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1:889.
Dienstag den 26. Februar.. 25.
Oberhessischer Anzeiger.
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5;;. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Dungertan u Auma, lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Annoncen: die einspaltige. 15 Pf., 1 auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben),
Amtlicher Theil.
Betreffend: Prämlirung von Dienstboten aus dem Mathildenstift Friedberg Butzbach in 1889.
1 i 5 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die en Bürgermeistereien im Sparkassebezirk Friedberg-Butzbach und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt. us dem Mathildenstift Friedberg-Butzbach sollen pro 1889 alle über 5 Jahre bei ein und derselben Herrschaft gedi 6.. 8 gedient habenden 9 8 welche sich gut betragen haben, unverheirathet sind und in Kost und Wohnung bei der Herrschaft stehen, prämtirt werden. Wir fordern Sie auf, uns die Namen dieser Dienstboten binnen 14 Tagen einzuberichten und dabei anzugeben wieviele Jahre die betreffenden Dienst— boten ununterbrochen im Dienste sind. Dr. Braden.
Friedberg den 271. Februar 1889.
Betreffend: Die hessischen Ausführungsbestimmunge Reichs F 9 f schaftliche Unfall- und eee ee ee bende and eee Friedberg den 21. Februar 1889.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Indem wir Sie davon in Kenntniß setzen, daß der Großherzogli i„ i. a
3 2 5 105 n, zogliche Regierungsrath Dr. Zeller eine Textausgabe des Gesetzes vom
— 10 5 7 505 die Ausführung der Unfall, und Krankenversicherung der in land- und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen auf rund des Reichsgesetzes vom 5. Mai 18886 betreffend, nebst den weiter ergangenen Ausführungsbestimmungen und dem Statut für die land⸗
und forstwirthschaftliche Berufsgenossenschaft für das Großherzogthum, mit Erläuterun S ˖ ˖. ö ö 98. 5 Frläuterungen und Sachregister(im Verlag der C. H. Beck'schen Buchhandlung in Nördlingen) herausgegeben hat, empfehlen wir Ihnen, dieselbe für Ihre Bibliothek anzuschaffen und Bestellung hierauf binnen
14 Tagen bei uns zu bethätigen, in welchem Falle das Exemplar für 1.50 M. geliefert werden kann, während sonst der Preis 2 M. beträgt.
ö rückständigen Communalgefälle.
für den
0 0 Friedberg den 23. Februar 1889. *
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Lage ist, bei demselben zu erscheinen.
1. Herr Kreistagsabgeordneter Kalbhenn in Vilbel,
Betreffend: Die Beitreibung der Communalintraden, hier Einsendung der Mahn- und Pfandlisten uber das 3. und 4. Ziel Umlagen pro 1888,89, sowie für die im Jahre 1888 fällig gewesenen und noch
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Land- und forstwirthschaftliche Berufsgenossenschaft für das Großherzogthum Hessen.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. 5 Die vorstehende Bekanntmachung ist zur möglichst allseitigen Keuntniß der Interessenten zu bringen und welcher einen Unfall bei Ihnen anzeigt(§. 55 Landw. V.⸗G., 5 ö gleichen Datums— Kreisblatt Nr. 151 von 1888—) gleichzeitig auch dem Vertrauensmann sofortige Anzeige erstatten. dem Vertrauensmann von dem zur Vornahme der Unfalluntersuchung anberaumten Diese Benachrichtigung tritt hinfort an
Dr. Braden.
Friedberg den 23. Februar 1889.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Diejenigen von Ihnen, die damit noch im Rückstande sind, erinnern wir an die Erledigung unserer Verfügung vom 18. v. Mts. — Kreisblatt Nr. 10— binnen 8 Tagen bei Meidung unangenehmer Verfügung.
[Land⸗ und forstwirthschaftliche Berufsgenossenschaft.
Dr. Braden.
Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß zum Vertrauensmann der land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft Kreis Friedberg Herr Freiherr von Löw in Nieder-Florstadt und zu dessen Stellvertretern in der angegebenen Reihenfolge: 2. Herr Hermann Bausch, Kreisausschußmitglied, in Nieder-Wöllstadt ernannt worden
2 0 4 sind. Von allen der Ortspolizeibehörde durch den Unternehmer eines land- oder forstwirthschaftlichen Betriebs anzuzeigenden Unfällen ist gleich— zeitig auch dem Vertrauensmann Mittheilung zu machen.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Friedberg den 23. Februar 1889.
Polizeicommissariat Wickstadt. zu bewirken, daß Derjenige,
vergl. unsere Bekanntmachung vom 19. Dezember 1888 und Verfügung an Sie
Sie selbst wollen
Termine so frühzeitig Nachricht geben, daß derselbe in der die Stelle der Benachrichtigung des Genossenschaftsvorstands.
(Landw. V.⸗G.§§. 57 und 58.) Dem Vertrauensmann ist auf seinen Antrag beglaubigte Abschrift des Untersuchungsprotokolls, unter Beifügung
Ausschreiben.
1 1 der Kostenrechnung für die Abschrift zu ertheilen. N Personen, bezüglich deren Aufenthaltsorte Auskunft begehrt wird:
Meinen unterm 6. October 1888 erlassenen Steckbrief gegen Karl Hermann Fellenberg von 1. Joseph Hüller von Heinersberg, zuletzt Diensiknecht bei Oeconom Heß ia Petterweil;
. August Schick von Neuguk, zuletzt Dienstknecht bei Oeconom Haas zu Ober⸗Erlenbach; 3. Karl Wieser aus H
Diorfelden beschäftigt; 4. Franz Schad von Ruppertsburg;
Friedberg den 23. Februar 1889.
Dieburg am 18. Februar 1889.
Bekanntmachung.
Der diesjährige Frühjahrs⸗Faselmarkt zu Reinheim findet, wie im Kalender angegeben der als preiswürdig erkannten Thiere erhalten Geldprämien. Die Körcommi
5. Ernst Konrad Schwarzhaupt, Dachdecker von Ranstadt, Kreis Büdingen.
Dr. Braden. Altgabel(Schlesien) bringe ich in Erinnerung. anau, zuletzt bei Dreschmaschtnenbesitzer Kraft zu Nieder⸗
Der Großherzogliche Amtsanwalt.
Krämer.
Samstag den 9. März l. J. statt. Die Besitzer
ssionen werden anwesend sein. a Der Vorsitzende des landwirthschaftlichen Bezirksvereins.
Heß.
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N Deutsches Reich. Darmstadt. Der außerordentl. Professor Dr. Cosack in Berlin wurde zum ordentlichen Professor in Gießen ernannt, der Forstmeister enn Werner in Darmstadt unter Anerkennung seiner Dienste in den Ruhestand versetzt. Berlin. Wie verlautet, sollen auf Veran⸗ lassung des Reichskanzlers sämmtliche Entwürfe 1 das vom Reichstag beschlossene National— Denkmal für Kaiser Wilhelm auf der vom 15. August bis 6. Ottober bier stattfindenden Keunst⸗Ausstellung der allgemeinen Besichtigung zugänglich gemacht werden.
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— Die Nachricht von einer Abtretung, respective Verschenkung des Gebiets zwischen Melilla und der algerischen Grenze an Deutsch— land seitens des Sultans von Marokko, wird in unterrichteten Kreisen als eine tendenziöse Er— findung und als völlig unbegründet für jetzt und später bezeichnet. Aus Madrid verlautet
dagegen, die seitens Marokko an Deutschland abgetretenen Gebietstheile seien der Hafen bei Chaffarini und die Juseln bei Mogador.
— Die letzte Vorstandssitzung der deutschen Colonial-Gesellschaft für Südwestafrika hat ledig⸗ lich die Enttäuschung feststellen können, die sich
aus den jüngsten Mittheilungen öber den Herero— Aufstand von selbst ergeben mußte. Die im vorigen Jahre ausgeworfenen Mittel für die erste Verwerthung der Goldfunde und für die Bildung der Schutztruppe sind vorläufig aus⸗ gegeben und die Gesellschaft beabsichtigt zunächst nicht, weitere Geldbeträge auszugeben, um von neuem festen Fuß zu fassen. Da auch die Reichsregierung schwerlich selbstständig vorgehen wird, so ist zur Zeit wenig Aussicht vorhanden, dieses erste deutsche Colonialgebiet für deutsche Jnteressen nutzbar zu machen.
— 22. Febr. Nummer 41 der„Volkszei⸗


