——
1 — a
——
1889. MI.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch g und Freitag Abend ausgegeben.
Dienstag den J. Januar.
1 j; Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Kreisblatt für den Kreis Friedberg. e ee stag Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Annonce 5 2 5 2 e 5 4 2. n von auswärtigen Einsendern soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets 255 Weft e
—
1 5 Amtlicher Theil.
ie nachstehende Bekanntmachung der Großherzoglichen Aichungs-Inspektion wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Friedberg den 28. Dezember 1888. Großherzoglches Kreisamt Friedberg: * Dr. Braden.
Berka zn n m o nn g Betreffend: Die Zulassungsfristen für ältere Maaße, Maßwerkzeuge, Gewichte und Waagen.
Auf Grund einer Bekanntmachung der Kaiserlichen Normal-Aichungs- 8) Gewichtsstücke aus Messing und dergleichen von würfelförmiger Ge— Commission in obigem Betreff vom 30. Dezember 1884 werden die Inter— stalt sowie in Gestalt von ebenen oder gebogenen Platten. essenten hierdurch darauf aufmerksam gemacht, daß mit dem 1. Januar k. Is. 9) Cylindrische Gewichtsstücke zu 4 Pfund, bei denen die Höhe des nachstehend verzeichnete ältere Gewichtsstücke außer Verkehr gesetzt werden: Cylinders gleich dem Durchmesser oder größer als der letztere ist,
1) Eiserne Gewichtsstücke zu 20 Pfund in Bombenform. falls be diesen Stücken die Dimensions-Bestimmungen des F. 37 2) Eiserne Gewichts⸗Stücke unter zehn Kilogramm mit fester Handhabe der Aichordnung vom 27. Dezember 1884 nicht eingehalten sind, (Griff) statt des vorgeschriebenen Knopfes. ferner eylindrische Gewichtsstücke zu ½¼ Pfund, bei denen die Höhe 3) Eiserne Gewichts⸗Stücke mit beweglichen Handhaben, Ringen und des Cylinders kleiner ist als der Durchmesser desselben. dergleichen. 5. 10) Alle Gewichtsstücke zu 5 Pfund und alle solche Gewichtsstücke unter 4) Eiserne Gewichtsstücke in Cylinderform mit Justirhöhlung an der 10 Pfund, welche nach Centner bezeichnet sind, sowie alle Gewichts—
Bodenfläche oder mit einer sonstigen Justireinrichtung, welche der stücke unter ½ Pfund, welche nach Pfund bezeichnet sind.
Vorschrift des§. 39 Nr. 3 der Aichordnung vom 27. Dezbr. 1884 Alle derartigen Gewichte, einerlei ob dieselben mit einem älteren
nicht entspricht. 5 Landes- oder dem neuen Reichs-Aichungsstempel versehen sind, dürfen
5 Gewichtsstücke in Gestalt vier- oder achtseitiger Prismen. daher von dem genannten Zeitpunkte an bei Meidung der gesetzlichen 6) Gewichtsstücke in Gestalt abgestumpfter sechsseitiger Pyramiden. Strafe im öffentlichen Verkehr nicht mehr benutzt werden. 7 Gewichtsstücke aus Messing und verwandten Legirungen in cylin⸗ Darmstadt den 20. Dezember 1888.
drischer Form ohne Knopf, sowie solche von 200 Gramm abwärts Großherzogliche Aichungs-Inspektion:
in cylindrischer Form mit Knopf, bei denen aber die Höhe des Pfannmüller. ö
Cylinders gleich dem Durchmesser oder größer als der letztere ist. Rumpf.
Bekanntmachung.
Das 3. Bataillon des Regiments Nr. 80 zu Homburg wird am 4. und 7. Januar 1889, von früh Morgens 9 bis gegen 12 Uhr Mittags ein gefechtsmäßiges Einzelschießen abhalten und zwar nordwestlich von Kirdorf gegen die vorspringende Waldecke(da wo der Weg Farbenfabrik— Saalburg in den Wald einmündet).
Während der Uebung wird das gefährdete Terrain mit Posten abgestellt werden. Den Weisungen der Sicherheitsposten ist unweigerlich, Folge zu leisten. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. f Friedberg den 27. Dezember 1888. Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das 3. Bataillon des Regiments Nr. 80 am 5. Januar 1889 ein gefechts⸗ mäßiges Schießen mit scharfen Patronen bei Friedrichsdorf(Schnepfenburg) abhalten wird und zwar in der Richtung von der Schnepfenburg aus 9 nordwestlich nach dem Gebirge. Die Uebung dauert von Morgens 8½ Uhr bis gegen 12 Uhr Mittags und wird während dieser Zeit das 0 gefährdete Gelände mit Posten abgestellt werden. 5 Den Weisungen der Sicherheitsposten ist unweigerlich Folge zu leisten. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J Friedberg den 29. Dezember 1888. Dr. Braden.
Bekanntmachung. Wir sehen uns veranlaßt, wiederholt darauf hinzuweisen, daß die Anmeldungen versicherungspflichtiger Betriebe zur Unfalloersicherung auf dem vorgeschriebenen Formular, in doppelter Ausfertigung bei uns zu geschehen haben, und daß in der Anmeldung stets zugleich der Tag anzugeben ist, an dem der Betrieb eröffnet wurde, bezw. an dem der erste versicherungspflichtige Arbeiter in den Betrieb eingetreten ist.
Friedberg den 28. Dezember 1888. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Ernannt und verpflichtet wurde: Heinrich Schnabel von Ober-Erlenbach als Nachtwächter.
Betreffend: Das Vormundschaftswesen. Friedberg den 29. Dezember 1888.
Das Großherzogliche Amtsgericht Friedberg an die Vormünder und Curatoren im Amtsgerichtsbezirk.
Wir sehen der Einreichung der Rechenschaftsberichte und des Nachweises der Zinsenbeischreibung, unter Vorlage der ö Einlagebüchlein, bis längstens 1. Februar 1889 entgegen. f. 8 f Die für das Jahr 1889 zu stellenden Vormundschafts rechnungen sind längstens bis zum 30. April 1889 einzureichen. Nicht⸗ einhaltung dieser Fristen hat unnachsichtlich eine Geldstrafe von 3 Mark zur Folge. 0 eber.
Sellheim. lin zurückerwartet. Es werden dann die Be⸗
denklich erkrankt.
deutschen Blokadegeschwaders vor Ostafrika sind
Deutsches Reich.
Berlin. Die Mutter der Kaiserin, Her⸗ zogin Adelheid von Schleswig-Holstein, ist be⸗ Die 53jährige Dame ist im Salon ausgeglitten und hat sich eine schwere
Verletzung am Nacken zugezogen.
— Drei Officiere und ein Zahlmeister des
nach dem„Fr. J.“ wegen stärkerer Erkrankung zurückberufen und andere Officiere als Ersatz derselben dahin beordert worden. Der Sultan von Sansibar hat der evangelischen Missions⸗ gesellschaft für Ostafrika ein günstig gelegenes Grundstück für den Bau eines Krankenhauses und einer Kirche auf 100 Jahre verpachtet.
— Premier ⸗Lieutenant Wißmann wird den „Hamb. Nachr.“ zufolge zum 2. Januar in Ber⸗
rathungen über die ostafrikanischen Verhältnisse, zu denen auch andere Afrikaforscher zugezogen worden sind, wieder aufgenommen werden. München. Im Auftrage des Prinzregen⸗ ten haben sich die beiden Corpsgenerale Prinz Leopold und General Ouff nach Berlin begeben, um dem Kaiser namens der bayerischen Armee— corps die Neujahrswünsche zu überbringen.


