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Betreffend: Ausästungen der Baumpflanzungen an Telegraphenleitungen.

1393. M 131.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Dienstag den 7. November.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

N Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗

wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Friedberg den 1. November 1893. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Entsprechend einem Ersuchen der Oberpostdirektion Darmstadt beauftragen wir Sie, bezugnehmend auf unsere Verfügung vom 23. Dezember 1890, Kreisblatt Nr. 152 von 1890, gelegentlich der bevorstehenden Winter- und Frühjahrs-Ausästungen der an Communal⸗ straßen, sowie in den Ortschaften bestehenden Baumpflanzungen dafür Sorge zu tragen, daß die längs dieser Straßen geführten Telegraphen

leitungen vom Baumwuchs soweit freigelegt werden, daß Berührungen mit den Aesten auch für den Sommer bezw. beim fernerem Wachsen

der Bäume ausgeschlossen bleiben. Der Wuchs der Anpflanzungen ist so zu reguliren, daß nach allen Richtungen mindestens zwei Fuß um die Leitungsdräthe ganz freier Raum bleibt, weil andernfalls Störungen der Telegraphenlinien im Laufe des Sommers eintreten. Dr. Braden.

Betreffend: Die Ablieferung der Vacanzüberschüsse erledigter Lehrerstellen an die Provinzialschulfonds. Friedberg den 4. November 1893.

Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und Schulvorstände des Kreises.

Das im obigen Betreff erlassene hohe Ausschreiben Nr. 6 von 1893 bringen wir nachstehend im Abdruck zu Ihrer Kenntniß und empfehlen Ihnen hiernach die Gemeinderechner zu bedeuten, und bei Aufstellung der Voranschläge für jede ständig offenzulassende Vicariats stelle den Betrag von 842 M. jährlich in Aussicht zu nehmen. Ur. Braden.

70 a. vor bestandener Schlußprüfung einen Gehalt von jedenfalls 700 Mark und

Zu Nr. M. J. 29589. Darmstadt am 16. Oktober 1893. Betreffend: Die Ablieferung der Vacanzüberschüsse erledigter Lehrerstellen an die Provinzialschulfonds.

Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz, Abtheilung für Schulangelegenheiten, an die Großh. Kreisämter.

Nachdem mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz bestimmt worden ist, daß die Schulverwalter und Schulgehülfen bezw. die Schulverwalterinnen und Schulgehülfinnen mit Wirkung vom 1. April 1892 an

b. nach bestandener Schlußprüfung einen Gehalt von mindestens 800 Mark

1 zu beziehen haben, sind Zweifel darüber entstanden, welcher Gehalt der Berechnung des Ueberschusses einer solchen Lehrerstelle vom 1. April

1892 an zu Grund zu legen ist, die nach Maßgabe des Art. 10 des Gesetzes vom 9. März 1878, die Gehalte der Volksschullehrer betr., ständig offenzuhalten, oder bei welcher auf Grund des Art. 17 dieses Gesetzes der betreffenden Gemeinde gestattet worden ist, nur den Gehalt eines Schulverwalters nebst Wittwenkassebeitrag aufzubringen. 1 a 5 Wir sehen uns daher veranlaßt, mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz weiter zu bestimmen, daß dieser Berechnung stets derjenige Gehalt zu Grund zu legen ist, welchen ein Schulverwalter zu beziehen hat, der die Bedingungen zur definitiven Anstellung erfüllt, somit die Schlußprüfung bestanden hat, zur Zeit also ein Gehalt von 800 Mark. i 5 15 8 In denjenigen Fällen, in welchen dem betreffenden Schulverwalter nicht der vorzusehende höchste Gehalt überwiesen ist, kann in Ge⸗ mäßheit des Art. 3 des Gesetzes vom 28. Oktober 1874, die Wittwen- und Waisenkasse der Volksschullehrer betr., der Beitrag zur Schul⸗ lehrer⸗Wittwenkasse aus dem Gehaltsüberschuß entnommen werden, andernfalls ist der Beitrag neben dem Gehalt noch besonders aufzubringen. v. Knorr. Achenbach.

Bekanntmachung. Bet d: Die Erricht einer Sammelwasenmeisterei im Kreise Friedberg. 2 b n Der Kreis Friedberg beabsichtigt in der Gemarkung Fauerbach b. Fr. auf Flur IV am sogenannten Warthweg eine Sammelwasen⸗ meisterei für den Kreis Friedberg zu errichten. Pläne und Beschreibungen liegen 14 Tage lang, vom Tage des Erscheinens gegenwärtiger Bekanntmachung in derDarmstädter Zeitung gerechnet, auf der Registratur der unterfertigten Behörde zur Einsicht offen. Einwendungen gegen die Anlage sind innerhalb dieser Zeit bei Meidung des Ausschlusses daselbst vorzubringen.

Friedberg den 1. November 1893. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit der Instruktion vom 30. August 1877 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat Oktober 1893 sich mit einem Aufschlage von fünf vom Hundert für den Centner berechnen wie folgt: Hafer M. 9.80, Heu M. 7.35, Stroh M. 4.20. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 4. November 1893. Dr. Braden.

Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß nach Mittheilung des Königlichen Landrathsamtes zu Homburg v. d. H. unter der Schafherde der Gemeinde Oberstedten die Räude ausgebrochen ist. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 4. November 1893. Dr. Braden.

Pers i f ts Auskunft begehrt wird. Jakob Hilberg von Albach(R 210/93); Georg Steiner, geboren am 16. Okt. 1876 in r e 5 Alpe Baff Mustker von Offenbach a. M. R. 217/93) Konrad Hesselbach von Geroda(R. 219,93). 4 223 Steckbrief. Gegen Johs. 5 geboren am 1. Juni 152, in 35 0 Dienstknecht, zuletzt in Büdesheim ist von Großh. Schöffengericht Vilbel Haftbefehl 787 aßf 5 ssen Vollzug gebeten wird(V. 786/93). 5 enen F 5 Af neten 5 Gendarm Bach in Friedberg; Christian Zentner von Rinklingen durch Gendarm Steinbach in Friedberg; e f ulmbach durch Gendarm Scheer in Ober⸗Erlenbach; Friedrich Gorr von Ober-Rosbach durch Gendarm Steinbach Grobb von Unter⸗Uffhausen durch Kreisbote Herget in Vilbel; Christian Dochtermann von Schozach. Der Großherzogliche Amtsanwalt: Zimmermann.

Bartolo Soravia von Worms; Leonhard Ochse von Ku ch di in Friedberg; Ernst Wangemann von Stockhausen; Joseph Georg Friedberg den 2. November 1893.