 2. Batt. Feld⸗Art.⸗Regt. 14174115 8 23. u. 24. Sept. 1 Batt. Feld⸗Art.⸗Regt. Nr. 27 3 82 55 23. Sept Stab 3 Comp. II 81 10.274 Petterweil 5.7. Sept. 1 Vat. Feld Art. Regt. Nr. 27 5. 82 55 23. u. 24. Sept. Eskadr. Hus.⸗Regt. Nr. 1i12 1 28 4 11. Sept. 5 Eskadr. Drag,-Regt. Nr. 5 3 88 95 Staden 15. Sept. Stab 41. Inf.⸗Brig. 3 93 12. Sept. 1 Comp. III/81 4 120 1 Stab Inf.⸗Regt. Nr. 87 4 55 7 13. u. 14. Sept. Comp. 111/81 4420 16. u. 17. Sept. 7 Comp. III.87 3 i 2 1 Eskadr. Huf-Regt. Nr. 13 1 20 84 3. u. 10. Sept. Lomp. 2. 2 2 Reichelsheim 15. Sept. 2 Comp. 11/87. 8 5 ½ Eskadr. Hus.⸗Regt. Nr. 13 3, 58 Stab/ Batt. Feld⸗Art.⸗Regt. Nr. 27 7 35 f 5 Ser Inf.-Regt. Nr. 81 1 4 16. u. 17. Sept. Stab J. und B. Vatt. Feld⸗Art-Megt] 14 174 15 Pülbel e, 20 Nr. 27 1 Eskadr. Drag.⸗Regt. Nr. 5 3114121 23. u. 24. Sept. Stab 7. und 8. Vatt. Feld⸗Art.Regt.] 14 174115 16. u. 17. Sept. Stab Inf⸗Regt Nr 80 4 54 8 FFF 1 Bat. 1,80 20 498 1 Rendel 5.8. Sept. 1 Batt. Feld⸗Art.⸗Regt. Nr. 27 5 82 55 Stab Drag.⸗Regt. Nr. 5 5 20 8 18. u. 14. Sept. Comp. IIII81 41201[ I0Estadr. Drag-⸗Regt. Nr. 5 4185 15. Sept. ½ Eskadr. Drag.-Regt. Nr. 5 11 59. 63 f 16. u. 17. Sept. 1 Batt. Feld⸗Art.⸗Regt. Nr. 27 5 82 1 16. u. 17. Sept. Comp. 1/81 21 23.1. 24. Sept 9. Bat. Feld⸗Arl⸗ Regt. Nr. 27 5 82 5 ½ Eskadr. Drag.⸗Regt. Nr. 5 1 30 31 C 1780 2 1 19. Sept. 2 Comp. III/80 8 240 2 Wickstadt 15. G en. 0 4 188 2 57 5 l ee ee ee e 1 16. u II. Sept 1 Eskabr Huf ⸗Regt. Nr. 13 1 2* ö . 1,. 1 N. 1 N 19. Sept. 8 Comp. 1/81 1 40 Anmerkung. Die fetten Ziffern bedeuten Nothquartiere. 23. u. 24. Sept./ Eskadr. Hus.⸗Regt. Nr. 13 1 28 8 2 4 8 1 Betreffend: Die Ausführung der Laudesfeuerlöschordnung. Friedberg den 18. August 1893. a

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 1 Durch mehrfache Beschwerden sind wir veranlaßt, Sie ausdrücklich darauf hinzuweisen, wie Sie gehalten sind, alle in Feuerlösch⸗ angelegenheiten im Kreisblatt ergehenden Ausschreiben den Kommandanten der Feuerwehren alsbald zur Kenntnißnahme zugehen zu lassen.

Diese Mittheilung kann nur da unterbleiben, wo der Commandant den Oberhessischen Anzeiger selbst hält. Ge

Betreffend: Die Ausführung der Kreisfeuerlöschordnung, hier insbesondere das Verhalten bei Bränden. 0 Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizeikommissariat Wickstadt. die Nachdem es in neuerer Zeit wiederholt vorgekommen ist, daß die in§. 405) der Kreisfeuerlöschordnung vorgeschriebene Benachrichtigung des Kreisamts und des Kreisfeuerwehrinspektors von dem Ausbruch eines Brandes nicht, oder nicht rechtzeitig erfolgte, wollen wir Sie auf beac die Vorschriften dieses im Abdruck nachstehenden§. besonders aufmerksam machen. Ferner empfehlen wir Ihnen, dafür Sorge zu tragen bier

daß der Vorschrift des§. 16.) der Kreisfeuerlöschordnung entsprochen wird. Die Anfertigung und das Anbringen der Schilder hat auf 1 Kosten der Gemeinde zu erfolgen. ur Zugleich theilen wir Ihnen mit, daß Ihnen in den nächsten Tagen die erforderliche Anzahl Dienstbücher für den Commandanten bess

und die Abtheilungsführer, sowie der Bedarf an Uebungsnachrichts-, Brandberichts- und Brandhülfskarten zugehen wird. 1 §. 40). Von dem Ausbruch eines Brandes hat der zuständige Bürgermeister, über die Art des Brandobjekts, darüber, ob und warum der Brand gefahrdrohend Lor abgesehen von den sonst vorgeschriebenen Mittheilungen, in allen Fällen das Kreis- und ob derselbe bewältigt oder auf seinen Herd beschränkt ist. 5 dez amt und den Kreisfeuerwehr-Inspektor, bei Waldbränden auch die zuständige Forst⸗§. 16). Die Wohnungen des Befehlshabers der Feuerwehr, des Stell. doll behörde sofort, und zwar bei größerer Ausdehnung oder Gefährlichkeit des Brandes vertreters desselben, sowie des bezw. eines der Signalisten müssen durch Schilder 1 50 wenn möglich telegraphisch zu benachrichtigen. Diese Nachricht soll Aufschluß geben bezeichnet sein, welche von der Straße her deutlich sichtbar sind. 2 en Betreffend: Die Ausführung der Landesfeuerlöschordnung, hier insbesondere das Halten der Feuerwehrzeitung. 1 des Indem wir Ihre Aufmerksamkeit auf die in Büdingen erscheinende Feuerwehrzeitung für das Großherzogthum Hessen mit de Lebe

Bemerken lenken, daß die Haltung und die seitherigen Leistungen der Zeitung diese als ein geeignetes Organ der hessischen Feuerwehren das

erscheinen lassen, empfehlen wir Ihnen, den Gemeinderath zu veranlassen, diese Zeitung für Ihre Feuerwehr zu halten. en Das Jahres-Abonnement beträgt M. 5.. Dr. Braden. anz Betreffend: Der Namenstag Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. 7 175 8 Friedberg den 18. August 1893. und Die Großherzogliche Kreis-Schulkommission Friedberg an die Schulvorstände des Kreises. went

Wir machen Sie hiermit darauf aufmerksam, daß der 25. August, der Ludwigstag, wie hergebracht, auch in diesem Jahre als

schulfreier Tag anzusehen ist, an welchem der Schulunterricht ausgesetzt bleibt, ohne daß er bei den Ihnen zur Vertheilung gelassenen ein 42 Resttagen in Anrechnung gebracht wird.. Sie wollen hiernach Ihre Lehrer bedeuten. Dr. Braden. 1 Betreffend: Die Feier des 2. September in den Volksschulen. Friedberg den 18. August 1893. im Die Großherzogliche Kreis-Schulkommission Friedberg an die Schulvorstände des Kreises. ent Indem wir Sie auf unsere Ausschreiben in den früheren Jahren, insbesondere auf die bekannt gegebenen Bestimmungen des bh Ausschreibens der obersten Schulbehörde vom 26. August 1872 verweisen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Lehrer den sonst schulfreien Sedanstag 4 ion durch eine Schulfeier mit ihren Schülern begehen und dadurch die vaterländische Gesinnung derselben von Neuem wachrufen zu lassen. aul Dr. Braden. 1 0 Bekanntmachung. fel Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Beienheim. Ur Nachdem der Gemeinderath von Beienheim die Einleitung des Verfahrens der Feldbereinigung und die Anlage von Wegen in den fan Baumstücken der Gemarkung Beienheim beantragt, solches von der Großherzoglichen oberen landwirthschaftlichen Behörde als zulässig erachtet lun und der Unterzeichnete zum Commissär zur Leitung der Abstimmung ernannt worden ist, so wird hiermit Tagfahrt zur Abstimmung der gl betheiligten Grundeigenthümer auf Montag den 4. September d. Is., Vormittags 8 Uhr, in das Gemeindehaus zu Beienheim bestimmt. 910 Diejenigen betheiligten Grundbesitzer, welche in der anberaumten Abstimmungstagfahrt weder persönlich noch durch gehörig Bevoll⸗ 5 mächtigte abstimmen, werden als für das Verfahren stimmend angesehen. Gleichzeitig fordere ich hiermit die außerhalb des Bereinigungsbezirks wohnenden Ausmärker auf, zur Wahrung ihrer Interessen gen 23 0 im Bereinigungsbezirk wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da eine weitere besondere Zuschrift im Laufe des Verfahrens nicht 15 mehr erfolgt. e Friedberg den 17. August 1893. Der Commissär zur Leitung der Abstimmung: 10 3333. Dr. Göttelmann. 1 (Hierzu eine Beilage.)